Urteil: Gewinnspiel unzulässig!

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Jasemine

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Betrifft (noch?) keinen Radiosender, aber lest mal die Begründung. Glaubt Ihr, dass Jugendradios mit hochpreisigen Gewinnspielen in Zukunft rechtlich angreifbar werden?

Spiegel-online schreibt:
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Arial"> Gericht erklärt McDonald's-Rubbeln für unzulässig

Es ist ein wohl wegweisendes Urteil: Die Fast-Food-Kette McDonald's darf nach einem Richterspruch beim Hamburger-Verkauf keine Lose mit exorbitant wertvollen Gewinnen mehr verteilen. Kinder und Jugendliche würden sonst unzulässig in Versuchung geführt.
(...)
Das Gericht störte sich vor allem daran, dass sich das Gewinnspiel, bei dem Kunden beim Hamburger-Kauf Lose erhielten, in erster Linie an Kinder und Jugendliche gerichtet habe - eine Kundengruppe, die sich laut Gericht durch "geschäftliche Unerfahrenheit" auszeichnet. Weil der Erhalt der Lose an den Warenverkauf gekoppelt war, sei ein intensiver psychologischer Kaufzwang" entstanden. Zudem sei mit Preisen geworben worden, die verglichen mit dem Warenwert der Burger "vollkommen außer Verhältnis stehende, jedes Wertgefühl von Kindern und Jugendlichen aushebelnde Größenordnungen" darstellten, hieß es in der Begründung.
</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Arial">Ganzer Artikel <a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,242123,00.html" target="_blank">hier.</a> Es grüßt die Jasemine.

<small>[ 26-03-2003, 16:21: Beitrag editiert von Jasemine ]</small>
 
@jasemine

ich glaube ein ähnliches urteil gabs schon mal im fall "ferrero kinder schokolade". beim kauf einer packung gabs 2 schokotaler. und ab einer bestimmten anzahl konnte man diese taler gegen ein postbank-sparbuch tauschen. verführung minderjähriger auf einzelhandel-niveau...
 
Glaub ich nicht, dass das irgendeine Wirkung hat.
1. Bezog sich das Urteil auch auf den Kaufzwang. Beim Radio musst Du kein Geld ausgeben, wenn Du eine Million Euro gewinnen willst. Möglicherweise werden damit 0190er-Hotlines rechtlich angreifbar, aber nicht das Konzept des Spiels.
2. Das Durchschnittsalter bei "Jugendsendern" liegt häufig auch so um die 30. Kinder fallen bei der MA-Erhebung völlig raus, also Grauzone. Möglicherweise richten sich Spiele, bei denen man Autos, Reisen und viel Geld gewinnen kann, damit juristisch nicht vorrangig an Kids und Teens.
3. Hoffe ich, dass ein Richter Erbarmen haben wird und endlich mal zugibt, dass in Deutschland Millionen von mündigen Bürgern leben, die doch ihre Kinder bitte alle zu ebenfalls mündigen Bürgern erziehen sollen. Man muss doch nun wirklich nicht riesig gebildet sein, um nicht automatisch in jedes Fettnäpfchen der Werbung zu latschen.
4. und Letztens: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wer würde ernsthaft gegen einen geringeren Gewinn als die Million vorgehen, wenn es doch keinen sstört, dass dafür Frauen nackt durch die Straßen laufen, Du Sp***maproben sammeln musst und P**mmel auf Homepages gezeigt werden????
Die eine Million war maximal ein symbolischer Wert, ein "Bis hierher und nicht weiter.". Trotzdem wird es weiter fleißig weitergehen mit Autos, Reisen und viel Geld. Aber das vermute ich alles nur, erhebe keinen Anspruch auf juristische Richtigkeit.
Die Hexe
 
so weit ich das in erinnerung habe, gab es neben der kohle, playstations, motorroller und sowas zu gewinnen. bei gewinnspielen, in denen es um reisen, autos usw geht, dürfte ja eigentlich niemand eine direkte kinder-/jugendlichen-ansprache sehen. wahrscheinlich sind da zuviele punkte zusammen gekommen: die jugendaffiniät der preise, der kaufzwang, die sehr hohe gewinnsumme.. , so dass der richter da nicht gnädig gestimmt werden könnte. nichts desto trotz: für einen jugendsender (der sich in der Ansprache deutlich an Jugendliche wendet, auch wenn das durchschnittsalter eher bei knapp 30 liegt) könnte ein Millionengewinnspiel auf dieser Basis ein Problem werden. Aber wie radiohexe schon sagte: wo kein kläger... ich kann mir vorstellen, dass burger king angesichts der aktuellen spannungen zwischen den beiden konkurrenten eine menge anwälte darauf angesetzt hat, eine Möglichkeit zu finden, das abzumahnen...
 
wenn ich mich nicht irre, ist es doch gesetzlich geregelt, daß eine gewinnspielteilnahme niemals an einen warenkauf gekoppelt sein darf!
im fall mc doof war es aber doch so. es war sogar noch schlimmer - man musste mindestens ein menü kaufen, um ein los zu erhalten. wenn man zb nur einen cheesburger gekauft hat, bekam es auch kein rubbellos.
bei den gewinnspielen der radiosender, wo man eine teure 0190er nummer anrufen muss (energy nürnberg zockt zb. seine überwiegend minderjährigen hörer mit dieser masche ab), sehe ich die gleiche problematik. vermutlich hat da aber noch niemand geklagt.
und wo kein kläger - da kein richter.
käme auf einen versuch an <img border="0" title="" alt="[Breites Grinsen]" src="biggrin.gif" />
 
@radiohexe

</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Arial"> Das Durchschnittsalter bei "Jugendsendern" liegt häufig auch so um die 30. Kinder fallen bei der MA-Erhebung völlig raus, also Grauzone. </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Arial">wie kommst du denn auf so einen käse? hast du dir eine ma-erhebung jemals genau angesehen? ich glaube nicht, denn dann wüsstest du, daß die auswertung der altersgruppen bei 14 jahren beginnt!

<small>[ 26-03-2003, 20:09: Beitrag editiert von radiobayern ]</small>
 
und mit ein wenig juristischem fachwissen wüsstest du, dass man ab 14 begrenzt geschäftsfähig ist (stichwort "taschengeldparagraph").
deshalb ist es schon richtig, die nicht-einbeziehung der UNTER-14-jährigen hier anzuführen.

desweiteren stimme ich dem oben angeführten argument zu, dass radiogewinnspiele keinen kaufzwang wie bei mcdoof oder ferrero kinderschokolade auslösen... deshalb hat dieses urteil auch nur begrenzte bedeutung für die radiolandschaft.
 
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Arial">und mit ein wenig juristischem fachwissen wüsstest du, dass man ab 14 begrenzt geschäftsfähig ist (stichwort "taschengeldparagraph").
deshalb ist es schon richtig, die nicht-einbeziehung der UNTER-14-jährigen hier anzuführen. </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Arial">halllooooo! bitte erst hirn einschalten!!!
meine kritik bezog sich rein auf die aussage bezüglich der ma!!!
oder sollte es mir entgangen sein, daß bei der ma jetzt nur noch unbegrenzt geschäftsfähige personen gezählt werden???? <img border="0" title="" alt="[Breites Grinsen]" src="biggrin.gif" /> <img border="0" title="" alt="[Breites Grinsen]" src="biggrin.gif" /> <img border="0" title="" alt="[Breites Grinsen]" src="biggrin.gif" />

<small>[ 26-03-2003, 20:43: Beitrag editiert von radiobayern ]</small>
 
... gibt es eigentlich viele Quereinsteiger im Radio-Business, deren ursprüngliche Berufung mal in Richtung BWL bzw. Jura ging? - So einer wäre jetzt durchaus willkommener Gast, oder nicht? ;)
Nun, ich entsinne mich - wie auch ein Vorredner - der Regelung, dass "... die Teilnahme an diesem Gewinnspiel selbstverständlich auch ohne den Kauf des Produkts möglich ist!"; Coca Cola verfährt z.B. immer so. Das geschieht zwar (wie immer) ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber ich empfinde dieses Procedere als seriös. McDonald's hat sich mit seiner Losaktion schon als etwas "windig" erwiesen, trotzdem erscheint mir das Gerichtsurteil typisch deutsch-bürokratisch und letztlich zu streng. Ich kenne keinen Jugendlichen ab 12 Jahren (Taschengeld: geschätzte 10 Euro/ Monat), der sich unmittelbar nach dem "Lunch bei Mutti" ein Sparmenü für 4 Euro reinpfeift, um so an ein Los zu kommen. Sorry, aber so dumm sind die Kids ja schon lange nicht mehr, sie sind in der heutigen Zeit schließlich allerorten mit Sparzwang etc. konfrontiert.
Schlussendlich ist das Ganze auch meiner Meinung nach nur entfernt mit der Mehrzahl aktueller Radio-Gewinnspiele vergleichbar; viele zwingen doch nicht zum teuren 0190er-Anruf, die meisten stellen eine 0800er-Nummer zur Verfügung oder verteilen Sticker für die Autoheckscheibe - kostenlos...

<small>[ 27-03-2003, 00:43: Beitrag editiert von le corbusier ]</small>
 
@ radiobayern

Ab 14 Jahren ist jemand - rechtlich gesehen - kein Kind mehr, sondern ein Jugendlicher. Deshalb fallen Kinder sehr wohl aus der MA.
Jedes Kind ab 7 ist begrenzt geschäftsfähig und kann sich deshalb einen Burger kaufen. Weshalb der Richter in diesem Fall wohl die Zielgruppe "Kinder" mit einklammerte. Für die Werbetreibenden im Radio ist jene Gruppe aber ohne Interesse. Deshalb dürfte der Richter in diesem Falle sehr schwerlich zu dem Schluss kommen, dass sich ein Gewinnspiel im Radio auf Kinder bezieht.

Man könnte sich jetzt darüber streiten, ob ein Jugendlicher mit 16 oder ein junger Erwachsener mit 19 schon reif genug ist, gewissen Verlockungen zu widerstehen und mit eingeschaltetem Verstand an solchen Gewinnspielen teilzunehmen. Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass wir endlich mal aufhören sollten, immer jeden vor allem zu schützen zu wollen, weil dann nämlich wirklich keiner mehr Bock hat, sein Gehirn einzuschalten und mal HINTER den Millionengewinn zu schauen. Wenn ein Richter sagt: "Der Gewinn ist eine Gefahr für das Werteverständnis", ist das eher ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft. Denn eigentlich sollten ELTERN dafür sorgen, dass bei ihren Kindern solche Vorstellungen, trotz gewisser Verheißungen, nicht aus den Fugen geraten.
Die Hexe
 
Wieso soll man von Kindern erwarten, daß sie nicht auf 0190/0137/"SMS an 84000" etc. reinfallen, wenn ein Sender wie 9 Live einer der wenigen Sender in Deutschland ist, der schwarze Zahlen schreibt ...
 
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