In einem entsprechenden FB-Thread tauchen weitere Namen von Personen auf, die in einer ähnlichen Situation beim SWR gewesen zu sein scheinen: Karl, Martin, Annette, Rainer, Andreas, Ben und jetzt Uwe. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Telefonzentrale des SWR (072219290) in einem Gebäude untergebracht, in dem sich außerhalb der Normalschicht nur eine einzige Person aufhält. Ich hatte dort gestern nach 16 Uhr angerufen. Die Frau am anderen Ende nannte ihren Namen nicht, fand es aber natürlich, wenn jemand an einem mehrzeitigen ausgedehnten Infarkt stirbt, zumal es ihrem Mann ähnlich auf Arbeit ergangen sei, letztens jemand mit Aneurysma auf dem Gang zusammengebrochen sei und sie selbst auch niemand bemerken würde, wenn sie umfällt. Als ich UW Groke vor einiger Zeit nicht zuletzt deshalb um eine Webcam im Verkehrszentrum bat, hat er mich bei Twitter blockiert. Der leitende Oberstaatsanwalt am Amtsgericht Baden-Baden Dr. Axel Isak sieht ohne schriftliche Strafanzeige keinen Handlungsbedarf dafür nach einem Todesfall gegen den SWR-Betriebsarzt wegen fahrlässiger Tötung resp. Verletzung der Sorgfaltspflicht vorzugehen. Ich habe inzwischen bei der Bundesärztekammer per Mail angefragt, ob die Gesetzeslage zur Sorgfaltspflicht von Betriebsärzten bundeseinheitlich oder Ländersache ist, da die zentrale Einwahl der BÄK über Festnetz (030/400456-0) zu dem Zeitpunkt nicht erreichbar war. Spaßvögel scheint es überall zu geben, sogar bei der Telekom. Besonders gespannt bin ich auf die Antwort des Aktionsbündnisses für Patientensicherheit.