Urteil zum Rundfunkbeitrag

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Warum man hier einen Vergleich mit Normerhöhungen in der DDR und dem 17. Juni ziehen sollte, erschließt sich mir nicht.
Gefühlt sind 90 % gegen eine Norm-Erhöhung der gefühlt bei 95 % ungeliebten Rundfunkzwangsgebühren, äh korrekt "Haushaltsabgabe" (im Jargon GEZ).
In der DDR war auch wohl die ganz große Mehrheit gegen die Normerhöhung = für gleichen Lohn mehr arbeiten.
Das Niederschlagen des 17. Juni hat dem Bild der DDR innen und außen (Feiertag im Westen!) mehr geschadet, als im Vorfeld das zurückzunehmen gekostet hätte. Was sie ja dann danach recht schnell getan haben.
Ein Zurücknehmen der geforderten Gebührenerhöhung seitens der Länder, Öffis, KEF etc. würde ggf. dem Land ein Erstarken der AfD ersparen, die eigentlich sonst derzeit Schwierigkeiten haben, griffige Themen zu liefern.
Sind ja nur 86 ct im Monat pro Haushalt, auf den die Öffis verzichten müssten. Billiger als ggf. eine AfD-geführte Regierung im Osten für die Gesellschaft insgesamt. Inkl. KEF und MDR und ZDF und Deutschlandlandradio.
 
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Leute, es geht um 86 Cent. Im Monat. Soll mir niemand erzählen,
dass dieser Betrag irgendeinen Einfluss auf eine einzige wirtschaftliche
Existenz in Deutschland haben würde.
Die Politiker, hier die der CDU in Sachsen-Anhalt, blamieren sich wieder mal bis auf die Knochen.
 
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Der Betrag ist relativ egal. Es geht der AfD und der CDU in Sachsen-Anhalt um eine Erhöhung oder keine Erhöhung.
Und wenn es nur um lächerliche unwichtige 86 Cent, die niemand merkt, geht, dann könnten die Öffis diesen so lächerlich geringen Betrag ja locker schnell einsparen, da es ja wirklich nur 86 ct pro Haushalt sind die ja auch der Empfänger nicht merkt, da so wenig...
Da geht es um die Symbolik der Erhöhung in Kombination mit "GEZ" und derzeitigen Corona-Einbußen.
Nochmal: Was besseres hätte insbesondere der AfD nicht passieren können als diese sture Arroganz und dem Drohen mit Koalitionsende etc. wegen "nur 86 ct im Monat" .
 
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Der Betrag ist relativ egal. Es geht der AfD und der CDU in Sachsen-Anhalt um eine Erhöhung oder keine Erhöhung.
Um die Erhöhung geht es denen dabei mit Sicherheit als Allerletztes, sonst würden sie um die paar Pfennige keinen solchen Aufstand machen. Das ist so ähnlich wie bei den Briten und ihren Fischereirechten. Die paar Heringe sind dabei völlig nebensächlich.

Sowas nennt sich Politik.
 
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Gefühlt sind 90 % gegen eine Norm-Erhöhung der gefühlt bei 95 % ungeliebten Rundfunkzwangsgebühren, äh korrekt "Haushaltsabgabe" (im Jargon GEZ).
In der DDR war auch wohl die ganz große Mehrheit gegen die Normerhöhung = für gleichen Lohn mehr arbeiten.
Das Niederschlagen des 17. Juni hat dem Bild der DDR innen und außen (Feiertag im Westen!) mehr geschadet, als im Vorfeld das zurückzunehmen gekostet hätte. Was sie ja dann danach recht schnell getan haben.
Du nutzt die historischen Vergleiche ja wie Hitler das mit den Autobahnen gemacht hat! Und jeder weiß, wohin das geführt hat!
Ein Zurücknehmen der geforderten Gebührenerhöhung seitens der Länder, Öffis, KEF etc. würde ggf. dem Land ein Erstarken der AfD ersparen, die eigentlich sonst derzeit Schwierigkeiten haben, griffige Themen zu liefern.
Sind ja nur 86 ct im Monat pro Haushalt, auf den die Öffis verzichten müssten. Billiger als ggf. eine AfD-geführte Regierung im Osten für die Gesellschaft insgesamt. Inkl. KEF und MDR und ZDF und Deutschlandlandradio.
Guck Dir doch die CSU an, wie sie kläglich versucht hat, AfD-Themen irgendwie aufzufangen. Erst mit der scharfen Abgrenzung ging's in den Umfragen wieder bergauf. "Erstarken der AfD verhindern" allein ist aus meiner Sicht keine sinnvolle Strategie, wenn man das nicht inhaltlich untermauern kann. Sachsen-Anhalts CDU sagt sogar, sie will die Gebührenerhöhung blockieren, weil ihr die Inhalte nicht passen. Das ist ein Versuch der politischen Einflussnahme auf unabhängige Medien.
 
Ich finde den Vergleich von Sieber zwar auch reichlich weit her geholt, aber in gewisser Weise hat er mit dem Rest seiner Anmerkungen leider ein Stück weit Recht. Wir haben nunmal kein 3-Parteien-System mehr sondern sechs, welche auf Landes- bzw. Bundesebene Relevanz haben. Hier und da sinds mit den Freien Wählern auf der einen oder anderen Landesebene sogar 7. Da kommt es nunmal zwangsläufig vor, dass sich Sichtweisen in dem einen oder anderen Einzelpunkt gleichen. Sich nun bis auf die Knochen zu verbiegen, nur um nicht mit der AfD einer Meinung sein zu müssen, zudem mit einem solchen Getöse wie es nun in Sachsen-Anhalt passiert, spielt der AfD ungewollt in die Karten. Und das kann nicht Sinn der Sache sein! Das klare Kante zeigen der CSU in Bayern funktioniert in den Ostländern nicht wirklich, schon alleine deshalb nicht, weil insbesondere auf den unteren Ebenen so oder so viel zu viel Gekungel zwischen beiden Parteien stattfindet. Klingt platt und blöd, aber hier und da kennt man sich halt. Davon abgesehen sind auch nicht wenige Ex-CDUler mittlerweile AfD-Mitglieder. Das sollte man auch nicht vergessen. Die AfD zerlegt jedenfalls gerade ganz elegant die CDU in S-A und die CDU merkt es nicht. Mit der Entlassung von Stahlknecht hat Haseloff der AfD ungewollt den größtmöglichen Bärendienst erwiesen, der möglich war. "Endlich sagt mal einer die Wahrheit und dann musser gehen". Das ist zumindest die öffentliche Wahrnehmung in einem nicht unerheblichen Teil der ostdeutschen Bevölkerung. Ob diese "Wahrheit" dann tatsächlich auch so ist, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt.
Im Grunde kann die CDU in S-A im Moment jetzt nur noch verlieren, egal wie sie letztlich agiert. Linke, Grüne und SPD schauen zudem genüßlich zu dabei, u.a. weil in gut 6 Monaten ohnehin Landtagswahl ist. Speziell die Linken in S-A haben sich sowieso elegant aus der Affäre gezogen, denn die waren anfangs ebenfalls gegen die Erhöhung. Die Verlagerung der Kultur hat die ruhig gestellt. Was passiert eigentlich, wenn man sich doch noch auf eine Zurückdelegierung an die KEF einigt, um noch mal durchzurechnen und die AfD dem ebenfalls zustimmt? Die Blamage für die anderen Parteien wäre ziemlich groß, denn in der öffentlichen Wahrnehmung spielt halt nur eine untergeordnete Rolle ob man auch ohne die AfD eine Mehrheit gehabt hätte. Der AfD geht es immer nur um den größtmöglichen Effekt. Das sollte man spätestens seit der MP-Wahl in Thüringen eigentlich wissen. Insofern ist das Theater, welches sich da gerade in Magdeburg abspielt, mehr als unglücklich.
 
Sachsen-Anhalts CDU sagt sogar, sie will die Gebührenerhöhung blockieren, weil ihr die Inhalte nicht passen. Das ist ein Versuch der politischen Einflussnahme auf unabhängige Medien.
... und kam von Stahlknecht als persönliche Meinungsäußerung. Und der flog inzwischen aus seiner Partei. (Ein erneuter Beweis dafür, dass wir nicht verallgemeinern sollten!)
 
@chapri
Aha, Stahlknecht ist nicht mehr CDU-Parteimitglied, dass innerhalb kürzester Zeit, Chapeau! Da geht ja im Land der Frühaufsteher etwas, was sonst zig Jahre, siehe Sarazzin, dauern kann. Macht nichts, der Rücktritt als Parteivorsitzender der CDU-SA und ein Parteiaustritt, kann man mal im Eifer des Gefechts am frühen Morgen verwechseln.
 
Nicht ostdeutsch genug: Der frühere Brandenburger Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) hat deutliche Worte zur Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefunden.

Platzeck sagte bei dem Termin am Montag in Berlin, die Frage sei, ob der Osten in der Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender nur vorkomme, wenn es um rechtsradikale Vorfälle gehe – oder auch um Erfolge oder den Alltag.

 
Bei allem Respekt, was hat denn der von mir durchaus geschätzte Matthias Platzeck da genommen? Der ÖR im Osten besteht aus rbb, mdr und (Teilen des) NDR. Zumindest bei den beiden Erstgenannten findet massenweise Osten statt und davon ganz erheblich mehr als irgendwelche rechtsradikalen Vorfälle. Insofern ist das schlichter Blödsinn. Was das Bundesprogramm, sprich Das Erste angeht, muss man nunmal zur Kenntnis nehmen, dass der Westen knapp 70% der Bundesrepublik ausmacht und daher logischerweise auch überrepräsentiert ist im bundesweiten Programm. Betrachten wir das nach Einwohnerzahlen wird die (berechtigte) Diskrepanz noch größer. Es ist daher eine einfache mathematische Logik das der Osten unterrepräsentiert ist im Ersten, wenn man es mit der halbwegs allumfassenden Berichterstattung aus allen Regionen der Republik ernst nehmen will. Gleiches gilt für das ZDF. Schlußendlich gibt es ja noch die regionalen Dritten, um in den einzelnen Ländern genauer drauf schauen zu können. Und das findet bei selbigen auch statt. Und falls, um aufs eigentliche Thema zurückzukommen, Sachsen-Anhalt innerhalb des mdr unterrepräsentiert sein sollte, dann ist das ein mdr-internes Problem und keins der ÖRs insgesamt.
 
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"Aus diesem Grund wird es im Medienausschuss und im Landtag nicht zu einer Abstimmung über die Rundfunkbeiträge kommen."

Das ist wieder eine geschwurbelte Formulierung.

Wird der Beitrag nun erhöht oder nicht?
Ist das endgültig? Hat das Rechtsbestand?
Treten die aus dem Staatsvertrag aus?

Nur das sind die wichtigen Fragen. Alles andere interessiert nicht.
Hasselhoffs MP-Posten ist nach der nächsten Wahl sowieso Geschichte.
 
Wird der Beitrag nun erhöht oder nicht?
Ist das endgültig? Hat das Rechtsbestand?
Treten die aus dem Staatsvertrag aus?
Von einem, der so viel meckert, hätte ich mehr Politikverständnis und Allgemeinwissen erwartet.
Das Ganze geht jetzt jedenfalls ans Bundesverfassungsgericht, da eine unabhängige Quelle diese Erhöhung beschlossen hat und der Gang zum Bundesverfassungsgericht in einem solchen Fall beschlossene Sache der örAs ist.
Also: Der Beitrag wird vermutlich zum 2. Quartal des Jahres 2021 erhöht,, da dann das (absehbare) Urteil vorliegt.
Endgültig ist also gar nichts, hat aber "Rechtsbestand".
NIEMAND tritt aus irgendwelchen Staatsverträgen aus, da man sich sonst ins eigene Bein schießen würde!
 
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Wird der Beitrag nun erhöht oder nicht?
Stand heute: nein, da es keinen Beschluss zur Erhöhung geben wird.

Ist das endgültig? Hat das Rechtsbestand?
Nach allgemeiner Erwartung nicht, siehe Rundfunkgebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2007.
Treten die aus dem Staatsvertrag aus?
Nein. Da der sachsen-anhaltinische Landtag keinen Beschluss zur Annahme des neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags getroffen hat und vorerst auch keinen treffen wird, gilt der Staatsvertrag in der alten Fassung weiter. Dieser legt den Betrag von 17,50 Euro fest.
 
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Die Angelegenheit wird noch lustig und absehbar ein Fall für die Gerichte. Ich vermute (und hoffe), dass all die inhaltlichen Argumente von Politikern (die mit der Berichterstattung unzufrieden sind) dann schnell vom Tisch sind (siehe 2007er BVerfG-Urteil).

Wenn die Politiker mit der "Sichtbarkeit" oder der Berichterstattung nicht zufrieden sind, gibt es genau zwei Möglichkeiten: Wenn man im Rahmen des rechtlich Zulässigen etwas daran ändern kann (Konkretisierung Programmauftrag, Änderung ARD-Staatsvertrag etc.), dann ist das die Aufgabe der Politik, die Vorgaben für die Rundfunksender anzupassen. Wenn man es nicht kann (und man bewegt sich da schnell auf dünnem Eis, wenn es um Programmvorgaben geht), dann muss man sich als Politiker damit abfinden, dass wir ein Land mit freier Presse sind und erdulden, dass die Berichterstattung eben so ausfällt, wie sie ausfällt.
 
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Der Beitrag wird vermutlich zum 2. Quartal des Jahres 2021 erhöht,, da dann das (absehbare) Urteil vorliegt.
Den Zeitpunkt halte ich für ziemlich optimistisch, wenn man sich die "Langsamkeit" unserer chronisch unterbesetzten Justiz so anschaut...

siehe 2007er BVerfG-Urteil

Ich weiß gar nicht warum immer das 2007er Urteil angeführt wird. Damals wurde entschieden, dass die Bundesländer zwar eine unangemessene Belastung der Beitragszahler verhindern dürfen, ihnen eine politische Einflussnahme aber strikt untersagt bleibt. Das hat mit den Ereignissen in Sachsen-Anhalt nichts zu tun, denn eine wie auch immer geartete "politische Einflussnahme" kann ich da nicht erkennen.
 
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Wozu eigentlich dieser scheindemokratische Prozess mit Abstimmungen, Zustimmung aller Landesparlamente, Diskussionen, KEF-Empfehlungen usw.
wenn sich die Raupe Nimmersatt am Ende sowieso vor dem BVG das holt, was ihr "ihrer Meinung nach" zustehe? Eine Scheindebatte!
Wer überwacht und kontrolliert die Verhältnismäßigkeit des Finanzbedarfs?

Brandenburg blökt ja auch schon, kann dann mit Sachsen-Anhalt und MV endlich seinen Ostdeutschen Rundfunk gründen.

Stellt den Zwangsbeitrag endlich auf Freiwilligkeit/Spendenmodell um. Wenn ARD und ZDF tatsächlich 80 Prozent Rückhalt in der Bevölkerung haben, wie es NDR_Intendant Knuth kürzlich vorgebracht hat, dürfte es ein Leichtes sein, genug Freiwillige zur Finanzierung zu finden. Oder ???

Wenn das ZDF am Ende eingestellt wird, hatte das Ganze doch ein Gutes.
 
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Jedenfalls kann sich rund um diesen Streit um die Erhöhung der Rundfunkabgabe niemand im Osten um zu wenig Berichterstattung beschweren. Kein anderes Bundesland hatte deutschlandweit in dieser Frage eine solch üppige Presse wie Sachsen-Anhalt. Man sieht: es geht doch!
 
Ich weiß gar nicht warum immer das 2007er Urteil angeführt wird. Damals wurde entschieden, dass die Bundesländer zwar eine unangemessene Belastung der Beitragszahler verhindern dürfen, ihnen eine politische Einflussnahme aber strikt untersagt bleibt.

Aus der PM des BVerfG zum 2007er-Urteil (siehe Link oben):

IV. Nach den gesetzlichen Regelungen ist dem Gesetzgeber die abschließende Entscheidung über die Festsetzung der Gebührenhöhe vorbehalten. Diese ist auf der Grundlage des von der KEF ermittelten Finanzbedarfs zu treffen. Das schließt Abweichungen des Gesetzgebers von dem Gebührenvorschlag der KEF nicht aus. Doch kommen dafür nur Gründe in Betracht, die vor der Rundfunkfreiheit Bestand haben; programmliche und medienpolitische Zwecke scheiden in diesem Zusammenhang aus. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 22. Februar 1994 ausgeführt, dass sich die zulässigen Abweichungsgründe im Wesentlichen in den beiden Gesichtspunkten der Sicherung des Informationszugangs und der angemessenen Belastung für die Gebührenzahler erschöpfen werden. Diese Abweichungsgründe sind nicht abschließend gemeint, wenn sie sich auch mit Rücksicht auf die vom Gesetzgeber zu beachtenden Grundsätze der Programmneutralität und Programmakzessorietät regelmäßig darin erschöpfen werden. Die Abweichungsbefugnis insbesondere unter dem Gesichtpunkt der angemessenen Belastung der Gebührenzahler und ihres Informationszugangs ermächtigt zur abwägenden Berücksichtigung gerade auch der wirtschaftlichen Interessen der Gebührenzahler. Außerhalb des Rundfunks liegende Faktoren wie die allgemeine wirtschaftliche Lage, die Einkommensentwicklung oder sonstige Abgabenbelastungen der Bürger darf der Gebührengesetzgeber im Rahmen der Abweichungsbefugnis berücksichtigen, soweit sie sich auf die finanzielle Belastung der Gebührzahler auswirken oder deren Zugang zur Information durch den Rundfunk gefährden.
Der fachlich ermittelte Finanzbedarf muss allerdings die Grundlage für die Festsetzung der Gebührenhöhe bleiben. Der Bedarfsfeststellung ist ein entsprechendes Gewicht beizumessen, das über das einer bloßen Entscheidungshilfe hinausreicht. Daher sind für eine Abweichung vom Gebührenvorschlag der KEF nachprüfbare Gründe anzugeben. Der Gesetzgeber hat die seine Abweichung rechtfertigenden Tatsachenannahmen nachvollziehbar zu benennen und seine daran anknüpfende Bewertung offen zu legen. Anderenfalls könnte es nicht gelingen, in Gebührenentscheidungen versteckte Eingriffe in die Programmautonomie abzuwehren..

Folglich darf der Gesetzgeber von der KEF-Empfehlung abweichen, er muss es aber gut und nachvollziehbar begründen, und die Begründung darf nicht auf medienpolitische oder inhaltliche Aspekte abgehen. Das Geeiere in Sachsen-Anhalt
  • "ja!" (Regierung in Ministerpräsidentenkonferenz)
  • "nein, doch nicht!" (Landesinnenminister)
  • "Also dem Medienstaatsvertrag, der die inhaltliche Beauftragung enthält, stimmen wir schon mal zu." (Landtag im September 2020)
  • "Aber dieser Funk-Beitrag über die Polizei ist so gemein! Genau deswegen keine Erhöhung" (CDU-Landesgeneralsekretär)
  • "Dieser moralische Zeigefinger der Öffentlich-Rechtlichen, und zuwenig Osten im Programm!" (wieder der Landesinnenminister)
  • "Corona! Corona! Hat schon jemand 'Corona' gesagt? Corona!"
dürfte diesen Anforderungen wohl kaum genügen.
 
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Ja ok, so gesehen ist das wohl richtig. Du hast unterschlagen das im Koalitionsvertrag ursprünglich wohl eine Enthaltung in Sachen Gebührenerhöhung verankert war.
 
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