Was darf man? Was darf man nicht?

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J.A.M.

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Liebe Kollegen,
vielleicht oute ich mich hiermit als "Pappnase", aber ich wage es dennoch:
Ich mache jetzt schon seit einiger Zeit Radio - war schon bei einigen Sendern und trotzdem gibt es einiges, wovon ich keine Ahnung habe:
Was ist rechtlich erlaubt? Was ist verboten?

Bsp.:
- Rein rechtlich ist es verboten, Telefongespräche aufzuzeichnen, ohne das Wissen des Gegenübers. Dennoch macht es jeder Sender - Crazyphone, etc..

- Zigarren-Werbung ist verboten. Darf ich ein Gewinnspie machen, in dem ich Zigarren verspiele ?
- Darf man Alkohol verspielen?

Gibt es für solche rechtlichen Fragen eine vernünftige Lektüre?
Praktische Beispiele etc?
Ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden, weil sich die Medien-Anstalten drum kümmern müssen...?

Eure Antworten wären mir eine große Hilfe...
 
AW: Was darf man ?Was nicht ?

Im Falle der Anruf-Spaßtelefongeschichte wird in der Regel der Betroffene im nachhinein um Zustimmung zur Sendung gebeten. Ebenso bei "Versteckter Kamera" im TV.
Zum Thema "Alkohol": Regelmäßig werden Bierkisten verlost oder ein Jahresabbo einer Brauerei auf monatlich einen Kasten Bier. Ich gehe davonb aus, dass das zulässig ist.
 
AW: Was darf man ?Was nicht ?

Probleme wirst Du mit Promospielen zu Alk und Kippen nicht bekommen. In keinem Bundesland.
Die Sache mit den unrechtmäßig aufzeichneten Telefoninterviews wird durch die nachträgliche Erlaubnis zwar grundsätzlich nicht legal, aber wenn's gesendet wird, ist das Einverständnis da. Immerhin. Streng genommen ist es dennoch nicht legal.

In weiteren Rechtsfragen halte ich Workshops (z.B. DHA, DO oder AfP, HH) für hilfreich, da sie die aktuelle Rechtsprechung am besten berücksichtigen.
 
AW: Was darf man? Was darf man nicht?

@ db:
moment. wenn ich mir das einverständnis zur sendung hole, wieso soll das nicht legal sein? laut bgb hast du anspruch auf dein bild und deinen namen. mach ich ein bild von dir und frage ich, ob ich es in die zeitung setzen darf, ist das doch das gleiche in grün, aber vollkommen legal! wichtig ist nur DASS gefragt wird!!!! einfach den mitschnitt weiterlaufen lassen und das mögliche einverständnis mit aufzeichnen. sicher ist sicher...

zum thema bierkisten wurde ja schon alles gesagt. prost...
 
AW: Was darf man? Was darf man nicht?

:cool:
Es kommt natürlich auch auf den Verwendungszweck der Otöne an. Für ein Sinnlostelefon ist es natürlich verschossen, vorher zu fragen, ob es gesendet werden darf (weil es ja dann sinnlos ist:)) Brauche ich aber Otöne für News von Polizeisprechern oder irgendwelchen Staatssekretären, dann sind eigentlich zwei Sachen zwingend: 1. die Frage ob aufgezeichnet/mitgeschnitten werden darf bzw. die Info daß mitgeschnitten wird 2.ob die Informationen aus dem Gespräch frei gegeben sind.
In den allermeisten Fällen wird es keine Probleme geben. Ich hatte mal einen Mitarbeiter, Kollegen will ich die Person nicht nennen, der steif und fest davon ausging (und es auch praktizierte) daß man beim Radio alle Telefonate aufzeichnen könne. Schließlich muß jeder, der mit einer Radiostation telefoniert damit rechnen, daß es mitgeschnitten und gesendet wird. Fragen würden sich da erübrigen. Das Ganze flog auf, als irgendwann ein Polizeisprecher heimlich mitgeschnitten wurde, und der gute Mann sich dann als Oton in den News wiederfand. Das gab einen Riesenalarm! Zu Recht!
Also, immer schön fragen und dem Gesprächspartner klar machen, daß er aufgezeichnet wird. Dann ist alles in Butter.
Vor allem: Macht es vorher! Illegal mitschneiden und dann sagen: Ach übrigens, wir wollen den Mitschnitt morgen senden, das ist doch Okay? Damit bewegt ihr euch im roten Bereich! Sowas nehmen seriöse Gesprächspartner immer übel, und geben in Zukunft nur noch äußerst widerwillig Otöne, meist beschweren sie sich auch noch beim Gf.
Wie von Grimmbo schon erwähnt, gibt es neben dem Recht am eigenen Bild und Namen auch ein Recht am gesprochenen Wort.
Allerdings haben sich da gewisse Spielregeln ergeben, die auch vor Gerichten standhalten. Wenn ich mit einem Mikro in der Fußgängerzone auf die Leute losgehe, Umfragen mache, dann ist das Einverständnis zur Ausstrahlung in dem Moment erteilt, wo der Betreffende auf die Frage des Reporters antwortet...also nicht sagt, "Ich will nichts sagen...usw" Bei Kamerateams gilt das gleiche. Ergänzend sollte noch erwähnt werden, daß es auch für die Häufigkeit der Ausstrahlung Grenzen gibt. Allgemein gilt das Einverständnis zur Austrahlung nur für ein Mal erteilt. WEnn die Bilder, Fotos und Otöne im Archiv landen sollen, dann ist dafür eigentlich auch die Zustimmung der betreffenden Person erforderlich. (wird in der Praxis jedoch kaum gemacht, fällt eigentlich nur dann auf, wenn besonders knackige Otöne oder sehr schöne, treffende Bilder plötzlich massiv Verwendung finden und rumgereicht werden)
soweit erst mal...

PS.
ich kann mich nur der Empfehlung Des Beobachters anschließen: Informiert euch über solche presserechtlichen Sachen. Ich habe mich da auch mehrmals tief reingekniet, um in entscheidenen Situationen nicht in Unsicherheit zu verfallen. Zumal das Thema "Recht an der eigenen Person (Bild, Ton, Namen)" immer wichtiger wird, ganze Anwaltskolonien leben von Klagen und Prozessen auf diesem Gebiet.


...ach ja, mal ganz persönlich, heimliches Mitschneiden von Telefonaten hat für mich immer noch einen äußerst widerwärtigen Beigeschmack....daß ist aber jetzt OT

Nomos
 
AW: Was darf man? Was darf man nicht?

Yep! Genau richtig! beri Spaß-Aktionen danach fragen, bei normalen TI's davor. Und dann gibt es noch die Spezialisten, meistens auch Behörden, die vorher den berühmten Fragenkatalog anfordern und sich dann mit dem Rückruf drei Stunden Zeit lassen. Die sind bei MIR unten durch. Wenn ich PM's verschicke und dann noch einen Fragenkatalog anfordere, dann hab ich als Red. da keinen Bock mehr drauf. Man muss doch davon ausgehen, dass man dann vom Sender angerufen wird... grrrrrr
 
AW: Was darf man? Was darf man nicht?

Siehst Du, Grimmbo, was Nomos so klar und ausführlich dargelegt hat, das meinte ich.
Die Erlaubnis zur Freigabe muss VORHER erfolgen. Dass das beim "Sinnlos-Telefon" keinen Sinn macht, ist natürlich offensichtlich. Aber die sonst offensichtliche Sinnlosigkeit macht es ja nicht legal. Dass NACHHER das Einverständnis eingeholt wird, ist nur "unterm Strich" ok, aber so funktioniert unser Recht eben nicht, an sich bleibt es nicht erlaubt. Dass es trotzdem funktioniert, liegt meist daran, dass man eben nicht den presserechtlich versierten Sprecher der Telekom verarscht sondern weniger Informierte, die sich "ausgeliefert" fühlen.

Nomos' Voraussetzung fürs Senden eines Interviews/O-Tons möchte ich aber präzisieren - nur falls dieser Eindruck aufgekommen sein sollte:
Der "Freigabe", das Gespräch (in Auszügen) on air zu geben ("ich brauche das als O-Ton für die Nachrichten"), bedarf es sicherlich, einer Art "Gegenhören" wie es bei Printinterviews (leider) üblich (aber nicht rechtlich verbindlich!) geworden ist, dagegen nicht.

Das vorherige Zusenden von Fragenkatalogen ist eine ganz andere Sache, nämlich keine der Legalität sondern eine stategische. Und da hast Du natürlich vollkommen recht, Grimmbo, so kommen wir aus unterschiedlichsten Gründen nicht zu guten Interviews. Ich lehne so etwas seit einem Reinfall als freier Frischling ab. db
 
AW: Was darf man? Was darf man nicht?

:eek:

Stimmt, Fragekataloge sind ein absolutes Unding. Allerdings greift diese Unsitte ziemlich um sich. Das sollte man (soweit es geht) grundsätzlich ablehnen. Pressesprecher und PR-Verantwortliche versuchen es ziemlich oft, wenn man ablehnt, geht es dann auch fast immer ohne Vorab-Frage-Katalog. Man darf sich da nicht ins Bockshorn jagen lassen. Ich habe aber auch schon mehrfach vorab Interviewfragen gefaxt, aber immer mit dem deutlichen Hinweis, daß ein Gespräch ein dynamischer Vorgang ist, der sich nicht bis ins Detail planen läßt. (klingt gut:)) Letztendlich hab ich die Fragen gestellt, die ich wollte. Wie Der Beobachter schon richtig sagte, für derlei Faxen gibt es strategische Hintergründe, rechtlich gibt es keinen Anspruch auf vorab bekannte Interviewfragen. Insofern dürften Interviews auch nicht verweigert werden, weil es keine konkreten Vorabfragen gibt. Bei Gesprächspartnern aus Wirtschaft usw. kann dies aber vorkommen. Lediglich Behörden und Ämter sind zu Auskünften verpflichtet......aber das ist jetzt eine andere Baustelle!

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Für diese Fragen gibt es ziemlich klare Festlegungen im Medien- bzw. Presserecht. Medienrecht baut auf den allgemeinen Verfassungsprinzipien auf. z.Bsp. Demokratieprinzip, Bundesstaatsprinzip usw. Weiterhin gibt es eine Europäische und Internationale Medienordnung. Diese Dinge haben Gesetzesstatus...sind also vor Gericht ziemlich bindend :)
Demzufolge bleibt den Landesmedienanstalten nicht viel Spielraum, um eventuelle Verstösse von Sendern bzw. Medien in ihren Verantwortungsgebieten zu ahnden. Da wird dann bundesweit nach der gleichen Ellle gemessen. Soweit die Theorie.
Praktisch gilt wohl eher der Grundsatz: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß! Solange Verstöße nicht beweiskräftig dokumentiert (mit Nennung von Roß und Reiter) den Medienanstalten präsentiert werden, solange passiert eigentlich nichts. Es muss schon viel passieren, ehe eine Landesmedienanstalt in Schwung kommt....das ist vielleicht auch ganz gut so. ;)
Ach ja, als passende Lektüre empfehle ich Dir das Buch "Medienrecht" von Frank Fechner, wie ich finde ein sehr gutes Lehrbuch für Medienrecht mit besonderer Berücksichtigung von Rundfunk und Multimedia.
Erschienen bei MOHR SIEBECK, UTB Verlagsgemeinschaft, UTB 2154

(Lieber Forengott, bitte lass diese Schleichwerbung durchgehen, ich bin NICHT! am Umsatz beteiligt:))

nomos
 
AW: Was darf man? Was darf man nicht?

fragt sich nur was mit den zahlreichen hörer-callins ist (wunschkonzert, tauschsendungen etc.)... ich glaube nicht, dass jeder hörer weiß, dass er 2 min später "on air" geht, wenn er anruft um jemand zu grüßen oder n wunsch zu äußern
 
AW: Was darf man? Was darf man nicht?

Das sollte er aber. Man ist verpflichtet ihn darauf hinzuweisen daß man ihn jetzt auf Sendung nimmt. Bei uns werden die Hörer die live auf Sendung gehen sollen zurückgerufen und bekommen explizit gesagt daß sie auf Sendung gehen und auf Wunsch anonym bleiben können. Manche bekommen dann doch noch kalte Füße.
 
AW: Was darf man? Was darf man nicht?

Bei regelmäßig stattfindenden Wunschsendungen fragt sich natürlich, ob man vom Anrufer, der hört, dass laufend Hörer ihre Wünsche nennen, nicht annehmen kann, dass sie das wissen. Bei Sendungen wie Euren, dira, ist das ohnehin nochmal "was anderes". Da geht es ja sehr ausführlich um Inhalte - mit entsprechenden Konsequenzen.
Allerdings frage ich mich auch, was daran so schwer ist, dem Hörer zu sagen, dass er on air geht. Schließlich haben wir (hoffentlich) auch gelernt, einen Hörer bei einem ersten "Nein" davon zu überzeugen, dass es sehr fein wäre, ihn senden zu dürfen.
Und dann ist da ja noch die Sache mit der Verantwortung: Während Pressesprecher absehen können (müssen), was ihre Äußerungen in der Öffentlichkeit auslösen können, können Hörer das in aller Regel nicht. Denen muss deshalb wiederum um so klarer gemacht werden, was mit ihren Äußerungen passiert. Aber hier bewegen wir uns von Rechtsfragen in den Bereich Ethik. Verantwortung für den interviewten Amateur... ein weites Feld, fürchte ich. db
 
AW: Was darf man? Was darf man nicht?

Und außerdem: Viele Kollegen haben in meinen Augen von Ethik noch nicht viel gehört. Sensationsjournalismus tötet jeden Gedanken an Ethik.
 
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