MikroMafia
Benutzer
Hoffentlich wirds mal was. Ist zwar schon alt, aber lesenswert:
Die neue Landesregierung sowie die sie tragenden Parteien haben das Thema
Bürgerfunk wieder auf die medienpolitische Tagesordnung in NRW gesetzt.
Sowohl in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP als auch in der
Regierungserklärung von Ministerpräsident Rüttgers wird ein neues Konzept
für den Bürgerfunk angekündigt, da sich die bisherigen Regelungen und
Verfahren nicht bewährt hätten.
In den kommenden Monaten wird die Diskussion um dieses neue Konzept
öffentlich werden, zurzeit laufen entsprechende Gespräche und Diskussionen
in und zwischen den Institutionen des Lokalfunks NRW.
Bei der Bedeutung des Bürgerfunks für die Akzeptanz und das Image der
Lokalsender ist es erforderlich, dass der VLR frühzeitig seine Position für
ein solches neues Konzept durch die Mitgliederversammlung definiert.
Eine Möglichkeit hierzu ist die Formulierung von Eckpunkten, die in
wichtigen Punkten verbindliche Vorgaben definieren, ohne damit. abweichende
Verfahrensweisen in den einzelnen Verbreitungsgebieten auszuschließen. Damit
Wird sowohl der Heterogenität der Praxis vor Ort als auch der Meinungen der
Mitglieder zu diesem Thema Rechnung getragen.
Ziel der Festlegung solcher Eckpunkte ist es, Akzeptanz mindernde Faktoren
des Bürgerfunks zu minimieren und den Veranstaltergemeinschaften mehr
Entscheidungsspielraum im Umgang mit dem Bürgerfunk einzuräumen.
Folgende Eckpunkte könnten dies leisten:
1. Jeder Lokalsender muss mindestens eine Sendestunde Bürgerfunk täglich
incl. Welt- und Lokalnachrichten sowie Werbung ausstrahlen.
2. Die Ausstrahlung kann von 20.00 Uhr bis 21.00 Uhr erfolgen. Über eine
Ausstrahlung vor 20.00 Uhr entscheidet die Veranstaltergemeinschaft. Eine
Ausstrahlung nach 21.00 Uhr bedarf der Zustimmung der betroffenen
Bürgerfunkgruppen.
3. Die Lokalstationen sind nur zur Ausstrahlung deutschsprachiger
Produktionen verpflichtet.
4. Die Beiträge müssen einen erkennbaren lokalen Bezug sowie eine
entsprechende redaktionelle Eigenleistung aufweisen.
5. Die in den Produktionen verwendete Musik muss sich an der Musikfarbe des
Senders orientieren, die Ausstrahlung abweichender Formate bedarf der
Zustimmung der Veranstaltergemeinschaft.
6. Die Ausstrahlung von Bürgerfunkbeiträgen kann aus begründeten
programmlichen und terminlichen Anlässen unterbleiben. Die spätere
Ausstrahlung kann auch außerhalb der im Verbreitungsgebiet üblichen
Bürgerfunkzeiten (z. B. am Wochenende) erfolgen.
Wie können sich stark subventionierte Verbände wie der LAK erdreisten, mit Steuern und GEZ Gebühren in NRW Stimmung zu erzeugen ?? Mit öffentlichen Geldern Druck zu erzeugen ist schon ein starkes Stück.
Nichts spricht gegen einen Bürgerfunk in den Nachtstunden. Fertig produziertes und gevoicetracktes Programm bis Mitternacht (lokal natürlich) und danach ab auf die Antenne mit den Amateuren. Ist sogar mit dem Mediengesetz NRW vereinbar und leicht umzusetzen. Die Bürgerfunker müssten nur noch schlucken.
Die neue Landesregierung sowie die sie tragenden Parteien haben das Thema
Bürgerfunk wieder auf die medienpolitische Tagesordnung in NRW gesetzt.
Sowohl in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP als auch in der
Regierungserklärung von Ministerpräsident Rüttgers wird ein neues Konzept
für den Bürgerfunk angekündigt, da sich die bisherigen Regelungen und
Verfahren nicht bewährt hätten.
In den kommenden Monaten wird die Diskussion um dieses neue Konzept
öffentlich werden, zurzeit laufen entsprechende Gespräche und Diskussionen
in und zwischen den Institutionen des Lokalfunks NRW.
Bei der Bedeutung des Bürgerfunks für die Akzeptanz und das Image der
Lokalsender ist es erforderlich, dass der VLR frühzeitig seine Position für
ein solches neues Konzept durch die Mitgliederversammlung definiert.
Eine Möglichkeit hierzu ist die Formulierung von Eckpunkten, die in
wichtigen Punkten verbindliche Vorgaben definieren, ohne damit. abweichende
Verfahrensweisen in den einzelnen Verbreitungsgebieten auszuschließen. Damit
Wird sowohl der Heterogenität der Praxis vor Ort als auch der Meinungen der
Mitglieder zu diesem Thema Rechnung getragen.
Ziel der Festlegung solcher Eckpunkte ist es, Akzeptanz mindernde Faktoren
des Bürgerfunks zu minimieren und den Veranstaltergemeinschaften mehr
Entscheidungsspielraum im Umgang mit dem Bürgerfunk einzuräumen.
Folgende Eckpunkte könnten dies leisten:
1. Jeder Lokalsender muss mindestens eine Sendestunde Bürgerfunk täglich
incl. Welt- und Lokalnachrichten sowie Werbung ausstrahlen.
2. Die Ausstrahlung kann von 20.00 Uhr bis 21.00 Uhr erfolgen. Über eine
Ausstrahlung vor 20.00 Uhr entscheidet die Veranstaltergemeinschaft. Eine
Ausstrahlung nach 21.00 Uhr bedarf der Zustimmung der betroffenen
Bürgerfunkgruppen.
3. Die Lokalstationen sind nur zur Ausstrahlung deutschsprachiger
Produktionen verpflichtet.
4. Die Beiträge müssen einen erkennbaren lokalen Bezug sowie eine
entsprechende redaktionelle Eigenleistung aufweisen.
5. Die in den Produktionen verwendete Musik muss sich an der Musikfarbe des
Senders orientieren, die Ausstrahlung abweichender Formate bedarf der
Zustimmung der Veranstaltergemeinschaft.
6. Die Ausstrahlung von Bürgerfunkbeiträgen kann aus begründeten
programmlichen und terminlichen Anlässen unterbleiben. Die spätere
Ausstrahlung kann auch außerhalb der im Verbreitungsgebiet üblichen
Bürgerfunkzeiten (z. B. am Wochenende) erfolgen.
Wie können sich stark subventionierte Verbände wie der LAK erdreisten, mit Steuern und GEZ Gebühren in NRW Stimmung zu erzeugen ?? Mit öffentlichen Geldern Druck zu erzeugen ist schon ein starkes Stück.
Nichts spricht gegen einen Bürgerfunk in den Nachtstunden. Fertig produziertes und gevoicetracktes Programm bis Mitternacht (lokal natürlich) und danach ab auf die Antenne mit den Amateuren. Ist sogar mit dem Mediengesetz NRW vereinbar und leicht umzusetzen. Die Bürgerfunker müssten nur noch schlucken.