Urteil zum Rundfunkbeitrag

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Man kann auch ganz entspannt darüber diskutieren:
Einige Sachen dort sind aber auch inkonsistent. Er fordert z.B. einerseits, mehr "aleatorische Demokratie" und Bürgerbeteiligung in den Rundfunkräten, beschwert sich aber später schon wieder darüber, dass die Rundfunkräte bereits jetzt mit der Komplexität der Themen überfordert wären. Wenn ich die Leute für den Rundfunkrat auslose verschärfe ich die Problematik jedoch lediglich. Auch der Versuch Wissenschaft in eine Reihe mit Tradition und Religion zu rücken ist etwas was mir nach einer Agenda riecht.
 
Hier gebe ich Dir recht. Dennoch lohnte sich die Diskussion darüber, was eine richtige, hilfreiche und kompetente Besetzung der Rundfunkräte wäre, bzw. ob die Konstruktion der Rundfunkräte die beste Lösung für ein Kontrollgremium ist. Auf jeden Fall fände ich es hilfreich, wenn man daraus die Parteien und ihre Versorgungspostenpolitik raushalten könnte.
 
Man kann auch ganz entspannt darüber diskutieren:

Was das verlinkte Interview auf nachdenkseiten.de angeht, sollte man aufpassen, dass den Teilnehmern dieses Forums nicht Dinge untergejubelt werden, die mit einer Diskussion über Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts, den Rundfunkbeitrag und über Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gar nichts zu tun haben.

Der Interviewpartner Michael Meyen ist Kommunikationswissenschaftler an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Wesentliche Teile des Interviews beziehen sich auf eine Diskussion über die Corona-Berichterstattung der ARD.

Nachzulesen beispielsweise in der SZ:

ARD diskutiert über Corona-Berichterstattung - Medien - SZ.de (sueddeutsche.de)
 
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Es ist ja auch bequem, jemanden zu interviewen, der gerade mit einer Petition baden gegangen ist.
Der wird sicherlich keine Lobeshymnen auf die ARD anstimmen.
In Mainz gibts auch Medienwissenschaftler - warum befragt Albrecht Müller die nicht?


Rundfunkrat-Beispiel BR:
Von 50 Mitgliedern sind gerade mal ein Dutzend für "ihre" Partei vertreten.
Zum Einen also vom Volk gewählte Volksvertreter, zum Anderen in der Minderheit.
Um das zu ändern, müssten Gesetze neu verfasst werden...
 
Gemeint ist ein Vertreter der Bayerischen Staatsregierung im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) gemäß Bayerisches Rundfunkgesetz, Artikel 6 Abs. 3 Ziffer 2?

Im Rundfunkrat des MDR sitzt je ein Vertreter der Landesregierungen (MDR-Staatsvertrag § 19).

Demgegenüber schließt das WDR-Gesetz Mitglieder der Landesregierung und der Bundesregierung explizit aus (§ 13).
 
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Für mich Blödmann mal zur Klärung: ein Vertreter der Staats- oder Landesregierung heißt: 1. Ein Regierungsmitglied (Kabinett) oder 2. ein Mitglied von nur einer Regierungspartei, wenn es denn Koalitionen sind?
 
Bayerischer Rundfunk: Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei, Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Medien (CSU)

MDR: Eva Feußner, Staatssekretärin im Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (CDU), Malte Krückels, Staatssekretär für Medien (Die Linke) aus Thüringen und (noch) Erhard Weimann (CDU), inzwischen Staatssekretär a. D., Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund
 
Schon klar. Der Rest ist als Sportfunktionär, Gewerkschaftler, Kirchenleuchte usw. nur zufällig in der richtigen Partei.
Was ist denn die "richtige"? Wenn es Menschen in den Räten gibt, die in einer Partei sind, dann ist das erstens ihre Privatsache und zweitens ist es bei denen, von denen es bekannt ist, nicht immer die gleiche Partei, sondern ein breites Spektrum von Parteien (selbst in Bayern).

Zufall ist es übrigens nicht, dass Menschen, die sich - oft ehrenamtlich - in Vereinen, Kirchen etc. für das Gemeinwesen einsetzen, sich ebenfalls (manchmal erst Jahre danach) irgendwann ehrenamtlich(!) an lokaler Politik beteiligen.

Demgegenüber schließt das WDR-Gesetz Mitglieder der Landesregierung und der Bundesregierung explizit aus (§ 13).

übrigens der gesamten Exekutive. Also z.B. auch Oberbürgermeister oder Landräte.
 
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Das Unbehagen darüber, wie diese Rundfunkräte "kontrollieren", ob sie es überhaupt tun und wessen Interessen sie dabei verfolgen, ist ja nicht daddurch aus der Welt zu schaffen, dass man nun ihre Herkunft, ihre Parteimitgliedschaft- oder Nichtmitgliedschaft verteidigt oder rechtfertigt. Damit wird die ganze Diskussion nur wieder einmal in eine dunkle Seitengasse verschleppt, damit sie dann dort ohne großes Federlesens entsorgt werden kann. So werden wir sie aber nicht los. Sie ploppt immer wieder von Neuem auf, weil offensichtlich im Kern etwas nicht stimmt.
 
Was für viele "nicht stimmt" ist, dass gesellschaftliche Teilhabe und Kontrolle Arbeit bedeutet, zeitlichen Aufwand für Verständnis von Prozessen und Zusammenhängen. Nicht nur im Bereich Medien sind viele Menschen nicht (mehr) dazu bereit, diesen Aufwand zu leisten oder denen, die die Arbeit machen, zu vertrauen (und dabei in Kauf zu nehmen, dass da auch mal Flachpfeifen dabei sind).

Wenn ich die Kommentare an den Corona-Maßnahmen, an der Schulpolitik oder am Coaching der Deutschen Fußball-Nationalmannschaft nehme, so höre ich sehr viel Kritik und alle sind überzeugt, dass da "etwas im Kern nicht stimmt". Ich selbst glaube auch, dass man an vielen Stellen anders handeln müsste und dass ich die besseren Konzepte hätte - aber ich habe natürlich nicht alle Informationen und nicht die Kapazität in jedem Themengebiet mich komplett und in allen Details einzuarbeiten (sonst wäre ich bestimmt schon Bundestrainer).

Was die Medienpolitik angeht:

Wenn selbst Sachsen-Anhaltinische Landtagsabgeordnete ihr Unbehagen gegen die Situation im ÖRR NICHT zu dem Zeitpunkt einbringen, als der Medienstaatsvertrag entworfen und verhandelt und beschlossen wird, sondern erst beim "technischen Prozess" der Gebührenfestsetzung, dann heißt das entweder, dass sie keine Ahnung haben oder ganz andere (ihre persönlichen Wiederwahl-) Interessen verfolgen.
Das wäre ein Punkt, an dem man mal ansetzen könnte!

Die Ehrenamtler, die z.T. neben ihrem normalen Job in ihrer Freizeit in den Räten sitzen, versuchen (nicht alle, aber viele) ihr möglichstes, die ihnen zustehende nachgelagerte Kontrolle auszuüben.
Aber die aktuellen Gremienmitglieder können nichts dafür, dass in den 80er zwischen Geschäftsleitungen und Gewerkschaften Tarifverträge ausgehandelt wurden, die heute nur noch für Kopfschütteln sorgen und die Finanzen der Sender noch auf Jahre belasten. Und die Ehrenamtler können auch nichts ändern an den niedrigen Zinsen, durch die die Rücklagen der Sender nicht ausreichen, um die Pensionen zu finanzieren.
Und die Ehrenamtler haben auch keine Befugnis, einzelne Beiträge im Programm zu verhindern oder zu fordern. Und sie können auch keine Mitarbeiter einstellen oder politische Ausrichtungen für Kommentare in den Nachrichtensendungen beschließen. Und sie können keine Sendeanstalten schließen oder zusammenlegen.
Was sie tun können, sind zum Beispiel Entscheidungen bei sehr teuren Sportrechten oder Filmproduktionen. Dabei werden gerade die Fußballrechte nicht abgenickt - ganz im Gegenteil! Eine intensive Diskussion mit Einsicht von Gremienvertretern in die Originalverträge, mit Detailinformationen zu den Finanzierungen etc. geht so einer Entscheidung voraus. Und bisher waren meist mehr Rundfunkratsmitglieder der Meinung, dass die besonderen Sportereignisse im Öffentlich-rechtlichen gezeigt werden sollten als dagegen. Und die Pro- und Contra-Stimmen bei diesen Entscheidungen waren nach meiner Erinnerung NIE entlang irgendwelcher Parteilinien abzulesen.
Auch bei Fiktion und Talk gab es immer kontroverse Diskussionen. So wurde z.B. "Siegfried und Roy" vom WDR-Rundfunkrat mehrheitlich abgelehnt.

Wer sagt "dass im Kern etwas nicht stimmt", sollte laut sagen, was genau er/sie meint. Und wem das Thema wichtig ist, der/die kann sich ebenso wie die jetzigen Räte ehrenamtlich engagieren, sich in Medienpolitik informieren und sich bemühen, auch in einen solchen Rat gewählt zu werden.

PS: Beim WDR gibt es im aktuellen Rundfunkrat zwei Plätze, auf die sich jeder Bürger aus NRW bewerben konnte.
 
dass in den 80er zwischen Geschäftsleitungen und Gewerkschaften Tarifverträge ausgehandelt wurden, die heute nur noch für Kopfschütteln sorgen und die Finanzen der Sender noch auf Jahre belasten.
Ich schließe mich Deinen Ausführungen ansonsten an, dieses Detail stimmt so aber nicht ganz.
Zumindest die Gehaltstarifverträge sind kein Erbe der (finanziell sorgenfreieren) 80er Jahre sondern werden regelmäßig neu verhandelt - siehe Tarifrunde 2019 und die ARD-weiten Streiks. Wenn eine Geschäftsleitung da Gehaltssteigerungen zugestimmt hätte, die den Sender finanziell ins Wanken bringen, läge der Fehler anderswo...

Wenn Du die Betriebsrenten meinst, stimmt das allerdings - noch, denn diese Belastung wird sich im zeitlichen Verlauf sozusagen selbsttätig verringern. Ist nur schlecht quantitativ zu prognostizieren.
Aber auch da sind die Tarifverträge sicherlich nicht mehr überall seit den 80er Jahren unverändert gültig. Ich kann als Beispiel nur den NDR nennen, da ist ab den Einstellungsjahren 1992 und 2017 jeweils die Höhe der betrieblichen Rente erheblich verringert worden.

Dem oft fehlenden Verständnis für Prozesse und Zusammenhänge könnte (und sollte mMn) der ÖRR mit größtmöglicher Transparenz begegnen. Das bedeutet nicht, über jedes ideologisch hingehaltene Stöckchen zu springen, aber wenn ich Akzeptanz von meiner Kundschaft erwarte, muß ich mich auch bestmöglich erklären, warum ich was wie mache.
 
Das Unbehagen darüber, wie diese Rundfunkräte "kontrollieren", ob sie es überhaupt tun und wessen Interessen sie dabei verfolgen, ist ja nicht daddurch aus der Welt zu schaffen, dass man nun ihre Herkunft, ihre Parteimitgliedschaft- oder Nichtmitgliedschaft verteidigt oder rechtfertigt.
Ich vermute mit Nichtwissen und pauschaliere einfach mal: Rundfunkräte haben durchweg keinen Schimmer von internen Programm- und Verwaltungsdingen. Sie reagieren auf Diskussionen mit einem "Wir haben ja Fachleute im Sender, die das schon alles richtig machen".
 
Dem oft fehlenden Verständnis für Prozesse und Zusammenhänge könnte (und sollte mMn) der ÖRR mit größtmöglicher Transparenz begegnen.

Ja. Leider hat es der ÖRR trotz aller "Wir-haben-verstanden"-Beschwichtigungen der vergangenen Jahre tatsächlich als öffentliches (!) Medien(!)haus hinbekommen, weit selbst hinter die Gemeindevertretung Voderposemuckel zurückzufallen.

Mittlerweile hat fast jede Hinterwäldler-Gemeindevertretung ein Ratsinformationssystem, in dem die Vorlagen der Sitzungen grundsätzlich samt Anhängen im Volltext öffentlich zugänglich sind. Bei den Rundfunkräten? Fehlanzeige.
Mittlerweile haben diverse Kommunalparlamente Livestreams ihrer öffentlichen Sitzungen. Wie viele Rundfunk(!)räte haben einen?
In den allermeisten Ländern und auf Bundesebene gibt es seit bald zwei Jahrzehnten Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetze (IFG) Im Prinzip sind alle vorliegenden Dokumente demnach grundsätzlich öffentlich und auf Anfrage zugänglich zu machen, solange nicht bestimmte Ausschlußkriterien dagegen sprechen. In Bremen ist auch RB abgedeckt, dort ist z.B. (nachvollziehbar) der gesamte redaktionell-journalistische Bereiche ausgenommen, die Verwaltung aber nicht. Sender wie der NDR sind nicht von einem IFG abgedeckt. Sie könnten gleichwohl in der Regel trotzdem Informationen zugänglich machen. Und was macht dann der NDR im Jahr 2016, wenn man ihn nach der Verwaltingsvereinbarung des Beitragsservices fragt? Ablehnung - mit dem netten Verweis, man sehe sich der "Transparenz verpflichtet" (https://fragdenstaat.de/anfrage/ver...service-2/48951/anhang/bs-ndr-vv-be-kopie.jpg). Die angefragte VVB ist ein so harmloses Dokument, dass jede Verwaltung unter IFG sie rausrücken müsste.
Die Haushaltspläne der ÖRR scheinen weiterhin (fast?) alle nicht-öffentlich zu sein. Es gibt sicher journalistische Gründe, sie nicht bis ins kleinste Detail zu veröffentlichen, aber im Prinzip lässt sich aktuell von außen kaum nachvollziehen, wofür wie viel Geld ausgegeben wird - die veröffentlichten Zahlen sind nach meinem Eindruck nur unzureichend dokumentiert und haben nach meinem Eindruck keine senderübergreifende Systematik, die man für Vergleiche bräuchte.
 
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Wenn man mal festhält, dass es im Wesentlichen drei Felder sind, auf denen ÖR kritisiert wird, nämlich erstens Programme/Inhalte, zweitens Kontrollgremien, drittens Führungspersonal und Verwaltungskosten, so führt das bei allen Anhängern/Verteidigern der öffentlich-rechtlichen Idee zu dem Reflex, bei diesen Themen zwanghaft Rechtfertigungen und Verteidigungen abzuliefern. Damit bieten sie aber gerade die Angriffsflächen, die dann das Öffentlich-Rechtliche System als Ganzes in Frage stellen.

Ich glaube:
Man muss nicht die Rundfunkräte verteidigen, wenn man eigentlich das öffentlich-rechtliche System verteidigen will.
Man muss auch nicht die ÖR Programme verteidigen, wenn man eigentlich das öffentlich-rechtliche System verteidigen will.
Man muss auch nicht die Intendanten, ihre Gehälter, ihre Verwaltungen und ihre parteipolitischen Tickets verteidigen, wenn man eigentlich das öffentlich-rechtliche System verteidigen will.
All diese Dinge darf und muss man im Gegenteil regelmäßig kritisch hinterfragen und auf den Prüfstand stellen.

Man muss aber unbedingt die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verteidigen, seinen Nutzen, seine Ideale - und nicht seine Parasiten und Geschwüre.
 
Was meinst Du jetzt, die Betriebsrenten der Mitarbeiter, oder die Bezahlung der Intendanten?


Öffentlich wird ja gerne das hohe Gehalt der Intendanten-Sternchen-Innen in den Focus genommen. Klar sind die viel zu hoch und nicht vermittelbar. Aber bei den notwendigen Sparbemühungen macht das eben den Kohl nicht fett. Die Pensionen/Renten sind das Hauptproblem... die jetzigen und noch zukünftigen
 
Landesrundfunkanstalten haben Intendant*innen und Programmdirektor*innen und als Aufsichtsgremien Rundfunkräte und Verwaltungsräte.

Der WDR veröffentlicht Geschäftsberichte und die aktuelle Haushaltsplanung auf seiner Internetseite.

Sämtliche Informationen zu den Aufsichtsgremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat des WDR findet man hier. Einschließlich schließlich der Protokolle öffentlicher Sitzungen und Anwesenheitslisten.
 
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Sämtliche Informationen zu den Aufsichtsgremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat des WDR findet man hier. Einschließlich schließlich der Protokolle öffentlicher Sitzungen und Anwesenheitslisten.

Danke für den Link. Kurz reingeschaut in das Protokoll der 623. Sitzung des Rundfunkrats:

"Zwischenbericht aus dem Programmausschuss (,Stichtag’ und ,Zeitzeichen’) Der WDR-Rundfunkrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und überweist die Fragen und Hinweise zur Programmschemareform an den Programmausschuss"

Der Zwischenbericht ist nicht online. Man kann extern nachvollziehen, dass es einen "Zwischenbericht" gab, aber du weißt nicht, was drin stand.

"Bericht des Intendaten
Die Ausspracheumfasst folgende Themen:
a)Berichterstattung über die Kommunalwahlen in NRW
b)Berufliche Zukunft von Moderatorin Mai Thi Nguyen-Kim
c)Verleumdungskampagne gegen den WDR
d)Neuausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems
Der WDR-Rundfunkrat nimmt den Bericht zur Kenntnis"

Du weißt, dass Buhrow über vier Themen sprach, aber nicht, was er sagte.

"4) Programmbeschwerden"

Du weißt, dass (mindestens) drei Programmbeschwerden vorlagen, du weißt, gegen welche Sendung, du weißt, dass der Rundfunkrat die Beschwerden ablehnte. Du weißt nicht, was eigentlich Inhalt der Beschwerde war.

"5) Kooperationsbericht"

Du weißt, dass es einen Kooperationsbericht gibt, aber nicht, wozu genau er ist und nicht, was drin steht.

"6) Bericht der Integrationsbeauftragten 2018/2019"

Du weißt, dass es einen Bericht der Integrationsbeauftragten gibt, aber nicht, was drin steht.

80 % fehlt, weil die Vorlagen nicht öffentlich sind. Kein Mensch kann extern mit den vom WDR veröffentlichten Daten auch nur grob nachvollziehen, wie der Rundfunkrat zu seinen Entscheidungen kommt. Dafür müsste man wissen, was der Intendant vortrug, was die Programmbeschwerden bemängeln, was in den Berichten steht.

Zum Vergleich eine Bezirksversammlung als Beispiel für eine 08/15-Kommunalvertreung:
Hier sind alle Vorlagen vollständig abgebildet, solange nicht besondere Gründe dagegen sprechen. In einem dafür geeigneten CMS. Solche Ratsinformationssysteme sind kommunaler Standard seit bald 10 Jahren.
 
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Sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und ihre Gremien hinsichtlich der Veröffentlichungspflicht Kommunen und Kommunalparlamenten gleichgestellt?

Diese Frage kann ich nicht beantworten.

Aber: Laut WDR-Gesetz (Link siehe unten) "kann die Öffentlichkeit für solche Angelegenheiten ausgeschlossen werden, bei denen die Erörterung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen unvermeidlich ist.."

Rechtsgrundlagen - Rundfunkrat - Unternehmen - WDR

Was den NDR betrifft, fehlt auch mir bisher der Wirtschaftsplan 2021. Eine Anfrage auf Frag den Staat wurde bisher nicht beantwortet. Ich habe nur eine Pressemittteilung des NDR gefunden.
 
"Sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und ihre Gremien hinsichtlich der Veröffentlichungspflicht Kommunen und Kommunalparlamenten gleichgestellt?"

Nein. Das wäre aber m.E. relativ problemlos alles freiwillig machbar, wenn die Anstalt bzw. ihre Gremien das denn wollten. Das ist ja gerade, was ich bemängle: Die ÖR-Anstalten beteuern nach außen, sie seien "transparent", sind aber objektiv im Vergleich selbst zu Dorfvertretungen so transparent wie eine Milchglasscheibe im Badezimmer nach dem Duschen.

"Was den NDR betrifft, fehlt auch mir bisher der Wirtschaftsplan 2021."

Jep, beim NDR hatte ich letztes Jahr geguckt und nichts gefunden.

"Eine Anfrage auf Frag den Staat wurde bisher nicht beantwortet."

Der NDR unterliegt keinem Transparenz-/Informationsfreiheitsgesetz, und auf diese Gesetze stützen sich die Anfragen bei "Frag den Staat". Es gab zur Einführung des Hamburger Transparenzgesetzes vor 9 Jahren die Idee, ihn einzubeziehen und es wurde explizit eine Regel ins HmbTG aufgenommen, die nur vor dem Hintergrund Sinn ergibt ("Keine Informationspflicht nach diesem Gesetz besteht [...] für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Bezug auf journalistisch-redaktionelle Informationen", § 5 HmbTG). Zum Hintergrund: Das HmbTG ist sehr umfassend und deckt selbst privatwirtschaftliche Unternehmen ab, die der Stadt gehören und Aufgaben der Daseinsvorsorge erbringen. Und neben HH hat zumindest SH ein einigermaßen vergleichbares Informationsfreiheitsgesetz.

Am Ende setzte sich jedenfalls die Auffassung durch, dass Hamburg den NDR-Einbezug ins HmbTG nicht ohne Zustimmung der drei anderen StV-Länder machen dürfe. Der NDR hätte m.E. trotz fehlender Pflicht freiwillig so handeln können, als unterläge er dem HmbTG, hat er aber nicht. Im Gegenteil, wie oben verlinkt, wurden selbst recht banale Anfragen abgelehnt. Ich gehe daher davon aus, dass auch der NDR selbst seit dem Inkrafttreten des HmbTG nicht unbedingt darauf drängte, das Einverständnis von SH, NI und MV zu bekommen, dem Transparenzgesetz zu unterliegen. Das macht - ohne Kenntnis der genauen Hintergründe - nicht den Eindruck, dass es dem NDR sehr an Transparenz liegt.
 
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Selbstverständlich sind "journalistisch-redaktionelle Informationen" von der Transparenz ausgenommen. Es gelten Redaktionsgeheimnis, Informantenschutz und Redakteurstatut, grundlegend für das Ressort Investigation oder Sendungen wie NDR Panorama.

Der Wirtschaftsplan 2021 betrifft die Finanzierung des gesamten Senders.
 
Nochmal:

Der gesamte NDR ist vom HmbTG ausgenommen. Alle Bereiche, alle Themen, alles. Er muss gar nicht antworten. Auch nicht auf Fragen nach dem Wirtschaftsplan. Gegenüber der Senatskanzlei, der Polizei, der Verkehrsbetriebe. der Müllabfuhr, .... , gibt es in Hamburg einen Anspruch auf Zugang zu solchen Informationen. Gegenüber dem NDR nicht. Der NDR kann das für sich behalten. Er kann die Anfrage bei "Frag den Staat" ignorieren.

Die Ausnahmeregelung im HmbTG für journalistisch-redaktionelle Informationen ist im Gesetz, weil zumindest angedacht war, dass das Transparenzgesetz für den NDR wie für alle anderen Behörden und öffentlichen Unternehmen mit Aufgaben der Daseinsvorsorge gelten sollte, das Redaktionsgeheimnis aber aus naheliegenden Gründen geschützt bleiben sollte. Dann wären alle nicht-journalistischen Informationen beim NDR auf Anfrage zugänglich gewesen, also z.B. die im WDR-Protokoll erwähnten Berichte, die es auch beim NDR geben wird, der Wirtschaftsplan etc. In der Praxis kommt diese Ausnahme nicht zum Tragen, weil die nötige Zustimmung der anderen NDR-Länder zur Geltung des HmbTG für den Sender nicht vorliegt - und der NDR vermutlich auch nicht traurig darüber ist. Der NDR ist ausweislich einer Antwort bei "Frag den Staat" von 2012 (!) der Auffassung, dass ohne gesonderte Regelung im NDR-StV das HmbTG als Hamburger Landesrecht für ihn nicht automatisch anwendbar ist. Diese Auffassung teilt man mittlerweile auch in Hamburg. Es bleiben also zwei Möglichkeiten:

1) Der NDR antwortet freiwillig auf Anfragen nach HmbTG. Macht er aber offenbar in der Regel nicht.
2) Der NDR-StV wird im Einverständnis der vier NDR-Länder so geändert, dass auch für den NDR das Transparenzgesetz gilt. Das "Problem" ist seit 2012 bekannt. Der NDR-Staatsvertrag wurde zuletzt 2017 geändert, eine entsprechende Regelung aber nicht aufgenommen.
 
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