Betrifft (noch?) keinen Radiosender, aber lest mal die Begründung. Glaubt Ihr, dass Jugendradios mit hochpreisigen Gewinnspielen in Zukunft rechtlich angreifbar werden?
Spiegel-online schreibt:
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Arial"> Gericht erklärt McDonald's-Rubbeln für unzulässig
Es ist ein wohl wegweisendes Urteil: Die Fast-Food-Kette McDonald's darf nach einem Richterspruch beim Hamburger-Verkauf keine Lose mit exorbitant wertvollen Gewinnen mehr verteilen. Kinder und Jugendliche würden sonst unzulässig in Versuchung geführt.
(...)
Das Gericht störte sich vor allem daran, dass sich das Gewinnspiel, bei dem Kunden beim Hamburger-Kauf Lose erhielten, in erster Linie an Kinder und Jugendliche gerichtet habe - eine Kundengruppe, die sich laut Gericht durch "geschäftliche Unerfahrenheit" auszeichnet. Weil der Erhalt der Lose an den Warenverkauf gekoppelt war, sei ein intensiver psychologischer Kaufzwang" entstanden. Zudem sei mit Preisen geworben worden, die verglichen mit dem Warenwert der Burger "vollkommen außer Verhältnis stehende, jedes Wertgefühl von Kindern und Jugendlichen aushebelnde Größenordnungen" darstellten, hieß es in der Begründung.
</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Arial">Ganzer Artikel <a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,242123,00.html" target="_blank">hier.</a> Es grüßt die Jasemine.
<small>[ 26-03-2003, 16:21: Beitrag editiert von Jasemine ]</small>
Spiegel-online schreibt:
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Arial"> Gericht erklärt McDonald's-Rubbeln für unzulässig
Es ist ein wohl wegweisendes Urteil: Die Fast-Food-Kette McDonald's darf nach einem Richterspruch beim Hamburger-Verkauf keine Lose mit exorbitant wertvollen Gewinnen mehr verteilen. Kinder und Jugendliche würden sonst unzulässig in Versuchung geführt.
(...)
Das Gericht störte sich vor allem daran, dass sich das Gewinnspiel, bei dem Kunden beim Hamburger-Kauf Lose erhielten, in erster Linie an Kinder und Jugendliche gerichtet habe - eine Kundengruppe, die sich laut Gericht durch "geschäftliche Unerfahrenheit" auszeichnet. Weil der Erhalt der Lose an den Warenverkauf gekoppelt war, sei ein intensiver psychologischer Kaufzwang" entstanden. Zudem sei mit Preisen geworben worden, die verglichen mit dem Warenwert der Burger "vollkommen außer Verhältnis stehende, jedes Wertgefühl von Kindern und Jugendlichen aushebelnde Größenordnungen" darstellten, hieß es in der Begründung.
</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Arial">Ganzer Artikel <a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,242123,00.html" target="_blank">hier.</a> Es grüßt die Jasemine.
<small>[ 26-03-2003, 16:21: Beitrag editiert von Jasemine ]</small>