Was steckt hinter Antenne 1 50.000 Euro-Anruf?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
AW: Was steckt hinter Antenne 1 50.000 Euro-Anruf?

K 6: Ich dachte mir schon fast, dass die Nachfrage kommt...

Frag' mich bitte nicht nach dem genauen Amts- oder Landgericht, aber es gab mal ein Urteil, das Radiosender dazu befugt, jedes mitgeschnittene Telefonat senden zu dürfen (natürlich nicht, wenn der Hörer dagegen ist). Einzige Bedingung: Es muss dem Gesprächspartner ausdrücklich gesagt werden, dass er mit einem Radiosender telefoniert. Das war natürlich nicht der exakte Wortlaut, aber ich hoffe, du hast verstanden was ich meine - der Hörer muss bei einem Telefonat mit einem Radiosender damit rechnen, dass er aufgezeichnet wird... Jedenfalls berufen sich bei uns im Sender alle darauf, insofern wird schon was dran sein. Vielleicht können ja die Rechtsexperten hier im Forum weiterhelfen :confused:
 
AW: Was steckt hinter Antenne 1 50.000 Euro-Anruf?

Hallo K6 und Coldplay,

die Antwort auf diese Frage findet sich im Bundesdatenschutzgesetz. Demnach dürfen die Unternehmen ohne ausdrückliche Erlaubnis Daten speichern, wenn es sich nur um Namen, Geburtsjahr, akademische Titel....bla....handelt, und es nicht um politsche und religiöse Ansichten oder ähnliches geht. Beides ist hier der Fall. Eine weitere Voraussetzung ist, dass von vorn herein kein Anlass zu der Befürchtung bestehen darf, dass es sich um brisante Daten handelt, die besonderen Schutz bedürfen. Dürfte bei Namen, Wohnort und dem Losungsspruch o.ä. klar sein. Jeder kann widersprechen, nichts was zum Zweck der Ausstrahlung aufgenommen wurde, darf für andere Zwecke benutzt werden.
Vorher informieren musst Du die Hörer in dem Falle nicht, wenn sie aus der Situation heraus wissen können, dass die Möglichkeit besteht, dass sie aufgezeichnet werden. Wenn also ein Radiosender seine Aktion on Air und auch außerhalb des Programmes bewirbt, dann dürfte das so sein. Das gilt wohl auch, wenn es sich nicht um ausdrückliche Hörer des Senders handelt. Im Nachhinein dürften die meisten Angerufenen die Frage stellen, ob das aufgezeichnet wurde oder nicht. Dann erübrigt sich das ohnehin. Ansonsten entfällt auch das - dann gilt das stillschweigende Einverständnis. Wenn sie es ablehnen, gibt es keine Diskussion.
Bei Recherchegesprächen ist das anders - da muss der Kontakt in jedem Falle informiert werden, wenn die Aufzeichnung beginnt.
(Infos: § 28 ff)
Viele Grüße
Die Hexe
 
AW: Was steckt hinter Antenne 1 50.000 Euro-Anruf?

radiohexe schrieb:
Hallo K6 und Coldplay,
Vorher informieren musst Du die Hörer in dem Falle nicht, wenn sie aus der Situation heraus wissen können, dass die Möglichkeit besteht, dass sie aufgezeichnet werden. Wenn also ein Radiosender seine Aktion on Air und auch außerhalb des Programmes bewirbt, dann dürfte das so sein.
Die Hexe

Ähm... "Hörer" sind´s ja nicht wenn sie zufällig angerufen werden und selbst mit Off-Air Werbung kann noch lange nicht "davon ausgegangen werden" dass ALLE Leute von der Aktion wissen - das hätten die Antennler nur gern - bei geschätzen 350.000 Hörern bleiben in Ba-Wü immer noch ein paar Millionen Menschen die nicht Antenne hören...

Und das mit der Handy-Nummer ist auch ein Argument - wie kann eine Handynummer lokal spezifiziert sein?! Also es stinkt schon ein bißchen aber solang niemand klagt wird das weiter laufen und am Schluss "rein zufällig" eine fünfköpfige Familie gewinnen...
 
AW: Was steckt hinter Antenne 1 50.000 Euro-Anruf?

bigdaddy schrieb:
Ähm... "Hörer" sind´s ja nicht wenn sie zufällig angerufen werden und selbst mit Off-Air Werbung kann noch lange nicht "davon ausgegangen werden" dass ALLE Leute von der Aktion wissen
Genau deshalb auch meine Frage, was die Zulässigkeit betrifft. Bei Leuten, die sich ausdrücklich für einen Anruf vormerken ließen, wäre das was anderes.

Und Anrufe von Hörern beim Sender sind für meinen Geschmack dann wieder etwas ganz anderes.
 
AW: Was steckt hinter Antenne 1 50.000 Euro-Anruf?

Das ist ganz einfach: Igendwann schaute mal einer in die Gesetzestexte und überlegte sich, ob so etwas zulässig wäre. Er fand im Bundesdatenschutz den Hinweis darauf, das es zumindest nicht verboten ist. Sollte sich nun einer so angegriffen fühlen, dass er vor Gericht zieht, weil er den Datenschutz an dieser Stelle verletzt sieht, passiert etwas anderes: Dann prüfen die Richter den Einzelfall und interpretieren dafür die Gesetze. So funktioniert bei uns das Rechtssystem: Alles ist erlaubt, solange es nicht ausdrücklich verboten oder reglementiert ist.
Möglich, dass die Richter entscheiden würden, dass es unzulässig ist - möglich aber auch, dass sie es anders sehen. Ich kann mir gut vorstellen, dass Faktoren wie das Maß der Bewerbung eine Rolle spielen könnte, und berücksichtigt würde, ob zwei Flyer verteilt oder an jeder Ecke plakatiert worden ist. Aber ich kenne niemanden, der sich mit dieser - vergleichsweise - Lappalie derart herumärgern wollte. So ihr eine schreiende Ungerechtigkeit oder eine inakzeptable Gesetzeslücke seht, werdet ihr wohl vor Gericht ziehen müssen.
Das betrifft erst einmal die Aufzeichnung ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung. Das Senden ist dann ja eine Frage des Willens.
(Zum Thema anrufen: Verboten ist das so genannte Cold Calling, also Telefon-Marketing, bei dem zufällig Nummern erstellt werden, um konkrete Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben, mit dem Ziel, diese zu verkaufen. Alles andere ist eine regelmäßig monierte Grauzone.)
 
AW: Was steckt hinter Antenne 1 50.000 Euro-Anruf?

Sorry, Hexe, aber da Du es nun schon zum zweitenmal erwähnst, muß ich jetzt aber doch dazwischengehen: Mit dem Datenschutz und dem dazugehörigen Gesetz hat das nun wirklich rein gar nichts zu tun! In diesem nämlich geht es lediglich darum, wie jemand mit Daten, die er elektronisch gespeichert hat, umgehen muß, bzw., was er damit nicht machen darf - zum Beispiel, sie ohne Einverständnis des Betroffenen weiterzugeben.
 
AW: Was steckt hinter Antenne 1 50.000 Euro-Anruf?

Ich weiß ja nicht, welches Bundesdatenschutzgesetz DIR vorliegt, aber in meiner Ausgabe ist das ziemlich klar:

1. Das BSDG regelt - im Sinne der informellen Selbstbestimmung, welche über das Persönlickeitsrecht geregelt ist - ALLE personenbezogenen Daten und deren ERHEBUNG, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe. (§1). Das betrifft also auch die Abfrage der personenbezogenen DATEN "Namen" und "Wohnort", nebst der Dinge, welche in diesen Gesprächen noch abgefragt werden - bis hin zur persönlichen Meinung zu diesem oder jenem. (Auch wenn anonym abgefragt wird, fällt das unter das Bundesdatenschutzgesetz - zum Beispiel bei Umfragen à la CATI und Co.)

2. Dass diese Daten elektronisch gespeichert sein müssen, ist Blödsinn. Das würde bedeuten, dass z.B. mein Handyanbieter meine Daten weitergeben darf, sofern er sie nicht in einem Computer speichert, sondern als handschriftliche Akte aufbewahrt. (Abgesehen davon dürfen wir wohl getrost davon ausgehen, dass ein Telefonat als Audiofile als "elektronisch gespeichert" gilt.)

3. Das Senden dieser Aufzeichnung IST die Weitergabe der Daten an Dritte. Und die ist über das BSDG (s.o.) geregelt.

4. So ähnlich ist das ja auch bei journalistischen Inhalten: Für Recherchegespräche, Umfragen auf der Straße, Interviews interessieren sich die Datenschützer auch, da dabei ebenfalls personengebundene Informationen von jemandem oder über jemanden eingeholt werden. Also regelt der Datenschutz das - und zwar über die Medienklausel, welches uns im Sinne der Presse- und Rundfunkfreiheit großzügige Ausnahmen einräumt. Früher fielen da auch die Aufzeichnungen dieser Gespräche im Rahmen der Gewinnspiele rein. Dann wurde die Formulierung von "für publizistische Zwecke" in "für redaktionell-journalistische Zwecke" geändert.

Siehe hier
 
AW: Was steckt hinter Antenne 1 50.000 Euro-Anruf?

Zur Auslegung eines Gesetzes bedarf es nicht nur des Blickes in den Gesetzestext, wenngleich dieser, so ein Standardspruch im Jurastudium, der Rechtsfindung durchaus zuträglich ist, sondern auch der Konsultation der einschlägigen Kommentare, damit man zum Beispiel weiß, was gemeint ist, wenn im Gesetz von Daten die Rede ist.

"Daten" im Sinne des Datenschutzgesetzes sind nämlich tatsächlich nur solche, die elektronisch erfaßt, gespeichert oder ausgewertet werden. Demzufolge könnte Dein Handyanbieter also handabgetippte Adressen oder Aufkleber mit den Adressen all seiner Kunden an einen Dritten weitergeben, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Das gleiche gilt selbstverständlich auch, wenn Name und Wohnort on air abgefragt werden.

Sinn des Datenschutzgesetzes ist es, der Tatsache Rechnung zu tragen, daß die elektronische Datenerfassung und -verarbeitung das Sammeln und Weitergeben von Daten gegenüber der Adreßaufklebermethode ungemein vereinfacht hat, so daß persönliche Daten wesentlich schutzbedürftiger geworden sind.

Zu erkennen ist das zum Beispiel daran, daß die Abschnitte 2 und 3 des BDSG explizit von "Datenverarbeitung" sprechen, worunter gemeinhin die computerisierte solche verstanden wird. Ganz klar wird es schließlich aus dem Wortaut des §1 Abs. 2, Satz 3 BDSG:
Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben (...)
 
AW: Was steckt hinter Antenne 1 50.000 Euro-Anruf?

Du musst das Gesetz mal weiterlesen. Da steht drin, was Daten sind: nämlich "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person." § 3, Abs 1. Den Begriff Daten gibt es anders belegt auch im IT-bereich, hat damit aber gar nichts zu tun.
Gleich darunter findest Du die Unterscheidung in automatisierte Verarbeitung (also unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen) und nicht-automatisierte Dateien (worunter in der Auslegung auch handschriftliche Notizen oder Aktenblätter aus der Schreibmaschine fallen).
Der für uns entscheidende Absatz des ersten Paragrafen ist der 3. - und was steht da drin?! Dass sich das Datenschutzgesetz sowohl auf automatisierte Verfahren, als auch auf nicht automatisierte Dateien bezieht.

nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.

ÜBERRASCHUNG!!!
Das mit dem Handyanbieter ist völliger Quatsch. Das würde ebenso heißen, dass jeder künftige ALG II-Empfänger bis zur Eingabe seiner Daten damit rechnen müsste, dass diese weitergegeben werden. Dort geht der Datenschutz aber sogar so weit, dass noch nicht einmal die Tür zum Flur geöffnet sein darf, wenn die Antragsteller beraten werden. Sicher ist der Datenschutz durch die technische Entwicklung noch wichtiger geworden, aber das Bundesdatenschutzgesetz ist dafür gemacht worden, jenem erwähnten Persönlichkeitsrecht der informationellen Selbstbestimmung Rechnung tragen zu wollen!


Links:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdatenschutzgesetz

http://www.demal-gmbh.de/information/bdsg.htm#3
 
AW: Was steckt hinter Antenne 1 50.000 Euro-Anruf?

@Makeitso

Auf gehts, einer geht noch!
Ich hab 5 Euro auf Dich gesetzt, Du kannst mich jetzt nicht hängen lassen!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben