Was beinhaltet die Webradiolizenz?

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Hallo,

darf man als lizensiertes Webradio alte Radiomittschnitte von öffentlich-rechtlichen Radiostationen senden bzw. zum Download anbieten und deren Jingles zum Download anbieten?

Wird dies über diese GEMA-Pauschale mit abgedeckt?

Gerade dafür interessant, wenn man ne History Seite machen möchte.
 
AW: Was beinhaltet die Webradiolizenz?

Du lizensierst deine Musik und nicht Fremdproduktionen vom ÖR-Radio.

Wenn dann ist das eher eine Rechtefrage, wenn du Jingles zum download anbietest. Ob du aber - weil eigtl. darfst du aufzeichnen was du willst - das so ins Netz stellen darfst, weiß ich auswendig nun auch nicht.
 
AW: Was beinhaltet die Webradiolizenz?

Wenn du Musik zum Download anbietest, musst du das immer zusätzlich zahlen. Die GEMA/GVL verlangt dann pro Download was.

Ob du Jingles Senden darfst, musst du bei den jeweiligen Radiostationen nachfragen.
Mitschnitte darfst du dann problemlos senden, wenn nur Lieder zu hören sind, aber keine Moderatoren/Jingles/etc.

Die Erlaubnis von den Radiostationen brauchst du übrigends schriftlich. Also per Mail oder mündlich per Telefon ist unsicher, da rechtlich nicht bindene weil abstreitbar.
 
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