Urteil zum Rundfunkbeitrag

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Die Pensionen/Renten sind das Hauptproblem... die jetzigen und noch zukünftigen
Das ist aber ein unveränderbares, egal wie oft man darauf herumkaut.
Für die Rentenbezieher sind zu aktiven Arbeitszeiten Beiträge in die Pensionskasse geflossen, und sie haben einen vertraglichen Anspruch auf die Auszahlung.
Im NDR ist der Tarifvertrag über die Betriebsrente schon mehrmals angepasst worden, zuletzt für ab 2017 eingestellte Mitarbeiter. Die bekommen dann erheblich weniger als vorher eingestellte.
 
Wenn ich eine Mitteilung des ULD Schleswig-Holstein richtig verstehe, müsste dafür der NDR-Staatsvertrag geändert werden. Im WDR-Gesetz (§ 55a) gibt es schon eine entsprechende Regelung.

Ja, s.o., ich schrieb es ja schon. Der NDR-StV wurde in Kenntnis dieser Problemlage nicht entsprechend geändert, obwohl man mit der ohnehin fälligen Datenschutz-Änderung des StV 2017 eine gute Gelegenheit gehabt hätte. Der Staatsvertrag müsste geändert werden, damit das Transparenzgesetz für den NDR gilt, die Länder wollten ihn aber nicht ändern.

Neben dem WDR ist zumindest auch RB von IFGs abgedeckt. Beim HR und SR bin ich mir nicht sicher. Bayern hat überhaupt kein Informationsfreiheitsgesetz, der BR fällt damit aus. ZDF, DRadio, MDR, SWR und RBB laufen - analog dem NDR - über Staatsverträge und in denen ist m.W. nirgends die Geltung eines IFG geregelt.

Nachtrag:
Der HR ist jedenfalls teilweise abgedeckt nach § 81 HDSIG:
"Nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 bis 3 gelten die Vorschriften über den Informationszugang auch für [...] den Hessischen Rundfunk, soweit er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, sowie die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, soweit sie nicht in den Bereichen Zulassung und Aufsicht tätig wird."
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn wir schon dabei sind, grundsätzliche Alternativen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufzuzeigen, so wäre eine Alternative, die ich ganz interessant fände, die Trägerschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Vereinen neu zu organisieren. Etwa in den Niederlanden und in der Schweiz ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk so organisiert. Das Modell, öffentliche Daseinsvorsorge in privaten, aber gesetzlich privilegierten Vereinen zu organisieren, gibt es in Deutschland auch, aber nicht im Medienbereich, sondern etwa bei der Kraftfahrzeugkontrolle (Dekra und TÜV).

Würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Vereinsstruktur getragen, hieße das, dass jeder Bürger selbst entscheiden könnte, ob der sich in diesen Vereinen engagieren und auf die Unternehmensentscheidungen Einfluss nehmen möchte. Zu entscheiden wäre dann noch, ob man - wie in der Schweiz - regionale Trägergesellschaften möchte, die dann gemeinsam die zentrale Rundfunkeinheit tragen, oder - wie in den Niederlanden - ein kompetetives System mehrerer Rundfunkvereine. Ich würde letzteres bevorzugen.

Wenn man mal festhält, dass es im Wesentlichen drei Felder sind, auf denen ÖR kritisiert wird, nämlich erstens Programme/Inhalte, zweitens Kontrollgremien, drittens Führungspersonal und Verwaltungskosten, so führt das bei allen Anhängern/Verteidigern der öffentlich-rechtlichen Idee zu dem Reflex, bei diesen Themen zwanghaft Rechtfertigungen und Verteidigungen abzuliefern.
Das sehe ich überhaupt nicht so. Wenn ich sehe, wie hier im Forum etwa die Reformen bei hr2 und NDR-Info diskutiert wurden, wurden diese gerade bei ÖR-Verteidigern sehr kritisch diskutiert. Dass hier jemand die Kontrollgremien oder die Verwaltungskosten verteidigt hätte, ist mir auch nicht erinnerlich. Nur weil man nicht auf jede Scheinlösung aufspringt, heißt das nicht, dass man den Status Quo toll findet oder ihn in alle Ewigkeit verlängert haben möchte.
 
In den Niederlanden sind die "Radiovereine" als "Stichting" organisiert, was sich nicht ohne Weiteres in deutsche Verhältnisse übertragen lässt. In einer "Stichting" hat der Vorstand das Sagen, sonst niemand.
Die "lids" sind nur Geldgeber, keine Mitglieder i. e. S.!
Zwar lässt sich das in einer deutschen Vereinssatzung enger regeln, aber ein optimales Konstrukt sind Vereine als bundesdeutsche Radioveranstalter IMHO nicht, da sie für eine öffentlich-rechtliche Maßnahme zu unverbindlich tätig wären...
 
Komplette Liste der Sender und ihrer Informations-/Auskunftspflicht nach IFGs/Transparenzgesetzen:


WDR: unterliegt grundsätzlich dem IFG, ausgenommen "journalistisch-redaktionelle Informationen oder Ergebnisse der Prüfung des Landesrechnungshofs [...]" (§ 55a WDR-Gesetz)
Radio Bremen: unterliegt grundsätzlich dem IFG, ausgenommen "journalistisch-redaktionelle Informationen" (§ 3 Satz 9 BremIFG)
SR: unterliegt dem IFG nur, "soweit [er] öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahr[nimmt]." (§ 1 SIFG)
HR: unterliegt dem IFG nur, "soweit er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt" (§ 81 HDSIG)
DRadio: ? vermutlich kein IFG anwendbar (StV ohne Regelung)
MDR:? vermutlich kein IFG anwendbar (StV ohne Regelung)
SWR: ? vermutlich kein IFG anwendbar (StV ohne Regelung)
RBB: ? vermutlich kein IFG anwendbar (StV ohne Regelung)
NDR: kein IFG anwendbar (StV ohne Regelung)
ZDF: kein IFG anwendbar (StV ohne Regelung)
BR: kein IFG anwendbar (Bayern hat kein IFG)
 
Unterliegen auch die Landesmedienanstalten (zuständig für privaten Rundfunk) den gesetzlichen Informationspflichten

Es gibt nicht "die" gesetzlichen Informationspflichten. Die Basis sind _immer_ die Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetze des jeweiligen Landes. Jedes Land hat da ganz eigene Regelungen, ganz besonders beim Einbezug von Institutionen außerhalb der Kernverwaltung. Und einige Länder haben gar kein Informatinsfreiheitsgesetz, da ist die Sache eindeutig.
 
RBB: ? vermutlich kein IFG anwendbar (StV ohne Regelung)

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) veröffentlicht Protokolle der Sitzungen des Rundfunkrats:

rbb-Rundfunkrat | rbb (rbb-online.de)

Der Wirtschaftsplan des rbb ist ebenfalls auf der Internetseite des Senders zu finden:

Rundfunkrat des rbb stellt Wirtschaftsplan 2021 fest | rbb (rbb-online.de)

Wenn ich mir zum Vergleich beispielsweise die Webseite des Medienrates der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (privater Rundfunk) ansehe, finde ich die Mitglieder und sonst nix. Beschlüsse veröffentlicht der Medienrat per Pressemitteilung.

Zum Beitragsanteil (aktuell 33 Cent) der Landesmedienanstalten verweise ich auf deren Pressemitteilung zur Entscheidung Sachsen-Anhalts, der Beitragserhöhung nicht zuzustimmen.

Zitat: "Dadurch wären auch entsprechende Kostensteigerungen bei den Medienanstalten berücksichtigt worden."

Und weiter: "Für die Gewährleistung der Meinungsvielfalt und der Informationsqualität spielen der private und der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine unverzichtbare Rolle. Diese darf nicht durch die Verweigerung der an Kostensteigerungen orientierten Anpassung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Medienanstalten gefährdet werden."
 
Pro LMA einen Nichtstu-Posten für ein einst unliebsam gewordenenes Partei- oder Regierungsmitglied, dass dann gleich- oder höherwertig versorgt werden musste, damit es dauerhaft die Klappe hält streichen und dann sind die fehlenden 33 ct schnell mehr als eingespart.
Man kann ja verstärkt solche Partei-Leutchen, die weggelobt werden (müssen), ja auch mit gutdotierten, ggf. neu zu schaffenden (!) Posten bei einer Stiftung "unterbringen", damit sie "weg" sind und die Klappe halten. Auch wenn es bis auf Dienstreisen, so die wieder möglich werden und die Anzahl der Papiere im Drucker zu zählen, eigentlich nichts zu tun gibt.
 
Liest sich wie eine Ätschibätschi eines beleidigten NDRlers und eines sich selbst überschätzenden Medienpolitikers. Bei den entscheidenden Punkten, welche teils seit Jahrzehnten Kritikpunkte am ÖR sind, weicht Knuth aus, was Robra an der einen oder anderen Stelle aber ebenso tut. Niemand hätte Robra daran gehindert, die teilweise viel zu hohen Intendantengehälter konkreter zu hinterfragen. Knuth dagegen hätte Robra mal fragen sollen, was eigentlich ausgerechnet der weitestgehend kulturlose mdr mit der Kulturplattform will. Das Herumreiten auf der Ost-West-"Problematik" setzt dem ganzen 30 Jahre nach der Wiedervereinigung dann vollends die Krone auf. Es fragt beispielsweise niemand wieviele Bayern bei der Tagesschau in Hamburg arbeiten oder wieviele Ostfriesen beim BR angestellt sind. Warum sollte also wichtig sein, wieviele Ostdeutsche dort rumturnen? Das ist das typische Geblubber mittelalter Deutscher (und drüber), was den größten Teil aller nach 1989 Geborenen, die mittlerweile auch schon um die 30 sind, nicht die Bohne interessiert. Und das sage ich als ein bekennender Ostdeutscher, der dieses nicht mehr existente Land noch sehr bewußt erlebt hat!
 
Die KEF sieht bei ARD/ZDF/DLR eine Teuerungsrate von 0,4 % bis 2024, also ca. von 0,1 % pro Jahr. Diese Teuerung wird durch "verminderte Bedarfe an anderer Stelle" und "Zuwächse von Erträgen" vollständig ausgeglichen:

Kann mir Jemand erklären was und wie die da rechnen?
 
Ich finde diese Doppelung nach wie vor völlig überflüßig.
Die Frage ist halt, was mit dem Ausbau bei Phoenix konkret gemeint ist. Phoenix wurde ja mal für Live-Übertragungen von Bundestagsdebatten, Parteitagen und ähnlichen Veranstaltungen gestartet. Wenn nichts los ist, gibt es Wiederholungen von Dokumentationen von ARD und ZDF. Allerdings hat man dies zwischenzeitlich aufgeweicht und auch Nachrichten ähnliche Formate ins Programm genommen. Ich sehr gespannt, wie die Abgrenzung von tagesschau24 künftig funktionieren wird.
 
Phoenix muss bleiben, ich find das Programm überwiegend gelungen, vor allem die vielen "Live-Übertragungen". Tagesschau24 kann man sich m. E. aber sparen, bis auf Nachrichten in "Endlosschleife" (mal abgesehen vom Abendprogramm) gibt es doch da kaum was, kann man auch stündlich mit kurzen Nachrichten bei Phoenix integrieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eben deshalb ja. Die Live-Übertragungen von Plenardebatten etc. und auch Hintergrund-Talkrunden passen wie die Faust aufs Auge in einen richtigen Nachrichtenkanal. Daher ist einer von beiden überflüßig. Ob man den dann am Ende Phioenix oder tagesschau24 nennt, ist dabei schnuppe. Der Inhalt wäre entscheidend.
Aber zurück zum Radio.
 
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