Urteil zum Rundfunkbeitrag

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Mannis Fan

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Heute hat das Bundesverfassungsgericht (wieder einmal) ein Urteil zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags gesprochen, bzw. zur Rechtmäßigkeit der Erhebungsmethode.

http://www.spiegel.de/kultur/tv/bun...beitrag-ist-verfassungsgemaess-a-1218990.html

Bemerkenswert aus meiner Sicht: Wenn es in Deutschland rund 40 Millionen Haushalte gibt, in denen mehr oder weniger alle Zahlungspflichtigen wohnen, dann kann eigentlich nur 40 Millionen Mal der Rundfunkbeitrag erhoben werden. Der Kreis der Zahlungspflichtigen wird aber künstlich erweitert, wenn z.B. auch jeder Mietwagen zahlen muss (obwohl im Mietwagen ja in der Regel jemand sitzt, der schon durch seinen Haushalt die Haushaltsabgabe zahlt - Ausländer sind ja wohl nicht zahlungspflichtig).

Wie immer läuft es darauf hinaus, dass hier auch von den Verfassungsrichtern ganz schön zurechtgebogen und zurechtinterpretiert werden muss, um ein Bezahlmodell zu schützen, das an vielen Stellen angreifbar ist. Ehrlicher und transparenter wäre es, der Staat erhöbe eine Rundfunksteuer und finanzierte dann die Öffentlich-Rechtlichen aus der Staatskasse.
 
Wie immer läuft es darauf hinaus, dass hier auch von den Verfassungsrichtern ganz schön zurechtgebogen und zurechtinterpretiert werden muss, um ein Bezahlmodell zu schützen, das an vielen Stellen angreifbar ist. Ehrlicher und transparenter wäre es, der Staat erhöbe eine Rundfunksteuer und finanzierte dann die Öffentlich-Rechtlichen aus der Staatskasse.
Na ja, die Diskussion gab's ja schon einige Male und in Dänemark hat man's ja auch vor ein paar Monaten so umgesetzt, mit dem Ergebnis, daß Budgets zusammengestrichen wurden. Und halt gefolgt in Deutschland von den Hinweisen auf den leidigen Fakt, daß Steuern nicht zweckgebunden eingezogen werden sollen, der Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks damit automatisch vom aktuellen politischen Willen im Reichstag abhängig wäre. Wenn ich ehrlich bin, will ich diese Diskussion in Zeiten einer erstarkenden AfD und ihrer Vorliebe für alternative, zurechtgeschobene und/oder selektierte Fakten nicht führen.

Gruß
Skywise
 
Ich finde die Diskussion über die Finanzierung auch völlig überflüssig. Viel dringender muss über die musikalische und inhaltliche (Wort) Selbst-Kastration der öffentlich-rechtlichen Programme debattiert werden. Mit ihrer Selbstkommerzialisierung machen sie sich selber überflüssig und geben sich so selber dem Abschuss frei.
 
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Genau so sehe ich das auch.

Ich bin für öffentlich rechtlichen Rundfunk und zahle auch gerne meine Gebühren, wenn Programme wie radioeins oder DLF Kultur und Nova kein Einzelfall wären und ein Großteil der Programme eben immer mehr zum X-ten Dudler verkommen würden.

Früher hatten wir hr3 und FFH, FFH war irgendwann Scheisse und hr3 ging noch so, jetzt ist hr1 wie hr3 vor 10 Jahren, hr3 ist wie you fm vor 10 Jahren und you.fm ist schlimmer als planet radio.

hr2 ist mir zu anstrengend als Tagesbegleiter, hr-Info ist interessant, aber ebenfalls zu Wortlastig. Kurz nach der Reform so um 2007 könnte ich hr1 gut hören und das war dann auch bei vielen beliebt, die hr3 nicht mehr ertrugen.

FFH und deren Ableger halte ich nicht aus und Radio BOB! Naja geht so... eigentlich bleibt nur hr4, wenn da dieser neumodische Schrott Schlager nicht wäre und man die Wunschsendung mal streichen würde, was ich auch nicht den ganzen Tag ertrage.

Dank DAB+ kann ich jetzt DLF Nova, DLF Kultur und Schwarzwaldradio hören, bin aber der Meinung, dass jede regionale ARD Anstalt auch mindestens ein kulturell anspruchsvolleres Popprogramm haben muss, wo nicht alle 2 Stunden der gleiche schwermüll dudelt. In anderen Ländern geht das ja auch (siehe die Jugendradios Virus, FM4 oder DR P6 Beat). Es müsste wirklich verboten werden, dass man 3 Programme einer Anstalt so kommerziell ausrichten darf, dafür haben wir Privatfunk.

Ich sehe ein, dass Top 40 und Hot AC eine Berechtigug haben, weil es nunmal die meist gehörten Sender sind, aber es muss doch auch Abwechslung im Sinne der ARD und des Gebührenzahlers geben.

Ich denke nicht dass das Programm vor 40 Jahren aufregender war aber zumindest gab es da eine Festlegung für „Kontrastprogramme“, als Beispiel: wenn im ersten Sport lief, sollte im zweiten Unterhaltung und im Dritten Information laufen. Jetzt haben wir 6 Programme und auf Dreien läuft die gleiche Chartsosse nur mit unterschiedlichem journalistischem Anspruch. Da kann von Kulturauftrag und Kontrastprogramm keine Rede mehr sein und das geht so nicht.

LG Tobi
 
Wie immer läuft es darauf hinaus, dass hier auch von den Verfassungsrichtern ganz schön zurechtgebogen und zurechtinterpretiert werden muss, um ein XXXmodell zu schützen, das an vielen Stellen angreifbar ist.

Das "Bezahl-" habe ich mal großzügigerweise entfernt, da im Bereich Rundfunk wohl so ziemlich jedes Modell gebogen, gebeugt oder in die Verdrehung interpretiert wurde. Das betrifft schon längst nicht nur den hörenden Endkonsumenten, das betrifft ja auch uns selbst. Spätestens seit der "Agenda2010" und der Debatte um die Scheinselbständigkeit gehört auch unser sozialer Schutz dringendst auf ein Level aktueller Realität und Nähe zum tatsächlichen Lebenssachverhalt gehoben. Als ich diesbezüglich zu recherchieren begann, bestätigte mir selbst eine Mitarbeiterin des DJV, dass das ein hochprekäres wackliges Thema und brandheisses Eisen sei, an dem sich niemand die Finger verbrennen wolle. Befasst man sich mit dem Thema einmal halbwegs intensiv (journalistische Recherche, da war mal was in grauer Vorzeit), dann findet man eine Vielzahl von Anachronismen, Umdeutungen, Fehlschlüssen und Vermutungen, es fehlen Berufsgruppen, es wird nicht trennscharf entschieden. Dazu stapeln sich dermassen viele Verallgemeinerungen, dass man sich keine Hoffnung auf einen halbwegs realistischen Prozess zu machen braucht, steht man tatsächlich deswegen im Gerichtssaal. Unterm Strich entpuppt sich der Schutz als einseitig, für die Sender. In diversen Berufsgruppen, vornehmlich bei den kreativen Tätigen, geht das so weit, dass sie faktisch gar keine andere Erwartung zu haben brauchen, als im Ernstfall sich selbst überlassene Freiberufler zu sein. Das nur mal als Beispiel, wo ähnliche und teilweise weltfremdere Sichtweisen angewandt werden, die unserer Branche noch näher am Pelz haften, als die Zwangsabgabe.

Was die Gebühr angeht, würde ich befürworten, dass die ÖR ab sofort keine Werbung mehr schalten dürfen. Eine bessere Sparmassnahme und Diät wird man denen nicht verordnen können. Und bevor sich die privaten angesichts der Idee (die ja von einigen selbsternannten Spitzenverbänden der ewig gleichen Mitglieder und Interessenten schon länger propagiert wird) ins Fäustchen lachen, würde ich denen im Umkehrschluss deutlichst und trennscharft den Informationsauftrag aberkennen und sämtliche damit verbundenen Privilegien abstellen. Wir hätten über Nacht kreatives Radio mit Ideen.
 
Die Erhebung nach Wohnadressen hat das BVG für rechtens empfunden.

Ich finde das nicht.Sondern es muß nach Nutzern erhoben erhoben werden, was natürlich aufwendiger ist.

Es kann nicht sein das eine Frau mit Kind in Berlin in einer Wohnung die gleiche Gebühr bezahlt wie der Bauernhof in Bayern mit 4 Generationen unter einem Dach.!
Da war das BVG blind und das muss man auch sagen dürfen.
Das war ein Gefälligkeitsurteil!
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Ich bin dafür , wer einen Personalausweis besitzt soll die Rundfunkgebühr bezahlen, alles ANDERE ist ungerecht.
Die Erhebung dafür ist dann auch ziemlich einfach und unkompliziert!


Wenn ich in die Bahn steige muß ich auch das bezahlen was es kostet...und da kommt die Großfamilie mit 10 Leuten auch nicht zum gleichen Preis herein.Ähnlich ist es beim Essen gehen...10 Leute einer Famile zahlen auch mehr als der Einzelgast.


Warum das gerade bei der Rundfunkgebühr SO sein soll , weiß ich nicht!
 
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Es kann nicht sein das eine Frau mit Kind in Berlin in einer Wohnung die gleiche Gebühr bezahlt wie der Bauernhof in Bayern mit 4 Generationen unter einem Dach.!
Da war das BVG blind und das muss man auch sagen dürfen.
vielleicht will Mama mit Kind aber jeden Frühabend das Sandmännchen sehen. Die 4 Generationen möchten mit Glotze, Radio und sonstigen Medien aber nichts zu tun haben, sondern ihr Leben in der freien Bauernhof-Natur genießen? Einkommen hin oder her...hier geht es wohl eher um den Nutzen, da bin ich bei dir.
 
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den leidigen Fakt, daß Steuern nicht zweckgebunden eingezogen werden sollen,
Was unserenb Staat aber nicht daran hindert, eine KFZ-Steuer, eine Tabaksteuer, eine Treibstoffsteuer und dergleichen mehr einzuziehen. Wieso also nicht eine Rundfunksteuer? Dann müssen die Politiker bei ihren Haushaltsberatungen entscheiden, wie sie aus diesem Steueraufkommen die ÖR-Rundfunkanstalten finanzieren. Gerne können sie das 1:1 tun, es zwingt sie ja niemand, das Geld anderweitig zu verbraten. Was ist daran kompliziert?
 
Dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk dann vom Good Will der Politik abhinge? Was gerechtfertigten Anlass zu der Sorge böte, dass dies zu beiderseitigem Good Will führen könnte. "Wes Brot ich ess'..." Ich verstehe nicht ganz, wie man darin kein mögliches Problem sieht?
 
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Das Urteil, wenn man der Kurzbegründung im Original folgt, ist außerordentlich widersprüchlich. Richtig ist, dass wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk benötigen. Darum ging es in den anhängigen Verfahren auch nicht. Letztlich ging es um die Finanzierung. Es geht auch nicht darum, ob ich die Öffis nutze oder nicht. Es geht darum, dass es zu einer Finanzierung im Rahmen eines gesellschaftlichen Beitrags geht. Es ging darum, ob die Erhebung nach Haushalten dem Gleichheitsgrundsatz entspricht.

Wenn man sich die Begründung zur Erhebung des Beitrages in Bezug auf Zweitwohnungen anschaut, so basiert die Entscheidung maßgeblich darauf, dass man sich nur in einer Wohnung aufhalten kann und somit eine Ungleichbehandlung gem. Art. 2 I GG besteht. Soweit so gut. Die Entscheidung ist diesem Punkt ist richtig und logisch.

Im Prinzip ist die Situation in Bezug auf die Mietwagen ähnlich. Ob ich im eigenen Fahrzeug unterwegs bin oder mit einem Mietwagen, ist egal. Ich kann zum selben Zeitpunkt nur in einem Fahrzeug sein: Im eigenen Fahrzeug oder im Mietwagen. Und für den eigenen Wagen zahle ich ja den Beitrag ja schon. Nicht zuende gedacht? Es könnte die bessere Hälfte ja im Privatwagen fahren, während ich dienstlich den Mietwagen nutze? Wurscht, denn wenn die bessere Hälfte in der Zweitwohnung im Allgäu hockt, höre ich daheim Radio. Das findet das BVG korrekt. Ist es aber nicht. Es ist, gerade im Hinblick auf die erstgenannte Teilentscheidung geradezu absurd und in keiner Weise stringent.

Die Argumentation ist zudem weltfremd. Ernsthaft sah man in der Bereitstellung von Radios in Mietfahrzeugen einen Grund, überhaupt Fahrzeuge zu mieten. Der Hinweis auf Verkehrshinweisen durfte nicht fehlen. Ja, wenn man vielleicht wie Bundesrichter keine Dienstwagen, die 10, 15 oder 20 Jahre alt sind, fährt, dann mag man auf Verkehrshinweise von Radiosendern angewiesen sein. Aber wieso eigentlich von Öffis? Aber gut, Nebenkriegsschauplatz... . Wenn Herr Kirchhof und seine Kolleginnen und Kollegen einmal einen Mietwagen in Anspruch genommen hätten, dann hätten sie feststellen könne, dass ab Kompaktklasse bei den Vermietern heute Navis mit dynamischer Routenführung üblich sind. Hätte, hätte Fahrradkette. Und wenn man überlegt, dass in Deutschland rund 90% der Vermietungen geschäftlich/gewerblich sind, dann dürfte übrigens klar werden, dass die Nutzer (die übrigens zuhause schon Beitrag entrichten), nicht wegen eines Radios das Fahrzeug mieten, sondern es mieten MÜSSEN, weil sie es GESCHÄFTLICH brauchen. Sonst wird das mit dem Kundentermin nix. Das war wirklich lebensfremd!

Aber es kam noch doller. Es ging auch darum, ob Singlehaushalte gegenüber Wohngemeinschaften und Familien benachteiligt werden. Denn der Beitrag wird nur pro Haushalt erhoben. Das BVG vertrat ernsthaft die Ansicht, dass man in Gemeinschaft die Angebote der Öffentlich-rechtlichen Anstalten nutzt. Das hat mit wirklich die Schluffen ausgezogen! Wie soll ich mir das vorstellen? Die WG sitzt romantisch bei einem Glas Rotwein der gehobenen Discounterklasse gemeinsam vor dem Fernseher (womöglich noch Röhre...) und schaut "Wetten dass...?". Ach, das gibt es ja nicht mehr. Ein Relikt der 80er. Genauso, wie die Vorstellung des BVG. Es mag in Ordnung sein, dass man den Beitrag pro Haushalt und nicht pro Kopf erhebt. Aber derartige Begründungen lassen einen nur ratlos zurück. Das BVG hat heute in aller Öffentlichkeit dokumentiert, dass sie nicht einmal ansatzweise die Nutzungsveränderungen zu Kenntnis genommen haben. In diesem Punkt gehen sie nämlich wörtlich von einer überwiegenden Nutzung in den Wohnungen aus. Herr Kirchhof, wo leben Sie eigentlich? An anderer Stelle wurde, wenn ich mich recht entsinne, die mobile Nutzung hervorgehoben. Das zur Stringenz.

Am Ende hat das BVG dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und sich selbst einen Bärendienst erwiesen. Denn ein nicht kleiner Teil der Bevölkerung hat mitgenommen, dass das BVG die "Zwangsgebühr" (erneut) abgesegnet hat. Mit der Begründung, sofern der geneigte Nutzer hier noch nicht abgeschaltet hat, dokumentiert das BVG nur, dass es auch zum Establishment gehört, welches sich von der Basis wie Politiker und "die anderen da oben" entfernt hat. Und am Ende ist die Verwunderung groß, dass Parteien wie die AfD immer mehr Wähler gewinnen. Herr Döpfner hat es heute im Meedia Interview auf den Punkt gebracht. Titel: "Die alte Garde ist am Ende - und zwar überall" https://meedia.de/2018/07/18/die-al...on-leadership-modellen-in-politik-und-medien/.

Bevor Kritiker hier losschlagen:

1. Ja, wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in diesen Zeiten - mehr denn je (vielleicht nicht einem solchen Übermaß)
2. Nein, bevor ich Populisten wähle, hacke ich mir die Hand ab!
3. Ja, es gibt Lösungen: Ernsthafte Reform des Öffi-Modells und wirkliche, ernsthafte Sparmaßnahmen (auch bei Mehrfachstrukturen, Altersversorgungen und Gedöns) und damit verbunden eine Reduzierung der Beiträge. Warum nicht Grundversorung (beitragsfinanziert) und Zusatzangebote gegen Entgelt (die Zeiten einer umfassenden "Gesamt"-Versorgung sind vorbei.

Aber um auf das Urteil zurückzukommen:

Die Entscheidung bzgl. der Zweitwohnungen ist richtig. Die Entscheidung bzgl. der Mietwagen ist dies nicht und die Begründung absurd. Die Abstellung auf Haushalte ist nicht wirklich gerecht, aber, da kann man dem BVG mit mehr oder weniger Schmerzen folgen, im Rahmen der Entscheidung. Dass es keine Demokratiesteuer ist (und damit in Bundeszuständigkeit), ist am Ende lediglich für den Bürger eine Formalie. An der grundsätzlich legitimen Finanzierung der Öffis hatte das BVG nichts auszusetzen. Wäre, betrachtet man die bisherige Rechtsprechung, auch etwas überraschend gewesen.
 
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Ich bin für eine ungedeckelte Steuer auf alle Einkommensarten. Wer viel Kohle verdient, zahlt auch viel. Das senkt den finanziellen Aufwand für Klein- und Mittelverdiener deutlich.
 
Genau...und wer kein Bock hat zu arbeiten, stellt einen Antrag auf Befreiung und schaut Länderspiele in der ARD kostenlos. Hartz 4 - und der Tag gehört dir.
 
Was die Zweitwohnungen betrifft, finde ich das Urteil in Ordnung, aber eine Kritik bleibt:

Wieso waren die Richter nicht so mutig, auch ein Werbeverbot im ÖR durchzusetzen? Das wäre mal wirklich mutig gewesen und hätte den ÖR auch wirklich "unabhängig" gemacht, insbesondere von den Privaten!

Dann hätte man, insbesondere im Radio, wieder mehr Freiheiten gehabt, wirklich mal Programme zu gestalten und von den Privaten unabhängig zu sein (sind sie zwar jetzt schon, aber sie tun ja alle so, als wären sie es nicht, sprich: Quote, in diesem Zusammenhang verweise ich auf die völlig absurden MA-Erhebungen, naja... wers glaubt).
 
Wieso waren die Richter nicht so mutig, auch ein Werbeverbot im ÖR durchzusetzen? Das wäre mal wirklich mutig gewesen und hätte den ÖR auch wirklich "unabhängig" gemacht, insbesondere von den Privaten!

Weil es nicht Gegenstand des Verfahrens war. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wogegen sollte es auch verstoßen? Allenfalls gegen das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 12 I GG). Klagebefugt wären die Privaten. Ist aber kalter Kaffee, da das BVG hierüber bereits entschieden hat (BverfGE 119, 219). Einnahmen aus Werbung und Sponsoring sind zulässig, wenngleich sie nicht die Haupteinnahmequelle sein dürfen.
 
Was unserenb Staat aber nicht daran hindert, eine KFZ-Steuer, eine Tabaksteuer, eine Treibstoffsteuer und dergleichen mehr einzuziehen. Wieso also nicht eine Rundfunksteuer?
Ne, "zweckgebunden" ist umgekehrt gemeint. Fahrzeuge (KFZ-Steuer) oder Zigaretten (Tabaksteuer) kann man mit Steuern belegen, um daraus Einnahmen zu generieren, Du kannst aber nicht den Verwendungszweck für die eingezogenen Steuern festschreiben, zumindest gibt das Recht hierzu keine verbindliche Handhabe her, auch wenn im Bundestag das gerne ignoriert wird, wenn es um Entschuldigungen geht. Sorgt sicher im Finanzministerium regelmäßig für Schenkelklopfer. Aber sind wir mal fair: ich kann mir durchaus vorstellen, daß es bei den Verhandlungen um eine Steuererhöhung zumindest kurzzeitig (meint im Regelfall: einmalig) wirklich zu einer Ausgabenerhöhung im versprochenen Bereich kommt, aber langfristig freut man sich einfach nur über höhere Einnahmen.
Als die Tabaksteuer seinerzeit erhöht wurde, um die Terrorbekämpfung damit zu finanzieren, war's ja trotzdem die Tabaksteuer und keine Terrorismussteuer.

müssen die Politiker bei ihren Haushaltsberatungen entscheiden, wie sie aus diesem Steueraufkommen die ÖR-Rundfunkanstalten finanzieren. Gerne können sie das 1:1 tun, es zwingt sie ja niemand, das Geld anderweitig zu verbraten. Was ist daran kompliziert?
Spätestens alle vier Jahre werden die Karten neu gemischt. Wenn von Das Volk™ das Signal ergeht, daß die Prioritäten in der Politik gefälligst etwas anders gesetzt werden sollen, muß es möglich sein, alle Positionen des Haushalts neu zu sortieren. Eine hundertprozentige Zusage der Mittelverwendung über mehrere Legislaturperioden hinaus - wird bestimmt nicht passieren. Davon mal abgesehen habe ich die Vermutung, daß eine Steuer auch etwas komplexer ausfallen dürfte; mich würd's zumindest nicht wundern, wenn die ÖRs keine Angelegenheit des Bundes, sondern der einzelnen Länder würden ... und an der Stelle des Gedankengangs will ich ehrlich gesagt nicht mehr weiterdenken, denn ab da wird's noch düsterer.

Das BVG vertrat ernsthaft die Ansicht, dass man in Gemeinschaft die Angebote der Öffentlich-rechtlichen Anstalten nutzt. Das hat mit wirklich die Schluffen ausgezogen! Wie soll ich mir das vorstellen? Die WG sitzt romantisch bei einem Glas Rotwein der gehobenen Discounterklasse gemeinsam vor dem Fernseher (womöglich noch Röhre...) und schaut "Wetten dass...?".
Nette Vorstellung, aber eher unwahrscheinlich. Allerdings muß ich dann doch zugeben, daß ich tatsächlich dieses Jahr zumindest Sport- und (Klein-)Kunst/Kultursendungen der Öffentlich-Rechtlichen im Rudel gesehen habe. Wenn man die Bemühungen der deutschen Fußballnationalmannschaft als "Sport" im weitesten Sinne und den ESC als "Kultur" im allerweitesten Sinne auffaßt. Außerhalb des Jahres 2018 waren da auch einige Konzertmitschnitte und Nachrichten/Sendungen zu anstehenden Wahlen, die häufiger mal gemeinsam verfolgt wurden.

Gruß
Skywise
 
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Die Entscheidung bzgl. der Zweitwohnungen ist richtig. Die Entscheidung bzgl. der Mietwagen ist dies nicht und die Begründung absurd.

Danke! Das war auch meine Einlassung im Eingangsposting. Und jeder, der das Urteil und seine Begründung rational seziert, wird zum gleichen Ergebnis kommen.
Deshalb stimmt auch deine weitere Analyse:

Mit der Begründung, sofern der geneigte Nutzer hier noch nicht abgeschaltet hat, dokumentiert das BVG nur, dass es auch zum Establishment gehört

Das wäre dann lediglich eine (dürftige) Entschuldigung:

Das BVG hat heute in aller Öffentlichkeit dokumentiert, dass sie nicht einmal ansatzweise die Nutzungsveränderungen zu Kenntnis genommen haben.
 
Genau...und wer kein Bock hat zu arbeiten, stellt einen Antrag auf Befreiung und schaut Länderspiele in der ARD kostenlos. Hartz 4 - und der Tag gehört dir.

Nur soviel: Leistungsloses Einkommen wird gerade da bezogen, wo Leistung und Bezahlung im krassen Widerspruch zueinander stehen, also bei Managern, Firmeneignern, Anteilseigner, Besitzern von (investiertem) Kapital, Erben etc. Die Bezieher von Grundsicherung sind arme Schweine, wie die Arbeitssklaven im Niedriglohnsektor.
 
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Abwegig ist die Gebührenerhebung für Mietwagen nicht: Erstens ist ein gemietetes KFZ i. d. R. einem Zweitwagen gleichzustellen, zweitens wird direkter Nutzen aus Verkehrsfunkmeldungen (meist aus öffentlich-rechtlicher QUELLE) gezogen.
Bemerkenswert ist, dass hier einige Hobbyjuristen es besser wissen wollen als die vereidigten Richter des BVG...
 
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Abwegig ist die Gebührenerhebung für Mietwagen nicht: Erstens ist ein gemietetes KFZ i. d. R. einem Zweitwagen gleichzustellen

Genau dann müsste ein Mietwagen abgabefrei sein, denn der Zweitwagen gehört wie der Erstwagen zum Haushalt. Ist aber nicht der Ansatz des BVG.

...zweitens wird direkter Nutzen aus Verkehrsfunkmeldungen (meist aus öffentlich-rechtlicher QUELLE) gezogen.

Sagt wer? Setzt übrigens voraus, dass man Verkehrfunk nutzt - hier auch noch öffentlich-rechtlich (Belege dafür, dass dies "meist" öffentlich-rechtlich sein soll?). Ab Kompaktklasse sind in der Regel in den Vermietflotten Navis mit dynamischer Verkehrsführung verbaut. Die Daten kommen nicht von den Öffis. Aber völlig egal - die Nutzer entrichten ja schon eine Haushaltsabgabe. Insofern wäre es völlig egal wo und wann ich höre. Ich zahle faktisch doppelt. Aber gut. Die Politik hat Betriebsstätten als abgabepflichtig mit erfasst und das BVG hat nunmehr diesen Gestaltungsspielraum zugestanden. Das ist der entscheidene Punkt. Die Begründung hierfür war z.T. weit weg von der Lebenswirklichkeit.

Bemerkenswert ist, dass hier einige Hobbyjuristen es besser wissen wollen als die vereidigten Richter des BVG...

...es soll auch hier den ein oder anderen mit der Befähigung zum Richteramt geben ;). Um kritisch Urteile zu hinterfragen, ist aber diese Befähigung auch nicht zwingend erforderlich. Der kritische Umgang mit Urteilen hat nichts damit zu tun, dass man ein Urteil des BVG anzuerkennen hat. Es ist (jurisitisch) nun einmal die höchste (Werte-)Instanz. Und das ist auch gut so. Dennoch ist es wichtig, dass Urteile dennoch hinterfragt werden. Dies insbesondere dann, wenn es nicht "die" Entscheidung gibt. Das BVG bewegt sich sehr häufig in politischen Bereichen, in denen durchaus auch völlig andere Ergebnisse möglich wären und auch juristisch einwandfrei begründbar wären. Ein Teil der Begründungen dieses Urteils, und dies fiel mir eben sehr häufig auf, sind in der Tat ein erschreckender Beleg für einen cultural lag. Also dass die technische Entwicklung bereits Veränderungen in der Gesellschaft bewirkt hat (Nutzungsverhalten, Zusammenleben in WGen und Familien), während sich die "Werteinstitution" (hier das BVG) noch auf einem vorherigen, längst überholten Stand befindet. Dies ist in Politik, Kirche und auch in der Rechtsprechung sehr häufig zu beobachten. Und dies führt regelmäßig zu Konflikten. In diesem Fall dürfte das Urteil deshalb nicht zur Akzeptanz der Haushaltsabgabe beitragen.

Hier übrigens exemplarisch ein aufschlussreicher Kommentar in der Welt zu dem Thema, was nochmals zeigt, dass es nicht nur hier Kritik zu der Entscheidung gibt:

https://www.welt.de/debatte/komment...ssungsgemaess-An-der-Wirklichkeit-vorbei.html
 
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Die Art und Weise nach welchen Kriterien diese Steuer(Gebühr) erhoben wird ist vollkommen absurd und willkürlich!

Selbst die GEZ kann diese Erhebung ja nicht einmal richtig begründen außer darauf zu verweisen, daß es die einfachste Art ist an das Geld heranzukommen.
Nämlich nur über die Wohnadressen.

Ob da 1 Person hinter dieser Adresse steht oder 15 Menschen wird nicht nachgefragt.

Für mich ist diese Art der Erhebung vollkommen rechtswidrig und entspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz in Fragen der Abgaben.Steuern und Gebühren.

...................
Mit diesem Urteil muß man einmal mehr Fragen an das BVG stellen....!
SEHR FRAGWÜRDIG dieser Konstrukt dieser Gebührenerhebung verbunden mit einem fast wohlwollendem Urteil für den Staatsfunk.
 
Es ging ja in dem Verfahren um drei Bereiche:

- Eine Ungleichbehandlung durch die Zweitwohnungsbelastung
- Ungleichbehandlung von Single und Mehrpersonenhaushalten
- Ungleichbehandlung im Bereich der Betriebsstättenveranlagung

Daneben ging es noch um die Frage, ob es sich um eine verkappte Steuer handelte oder um eine Abgabe. Dies hat aber auf den Bürger keine Auswirkung, sondern nur auf die Frage, wer eigentlich für gesetzliche Grundlage zuständig ist (also die Länder wie geschehen oder der Bund). Es hätte aber nichts mit der grundsätzlichen Entscheidung zu tun gehabt. Denn am Ende hätte möglicherweise ein Bundesgesetz gestanden mit der entsprechenden Finanzierung. Dem Bürger wäre weiterhin 17,50 abgebucht worden. Will sagen, es ging nicht um das ob und wie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern um die Finanzierung in Einzelbereichen.

Festgestellt hat das BVG, dass es eine Abgabe ist und somit von den Ländern erhoben werden kann. Bei den Betriebsstätten und der Frage, ob auf Anzahl der Köpfe oder Haushalte abgestellt wird, hat sich das BVG einen "schlanken Fuß" gemacht (hätte ich als Richter möglicherweise auch). Hintergrund ist, dass insbesondere die Frage, ob Köpfe oder Haushalte entscheidend sind, zu erheblichen Turbulenzen geführt hätte. Im Ergebnis hätte es aber für die Bürger nicht viel erbracht. Es ging weder um die Frage, ob öffentlich-rechtlicher Rundfunk legitim ist oder die Finanzierung grundsätzlich in Frage gestellt wird. Im Prinzip hat das BVG den Ball an die Politik zurückgespielt, indem man der Politik einen Gestaltungsspielraum zugestanden hat, in dem sie sich - so wie das BVG es sieht - auch bewegt hat. Was die Politik daraus macht und wie sie mit dem gesellschaftlichen Unmut umgeht, ist jetzt wieder das Problem der Politik.

Einzig im Bereich der Zweitwohnsteuer fand man es ungerecht. Vielleicht weil es ein Signal an die Politik ist, dass es vielleicht doch nicht so gerecht ist. Der Punkt ist aber nicht so relevant, dass es wirklich große Auswirkungen hat. Vielleicht, so dachte ich kurz bei der Verlesung durch Kirchhof, hat aber auch der ein oder andere BVG-Richter eine Zweitwohnung, z.B. in Karlsruhe, und ärgert sich über die monatlich 17,50 Euro, die ihm zusätzlich abgebucht werden. Oder hat eine Ferienwohnung auf Usedom. In der Besoldungsgruppe durchaus denkbar. Aber das wäre geradezu böse und keinesfalls (bevor Chapri das unterstellt ;)) würde ich davon ausgehen, dass ein Richter, zumal am BVG, persönliche Interessen in die Urteilsfindung einfließen lassen könnte. Das meine ich übrigens ernst. Der Gedanke kam mir allerdings kurz, bevor ich ihn aber wieder verworfen habe.

Das nur zum Post des Vorredners: Die Finanzierung soll eben sicherstellen, dass es KEIN Staatsfunk ist. Da hat übrigens das ZDF-Urteil des BVG nochmals die Position der Öffis gestärkt, denn natürlich versuchen die Parteien über die Rundfunk- und Fernsehräte Einfluss auszuüben. Da man die Finanzierung von Verwaltung und Politik auslagert, ist der Rundfunk staatsfern. Und das ist auch gut so. Die Frage der Erhebung, da stimme ich dem Vorredner z.T. zu, ist problematisch. Rechtswidrig ist mir zu stark. Aber eine Ungleichbehandlung ist in der Tat gegeben. Im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse, wie wir seit heute wissen.
 
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Wieso waren die Richter nicht so mutig, auch ein Werbeverbot im ÖR durchzusetzen?
Weil das ein mehr oder weniger belangloser Nebenkriegsschauplatz ist. Zum einen findet die Werbung beim ÖR nur im linearen Bereich statt und da nur eingeschränkt - in den Mediatheken ist mir zumindest noch keine direkte Werbung begegnet - und zum anderen, auch wenns doof klingt, wäre die Rundfunkgebühr wahrscheinlich noch höher, gäbe es die Werbung nicht. Davon abgesehen unterscheidet sich die im Vorabendprogramm der ÖR-Sender geschaltete Werbung teils ganz erheblich von der im Privatfernsehen. Mir würden da jedenfalls eine ganze Reihe von Spots einfallen, die im Privat-TV schon lange nicht mehr laufen und dort ausserdem auch gar nicht geschaltet werden würden, weil sie schlicht nicht der vermeintlichen Zielgruppe entsprechen. Davon völlig unabhängig konnte mir noch niemand schlüssig erklären, warum ein Werbekunde der seine Spots im ÖR schaltet, diese dann im Privat-TV schalten sollte, falls er das im ÖR irgendwann nicht mehr kann. Das ist reines Wunschdenken, weiter nichts. Die Zielgruppe, die die ÖRs in ihrem Vorabendprogramm (leider!) überwiegend bedient, gibt es beim Privatfernsehen nicht, denn sie ist alt! Und was die Präsentationswerbung angeht, weiß jeder das man damit nicht die Welt verdient. Davon ab wird ja wohl jeder einen kurzen 15-Sekünder überstehen. Da gibts nun wirklich schlimmeres.
In Sachen Radioprogramme behaupte ich mal, das gefühlte 90% sowieso nicht unterscheiden können ob da gerade ein ÖR-Programm läuft oder nicht und den meisten ist das auch schlicht egal. Hauptsache es dudelt irgendwas. Insofern isses auch schnuppe ob da nun Werbung läuft oder nicht.
Unterm Strich kann man das alles gut finden oder auch nicht. Auch ich würde einen weitestgehend werbefreien ÖR bevorzugen. Andererseits tun wir aber alle so, als ob der hiesige ÖR nur noch aus Dauerwerbesendungen bestünde, welcher dem Privatfunk das Wasser abgräbt. Dem ist aber nunmal nicht so und das wissen auch alle. In Anbetracht der vermeintlichen Alterstruktur der ÖR-Zuschauer (linear) ist es daher geradezu grotesk, sich über die paar Werbespots aufzuregen. Das ist vertane Zeit und nur Showkanonenfutter der Privaten, wider besseren Wissens.

Selbst die GEZ kann diese Erhebung ja nicht einmal richtig begründen
Das kann sie deshalb nicht, weil es schon seit einigen Jahren keine GEZ mehr gibt. Früher als es sie noch gab, war die Abgabe personengebunden, was niemanden gepaßt hat. Nun ist sie haushaltsgebunden und wieder paßt es nicht. Ob man sich dann mal irgendwann entscheiden könnte?

Wie soll ich mir das vorstellen? Die WG sitzt romantisch bei einem Glas Rotwein der gehobenen Discounterklasse gemeinsam vor dem Fernseher (womöglich noch Röhre...) und schaut "Wetten dass...?". Ach, das gibt es ja nicht mehr. Ein Relikt der 80er. Genauso, wie die Vorstellung des BVG. Es mag in Ordnung sein, dass man den Beitrag pro Haushalt und nicht pro Kopf erhebt. Aber derartige Begründungen lassen einen nur ratlos zurück. Das BVG hat heute in aller Öffentlichkeit dokumentiert, dass sie nicht einmal ansatzweise die Nutzungsveränderungen zu Kenntnis genommen haben.
Doch hat es, denn auch WG-Mitglieder nutzen ÖR-Angebote, wie zum Beispiel Mediatheken. Schonmal darüber nachgedacht? Wo sie die konkret nutzen ist doch völlig irrelevant.
Denn ein nicht kleiner Teil der Bevölkerung hat mitgenommen, dass das BVG die "Zwangsgebühr" (erneut) abgesegnet hat. Mit der Begründung, sofern der geneigte Nutzer hier noch nicht abgeschaltet hat, dokumentiert das BVG nur, dass es auch zum Establishment gehört, welches sich von der Basis wie Politiker und "die anderen da oben" entfernt hat.
Sorry, aber das ist nun wirklich schlichter Unsinn. Nur weil man ständig behauptet das die ÖR niemand nutzt, wird die Behauptung nicht wahrer. Einschaltquoten und Klickzahlen sprechen ihre eigene Sprache. Und die liegen nunmal summa summarum entweder gleich auf oder über denen der Privaten.

Herr Döpfner hat es heute im Meedia Interview auf den Punkt gebracht.
Döpfner im meedia-Interview schrieb:
Die Verantwortung der Branche und die Rolle des Journalismus werden ohne Zweifel immer wichtiger, was wir am Aufstieg von Populisten, Autokraten und der Existenzgefahr von Demokratien nicht nur sehen, sondern auch zu spüren bekommen.
Mit Verlaub, aber es ist gerade Döpfner, der in den vergangenen Monaten des öfteren durch sehr streitbare Thesen aufgefallen ist. Und davon abgesehen ist es sein Haus, dass mit der BILD belegbar (siehe bildblog.de) das schürt und unterstützt, was er eigentlich bekämpfen möchte. So richtig ernst nehmen kann ich den Mann schon etwas länger nicht mehr. Leider!

https://uebermedien.de/29861/rundfunkbeitrag-schon-gez-gekuendigt/
 
Zuletzt bearbeitet:
Abwegig ist die Gebührenerhebung für Mietwagen nicht

Man muss es wohl schreiben. Es ist völlig abwegig. Autos, auch die zum Mieten, können genau so wenig Radio hören, wie Büros und Fabrikhallen fernsehen können. Die Menschen, die ÖR Medienangebote in diesen Gehäusen nutzen, werden fast ausnahmslos bereits über das Gehäuse Wohnung/Haushalt zur Zahlung herangezogen.
 
Doch hat es, denn auch WG-Mitglieder nutzen ÖR-Angebote, wie zum Beispiel Mediatheken. Schonmal darüber nachgedacht? Wo sie die konkret nutzen ist doch völlig irrelevant.

Es ging nicht darum, dass in WGs öffentlich-rechtliche Angebote genutzt werden. Meine Kritik richtete sich gegen Kirchhofs Darstellung, dass in WGen die Angebote vorwiegend gemeinsam genutzt werden. Die gemeinsame Nutzung wurde als Argument angeführt, dass die Erhebung pro Haushalt ein probates Mittel sei. Dies halte ich für völlig lebensfremd. Unstrittig ist, dass in WGen die Angebote von Öffis genutzt werden. Würde man die - wie ich unterstelle und mittels Marktforschung sicherlich unterfütterbar - sehr individuelle Nutzung zur Kenntnis nehmen, dann würde dies eher gegen eine Abgabe pro Haushalt und für eine Abgabe pro Kopf sprechen. Aber was nicht sein...

Sorry, aber das ist nun wirklich schlichter Unsinn. Nur weil man ständig behauptet das die ÖR niemand nutzt, wird die Behauptung nicht wahrer. Einschaltquoten und Klickzahlen sprechen ihre eigene Sprache. Und die liegen nunmal summa summarum entweder gleich auf oder über denen der Privaten.

Wo habe ich das behauptet? Es gibt in der Bevölkerung einen nicht unerheblichen Teil (zu dem ich nicht gehöre), der öffentlich-rechtliche Angebote nicht nutzt und als Lügenpresse diffamiert. Dieser Anteil an der Bevölkerung ist in den letzten Jahren, insbesondere Monaten stetig gewachsen. Und es gibt auch in der Gesamtbevölkerung eine schwindende Akzeptanz des gebührenfinanzierten Rundfunks (ob gerechtfertigt oder nicht ist an der Stelle nicht die Frage). Das kann man ignorieren oder als Entwicklung einfach akzeptieren, oder man fragt sich, wie es zu einer solchen Entwicklung kommen kann. Die Zementierung des derzeitigen Status Quo aber, trotz dringender Reformerfordernisse führt aber bei denjenigen, die sich abgewandt haben, zu einer Bestätigung. Und somit wird das heutige Urteil die Entwicklung noch eher beschleunigen. Deshalb geht es nicht um Quoten oder PIs, UU oder Visits (und dort sind die Reichweiten der Öffis seit Jahren rückläufig, was auch an der zunehmenden Angebotsfragmentierung liegt). Aber das ist überhaupt nicht das Thema. Thema ist, dass die allgemein schwindende Akzeptanz in der Bevölkerung sinkt.

Mit Verlaub, aber es ist gerade Döpfner, der in den vergangenen Monaten des öfteren durch sehr streitbare Thesen aufgefallen ist. Und davon abgesehen ist es sein Haus, dass mit der BILD belegbar (siehe bildblog.de) das schürt und unterstützt, was er eigentlich bekämpfen möchte. So richtig ernst nehmen kann ich den Mann schon etwas länger nicht mehr. Leider!

Unsere Demokratie lebt von streitbaren Thesen. Sicher kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass man Herrn Döpfner nicht ernst nimmt. Einer der wenigen Medienmanager, der eine echte Transformation von einem Holzverarbeitungsbetrieb (sprich Zeitung) hin zu einem Digitalunternehmen geschafft hat. Aber ist das zielführend? Besser wäre es, wenn man sich mit den, von mir aus auch streitbaren, Thesen inhaltlich auseinandersetzt. Man kann es drehen wie man will, aber im Kern hat er in diesem Punkt recht. Und die Stimmung, ablesbar an Umfragen und Wahlergebnissen, gibt ihm bei der Analyse recht.
 
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