Urteil zum Rundfunkbeitrag

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Wo kommt denn eigentlich die Zahl von 250 Mio. EUR her (gibt es irgendwo eine Quelle)?
Danke für den Hinweis. Das ist ein Lapsus von mir. Ich habe die 23,8 Mio. in der Schnelle wohl als 238 gelesen und dann aufgerundet. Hier liegt der Irrtum klar bei mir!


Unternehmen werden befreit,
Privatpersonen (Haushalte), die monatelang ohne Einkünfte sind, weil einer der beiden Verdiener (oder gleich beide) in Kurzarbeit waren oder ihren Job verloren haben, profitieren nicht von dieser Sonderregelung.
Konsequenterweise müssten die ANGESTELLTEN der auf Anweisung zwangsweise geschlossenen Unternehmen, also die Privathaushalte der Mitarbeiter entlastet oder befreit werden.
Das ist natürlich ziemlich verquirlter Murks. Erstens: Ohne Arbeitgeber keine Arbeitnehmer. Zweitens: Kann man als Arbeitsloser einen verminderten Beitrag geltend machen und sich unter Umständen sogar komplett befreien lassen. Als Hartz4-Empfänger kannst du dich ebenfalls gänzlich von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Der Unternehmer kann das nicht.

Ein starker, von Politik und Werbewirtschaft unabhängiger, vielfältiger, auf Inhalte focussierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk! Mit dieser Befreiung für Unternehmen (!) macht sich die ARD noch mehr von Einnahmen aus Werbevermarktung abhängig und sendet,
Oder sendet damit auch ein Signal an die freie Wirtschaft und machen wir uns nix vor, auch an zahlende (Werbe-)Kunden, das man zumindest einen minimalen Teil der Entlastung in der angespannten Situation ermöglichen kann.
 
Da gebe ich s.matze Recht. Es ist widersinnig und nicht nachvollziehbar, dass Betriebsstätten den Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Zumindest in Deutschland mit Erstwohnsitz gemeldete zahlen das bereits an ihrem Wohnort. Und zweimal gleichzeitig können sie es nicht nutzen. Auch ein Hotelgast aus HH an der Mosel kann die ARD nicht gleichzeitig im Hotel an der Mosel und zuhause an der Elbe oder Alster anschauen.

@muted
Du meinst wohl AfD
 
Aber vielleicht seine Frau, die zuhause geblieben ist.
Eben, vielleicht. Die Frau, die er nie hatte? Oder von der er geschieden ist? Oder die verstorben ist?
Es wäre mir neu, dass es Unterschiede in der Berechnung des Rundfunkbeitrags für Ehepaare, Lebenspartnerschaften oder Singles gibt.
Wir reden hier von einer Haushaltsabgabe! Diese wird, wie der Name sagt, pro Haushalt abgeführt.
Und eine Betriebsstätte, ein Unternehmensfuhrpark, eine Baumschule, ein Gewächshaus, eine Werkstatt, ein Freizeitpark, ein Bordell, ein Büro oder ein Ferienhaus ist kein Haushalt!
Trotzdem mussten / müssen die zahlen.
Was ein Haushalt ist, ist rechtlich zweifelsfrei definiert.
Ebenso fragwürdig sind die Richtlinien für (u.a. studentische) Wohngemeinschaften mit gemeinsamer Küche/Bad, aber getrenntem Wohn- und Schlafbereich.

Nur wenn das der Falll wäre, könnte man dieses Argument gelten lassen. Im Übrigen muss im deutschen Justizsystem der Kläger die Beweislast erbringen! Dein "vielleicht" reicht da nicht aus. Man kann nicht pauschal davon ausgehen, dass sich dort eine zweite Person aufhält, und daher pauschal für beide Lokalitäten den Beitrag erheben. Hier ist die Gesetzgebung rechtswidrig, weil hier schon ohne konkreten Anfangsverdacht ein Missbrauch (bzw. eine missbräuchliche Nutzung) unterstellt wird.

Zweitens: Kann man als Arbeitsloser einen verminderten Beitrag geltend machen und sich unter Umständen sogar komplett befreien lassen.

Das ist falsch und daher nicht zutreffend! ALG1-Empfänger zahlen voll!

"Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung."


Eine Ermäßigung gibt es nur für Behinderte, nicht für "Arbeitslose".
Darunter pauschalisierst du ja Bezieher von ALG 1 und ALG 2.
Und für eine "Befreiung", die nur bei ALG 2 gilt, sind die Hürden extrem hoch! Selbst Sehbehinderte müssen noch den "ermäßigten Satz" zahlen.

 
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Das ist falsch und daher nicht zutreffend! ALG1-Empfänger zahlen voll!
Nee isses nicht, denn es gibt auch Leute die so wenig ALG I bekommen, dass sie die Sicherung von ALG II gleich mit beantragen können.

Und was den Haushalt angeht, war das eher ironisch gemeint. Ironie funktioniert in Schriftform aber eher selten. Das muss ich dann wohl eingestehen. Ansonsten ist der Rest selbstverständlich Quark, denn der Hotelgast zahlt im Hotel keine Rundfunkgebühren. Für die muss das Hotel aufkommen. Und das ein Haushalt auch ein Haushalt ist, wenn er vorübergehend nicht bewohnt ist, sollte ja wohl ausser Frage stehen.
 
der Hotelgast zahlt im Hotel keine Rundfunkgebühren.
Auch das gilt nicht pauschal.
Ich wette, dass Udo Lindenberg welche zahlt.

Wenn du länger als 4 Wochen dort wohnst, bist du zwar immer noch Gast, aber trotzdem rundfunkgebührenpflichtig.

Du musst deinen Erstwohnsitz nämlcih dort anmelden, wo du dich die meiste Zeit aufhältst (Hauptwohnsitz=Aufenthaltsort). Ich habe häufiger monatelang in Hotels gewohnt, mich in der entsprechenden Stadt angemeldet und ja, dann dauert es auch nicht lange, bis du den Brief mit dem Anmeldeformular bekommst...

In dem Moment, wo du dich dauerhaft in einem Hotel einmietest (was durchaus unbegrenzt zulässig ist), wird der Hotelstandort automatisch dein Erstwohnsitz und du bist verpflichtet, dich umzumelden. Dein bisheriger Erstwohnsitz wird dadurch zum Zweitwohnsitz und auch für diesen muss (paradoxerweise) weiterhin der Beitrag bezahlt werden.

Empfänger, die gleichzeitig ALG 1 und ALG 2 beziehen, sind die absolute Ausnahme und eine Seltenheit.
 
Der Wohnsitz ist laut §7 BGB da, wo man dauerhaft wohnt.

Die Abgabenordnung (§8) sagt: "Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird."

Natürlich kann ich mich für zig Monate in einem Hotel einmieten. Es wird aber erst interessant, wenn ich mehr Zeit im Hotelzimmer wohne als in meinem Haus/meiner Wohnung. Üblicherweise ist der Wohnsitz dort, wo man länger als 1/2 Jahr im Jahr wohnt. Fragt mal Boris Becker, der hat damit Erfahrungen.
 
Die Abgabenordnung (§8) sagt: "Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird."
Und dann könnte man sich natürlich vortrefflich darüber streiten, ob ein Hotelzimmer mit einer Wohnung gleichzusetzen ist, zumal das Hotel an sich ja ohnehin Rundfunkgebühren abführen muss. Solche Sonderfälle wie Udo Lindenberg dürften an einer Hand abzählbar sein.

Empfänger, die gleichzeitig ALG 1 und ALG 2 beziehen, sind die absolute Ausnahme und eine Seltenheit.
Das erlaube ich mir mal erheblich anzuzweifeln. Wir haben hierzulande den größten Billiglohnsektor Europas. Insbesondere im Osten ist die Zahl derer, die mit weniger als 1500 netto nach Hause gehen ziemlich groß. Davon 60 bzw. 67% ist weniger als das Existenzminimum. Da biste ruckzuck auch ein Fall fürs ALG II.
 
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Ich habe rein inhaltlich nicht verstanden, was die CDU genau meint: "...soll demnach prüfen, inwieweit aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auch ein niedrigerer Beitrag festgesetzt werden kann. "

Welche Logik steht dahinter? Ist das die Annahme, dass der ÖR während der Corona-Pandemie irgendwo gespart hat und darum mit weniger Geld auskommt? Oder wie könnte das gemeint sein?
 
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"Welche Logik steht dahinter?"

DIe Logik, erstmal einen Grund für eine Prüfung zu haben, die die Erhöhung aufschiebt und dann anschließend einen Grund haben, doch zustimmen zu können.

Das Problem an der Sache ist, dass sich zu viele verrannt haben. Es gibt ja keinen Plan B. Die Öffis und die Befürworter der Erhöhung setzen implizit bis explizit darauf, dass echte Strukturreformen weiter durch höhere Einnahmen obsolet gemacht werden können, die CDU ST hat den rechtzeitigen Absprung aus ihrer Position nicht geschafft. Am Ende geht's jetzt einfach darum, eine gesichtswahrende Lösung zu finden, die das Problem erstmal wieder einige Zeit aufschiebt. Allen sollte bewusst sein, dass ein Elefant schonender mit einem Porzellanladen umgeht, als ST mit dem ÖRR, wenn wider Erwarten und ohne entsprechende Vorbereitung mit drei Wochen Vorlauf plötzlich einige 100 Mio. weniger da sind. Auf der anderen Seite schwelt der Konflikt länger und wurde bereits jahrelang ausgesessen.
 
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Ich habe rein inhaltlich nicht verstanden, was die CDU genau meint: "...soll demnach prüfen, inwieweit aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auch ein niedrigerer Beitrag festgesetzt werden kann. "

Welche Logik steht dahinter? Ist das die Annahme, dass der ÖR während der Corona-Pandemie irgendwo gespart hat und darum mit weniger Geld auskommt? Oder wie könnte das gemeint sein?
Wenn es das ist, hat diese Logik erhebliches Bumerangpotential. Man stelle sich vor, die KEF käme dann zu der Feststellung, dass die Pandemie mit ihren Auswirkungen eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung erzeugt hat, die bitte entsprechend zu kompensieren sei... Die langen Gesichter will ich dann mal sehen.
Ansonsten finde ich das Verhalten ziemlich rückgratlos. Einfach so lange das Verfahren am Köcheln halten, bis die CDU aus der Verantwortung ist? Au weia.

Die Öffis und die Befürworter der Erhöhung setzen implizit bis explizit darauf, dass echte Strukturreformen weiter durch höhere Einnahmen obsolet gemacht werden können
Das nehme ich anders wahr. Zumindest der NDR muss selbst im "best case" - also im Falle der Erhöhung des Beitrags auf 18,36€ - erhebliche Einsparungen vornehmen, etwa 300 Mio. €. Da geht niemand von einem "weiter so" aus.
 
Das nehme ich anders wahr. Zumindest der NDR muss selbst im "best case" - also im Falle der Erhöhung des Beitrags auf 18,36€ - erhebliche Einsparungen vornehmen, etwa 300 Mio. €. Da geht niemand von einem "weiter so" aus.

Moin,

ohne den Anspruch zu erheben, die KEF-Systematik voll durchblickt zu haben, Quelle jew. 22. Bericht:

von der KEF anerkannte Gesamtaufwendungen ARD 2021-2024 => 27,6 Milliarden Euro
Gesamtaufwendungen ARD 2017-2020 lt. Budgetabgleich: => 26,2 Milliarden Euro
=> 5,3 % Steigerung

ZDF 2021-2024 10,0 Milliarden Euro
2017-2020 8,9 Milliarden Euro
=> 12,4 % Steigerung

=> verglichen mit einer Entwicklung der Verbraucherpreise (Sep 2016 - Sep 2020) von 5,37 %.

Mithin: In Summe sollte zumindest der Inflationsausgleich und damit der Erhalt des Status Quo möglich sein. Wie genau es beim NDR aussieht, lässt sich leider ohne weiteres kaum nachvollziehen. Der NDR hat seine genaue Budgetplanung entweder extrem gut versteckt oder gar nicht online gestellt. Der im NDR-Auftritt verlinkte Bericht an die Landesregierungen "zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage des NDR" ist keine 30 Seiten lang, von denen über die Hälfte nur sehr entfernt mit der wirtschaftlichen und finanziellen Lage zu tun hat und die andere Hälfte mehr aus Prosa als aus Zahlen besteht. Das ist für ein Unternehmen mit > 1,1 Milliarden Euro Jahresumsatz schon überschaubar. Der Bericht ist nach meinem Empfinden nicht eben auf Übersichtlichkeit ausgelegt. Wenn ich das richtig sehe, wird zwar die Summe von 300 Mio. für "Einschnitte und Umstrukturierungen" genannt, ohne dass sich deren konkrete Zusammensetzung aus dem Dokument ergäbe.

Hast du mehr Informationen?
 
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@Mischpult hat es treffend beschrieben. Die CDU-Spitze im Bund und der Haselhoff wollen um alles in der Welt kein "2. Thüringen". Die Öffis und die anderen Parteien stellen sich sturr, obwohl alle wissen, dass allein diese Debatte mit "Verhinderung der "GEZ"-Erhöhung" (ja ich weiß, dass es die GEZ nicht mehr gibt) so ziemlich die letzten Wasser auf den Mühlen der AfD sind. Aber, wegen dem deutlich negativen Image des Begriffs "GEZ" sehr gut verwertbar. Gerade in diesen Zeiten.
Und da sehe ich das klägliche Versagen und kleinliche sture Rechthabenwollen-Verhalten der Öffis und der anderen Parteien nicht einfach von sich aus auf eine Erhöhung, zumindest vorerst in Zeiten in denen z. B. Gastwirte- und Hotelexistenzen den Bach herunter gehen und viele in Kurzarbeit hängen, zu verzichten.
Was besseres als ein stures Durchdrückenwollen der KEF-Empfehlung konnte der AfD (und Teilen der CDU dort) in ST gar nicht passieren. Und die Durchdrückenwoller wider jeglicher aktuellen Vernunft wegen Corona haben sich da zum Steigbügelhalter gemacht.
Manchmal ist weniger wollen und nachdenken als nur Recht haben wollen und mit Gerichten zu drohen, für die Gesellschaft am Ende auch mehr.
 
Die CDU-Spitze im Bund und der Haselhoff wollen um alles in der Welt kein "2. Thüringen". Die Öffis und die anderen Parteien stellen sich sturr, obwohl alle wissen, dass allein diese Debatte mit "Verhinderung der "GEZ"-Erhöhung" (ja ich weiß, dass es die GEZ nicht mehr gibt) so ziemlich die letzten Wasser auf den Mühlen der AfD sind.
Wo hat die CDU in Sachsen-Anhalt das Problem? Wenn sie sich mit der AfD in der Abstimmung nicht gemein machen wollen, dann brechen sie sich welchen Zacken aus der Krone, dem Antrag der Beitragserhöhung zuzustimmen?
Ich halte die sachsen-anhaltinische Strategie für gefährlich. Wenn hier gesagt wurde, dass eine Schwächung des gesetzlich festgeschriebenen duale Rundfunk-Systems der Demokratie in unserem Lande abträglich wäre, so kann ich dies nur unterstreichen. Mit aller Kritik an hier und da auch mangelnder journalistischer Seriosität in den ÖR-Medien ist aber schon allein die Diskussion über ihre ÖR-Daseinsberechtigung der nächste Schritt zur Inkaufnahme von eben noch weniger jener journalistischer Seriosität.

Hingegen bin ich nicht der Meinung, ein Scheitern der Beitragerhöhung würde ARD und ZDF dazu bewegen, bei Einkauf von teuren Sportrechten sparsamer vorzugehen. Wünschenswert wäre dies allerdings selbstredend.
 
Ich habe den Antworten auf meine Frage jetzt entnommen, dass ihr auch nur spekuliert, warum bei einer Prüfung "unter Berücksichtigung von Corona" ein niedrigerer Betrag rauskommen sollte, richtig?
Ist das nie öffentlich begründet worden?
 
Wo hat die CDU in Sachsen-Anhalt das Problem?
Haselhoff und damit ein Großteil der CDU in ST hat das sehr sehr große Problem, dass er gern wil, aber sich in den eigenen Reihen wohl nicht durchsetzen kann/könnte und wird, und ihm bei einer Abstimmung quasi ein zweites Thüringen drohen kann/könnte. Dann wäre der wohl weg.
 
Wenn die CDU sich langfristig an der Macht halten will, wird sie (bundesweit) damit anfangen müssen, mit der AFD zu reden und zu koalieren. Ob uns das schmeckt oder nicht ! In Ländern wie MV oder Sachsen ist für Schwarz ohne die AFD nichts zu holen. Zumindest so lange bis der blaue Scheiterhaufen in sich selber zusammengefallen ist, sprich: Irgenwann wird vermutlich jeder ehem. AFDler seine eigene Partei gründen :D

Mit der SPD ist seit Jahren nichts mehr los und Grün hat seinen Zenith überschritten (siehe Stuttgart). Der CDU wird also gar nichts anderes Übrig bleiben. Entweder man stützt die Blauen oder man stimmt zu.

Am Ende wird es sowieso darauf hinauslaufen, dass man es durchwinkt.

Undas wäre nicht die schlechteste Lösung. Lieber zahle ich einen höheren Beitrag als dass ich den Blauen Schreihälsen ihren Triumpf gönne! Ich habe sowieso von Anfang an nie verstanden was die CDU da eigentlich treibt und welches Spiel sie da spielt. Die müssen sich ja selber schon verdammt wichtig vorkommen. Und es mit AFD-Sprech zu sagen: Die CDU im wirtschaftsschwächsten Bundesland S.-Anhalt unter einen Herr Hasselhoff sind ein "Fliegenschiss" auf der politischen Landkarte unser sonst so farbenprächtigen Bundesrepublik.

Herr Hasselhoff hat sich verzockt. Und zwar ganz gewaltig. Diese Beitrags-Ablehnungsaktion war megapeinlich. Das wird ihm Wählerstimmen kosten und ihm in den eigenen Reihen auf die Füße fallen. Knickt er ein, verliert er seine Anhänger, geht er mit der AFD d` accord, brüskiert er seine demokratischen Gegner. Für seine politische Zukunft und seinen Verbleib im Halleschen Landesparlament nach der nä. Wahl sehe ich buchstäblich "schwarz". Er wird seine Koffer packen müssen. Das kommt eben dabei heraus, wenn man selber Dame spielt während die politischen Gegner um das Schachbrett sitzen!

Soll sich mal nicht so wichtig nehmen der Mann und sich um seine Tagesaufgaben kümmern, für die er vom Wähler mit einem Mandat ausgestattet wurde. Wirtschaftspolitik, Unternehmen ansiedeln, Investoren umwerben, Lobbyarbeit usw.
Worauf warten Sie, herr H. ? Packen Sie es endlic an! Gibt genug zu tun.
 
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Ich begreife es ehrlich und aufrichtig nicht.
ntv schrieb:
Eigentlich ist innerhalb der Koalition von CDU-Ministerpräsident Reiner Haseloff vereinbart, stets einheitlich zu votieren. Mit einem CDU-AfD-Veto würde daher nicht nur der Rundfunkbeitrag gekippt - auch der Fortbestand der Landesregierung stünde infrage.
Haseloff gegen seine eigene CDU? Oder die gegen ihren Ministerpräsidenten? Ich vermisse Klartext - auch leider in den Medien.
 
Hast du mehr Informationen?
Leider auch nicht.
Ich habe den KEF-Bericht nicht gelesen, geht daraus nicht auch hervor, wie in der kommenden Gebührenperiode die Gelder zwischen den ARD-Anstalten (zu denen auch das DLR gezählt wird) verteilt werden sollen? Ich hatte es bisher so verstanden, dass nicht nur das ZDF einen höheren Anteil bekommen soll, sondern auch das DLR, und dementsprechend die anderen Anstalten weniger.

Was ich aber schon an anderer Stelle geschrieben hatte: der NDR hat die seit Umstellung auf die Haushaltsabgabe entstandenen Überschüsse inzwischen verbraucht, hochgerechnet kam man damit auf einen Rundfunkbeitrag von 18,35€.
Außerdem haben die ARD-Anstalten sehr unterschiedlich gewirtschaftet, einige haben in den letzten Jahren Rücklagen bilden können (weil sie einen geringeren Anteil zu Gemeinschaftsprogramm und -einrichtungen beigetragen haben), die die KEF dazu veranlasst haben, den angemeldeten ("geforderten") Mehrbedarf pauschal für alle zu kürzen.
 
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