Urheberrecht: Einbau von Wort-Elementen im Webradio?

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Der Radiotor

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Als Webradio-Betreiber zahlst du ja (in der Regel) GVL/GEMA für Musiktitel. Wie sieht es allerdings bei Wortelementen aus. Schönes Beispiel: Frühstyxradio, Stenkelfelld oder die "wahre Geschichte". Ist das erlaubt wenn man Audiofiles einspielt die bereits offiziell auf CD erschienen sind? Mein Gefühl sagt mir dass es erlaubt ist (anders sieht das freilich bei Sender-Podcasts aus, die nicht auf CD erschienen sind). Wie ist hier die genaue Rechtslage, kennt sich da einer aus? Ich habe auch eine CD mit berühmten Filmzitaten. Darf man so etwas in ein Webradio einbauen?
 
Alles, was auf CD ÖFFENTLICH erschienen ist, steht doch zur freien Verfügung. Derartige Wortelemente unterliegen der gleichen GVL- und GEMA-Pflicht wie Musiktitel von Tonträgern.
Podcast-Übernahmen und Ausschnitte NICHTÖFFENTLICHER CDs (i. d. R. leicht erkennbar durch fehlnede GEMA-Kennzeichnung) bedürfen einer Zweitverwertungs-Genehmigung seitens der Herausgeber. So sehe ich das...
 
Vorsicht!!! Bei Wortelementen kommt neben GVL und GEMA noch eine dritte Verwertungsgesellschaft dazu, die VG Wort, und da gibt es keine Repertoireverträge wie bei den anderen. Es braucht in jedem Fall eine Einzelvereinbarung mit der VG Wort und/oder dem Rechteinhaber.
 
Ich bin ja auch von bereits vervielfältigten Erzeugnissen ausgegangen. VG Wort belastet die Vervielfältigung von Wort!
 
@chapri: Nach diesem VG-Wort-Tarif kann das Senden von Loriot-Gedichten im Radio für dieses richtig teuer werden. Eine Definition von "bereits vervielfältigten" und von "Vervielfältigen" von Erzeugnissen kenne ich nicht. Ich vermute, Du seist der Ansicht, "bereits vervielfältigte" Erzeugnissen könne man nun beliebig kostenfrei aufführen, senden. Dem ist ganz sicher nicht so.
 
@chapri: Nach diesem VG-Wort-Tarif kann das Senden von Loriot-Gedichten im Radio für dieses richtig teuer werden.

So wie diese Nummer unten, die gerade frisch reingekommen ist?

Ich und viele andere Moderatoren haben damals™ mitunter kleine Ton-Ausschnitte aus Filmen, Werbung etc. benutzt. Da hat kein Hahn danach gekräht. Man kann es auch übertreiben...

PS: Der Beitrag zum "Aufhänger" von SWR1 lief gerade. Moment...
 

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Da isser, der Ausschnitt.

Wenn solche kleinen "Gags" nur noch mit Zustimmung und Abrechnung durch die VG-Wort möglich sein sollten, können wir das Medium "Radio" mit all seiner Spontanität gleich ganz begraben.

Normalerweise "versenden" sich solche Dinger mitten in der Nacht. Klar. Heute aber nicht - war nicht mein Einfall. Und man muß ja auch mal eine gewisse "Rechtssicherheit" herstellen...
 

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Sehr schön, Zwerg, gleich die passenden Beispiele. Solche "Gags", wie Du sie nennst, sind nicht neuerdings "nur noch mit Zustimmung" möglich, sie waren schon mmer (auch ohne Zustimmung) möglich und werden auch weiterhin möglich sein. Sie kosten halt grundsätzlich zusätzliches Geld, da besteht ganz klare Rechtssicherheit. Ein Ermessensspielraum "übertrieben/nicht übertrieben" gibt es nicht.

Wird die Aufführung von geschütztem Wort allerdings aus Unkenntnis oder gar wider besseres Wissen "versendet", so kann es nachträglich ein böses Erwachen geben, sollte der Autor/Verlag/VG Wort die Ansprüche geltend machen. Wir reden über Kleingeld und nun gut, Sender wie der SWR werden das locker tragen können, aber dann wäre zumindest Aufklärung von Redaktion und Produktion vonnöten. Und komme mir keiner mit "Wo kein Kläger...".
 
Ich habe nie behauptet, es gäbe keine Zahlungsverpflichtung - klar kosten diese "Gags" zusätzliches Geld: VGW belastet das Vervielfältigen
(insbesondere den Buchdruck und das Kopieren dieser Belege) und GVL/GEMA das Ausstrahlen bereits gepresster CDs, um die es hier ja wohl geht.
Eine VGW-Info bestätigt, dass zumindest für Beiträge bis zu 15 min. nix an VGW gemeldet werden muss - längeres "Geplapper" erträgt eh kein Hörer!
 
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Nochmal: Vorsicht! Das VG Wort-Merkblatt ist für Autoren, die der VG Wort mitteilen wollen, dass sie für eine Sendung Geld bekommen und dies für kurze Beiträge nicht müssen. Die Nutzung des "kleinen Senderechts" seitens der Sender setzt aber voraus, dass darüber mit der VG Wort eine Vereinbarung geschlossen wurde. Wenn die VG Wort anscheinend immer noch nicht genau weiß, was sie mit "Sendungen" im Internet anfangen soll, heißt dies noch lange nicht, dass nicht irgendjemand die Hand aufhält. Alles, was nicht ausdrücklich über die Verwertungsgesellschaften geregelt ist, macht die Lage eher komplizierter, weil man sich dann mit dem Rechteinhaber direkt auseinandersetzen muss.
 
Eine VGW-Info bestätigt, dass zumindest für Beiträge bis zu 15 min. nix an VGW gemeldet werden muss - längeres "Geplapper" erträgt eh kein Hörer!

Diese Info für die Autoren besagt, dass Wortbeiträge im "kleinen Senderecht" bis 15 Minuten nicht vom Autor an die VG Wort gemeldet werden muss, da diese Meldung die Sender selbst an die VG Wort geben. Wenn sie es denn tun.

Aus Sicht des Senders ist es eben nicht so, dass das Senden, Aufführen von geschütztem Wort durch Lesungen oder durch Abspielen von bereits gepressten, verfielfältigten CDs mit diesem Wort mit der GEMA/GVL-Zahlung abgegegolten wäre. Nein, hier fallen zusätzlich Zahlungen an die VG Wort an, die nicht (wie bei GEMA/GVL) pro Jahr pauschaliert sind, sondern jeden einzelnen Beitrag mit geschütztem Wort bestrifft. Im "kleinen Senderecht" unter 15 Minuten, erst Recht bei längerem Aufführen/Lesungen.

Für mich neu: "Beiträge unter 1 Minute Sendelänge werden nicht vergütet.". Demnach ist der SWR in des Zwerges Beispielen wohl raus. @evw: korrekt?
 
Ja, man kann "deutsch" denken: Alles, was nicht explizit erlaubt ist, muss ja verboten sein, und um kein Risiko einzugehen, machen wir mal gar nix oder leisten vorauseilenden Gehorsam.
Man kann auch "mensch" denken: Ich mach erst mal und wecke keine schlafenden Löwen. WENN dann einer kommt, und sich beschwert, kann man das ganze immer noch neu verhandeln. Man selbst ist nämlich auch kein niemand und der andere kein Allmächtiger. Verhandelt wird immer auf Augenhöhe.
 
Was Autoren Recht ist, kann Sendenden nur billig sein, aber in der Tat bin ich jetzt bis zu den Tarifen - zur völligen Verwirrung auch noch von VGW und GVL - vorgedrungen - und muss feststellen, dass ich die Sache mit den 15 Min. falsch verstanden habe! Fürs WEB scheint das Ganze vergleichbar zu sein, denn § 20 UrhG besagt:
Das Senderecht ist das Recht, das Werk durch Funk, wie Ton- und Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk, Kabelfunk oder ähnliche technische Mittel, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
 
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Ist die Frage, ob es das schon ist und mit wem? Es können auf jeden Fall nicht für Webradios mit 20 Hörern dieselben Tarife gelten wie für terrestrisch empfangbaren Rundfunk mit vermuteten Hörerzahlen/Stunde im fünfstelligen Bereich. So, und eben für Internetradios sehe ich da keine eindeutigen Tarife. Die sind zwar weltweit empfangbar, aber die Hörerzahlen sind zumeist marginal.
 
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Vielen Dank, @chapri für Deine Forschungen. Ich stelle mit Dank an Dich fest, dass wir hier jetzt ziemliche Klarheit bekommen haben und nicht dem widerspricht, was ich gesagt habe. Interessant ist tatsächlich dass die GVL ähnlich wie bei Musikausübenden auch ausübende Wortautoren im Leistungsschutzrecht vertritt.

Was Webradios anbetrifft: VG Wort fragen. Kein Tarif - wie auch schon von @evw in #11 vermutet - kann ich mir ebenfalls nicht vorstellen.

Und hallo: zusätzliche Zahlungen im "Kleinen Senderecht" von geschütztem Wort bei terrestrischen Sendern:
lokal oder regional: € 9,30 / Minute
landesweit: € 22,26 / Minute
bundesweit: € 45,42 / Minute
sind bei Unwissen und versehentlichem Senden mal eben kein Pappenstiel.
 
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... und den Threaderöffner triffts ganz böse - er hat ausdrücklich gefragt und weiss nämlich jetzt Bescheid :censored:
Da er aber nur einstellige Hörerzahlen hat, wird die VGW Liebhaberei unterstellen und Nachsicht üben!
 
Ha, kann ich nl. doch: Ich vermute, dass die Webtarife von der Hörerzahl abhängen, der Betreiber eines Webradiodingens mit 99 Hörern also mit 9,30 EUR/min davonkäme.
Ende der Vermutung.
 
Im Merkblatt der VG Wort steht doch, dass Internetradios zur Zeit (noch) nicht meldefähig sind, d.h. die VG Wort treibt die Tantiemen dafür nicht ein, sondern überlässt es den Autoren bzw. Inhabern der Senderechte. Was spricht eigentlich dagegen, einfach beim Rechteinhaber anzufragen? Was passieren kann:
- der Rechteinhaber sagt: mach mal, ich freue mich darüber, ist kostenlose Reklame
- der Rechteinhaber sagt: wenn Geld damit verdient wird, möchte ich einen Anteil
- der Rechteinhaber sagt: wir haben die Senderechte und möchten nicht, dass es jemand anderes sendet (davon würde ich z.B. im Fall von Stenkelfeld und dem NDR ausgehen)
- der Rechteinhaber sagt: kommt gar nicht in Frage
Alles so bereits erlebt. Das ist übrigens auch kein "verhandeln auf Augenhöhe" - der Rechteinhaber sitzt immer am längeren Hebel. Ich möchte auch noch einmal ernsthaft davor warnen hier mit "wird schon nichts passieren" zu argumentieren. Auch Internetradios senden öffentlich, und es würde eine arglose Mail eines Hörers an den NDR reichen, man hätte letztens Stenkelfeld irgendwo im Internetradio gehört, um dort die Hausjuristen in Gang zu setzen.
 
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