Zum Beispiel?Vieles andere, was mittlerweile die Mehrheitsmeinung bildet (insbesondere die Nichtwähler, Konfessionslosen, Politikverdrossenen, Kirchenausgetretenen, Desinteressierten, Kinderlosen, Gleichgültigen...) findet gar nicht statt.
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Zum Beispiel?Vieles andere, was mittlerweile die Mehrheitsmeinung bildet (insbesondere die Nichtwähler, Konfessionslosen, Politikverdrossenen, Kirchenausgetretenen, Desinteressierten, Kinderlosen, Gleichgültigen...) findet gar nicht statt.
Wichtig, dass Du das hervorhebst. Dieses Argument "wieso ist dann Netflix günstiger als ARD und ZDF?", das man schon so oft, aber - anders als bei Dir - unreflektiert gehört hat, hängt mir nämlich so sehr zum Halse raus.Zur Ehrenrettung der Öffis: Preise wie die von Readly und Netflix sind Kampfpreise in einem hoch kompetitiven Markt, die so niemals dauerhaft sein werden.
Erstaunlich was manche Leute so alles als "linke Themen" verorten. Der größte Teil deiner Aufzählung hat damit nämlich überhaupt nichts zu tun, sondern sind schlicht die im Grundgesetz festgehaltenen Grundwerte. Das hier weiter auszuführen würde allerdings den Rahmen sprengen, deshalb lasse ich es. Bei Leuten denen der berühmt-berüchtigte Blick über den Tellerrand schwer fällt, ist das meistens sowieso vergebene Mühe.Weil in den ARD-Sendern fast ausschließlich rot-grüne / linke Thesen vertreten werden und überwiegend dieses Themenspektrum bedient wird (Wetterwandel, Dieselkrise, Banken&Bargeld, gesunde Ernährung/Veganismus, Gleichstellung der Frau/Gendersprech, Seenotrettung/Asyl, Rassismus, Polizeigewalt usw.). Das sind klassische linke Themen.
Aha, die Mehrheitsmeinung. Das belegst du womit? Soweit ich informiert bin, stürzt die Partei die sich gerne als neue Volkspartei betrachtet, gerade ziemlich ab in allen möglichen Umfragen.Vieles andere, was mittlerweile die Mehrheitsmeinung bildet (insbesondere die Nichtwähler, Konfessionslosen, Politikverdrossenen, Kirchenausgetretenen, Desinteressierten, Kinderlosen, Gleichgültigen...) findet gar nicht statt.
Da wäre ich mir gar nicht so sicher. Die Streamingdienste haben halt den ganz erheblichen Vorteil, das sie ausschließlich per Web verbreitet werden. Klassische TV-Sender haben dagegen alleine durch die Verbreitungswege Sat und terrestrisch ganz erheblich höhere Kosten, die erstmal irgendwie aufgebracht werden müssen. Würde beispielsweise Netflix ähnlich wie Sky agieren, wäre das Ganze um ein vielfaches teurer.Preise wie die von Readly und Netflix sind Kampfpreise in einem hoch kompetitiven Markt, die so niemals dauerhaft sein werden.
Ich kenne mich mit Arbeitsrecht nicht besonders gut aus, aber aus meiner Sicht muss es da Mittel und Wege geben, solche Kosten zu reduzieren. Wie das im Einzelnen ausgestaltet werden kann, kann ich nicht sagen. Aber es ist Fakt, dass an dieser Stelle Millionen vernichtet werden, und auch dieses Geld soll von uns allen aufgewendet werden. Das ist nicht einzusehen.Richtig, eine unverhältnismäßig hoher Geldsumme fließt aus Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Altverträgen. Nur: Was soll die ARD hier bitte machen? Pacta sunt servanda.
Das ist richtig, aber ich gebe zu bedenken, dass es hier um öffentlich-rechtliche Anstalten geht und nicht um die freie Wirtschaft! Wenn eine x-beliebige GmbH so vorgeht, ist das deren Sache. Die bezhalen wir nicht mit. Hier verhält sich die Sache aber etwas anders. Dadurch, dass wir alle mit in der Zahlungspflicht sind, haben die Zahlungsempfänger uns gegenüber auch eine besondere Sorgfaltspflicht. Im übrigen gilt dasselbe wie eben in dem Beispiel mit dem nutzlos gewordenen und überteuerten Personal. Ich sehe hier eine besondere Sorgfaltspflicht und ein besonderes Verantwortungwbewusstsein, und dem wird oft nicht nachgekommen. Das darf man anprangern.Ich kenne den Fall nicht. Dass bei Werbekampagnen auch diejenigen, die den Pitch nicht bekommen, eine Kostenerstattung erhalten, ist aber Usus.
Sicherlich einer der Hauptunterschiede zwischen Matze und mir. Er will die Kulturprogramme zusammenstreichen - mir wäre es recht, wenn ein Großteil der Popwellen verschwinden würden.Das ist richtig, aber wie schon xmal geschrieben: Viele der Beitragskritiker möchten nicht die Öffidudler weghaben, sondern die Angebote mit Anspruch.
Doch, das kann man. Ich kann wohl erwarten, dass die Verantwortlichen in der Lage sind, funktionierende und übersichtliche Mediatheken zu programmieren. Statt dessen finde ich gleich mehrere Mediatheken: "ARD Mediathek", "Das Erste", "Tatot" und weiß der Geier, was noch alles. Jede sieht anders aus, jede funktioniert anders. Wenn sie überhaupt funktioniert. Es muss doch bitteschön sichergestellt sein, dass so etwas erst dann released wird, wenn es auch durchdacht wurde und funktioniert.Dass die öffentlich-rechtlichen Mediatheken technische und konzeptionelle Schwächen haben, die etwa Netflix nicht hat, ist mir auch aufgefallen. Das ist aber die Folge davon, dass hier in der Vergangenheit - gerade wegen der politischen Vorgaben - zuwenig Geld hineingeflossen ist. Die Depublizierungspflicht geht ebenfalls auf die Politik zurück, die hier eine Forderung der Privatsenderlobby umgesetzt hatte. Auch das kann man den Öffentlich-Rechtlichen kaum ankreiden.
Lies dir die letzten Absätze meines Postings noch einmal durch. Dann wirst du feststellen, dass wir in diesem Punkt einer Meinung sind. Allerdings bedeutet Demokratie auch, ein Abstimmungsergebnis zu akzeptieren, das im Einzelfall nicht so ausgefallen ist, wie sich einige das erhofft haben. Eine Demokratie muss auch so etwas aushalten.Im Vergleich zu anderen Ländern, v.a. in Süd- und Osteuropa, wo das Lager, das gerade zufällig die Mehrheit hat, den öffentlichen Grundfunk frei nach Gusto organisieren kann, sind wir mit diesem Modell sehr gut gefahren. Demokratie bedeutet nicht nur Mehrheitsprinzip, sondern auch Schutz des Einzelnen vor der Willkür der Mehrheit.
Keine gute Idee! Der "Wert" der Öffis kann nicht mit den Füßen abgestimmt werden (oder über Quote, bzw. Abonennten), denn dann passiert genau das, was den Öffis nicht passieren darf: Sie treten in Konkurrenz zu den Privaten und hecheln hinter dem Publikumsgeschmack her. Es ist ja gerade das große Plus der ÖR (von dem sie leider nur unzureichend Gebrauch machen), dass sie unabhängig davon sind und sich auch Themen widmen können (sollten), die jenseits des Mainstreams liegen, aber gesellschaftliche, politische und kulturelle Relevanz haben.Dort wird auch über ein freiwilliges Abo-Modell nachgedacht. Ich finde, das ist ein guter Vorschlag, den man auch hier in Deutschland aufgreifen sollte. Dann würde sich schnell zeigen, wie viel und wie vielen die "Öffis" etwas Wert sind.
Gott sei Dank tun sie das bisher nicht...!denn dann passiert genau das, was den Öffis nicht passieren darf: Sie treten in Konkurrenz zu den Privaten und hecheln hinter dem Publikumsgeschmack her.
Sorry, aber da bin ich anderer Meinung. Im Verlauf dieses Threads findest Du jede Menge postings, die Programme oder Programmangebote aufzählen, bei denen genau dies passiert.Gott sei Dank tun sie das bisher nicht...!
Das hat mit Arbeitsrecht soviel zu tun wie Deine Rentenversicherung. Dafür sind Beiträge geflossen.Ich kenne mich mit Arbeitsrecht nicht besonders gut aus, aber aus meiner Sicht muss es da Mittel und Wege geben, solche Kosten zu reduzieren. Wie das im Einzelnen ausgestaltet werden kann, kann ich nicht sagen. Aber es ist Fakt, dass an dieser Stelle Millionen vernichtet werden, und auch dieses Geld soll von uns allen aufgewendet werden. Das ist nicht einzusehen.
These: Weil die konservativen Parteien eine gewisse überdurchschnittliche Nähe zur Wirtschaft haben, und ihre Protegés in latenter Gefahr sehen durch die "Konkurrenz" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und vielleicht auch aus Gründen wie Bimbes, schwarzen Kassen und anderen Brauchtümern, mit denen konservative Parteien so von sich reden machen.Warum haben eigentlich vornehmlich konservativ ausgerichtete Parteien das Bestreben, öffentlich-rechtliche Programmveranstalter des gesetzlich verbrieften dualen Rundfunk-Sytems in Deutschland zu bedrängen?
Panem et circenses halt... das war schon mal irgendwann angesagt. Länger her, glaube ich.Nicht so viel negative Realität.
Ich zitiere nochmal dieselbe Stelle, denn: vernichtet werden die Millionen doch nicht. Das Geld wird von den Rentnern wieder ausgegeben (unter anderem auch für die Rundfunkgebühr).Aber es ist Fakt, dass an dieser Stelle Millionen vernichtet werden
Nö! Freiwillige Abgabe heißt das Stichwort.Wer das Angebot nutzen will, muss zahlen. Wer nicht, zahlt nicht. So einfach geht das.Macht aus der Rundfunkabgabe eine echte Steuer, dann könnt ihr euch den ganzen Ärger sparen!
Der einzelne Abgeordnete darf grundsätzlich für und gegen alles stimmen, wie er möchte; das ergibt sich grundsätzlich auf dem Grundsatz des freien Mandats und der Indemnität. Ein bisschen anders sieht es für den Landtag als ganzes aus: wenn dieser eine Rechtslage schafft, die im Widerspruch zur Verfassung steht, können Gesetze vom Verfassungsgericht wieder kassiert werden. Das Verfassungsgericht hat in der Vergangenheit entschieden, dass Parlamente von der KEF-Empfehlung abwichen dürfen, sie es aber gut begründen müssen, und keine inhaltlichen oder medienpolitischen Erwägungen dabei eine Rolle spielen dürfen. Sachsen-Anhalt hat diese Hürde ziemlich eindeutig gerissen.1. Wenn ein Abgeordneter (egal in welchem Landtag), der nur seinem Gewissen verantwortlich ist und deshalb bei keiner Abstimmung gezwungen ist, iergendwelchen Anweisungen/Direktiven/Zwängen/KEF-Empfehlungen zu folgen, gegen die Erhöhung stimmt (und mag sie von der KEF noch so gut begründet sein), dann ist das nach meinem Verständnis erst einmal sein gutes Recht.
Hier wird es komplizierter. Sich von der AfD nicht abhängig zu machen kann ja zunächst einmal bedeuten, dass man das eigene Stimmverhalten nicht davon abhängig macht, ob man in der aktuellen Frage zufällig mit der AfD oder gegen die AfD stimmt.2. Wenn ein Abgeordneter nach seinem Wissen und Gewissen ganz persönlich entscheidet, wie er abstimmt, muss oder soll er dann gegen sein Wissen und Gewissen abstimmen, wenn Gefahr besteht, dass AFD-Abgeordnete genauso abstimmen wie er?
Rundfunk ist Länderrecht. Theoretisch könnte jedes Land seinen Rundfunk völlig einzeln aufziehen und die Finanzierung individuell regeln. Man hat sich aber aus praktischer Erwägungen auf eine bundeseinheitliche Lösung verständigt, die dann aber jedes Land für sich entlang der gemeinsam vereinbarten Richtlinien umsetzen muss. Nur der Landtag Sachsen-Anhalts kann die Rundfunkgebühren für die Menschen in Sachsen-Anhalt festsetzen, wenn er das nicht tut, gilt die Erhöhung in Sachsen-Anhalt nicht; und wenn der Vertrag Einstimmigkeit festlegt, gilt die Erhöhung dann auch nicht in den anderen 15 Bundesländern.3. Diese beiden Punkte vorangestellt ergibt sich dann die Frage, wieso ein einzelnes Landesparlament im Bundesrat eine Art Vetorecht gegen eine Gebührenerhöhung hat, wenn alle übrigen Bundesländer Mehrheitsbeschlüsse zugunsten einer Gebührenerhöhung gefällt haben. Ganz offensichtlich existiert doch eine überwältigende Mehrheit für die Erhöhung. ... 4. Wenn ein Landesparlament mehrheitlich einer KEF-Empfehlung zur Erhöhung nicht folgt, könnte man ja auch auf die Idee kommen, dass dann in diesem Bundesland die Gebühr beim Alten bleibt, während sie im restlichen Bundesgebiet erhöht wird. Der ARD Landessender (Drittes Programm) dieses einen widerspenstigen Bundeslandes, müsste dann auf seinen Anteil an der Erhöhung verzichten - mit den entsprechenden Folgen für das Programmangebot. Klingt abenteuerlich, wäre aber eigentlich konsequent.
Wenn Du mich persönlich fragst: Ich hätte nichts dagegen, das als Steuer einzuziehen statt über Rundfunkbeiträge. Die Kirchen sind bekanntlich auch öffentlich-rechtliche Körperschaften und werden über Kirchensteuern, nicht über Kirchenbeiträge finanziert.5. Die Lösung für das Dilemma: Macht aus der Rundfunkabgabe eine echte Steuer, dann könnt ihr euch den ganzen Ärger sparen!
Warum? Es ist ja noch gar nicht zu einer Abstimmung gekommen. Erst mit der Abstimmung findet doch die Begründung statt. Vielleicht wäre ja noch eine nicht-inhaltliche und nicht-medienpolitische stichhaltige Begründung dabei herausgekommen. Dann - also nach einer solchen Entscheidung und Begründung - kann das Verfassungsgericht angerufen werden und entscheiden, ob die Kriterien erfüllt sind oder nicht. Aber dies nur aus den Verlautbarungen der Abgeordneten im Voraus schon herzuleiten findet ich formal etwas dünn.Das Verfassungsgericht hat in der Vergangenheit entschieden, dass Parlamente von der KEF-Empfehlung abwichen dürfen, sie es aber gut begründen müssen, und keine inhaltlichen oder medienpolitischen Erwägungen dabei eine Rolle spielen dürfen. Sachsen-Anhalt hat diese Hürde ziemlich eindeutig gerissen.
Das mag zwar stimmen, darf doch aber nicht über richtig oder falsch in der Sachfrage Rundfunkgebühr entscheiden. Das ist dann nämlich genau die Sorte von Erwägungen, die lt. Verfassungsgericht eigentlich keine Rolle spielen darf.Eine gemeinsamer Beschluss von CDU und AfD, der dadurch eine Mehrheit bekommt, wird von beiden Seiten als Vorgriff auf eine schwarzblaue (bzw. schwarzbraune) Koalition und einen solchen inneren Rechtsschwenk der CDU als ganzes gesehen, weswegen er für beide Seiten hohe Symbolkraft weit über die einzelne Frage der Rundfunkgebühren hinaus hat.
Wäre es dann nicht viel einfacher, den Vertrag zu ändern, als gleich die ganze Verfassung?und wenn der Vertrag Einstimmigkeit festlegt, gilt die Erhöhung dann auch nicht in den anderen 15 Bundesländern.
Steuerfinanzierungsideen .... Vermutlich wäre hierfür eine Verfassungsänderung notwendig.
Nein. Sachsen-Anhalt hat gar nicht abgestimmt und damit inhaltlich gar nichts gerissen.Sachsen-Anhalt hat diese Hürde ziemlich eindeutig gerissen.
"17,50 + 0,86 = ???" ... Zum Thema ein lesenswerter Artikel:Was sicherlich - mal rein quantitativ gesehen - monatlich mehr Taschengeld in Anspruch nehmen wird, als die derzeit 17,50. Oder teilst Du Dir ein Taschenbuch auf 30 Abende auf?
Mit dem kleinen Unterschied, dass jemand, der mit der Kirche nichts am Hut hat, auch nicht für diese Branche zahlen muss. Kirchensteuer zahlt nur der, der Mitglied einer der beiden deutschen Kirchen (ev. + kath.) ist. Es gibt auch keine Synagogensteuer oder eine Tempelsteuer oder eine Moscheensteuer oder eine Freikirchensteuer.Die Kirchen sind bekanntlich auch öffentlich-rechtliche Körperschaften und werden über Kirchensteuern, nicht über Kirchenbeiträge finanziert.
Falsch, was dir hier auch schon erläutert wurde und was du auch überall nachlesen kannst! Aber du ignorierst ja permanent Fakten. 6,643 Milliarden Euro hat die katholische Kirche an Kirchensteuern eingenommen in 2019, 5,96 Milliarden Euro die evangelische Kirche. Dem gegenüber steht ein Vielfaches an Ausgaben beider Kirchen, welche aus dem normalen Steueraufkommen bestritten werden, welches wiederum wir alle zahlen! Grundlage dafür ist der Artikel 140, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.Mit dem kleinen Unterschied, dass jemand, der mit der Kirche nichts am Hut hat, auch nicht für diese Branche zahlen muss.
Vor Jahren habe ich einmal im - oh Schreck! - öffentlich rechtlichem Fernsehen einem Dokumentationsfilm mit dem Titel "Gott hat hohe Nebenkosten - Wer wirklich für die Kirche zahlt" gesehen, der mich damals sehr hat staunen lassen und auch nachdenklich gemacht hat.Vielfaches an Ausgaben beider Kirchen, ... welches wiederum wir alle zahlen!
Mit dem kleinen Unterschied, dass jemand, der mit der Kirche nichts am Hut hat, auch nicht für diese Branche zahlen muss.
Durch die Landesrundfunkgesetze und den Rundfunkstaatsvertrag sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet, den Kirchen Sendeplätze für Verkündigungssendungen einzuräumen, jedoch nicht, diese auch zu produzieren bzw. die Produktionskosten zu tragen. Trotzdem produzieren und finanzieren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Verkündigungssendungen.