Urteil zum Rundfunkbeitrag

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Zur Ehrenrettung der Öffis: Preise wie die von Readly und Netflix sind Kampfpreise in einem hoch kompetitiven Markt, die so niemals dauerhaft sein werden.
Wichtig, dass Du das hervorhebst. :thumbsup: Dieses Argument "wieso ist dann Netflix günstiger als ARD und ZDF?", das man schon so oft, aber - anders als bei Dir - unreflektiert gehört hat, hängt mir nämlich so sehr zum Halse raus.
 
Weil in den ARD-Sendern fast ausschließlich rot-grüne / linke Thesen vertreten werden und überwiegend dieses Themenspektrum bedient wird (Wetterwandel, Dieselkrise, Banken&Bargeld, gesunde Ernährung/Veganismus, Gleichstellung der Frau/Gendersprech, Seenotrettung/Asyl, Rassismus, Polizeigewalt usw.). Das sind klassische linke Themen.
Erstaunlich was manche Leute so alles als "linke Themen" verorten. Der größte Teil deiner Aufzählung hat damit nämlich überhaupt nichts zu tun, sondern sind schlicht die im Grundgesetz festgehaltenen Grundwerte. Das hier weiter auszuführen würde allerdings den Rahmen sprengen, deshalb lasse ich es. Bei Leuten denen der berühmt-berüchtigte Blick über den Tellerrand schwer fällt, ist das meistens sowieso vergebene Mühe.

Vieles andere, was mittlerweile die Mehrheitsmeinung bildet (insbesondere die Nichtwähler, Konfessionslosen, Politikverdrossenen, Kirchenausgetretenen, Desinteressierten, Kinderlosen, Gleichgültigen...) findet gar nicht statt.
Aha, die Mehrheitsmeinung. Das belegst du womit? Soweit ich informiert bin, stürzt die Partei die sich gerne als neue Volkspartei betrachtet, gerade ziemlich ab in allen möglichen Umfragen.

Preise wie die von Readly und Netflix sind Kampfpreise in einem hoch kompetitiven Markt, die so niemals dauerhaft sein werden.
Da wäre ich mir gar nicht so sicher. Die Streamingdienste haben halt den ganz erheblichen Vorteil, das sie ausschließlich per Web verbreitet werden. Klassische TV-Sender haben dagegen alleine durch die Verbreitungswege Sat und terrestrisch ganz erheblich höhere Kosten, die erstmal irgendwie aufgebracht werden müssen. Würde beispielsweise Netflix ähnlich wie Sky agieren, wäre das Ganze um ein vielfaches teurer.
 
Richtig, eine unverhältnismäßig hoher Geldsumme fließt aus Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Altverträgen. Nur: Was soll die ARD hier bitte machen? Pacta sunt servanda.
Ich kenne mich mit Arbeitsrecht nicht besonders gut aus, aber aus meiner Sicht muss es da Mittel und Wege geben, solche Kosten zu reduzieren. Wie das im Einzelnen ausgestaltet werden kann, kann ich nicht sagen. Aber es ist Fakt, dass an dieser Stelle Millionen vernichtet werden, und auch dieses Geld soll von uns allen aufgewendet werden. Das ist nicht einzusehen.

Ich kenne den Fall nicht. Dass bei Werbekampagnen auch diejenigen, die den Pitch nicht bekommen, eine Kostenerstattung erhalten, ist aber Usus.
Das ist richtig, aber ich gebe zu bedenken, dass es hier um öffentlich-rechtliche Anstalten geht und nicht um die freie Wirtschaft! Wenn eine x-beliebige GmbH so vorgeht, ist das deren Sache. Die bezhalen wir nicht mit. Hier verhält sich die Sache aber etwas anders. Dadurch, dass wir alle mit in der Zahlungspflicht sind, haben die Zahlungsempfänger uns gegenüber auch eine besondere Sorgfaltspflicht. Im übrigen gilt dasselbe wie eben in dem Beispiel mit dem nutzlos gewordenen und überteuerten Personal. Ich sehe hier eine besondere Sorgfaltspflicht und ein besonderes Verantwortungwbewusstsein, und dem wird oft nicht nachgekommen. Das darf man anprangern.
Das ist richtig, aber wie schon xmal geschrieben: Viele der Beitragskritiker möchten nicht die Öffidudler weghaben, sondern die Angebote mit Anspruch.
Sicherlich einer der Hauptunterschiede zwischen Matze und mir. Er will die Kulturprogramme zusammenstreichen - mir wäre es recht, wenn ein Großteil der Popwellen verschwinden würden.

Dass die öffentlich-rechtlichen Mediatheken technische und konzeptionelle Schwächen haben, die etwa Netflix nicht hat, ist mir auch aufgefallen. Das ist aber die Folge davon, dass hier in der Vergangenheit - gerade wegen der politischen Vorgaben - zuwenig Geld hineingeflossen ist. Die Depublizierungspflicht geht ebenfalls auf die Politik zurück, die hier eine Forderung der Privatsenderlobby umgesetzt hatte. Auch das kann man den Öffentlich-Rechtlichen kaum ankreiden.
Doch, das kann man. Ich kann wohl erwarten, dass die Verantwortlichen in der Lage sind, funktionierende und übersichtliche Mediatheken zu programmieren. Statt dessen finde ich gleich mehrere Mediatheken: "ARD Mediathek", "Das Erste", "Tatot" und weiß der Geier, was noch alles. Jede sieht anders aus, jede funktioniert anders. Wenn sie überhaupt funktioniert. Es muss doch bitteschön sichergestellt sein, dass so etwas erst dann released wird, wenn es auch durchdacht wurde und funktioniert.

Im Vergleich zu anderen Ländern, v.a. in Süd- und Osteuropa, wo das Lager, das gerade zufällig die Mehrheit hat, den öffentlichen Grundfunk frei nach Gusto organisieren kann, sind wir mit diesem Modell sehr gut gefahren. Demokratie bedeutet nicht nur Mehrheitsprinzip, sondern auch Schutz des Einzelnen vor der Willkür der Mehrheit.
Lies dir die letzten Absätze meines Postings noch einmal durch. Dann wirst du feststellen, dass wir in diesem Punkt einer Meinung sind. Allerdings bedeutet Demokratie auch, ein Abstimmungsergebnis zu akzeptieren, das im Einzelfall nicht so ausgefallen ist, wie sich einige das erhofft haben. Eine Demokratie muss auch so etwas aushalten.
 
Dort wird auch über ein freiwilliges Abo-Modell nachgedacht. Ich finde, das ist ein guter Vorschlag, den man auch hier in Deutschland aufgreifen sollte. Dann würde sich schnell zeigen, wie viel und wie vielen die "Öffis" etwas Wert sind.
Keine gute Idee! Der "Wert" der Öffis kann nicht mit den Füßen abgestimmt werden (oder über Quote, bzw. Abonennten), denn dann passiert genau das, was den Öffis nicht passieren darf: Sie treten in Konkurrenz zu den Privaten und hecheln hinter dem Publikumsgeschmack her. Es ist ja gerade das große Plus der ÖR (von dem sie leider nur unzureichend Gebrauch machen), dass sie unabhängig davon sind und sich auch Themen widmen können (sollten), die jenseits des Mainstreams liegen, aber gesellschaftliche, politische und kulturelle Relevanz haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne mich mit Arbeitsrecht nicht besonders gut aus, aber aus meiner Sicht muss es da Mittel und Wege geben, solche Kosten zu reduzieren. Wie das im Einzelnen ausgestaltet werden kann, kann ich nicht sagen. Aber es ist Fakt, dass an dieser Stelle Millionen vernichtet werden, und auch dieses Geld soll von uns allen aufgewendet werden. Das ist nicht einzusehen.
Das hat mit Arbeitsrecht soviel zu tun wie Deine Rentenversicherung. Dafür sind Beiträge geflossen.
Warum haben eigentlich vornehmlich konservativ ausgerichtete Parteien das Bestreben, öffentlich-rechtliche Programmveranstalter des gesetzlich verbrieften dualen Rundfunk-Sytems in Deutschland zu bedrängen?
These: Weil die konservativen Parteien eine gewisse überdurchschnittliche Nähe zur Wirtschaft haben, und ihre Protegés in latenter Gefahr sehen durch die "Konkurrenz" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und vielleicht auch aus Gründen wie Bimbes, schwarzen Kassen und anderen Brauchtümern, mit denen konservative Parteien so von sich reden machen.
 
These 2 (kürzlich von einer Soziologin gehört und sich nicht mit dem Post von @Funkminister widersprechend): Progressivere Menschen haben oftmals das Verlangen, bisherige Dinge infrage zu stellen und sehen die Welt in ständiger Veränderung. Konservativere Menschen halten eher an dem fest, wie es jetzt (oder verklärt "damals, als alles besser war") ist. Jetzt kommen die Medien ins Spiel: Sie zeigen, dass sich Dinge ständig verändern. Sie zeigen, dass die Welt in Bewegung ist. Journalisten (vor allem die der öffentlich-rechtlichen Sender) hinterfragen und kritisieren Entwicklungen. Das scheint manchem zu viel Veränderung zu sein. Und dann will man bei aller kognitiven Dissonanz halt den Überbringer der Nachricht erschießen.

Der Privatfunk zeigt eher Unterhaltung. Also alles, was Spaß macht. Nicht so viel negative Realität. Da muss man nicht so viel nachdenken. Auch bei den Nachrichten nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aber es ist Fakt, dass an dieser Stelle Millionen vernichtet werden
Ich zitiere nochmal dieselbe Stelle, denn: vernichtet werden die Millionen doch nicht. Das Geld wird von den Rentnern wieder ausgegeben (unter anderem auch für die Rundfunkgebühr).

Den Vergleich der öffentlich-rechtlichen Veranstalter mit den großen Streaminganbietern finde ich persönlich etwas schwierig. Ich habe in deren Strukturen keinen Einblick, aber betreiben die für ihr "Programm" ähnlichen Aufwand? Oder besteht der nicht hauptsächlich im Anmieten von Serverkapazitäten und dem Ankauf bzw. der Beauftragung der Produktion von Inhalten? Was ich sagen will, die können sich strukturell einen ziemlich schlanken Fuß machen. Die Streaming-Infrastruktur steht bei den lokalen Internet-Anbietern, ist nur angemietet, Produktionstechnik und Personal dazu gibt es nicht, in Einzelfällen wird das ganze Unternehmen auch noch von einem Versandhandel quersubventioniert.
(Und Radio machen die ja auch keins.)
 
Je länger ich über das System der Genehmigung der KEF-Empfehlungen durch die Landesparlamente nachdenke, desto klarer wird mir, wo wir hängen:
1. Wenn ein Abgeordneter (egal in welchem Landtag), der nur seinem Gewissen verantwortlich ist und deshalb bei keiner Abstimmung gezwungen ist, iergendwelchen Anweisungen/Direktiven/Zwängen/KEF-Empfehlungen zu folgen, gegen die Erhöhung stimmt (und mag sie von der KEF noch so gut begründet sein), dann ist das nach meinem Verständnis erst einmal sein gutes Recht. Sollte sich jemand auf den Standpunkt stellen, dass er dieses Recht nicht hat, dann möchte ich fragen, warum es dann überhaupt der Abstimmung im Parlament bedarf. Wenn es nach einer KEF-Empfehlung diese Wahlfreiheit nicht gäbe, was soll dann die Abstimmung?
2. Wenn ein Abgeordneter nach seinem Wissen und Gewissen ganz persönlich entscheidet, wie er abstimmt, muss oder soll er dann gegen sein Wissen und Gewissen abstimmen, wenn Gefahr besteht, dass AFD-Abgeordnete genauso abstimmen wie er? Folgt man dieser Forderung, dann müssen viele Abgeordnete ganz oft anders abstimmen, als sie eigentlich der Sache nach abstimmen wollen (jetzt kommt sicher das Argument: Ja, aber nur, wenn die AFD der Mehrheitsbeschaffer wäre. Aber weiß ich als Abgeordneter immer im Voraus, wie die Mehrheitsverhältnisse sind? Und gebe ich der AFD damit nicht einen ungebührlichen Hebel, Themen und Entscheidungen durch taktisches Dafür- oder Dagegensein zu steuern?).
3. Diese beiden Punkte vorangestellt ergibt sich dann die Frage, wieso ein einzelnes Landesparlament im Bundesrat eine Art Vetorecht gegen eine Gebührenerhöhung hat, wenn alle übrigen Bundesländer Mehrheitsbeschlüsse zugunsten einer Gebührenerhöhung gefällt haben. Ganz offensichtlich existiert doch eine überwältigende Mehrheit für die Erhöhung. Dieses Gebot der Einstimmigkeit ist, ähnlich wie bei den Abstimmungen im EU Ministerrat zu hinterfragen, denn es ist im Kern undemokratisch (eine Minderheit blockiert eine Mehrheit).
4. Wenn ein Landesparlament mehrheitlich einer KEF-Empfehlung zur Erhöhung nicht folgt, könnte man ja auch auf die Idee kommen, dass dann in diesem Bundesland die Gebühr beim Alten bleibt, während sie im restlichen Bundesgebiet erhöht wird. Der ARD Landessender (Drittes Programm) dieses einen widerspenstigen Bundeslandes, müsste dann auf seinen Anteil an der Erhöhung verzichten - mit den entsprechenden Folgen für das Programmangebot. Klingt abenteuerlich, wäre aber eigentlich konsequent.
5. Die Lösung für das Dilemma: Macht aus der Rundfunkabgabe eine echte Steuer, dann könnt ihr euch den ganzen Ärger sparen!
 
Man kann es nicht mehr ertragen, die Omnipräsenz eines Herrn Silbereisen! Jetzt im Winter sogar wöchentlich.

Sa 28.12.2019 20:15–23:00 MDR 25 Jahre Feste-Shows – Das große Wiedersehen
Mi 01.01.2020 00:05–02:45 NDR 25 Jahre Feste-Shows – Das große Wiedersehen
Sa 11.01.2020 20:15–23:35 Das Erste Schlagerchampions – Das große Fest der Besten
Sa 25.01.2020 20:15–23:00 MDR Die große Schlager-Überraschung zum Abschied!
Sa 22.02.2020 20:15–23:35 NDR Schlagerchampions – Das große Fest der Besten
Sa 22.02.2020 20:15–23:35 MDR Schlagerchampions – Das große Fest der Besten
Sa 14.03.2020 20:15–23:00 Das Erste Die große Schlager-Überraschung zum Abschied!
Do 09.04.2020 20:30–23:55 rbb Schlagerchampions – Das große Fest der Besten
Sa 18.04.2020 20:15–23:35 MDR Schlagerbooom 2019 – Alles funkelt! Alles glitzert!
Sa 18.04.2020 20:15–23:40 WDR Schlagerbooom 2019 – Alles funkelt! Alles glitzert!
Sa 02.05.2020 20:15–22:53 MDR 25 Jahre Feste-Shows – Das große Wiedersehen
Fr 15.05.2020 20:15–23:35 rbb Schlagerbooom 2019 – Alles funkelt! Alles glitzert!
Fr 29.05.2020 20:15–22:00 MDR Willkommen im SchlagerXirkus – Stars & Hits in Leipzig!
Sa 06.06.2020 20:15–23:35 Das Erste Schlagerlovestory.2020 – Das große Wiedersehen!
Sa 13.06.2020 20:15–23:33 MDR Schlagerlovestory.2020 – Das große Wiedersehen!
Sa 25.07.2020 20:15–23:30 Das Erste Schlager, Stars & Sterne – Die große Seeparty in Österreich!
Fr 31.07.2020 20:15–23:35 MDR Alle singen Kaiser – Das große Schlagerfest
Fr 14.08.2020 20:15–21:45 MDR Schlagerlagerfeuer – Die Strandparty
Mo 17.08.2020 01:05–02:35 MDR Schlagerlagerfeuer – Die Strandparty
Sa 26.09.2020 20:15–23:35 MDR Schlager, Stars & Sterne – Die große Seeparty in Österreich!
Fr 16.10.2020 20:15–22:00 MDR Schlagerchance in Leipzig
Mo 19.10.2020 00:50–02:35 MDR Schlagerchance in Leipzig
Sa 24.10.2020 20:15–23:30 Das Erste Silbereisen gratuliert: Das große Schlagerjubiläum!
Sa 07.11.2020 20:15–23:35 MDR Silbereisen gratuliert: Das große Schlagerjubiläum!
Fr 13.11.2020 20:15–21:45 MDR Silbereisen gratuliert: Herzlichen Glückwunsch Helene!
Sa 28.11.2020 20:15–23:30 Das Erste Das Adventsfest der 100.000 Lichter
Fr 11.12.2020 20:15–21:45 MDR Wir freuen uns auf Weihnachten!
Mo 21.12.2020 20:15–23:35 MDR Das Adventsfest der 100.000 Lichter
Di 22.12.2020 22:15–01:30 rbb Das Adventsfest der 100.000 Lichter
Do 24.12.2020 08:40–12:00 SWR Das Adventsfest der 100.000 Lichter
Do 24.12.2020 10:10–13:30 BR Das Adventsfest der 100.000 Lichter
So 27.12.2020 20:15–21:45 MDR Silbereisen gratuliert: Herzlichen Glückwunsch Helene!
Sa 16.01.2021 20:15–23:30 Das Erste Schlagerchampions – Das große Fest der Besten
wird fortgesetzt...

Macht aus der Rundfunkabgabe eine echte Steuer, dann könnt ihr euch den ganzen Ärger sparen!
Nö! Freiwillige Abgabe heißt das Stichwort.Wer das Angebot nutzen will, muss zahlen. Wer nicht, zahlt nicht. So einfach geht das.
Ich zahle ja auch keine Hundesteuer ohne Hund.

Warum wohl hält man an der Zwangsgebühr fest? Weil man genau weiß, dass ohne Zwang kaum jemand freiwillig für dieses Angebot zahlen würde!
 
Zuletzt bearbeitet:
@Mannis Fan
Wenn es nach einer KEF-Empfehlung diese Wahlfreiheit nicht gäbe, was soll dann die Abstimmung?

Das frage ich mich auch. Und warum die Öffis und sonstige Gebührenerhöhungsbefürworter schon vorher mit einer arroganten Siegesgewissenheit bei einer Klage vor dem BVerfG gestrotzt haben.
Ob es zum Auftrag der Öffis gehört, eine gesetzlich vorgesehene demokratische Abstimmung über die KEF-Empfehlung der Bundesländer als quasi adsurdum vorzuführen, bezweifele ich.

wenn Gefahr besteht, dass AFD-Abgeordnete genauso abstimmen wie er? Folgt man dieser Forderung, dann müssen viele Abgeordnete ganz oft anders abstimmen, als sie eigentlich der Sache nach abstimmen wollen

Wenn die AfD sich für Tempo 30 innerorts einsetzt, müssten die Grünen nach sachsen-anhaltinischem Kenia-Demokratieverständnis geschlossen dagegen aussprechen.
 
OK, irgendwofür muss mein Politologiestudium ja mal gut für gewesen sein:

1. Wenn ein Abgeordneter (egal in welchem Landtag), der nur seinem Gewissen verantwortlich ist und deshalb bei keiner Abstimmung gezwungen ist, iergendwelchen Anweisungen/Direktiven/Zwängen/KEF-Empfehlungen zu folgen, gegen die Erhöhung stimmt (und mag sie von der KEF noch so gut begründet sein), dann ist das nach meinem Verständnis erst einmal sein gutes Recht.
Der einzelne Abgeordnete darf grundsätzlich für und gegen alles stimmen, wie er möchte; das ergibt sich grundsätzlich auf dem Grundsatz des freien Mandats und der Indemnität. Ein bisschen anders sieht es für den Landtag als ganzes aus: wenn dieser eine Rechtslage schafft, die im Widerspruch zur Verfassung steht, können Gesetze vom Verfassungsgericht wieder kassiert werden. Das Verfassungsgericht hat in der Vergangenheit entschieden, dass Parlamente von der KEF-Empfehlung abwichen dürfen, sie es aber gut begründen müssen, und keine inhaltlichen oder medienpolitischen Erwägungen dabei eine Rolle spielen dürfen. Sachsen-Anhalt hat diese Hürde ziemlich eindeutig gerissen.

2. Wenn ein Abgeordneter nach seinem Wissen und Gewissen ganz persönlich entscheidet, wie er abstimmt, muss oder soll er dann gegen sein Wissen und Gewissen abstimmen, wenn Gefahr besteht, dass AFD-Abgeordnete genauso abstimmen wie er?
Hier wird es komplizierter. Sich von der AfD nicht abhängig zu machen kann ja zunächst einmal bedeuten, dass man das eigene Stimmverhalten nicht davon abhängig macht, ob man in der aktuellen Frage zufällig mit der AfD oder gegen die AfD stimmt.
Nun muss man aber sehen, dass in Deutschland im Allgemeinen das Koalitionsprinzip gilt, was sich daraus ergibt, dass in Deutschland, sowohl im Bundestag als auch in den Ländern, das Parlament die Regierung wählt; eine Regierungsmehrheit ist hierzulande damit das gleiche wie eine Gesetzesmehrheit. (In Präsidialrepubliken wie bspw. den USA, oder Staaten mit traditionellen Minderheitsregierungen wie z.B. Schweden ist das etwas anders.) Dazu kommt, dass ein wesentlicher Teil der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt seit geraumer Zeit auf eine Koalition CDU-AfD drängt, mit der dieser wiederum die Hoffnung auf einen Abschied von der gemäßigten Merkel/Haseloff-Zeit und ein Hin zu einem, ich sag mal, eher polnisch-ungarisch ausgerichteten Rechtskonservativismus verbindet. Eine gemeinsamer Beschluss von CDU und AfD, der dadurch eine Mehrheit bekommt, wird von beiden Seiten als Vorgriff auf eine schwarzblaue (bzw. schwarzbraune) Koalition und einen solchen inneren Rechtsschwenk der CDU als ganzes gesehen, weswegen er für beide Seiten hohe Symbolkraft weit über die einzelne Frage der Rundfunkgebühren hinaus hat.

3. Diese beiden Punkte vorangestellt ergibt sich dann die Frage, wieso ein einzelnes Landesparlament im Bundesrat eine Art Vetorecht gegen eine Gebührenerhöhung hat, wenn alle übrigen Bundesländer Mehrheitsbeschlüsse zugunsten einer Gebührenerhöhung gefällt haben. Ganz offensichtlich existiert doch eine überwältigende Mehrheit für die Erhöhung. ... 4. Wenn ein Landesparlament mehrheitlich einer KEF-Empfehlung zur Erhöhung nicht folgt, könnte man ja auch auf die Idee kommen, dass dann in diesem Bundesland die Gebühr beim Alten bleibt, während sie im restlichen Bundesgebiet erhöht wird. Der ARD Landessender (Drittes Programm) dieses einen widerspenstigen Bundeslandes, müsste dann auf seinen Anteil an der Erhöhung verzichten - mit den entsprechenden Folgen für das Programmangebot. Klingt abenteuerlich, wäre aber eigentlich konsequent.
Rundfunk ist Länderrecht. Theoretisch könnte jedes Land seinen Rundfunk völlig einzeln aufziehen und die Finanzierung individuell regeln. Man hat sich aber aus praktischer Erwägungen auf eine bundeseinheitliche Lösung verständigt, die dann aber jedes Land für sich entlang der gemeinsam vereinbarten Richtlinien umsetzen muss. Nur der Landtag Sachsen-Anhalts kann die Rundfunkgebühren für die Menschen in Sachsen-Anhalt festsetzen, wenn er das nicht tut, gilt die Erhöhung in Sachsen-Anhalt nicht; und wenn der Vertrag Einstimmigkeit festlegt, gilt die Erhöhung dann auch nicht in den anderen 15 Bundesländern.
Man kann auch nicht hingehen und sagen "OK, dann bekommt der MDR eben entsprechend weniger." Es gibt nur einen einzigen Gesamt-Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag für alle elf von den Rundfunkbeiträgen finanzierten Anstalten. Wenn man das wollte, müsste man die ARD-Landesrundfunkanstalten aus dem Rundfunkgebührenfinanzierungsvertrag herausnehmen und alle sechzehn Landtage über einen "ZDF-und-Deutschlandradio-Finanzierungsstaatsvertrag" abstimmen lassen und anschließend die drei MDR-Länder über einen separaten "MDR-Finanzierungsstaatsvertrag". Wobei ich mir nicht sicher wäre, dass dann der erste davon glatt durchginge.

5. Die Lösung für das Dilemma: Macht aus der Rundfunkabgabe eine echte Steuer, dann könnt ihr euch den ganzen Ärger sparen!
Wenn Du mich persönlich fragst: Ich hätte nichts dagegen, das als Steuer einzuziehen statt über Rundfunkbeiträge. Die Kirchen sind bekanntlich auch öffentlich-rechtliche Körperschaften und werden über Kirchensteuern, nicht über Kirchenbeiträge finanziert.

Hier fehlt mir, ehrlich gesagt, das juristische Hintergrundwissen. Bislang wurden alle Steuerfinanzierungsideen unter Hinweis auf die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgelegt. Vermutlich wäre hierfür eine Verfassungsänderung notwendig.
 
Das Verfassungsgericht hat in der Vergangenheit entschieden, dass Parlamente von der KEF-Empfehlung abwichen dürfen, sie es aber gut begründen müssen, und keine inhaltlichen oder medienpolitischen Erwägungen dabei eine Rolle spielen dürfen. Sachsen-Anhalt hat diese Hürde ziemlich eindeutig gerissen.
Warum? Es ist ja noch gar nicht zu einer Abstimmung gekommen. Erst mit der Abstimmung findet doch die Begründung statt. Vielleicht wäre ja noch eine nicht-inhaltliche und nicht-medienpolitische stichhaltige Begründung dabei herausgekommen. Dann - also nach einer solchen Entscheidung und Begründung - kann das Verfassungsgericht angerufen werden und entscheiden, ob die Kriterien erfüllt sind oder nicht. Aber dies nur aus den Verlautbarungen der Abgeordneten im Voraus schon herzuleiten findet ich formal etwas dünn.
Eine gemeinsamer Beschluss von CDU und AfD, der dadurch eine Mehrheit bekommt, wird von beiden Seiten als Vorgriff auf eine schwarzblaue (bzw. schwarzbraune) Koalition und einen solchen inneren Rechtsschwenk der CDU als ganzes gesehen, weswegen er für beide Seiten hohe Symbolkraft weit über die einzelne Frage der Rundfunkgebühren hinaus hat.
Das mag zwar stimmen, darf doch aber nicht über richtig oder falsch in der Sachfrage Rundfunkgebühr entscheiden. Das ist dann nämlich genau die Sorte von Erwägungen, die lt. Verfassungsgericht eigentlich keine Rolle spielen darf.

und wenn der Vertrag Einstimmigkeit festlegt, gilt die Erhöhung dann auch nicht in den anderen 15 Bundesländern.
Wäre es dann nicht viel einfacher, den Vertrag zu ändern, als gleich die ganze Verfassung?
Steuerfinanzierungsideen .... Vermutlich wäre hierfür eine Verfassungsänderung notwendig.
 
Sachsen-Anhalt hat diese Hürde ziemlich eindeutig gerissen.
Nein. Sachsen-Anhalt hat gar nicht abgestimmt und damit inhaltlich gar nichts gerissen.
Das "Vorgeplänkel" hat das BVerfG schlichtweg nicht zu werten, da es keine Abstimmung gab.
Das BVerfG hat nur darüber zu entscheiden, ob die KEF-Empfehlung angemessen und begründet ist und nicht, ob in ST irgendjemand da was in Frage gestellt hat oder nicht, da der Landtag dazu gar nicht abgestimmt hat.
 
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Was sicherlich - mal rein quantitativ gesehen - monatlich mehr Taschengeld in Anspruch nehmen wird, als die derzeit 17,50. Oder teilst Du Dir ein Taschenbuch auf 30 Abende auf?
"17,50 + 0,86 = ???" ... Zum Thema ein lesenswerter Artikel:

Es geht nicht um die 'Peanuts' von 0,86 € mehr monatlich. "NEIN!" - "MEHR?" für den ÖR-Moloch? - "NEIN!"
Bedenkenswert ist , mal über das Paradox: "Weinger ist mehr!" nachzudenken.
 
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Man kann da hin und her diskutieren.Schon die Erhebung dieses Beitrages ist ungerecht und falsch!
Man kann es viel einfacher haben.
Jeder Bürger..in Worten JEDER BÜRGER der einen Personalausweis besitzt, zahlt 5 Euro im Monat...Aber da würden ja Unsummen zusammenkommen, das geht nun wirklich nicht, nein das geht nicht.....

.....dann lieber weiterhin die Oma (eine Zahlungsgebühr)in der Mietwohnung alleine zur Zahlung bitten

und die Großfamilie mit 3 Generationen unter einem Dach ( auch nur eine Zahlungsgebühr,aber mehr pot.Zuschauer).

Hartz4 Empfänger also die "Meistnutzer" also reine Unterstellung von mir....schauen weiterhin gratis in die Röhre( gar keine Zahlungsgebühr).
 
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Die Kirchen sind bekanntlich auch öffentlich-rechtliche Körperschaften und werden über Kirchensteuern, nicht über Kirchenbeiträge finanziert.
Mit dem kleinen Unterschied, dass jemand, der mit der Kirche nichts am Hut hat, auch nicht für diese Branche zahlen muss. Kirchensteuer zahlt nur der, der Mitglied einer der beiden deutschen Kirchen (ev. + kath.) ist. Es gibt auch keine Synagogensteuer oder eine Tempelsteuer oder eine Moscheensteuer oder eine Freikirchensteuer.

Den Rundfunk muss aber jeder mitbezahlen, ob er es nutzt oder nicht.

Daher hinkt der Vergleich mit beiden Beinen.
 
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Mit dem kleinen Unterschied, dass jemand, der mit der Kirche nichts am Hut hat, auch nicht für diese Branche zahlen muss.
Falsch, was dir hier auch schon erläutert wurde und was du auch überall nachlesen kannst! Aber du ignorierst ja permanent Fakten. 6,643 Milliarden Euro hat die katholische Kirche an Kirchensteuern eingenommen in 2019, 5,96 Milliarden Euro die evangelische Kirche. Dem gegenüber steht ein Vielfaches an Ausgaben beider Kirchen, welche aus dem normalen Steueraufkommen bestritten werden, welches wiederum wir alle zahlen! Grundlage dafür ist der Artikel 140, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Höre endlich auf, wider besseren Wissens deine dümmlichen Fake-News zu verbreiten!
 
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Vielfaches an Ausgaben beider Kirchen, ... welches wiederum wir alle zahlen!
Vor Jahren habe ich einmal im - oh Schreck! - öffentlich rechtlichem Fernsehen einem Dokumentationsfilm mit dem Titel "Gott hat hohe Nebenkosten - Wer wirklich für die Kirche zahlt" gesehen, der mich damals sehr hat staunen lassen und auch nachdenklich gemacht hat.
Wie ich eben heraus gefunden habe, ist diese dreiviertelstündige Doku auf "Youtube" (noch?) verfügbar - wenn es das wirklich der Film ist, den ich gesehen habe, kann ich nur sagen: sehr empfehlenswert!

Ganz gut vor allem gegen solchen Dummschwätz wie diesen hier:
Mit dem kleinen Unterschied, dass jemand, der mit der Kirche nichts am Hut hat, auch nicht für diese Branche zahlen muss.

Wer (wie ich) zuvor nichts von den Finanzströmen und auch der "kircheninternen", teils von allgemein gültigen völlig entkoppelten, Gesetzgebung gewußt hat, weil er oder sie davon zuvor nie etwas gelesen / gehört / gesehen hat, der kommt schon ins Grübeln... - hier der Link:
 
Interessant finde ich auch das Phänomen der Verkündigungssendungen (Wikipedia) im Rundfunk:
Durch die Landesrundfunkgesetze und den Rundfunkstaatsvertrag sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet, den Kirchen Sendeplätze für Verkündigungssendungen einzuräumen, jedoch nicht, diese auch zu produzieren bzw. die Produktionskosten zu tragen. Trotzdem produzieren und finanzieren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Verkündigungssendungen.
 
Mutmaßlich, um noch schlimmeres zu verhindern. Das kann man z.B. bei der RTBF hören, wo dann zur schönsten abendlichen Sendezeit irgendein Monsignore eine geschlagene Stunde mit monotoner Stimme über die tiefe Spiritualität einer C-Promi-Heiligen referiert, von der noch nie jemand etwas gehört hatte. Dagegen ist Valium das reinste Aufputschmittel.
 
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