Was die Sender zahlen müssen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Blackwood

Benutzer
Hallo Radiomacher,

habt Ihr gewusst, dass Euch der Arbeitgeber (und nicht die Kasse!) eine Brille bezahlen muss, wenn Ihr überwiegend am Computer arbeitet und Augenprobleme habt?!

Auch muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Maus, Bildschirm und Stuhl für jeden Mitarbeiter ergonomisch angeordnet sind. Es muss ausreichend Beinfreiheit herrschen und die Stühle dürfen beim Setzen keinen "Stoss" in die Wirbelsäule abgeben.

Dieses Gesetz gilt übrigens auch für den kleinsten Sender und für den "hinterletzten Praktikanten"! Es ist keine Gnade, dass Ihr für den Sender arbeiten "dürft" - vielmehr muss sich die Anstalt genauso um das Wohl ihrer Mitarbeiter kümmern, wie jedes andere mittelständische Unternehmen auch.

Wichtig ist es, dass es EUCH gut geht!
Der Sender kommt an zweiter Stelle!!!

<small>[ 22-04-2003, 05:03: Beitrag editiert von Blackwood ]</small>
 
Gilt das nur für Sender oder auch "normale" Unternehmen? Und wieviel muss der AG bezahlen?
Wahrscheinlich nur die 10 Euro, die auch die KK bezahlen muss, oder?
 
Mit solchen Forderungen kommt ihr bei Eurem Chef immer gross raus! Also los gehts... Erst stundenlang im Internet (während der Arbeitszeit versteht sich) recherchieren, was einem so zusteht, dann nochmal schnell hier posten (schliesslich sollen es ja alle wissen, was man so rausgefunden hat. Das macht wichtig und hebt das persönliche Selbstwertgefühl). Stellt Euren ganz persönlichen Forderungskatalog auf (und den für eure Kollegen gleich mit) und nix wie rauf damit in die Führungsetage. Der Chef wartet nur darauf und wird beeindruckt sein! Er ist nämlich sehr dankbar, wenn man ihn vom normalen Tagesgeschäft etwas ablenkt und auf neue Gedanken bringt, weil das ständige Grübeln, wie man den rückläufigen Werbeeinnahmen entgegen wirken kann, wie man den Gesellschaftern die hohen Personalkosten richtig verkauft und damit den einen oder anderen Arbeitsplatz retten kann, wie man den Sender in Zukunft besser im Markt positioniert um allen Mitarbeitern das Auskommen zu sichern, von was man die anstehende GVL-Nachzahlung bestreiten soll, wie sich wohl die Hörerzahlen entwickeln, wie die schnellen Schrittes näher kommende Insolvenz abgewendet werden kann etc... all diese Überlegungen sind Gift für die Gesundheit des Chefs. Der richtige Vorschlag zur richtigen Zeit wird er also im Sinne seiner persönlichen Gesundheitsförderung schnell gutieren und Euch damit den Weg in eine gesunde, erfolgreiche und strahlende Zukunft im Unternehmen ebnen. Das ist besser, als wenn der Chef sich selbst ablenkt und sich vielleicht ein neues Auto bestellt... gell?
 
@ Blackwood

Du willst Journalist sein? Dann sollte man doch wenigstens ETWAS recherchieren, bevor man hier solche Statements abgibt.

§ 6 BildschArbV

...

(2) Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse einer Untersuchung nach Absatz 1 ergeben, daß spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.

Grundlage: G37 (Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Bildschirm-Arbeitsplätze der VBG). Diese besagt, dass der Sehtest eine allgemeine Untersuchung und eine spezielle Untersuchung (Siebtest) beinhalten muss. Gegebenenfalls ist auch eine Ergänzungsuntersuchung durch einen ermächtigten Augenarzt durchzuführen.

Bitte beachten Sie "Brille ist nicht gleich Brille" !

Bildschirmarbeitsbrillen kommen als sogenannte spezielle Sehhilfen nur dann in Betracht, wenn die normale Sehhilfen trotz optimaler Anpassung an das Sehvermögen nicht ausreichen, um ein beschwerdefreies Arbeiten am Bildschirm zu ermöglichen. Ob diese Voraussetzung vorliegt, muss nach den Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung geklärt werden. Oft wird dort festgestellt, dass die vorhandene Brille nicht mehr den Anforderungen an eine optimale Korrektur des Sehvermögens für Ferne und Nähe entspricht. Dann ist zunächst eine augenoptische Untersuchung durchzuführen. In einigen Fällen ist eine Ergänzungsuntersuchung durch den Arzt für Augenheilkunde notwendig. Erst danach entscheidet sich, ob für die Bildschirmarbeit eine zusätzliche Brille benötigt wird, die dann als Bildschirmarbeitsbrille zu betrachten ist.

Fazit:
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die im alltäglichen Leben benötigte Brille auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen.

<a href="http://www.brille-nord.de/info/bildschapltz/bapb.htm" target="_blank">Quelle</a>

Wirklich erbärmlich...

<small>[ 22-04-2003, 13:31: Beitrag editiert von RCD ]</small>
 
@RCD
Ich habe ein paar Fragen an Dich:

- Was sollen denn diese persönlichen Anfeindungen?
- Wer hat behauptet, dass ich Journalist bin (oder sein will)?
- Was verbirgt sich hinter der seltsamen Abkürzung "BildschArbV"?
- Und nochmal: Was sollen denn diese persönlichen Anfeindungen?

Mit Dir haben es die Kollegen bestimmt nicht leicht, wenn Du schon jemanden als "wirklich erbärmlich" bezeichnest, der hier ein paar Infos aus 'nem ZDF-Verbraucherbeitrag reinschreibt. Was machst Du denn erst, wenn einer Deiner Kollegen einen Fehler gemacht hat? Holst Du dann den Schlagring aus der Hose?! <img border="0" title="" alt="[Entt&auml;scht]" src="frown.gif" />
 
Wenn man den Text von RCD vollständig liest, dann findet man die BildschArbV weiter unten ausgeschrieben: Bildschirmarbeitsverordnung.

Zu Fragen des "Umgangstones" debattiere ich nicht mit - aber: Du hättest ruhig hinschreiben können, dass Du das ZDF zitierst. Dann bliebe allerdings noch die Frage: Haben die tatsächlich so schlecht recherchiert oder den Sachverhalt ungenau dargestellt - oder hast Du es nur falsch verstanden/wiedergegeben?

Generell meine ich: Wenn man die Bedingungen am Arbeitsplatz als zu schlecht empfindet, dann sollte man zunächst einmal das Optimum aus den Gegebenheiten herausholen - und erst dann kann man hingehen und sagen: "Chef, wenn ich einen besseren Stuhl oder eine spezielle Brille habe, kann ich noch mehr Leistung bringen." Dass man das in Gewerkschaftskreisen anders sieht, ist mir natürlich klar - aber ich bleibe in diesen schweren Zeiten lieber dem Motto "Realität statt Gewerkschaft" treu.

<small>[ 22-04-2003, 14:34: Beitrag editiert von berlinreporter ]</small>
 
@ Blackwood

1. Das ist keine Anfeindung sondern eine Deinem polemisch reißerischen Auftritt gerecht werdende Antwort.
2. Wahrscheinlich doch nur ein "hinterletzter Praktikant"? Dann: ÜBEN!
3. s.g.o.
4. s.o.

Ich finde nicht die Info erbärmlich - ist spannend zu wissen - ABER ich habe konkret krass was gegen Falschinformationen - und die hast Du verbreitet.

Der Arbeitgeber zahlt spezielle Brillen - und diese werden auch sein Eigentum. Und auch nicht irgendeine Brille, sondern nur spezielle. Was erreichst Du? Die Leute laufen zum Chef - ich habe da gehört, Du zahlst jetzt meine Brille... Peinlich das.

Unsinnig ist es ebenso zu behaupten, das gelte auch für Praktikanten. Da könnte ja jeder kommen...

Also nochmal - die Info nett - die Darbietung eher nicht so...

<small>[ 22-04-2003, 15:06: Beitrag editiert von RCD ]</small>
 
@ labim

du bist der Einzige der hier wirklich Ahnung hat... und dazu noch lustig...

gerade die GVL Geschichte wird noch mal ein richtig dickes Ding... da wird auch die von vorausschauenden Chefs schonmal vorgenommene Brillenrückstellung (und die ein oder andere Arbeitskraft) dran glauben muessen...

Aber sehen wir es mal positiv : wer tagsueber nicht mehr in den sender muss, hat mehr zeit zdf verbraucherbeitraege abzuschreiben...die laufen ja meist so gegen 10.30 Uhr
 
@ berlinreporter "Realität statt Gewerkschaft". Ha, ich hab das immer in langen Tiraden ausgedrückt. Aber so ist es natürlich kurz und knapp formuliert. Da werden sich meine Diskussionspartner künftig freuen, dass sie nicht so lange zuhören müssen...
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben