Webradio-Moderator, Musik von eigenen CDs

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lacrimosa

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Hallo,

wenn ich bei einem Webradiosender, der nicht mir gehört, als Moderator oder bei einem regionalen Sender, der ein Verein ist, meine eigene Musik abspielen will, brauche ich wohl eine Gema-Lizenz.
Der Hintergrund: Ich habe sehr viele CDs. Kann ich aus diesen CDs dann mp3s erstellen und für diese Sendungen nutzen?
Müsste ich mir ansonsten diese Musik nochmals als mp3s kaufen?

Wo könnte ich mir mp3s für solche Zwecke kaufen?
Es geht mir vor allem um Musik aus dem Bereich Darkwave usw.
Die mp3s vom großen Fluss darf ich wohl nicht dafür nutzen. Ansonsten habe ich noch iTunes, Qobuz und Bandcamp entdeckt. Bei Musicload scheint man keine mp3s mehr kaufen zu können. Zumindest habe ich dafür keinen Anhaltspunkt auf deren Homepage gefunden.

Gruß
Ronald
 
wenn ich bei einem Webradiosender, der nicht mir gehört, als Moderator oder bei einem regionalen Sender, der ein Verein ist, meine eigene Musik abspielen will, brauche ich wohl eine Gema-Lizenz.
Nein. Die Lizenz muss der jeweilige Anbieter des Webradios haben.
Sollte der Anbieter dieses Webradios eine AGB haben, und ich weise darauf ausdrücklich hin, ist grundsätzlich diese zuerst zu lesen. Sollte er die AGB nicht vorweisen können, dann lass gleich die Finger davon.

Alternativ kannst du diese Vorgaben auch bei der GVL lesen. Und zwar hier
-->> https://www.gvl.de/rechtenutzer/webradio/betriebsvoraussetzungen-webradio
Der Hintergrund: Ich habe sehr viele CDs. Kann ich aus diesen CDs dann mp3s erstellen und für diese Sendungen nutzen?
Ja.
Der Gesetzgeber spricht von bis zu 6 Kopien, die du anlegen darfst.
Müsste ich mir ansonsten diese Musik nochmals als mp3s kaufen?
Nein.
Wo könnte ich mir mp3s für solche Zwecke kaufen?
Kaufen kannst du die ganz normal.

Aber aus eigener persönlicher Erfahrung, die ich gemacht habe, dürfen Titel, die du z. Bsp. bei Amazon als .mp3 gekauft hast, nicht für's Webradio verwendet werden. Ebenso Titel aus diversen Streamingportalen sowie Rips aus YouTube-Videos.
Wie gesagt, ist aus persönlicher Erfahrung.

Hinweis:
Meine Antwort stellt keine Rechtsberatung dar, sondern beruht auf persönlich gemachten Erfahrungen.

mit besten Grüßen
 
Nein. Die Lizenz muss der jeweilige Anbieter des Webradios haben.
Sollte der Anbieter dieses Webradios eine AGB haben, und ich weise darauf ausdrücklich hin, ist grundsätzlich diese zuerst zu lesen. Sollte er die AGB nicht vorweisen können, dann lass gleich die Finger davon.

Alternativ kannst du diese Vorgaben auch bei der GVL lesen. Und zwar hier
-->> https://www.gvl.de/rechtenutzer/webradio/betriebsvoraussetzungen-webradio

Ja.
Der Gesetzgeber spricht von bis zu 6 Kopien, die du anlegen darfst.

Nein.

Kaufen kannst du die ganz normal.

Aber aus eigener persönlicher Erfahrung, die ich gemacht habe, dürfen Titel, die du z. Bsp. bei Amazon als .mp3 gekauft hast, nicht für's Webradio verwendet werden. Ebenso Titel aus diversen Streamingportalen sowie Rips aus YouTube-Videos.
Wie gesagt, ist aus persönlicher Erfahrung.

Hinweis:
Meine Antwort stellt keine Rechtsberatung dar, sondern beruht auf persönlich gemachten Erfahrungen.

mit besten Grüßen
Hier weitere persönliche Erfahrungswerte:

  1. Sollte der jeweilige Anbieter keine explizite AGB vorweisen, so gilt automatisch das landesspezifische Recht hinsichtlich des jeweiligen Sitzes.

  2. Der Gesetzgeber spricht von bis zu 6 physischen Kopien. Die Umwandlung von PCM in MP3 oder ein anderes Format ist hiervon ausgenommen. Wichtig für die Verwendung zum Streamen ist das Vorhandenseit eines käuflich erworbenen Tracks.

  3. Auch auf CDs, Vinyls sowie weiteren Tonträgern ist die Verwendung zur öffentlichen Aufführung untersagt. Dieses Verbot wird jedoch durch die Entrichtung der jeweiligen Gebühren entkräftet. (Andererseits dürfte ansonsten auch keine Sendeanstalt Musik spielen).
    Hinsichtlich der bei Kaufplattformen erworbenen Titel im qualitätsreduzierten Format sollte man ggf einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Schließlich haben diese in den seltensten Fällen ihren Stammsitz auch in Deutschland.
 
Der Hintergrund: Ich habe sehr viele CDs. Kann ich aus diesen CDs dann mp3s erstellen und für diese Sendungen nutzen?
Müsste ich mir ansonsten diese Musik nochmals als mp3s kaufen?
Kommt drauf an.
Grundsätzlich kommt es darauf an, ob Du die Musik legal erworben hast. Bedeutet: du mußt das Recht erworben haben, diese Musik nutzen zu können. Das funktioniert bei offiziell veröffentlichten Tonträgern oder auch bei Tonträgern oder Dateien, bei denen Dir offenkundig die Genehmigung des Rechteinhabers vorliegt.
Wenn beispielsweise bei "sehr viele CDs" viele Bootlegs (illegale Veröffentlichungen) drunter sind oder solche Sachen, die Du von Kumpels gebrannt (bekommen) hast, dann fallen diese erst mal aus der Auswahl raus, denn hier hast Du nicht das Recht erworben, diese Sachen zu nutzen. Wenn natürlich der Künstler selbst seine CDs gebrannt und bei Konzerten verkauft hat, dann ist das schon wieder in Ordnung für eine Nutzung.

Wo könnte ich mir mp3s für solche Zwecke kaufen?
Es geht mir vor allem um Musik aus dem Bereich Darkwave usw.
Die mp3s vom großen Fluss darf ich wohl nicht dafür nutzen. Ansonsten habe ich noch iTunes, Qobuz und Bandcamp entdeckt. Bei Musicload scheint man keine mp3s mehr kaufen zu können. Zumindest habe ich dafür keinen Anhaltspunkt auf deren Homepage gefunden.
Überall dort, wo das Runterladen legal möglich ist, würde ich sagen. Im Augenblick gestehe ich auch, daß ich nicht wüßte, warum die Sachen, die man bei amazon runterladen kann, nicht für das Webradio geeignet sein sollten, denn hier geht ja das Recht zur privaten Nutzung ebenfalls auf den Käufer über; die zur öffentlichen Nutzung kauft sich der Betreiber des Webradios meines Wissens bei GEMA/GVL ein. Ließe sich wahrscheinlich heute auch kaum mehr anders machen, denn physische Tonträger sterben ja gerade völlig zu Unrecht aus.

Gruß
Skywise
 
Auch auf CDs, Vinyls sowie weiteren Tonträgern ist die Verwendung zur öffentlichen Aufführung untersagt. Dieses Verbot wird jedoch durch die Entrichtung der jeweiligen Gebühren entkräftet.
Nein, dem ist nicht so.

Jedes Webradio muss mit GEMA und GVL einen Vertrag abschließen, um die Senderechte unter den bekannten Voraussetzungen abzuschließen. Dazu gehört ebenfalls, gegen Gebühr urheberrechtlich und industriell geschütztes Material senden zu dürfen, das legal erworben wurde.

Ob mit dem legalen Einkauf eines Musiktitels bei Amazon & Co die Senderrechte erworben worden sind, hat die GVL bisher weder bestätigt noch dementiert, um diesen Präzedenzfall nicht zu schaffen. Also Grauzone.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn natürlich der Künstler selbst seine CDs gebrannt und bei Konzerten verkauft hat, dann ist das schon wieder in Ordnung für eine Nutzung.
Nein, nicht grundsätzlich. Es kommt auf den Einzelfall, d. h. den Vertrag, den Du mit dem Künstler beim Kauf geschlossen hast, an. Schließt der weitere Verwertung mit ein, dann ja.
 
...muss seine Musik lizenzmäßig frei von Rechten Dritter sein.

M.a.W.: Hat er seine Titel an ein Label verdealt und gilt der Vertrag noch, darf er natürlich keine Eigenbrennerei am Konzertausgang verhökern.
Stimmt natürlich. Es sei denn wiederum, er ist sein eigener Labelbetreiber.
Scheint ein komplexeres Thema zu werden, als ich gedacht habe ;)

Gruß
Skywise
 
Hallo zusammen,

zunächst einmal vielen Dank für die ausführlichen Infos.
Was die "sehr viele CDs" betrifft, so handelt es sich dabei um legal gekaufte CDs. Teilweise in Kaufhäusern, Internetshops oder als Privatkauf erworben.
Bisher hatte ich folgendes vermutet: Ein Sender hat eine Lizenz für ein Webradio und muss jedes einzelne Lied bei der Gema anmelden.
Das würde bedeuten, dass der Sender für Lieder, die er nicht als mp3 hat, die sich aber auf meinen CDs befinden, keine Lizenz hätte. Hier sollte ich nochmal gezielt bei den jeweiligen Sendern nach Infos Ausschau halten.
Für private Zwecke darf ich Kopien anlegen. Im Falle eines Webradios war ich mir nicht sicher. Als DJ dürfte ich es wohl nicht, wenn ich die Infos dieser Seite richtig verstanden habe.

Gruß
Ronald
 
Bisher hatte ich folgendes vermutet: Ein Sender hat eine Lizenz für ein Webradio und muss jedes einzelne Lied bei der Gema anmelden.
Webradios werden pauschal abgerechnet und haben keine Verpflichtung zur Einzelmeldung. Ich empfehle Dir dringend (jedoch freundlich), Dich direkt bei Gema und (!) GVL über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
danke für die Info. Ja, mit der Gema und der GVL sollte ich mich auf jeden Fall auseinandersetzen.

Viele Grüße
Ronald
 
Was die "sehr viele CDs" betrifft, so handelt es sich dabei um legal gekaufte CDs. Teilweise in Kaufhäusern, Internetshops oder als Privatkauf erworben.
Prinzipiell muss der Sender die gesendete Musik legal erworben haben und in seinem Besitzt haben. Wer von wo aus aus welcher Quelle sein Material sendet und wie da Vorgaben und Kontrollen eingehalten und durchgeführt werden, wer weiß das schon?
 
Prinzipiell muss der Sender die gesendete Musik legal erworben haben und in seinem Besitzt haben.
Das sähe ich jetzt differenzierter. Moderatoren haben schon immer Privatplatten ins Funkhaus gebracht und gespielt. Und wieder mitgenommen. Bei GVL-Ware völlig problemlos. Bei der aus dem Mauritius-Urlaub mitgebrachten dortigen Nummer eins eher … ein Spaß für alle Beteiligten, einschließlich HoLi.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sähe ich jetzt differenzierter. Moderatoren haben schon immer Privatplatten ins Funkhaus gebracht und gespielt. Und wieder mitgenommen. Bei GVL-Ware völlig problemlos. Bei der aus dem Mauritius-Urlaub mitgebrachten dortigen Nummer eins eher … ein Spaß für alle Beteiligten, einschließlich HoLi.
Verehrter @Südfunk 3, Von Moderatoren mitgebrachte Platten könnten durchaus im Besitz des Senders gewesen sein. Bei solchen aus Mauritius mitgebrachten, sofern in Deutschland nicht veröffentlichten Tonträgern, ist ein Senderecht nicht erteilt. GVL moniert sehr wohl solche Sendemeldungen. Von Sanktionen habe ich allerdings noch nie etwas gehört.
Aber das wissen wir ja.
 
Der Gesetzgeber spricht von bis zu 6 Kopien, die du anlegen darfst.
Was Du meinst, sind Privatkopien, die weitergegeben werden dürfen. Für diese Privatkopien liegt aber kein Senderecht vor (quasi ein erneutes Vervielfältigungsrecht).
Das Senderecht besagter CD und der bei ihm (!) befindlichen, daraus entstandenen Dateien liegt ausschließlich beim Eigentümer.

Schickst Du mir unter Beachtung der Höchstzahl eine Privatkopie einer mp3 zu meiner eigenen Bespaßung, ist das legal. Nutze ich die bei meinem Webradiosender, ist das nicht mehr legal (nicht mein Eigentum, nicht mein Senderecht).
Ebensowenig darf ich aus der mir überlassenen Privatkopie weitere Privatkopien an meine Freunde weitergeben und die wiederum an ihre Freunde usw.

Zu unterscheiden ist: Eigentum, Besitz und Senderecht.
 
Bisher hatte ich folgendes vermutet: Ein Sender hat eine Lizenz für ein Webradio und muss jedes einzelne Lied bei der Gema anmelden.
Das ist nicht notwendig, trotzdem kann es nicht schaden, eine Dokumentation über gespielte Titel oder Ähnliches mitlaufen zu lassen. Das ist zwar eigentlich die falsche Reihenfolge, aber da reden wir gerade nicht drüber.

Das würde bedeuten, dass der Sender für Lieder, die er nicht als mp3 hat, die sich aber auf meinen CDs befinden, keine Lizenz hätte.
Das stimmt zwar, aber. Die Frage war vor einigen Jahren: wer ist "der Sender"? Bei Webradios hieß es zumindest mal, daß es schwer sei, "den Sender" von seinen aktiven Mitstreitern zu trennen. Oft genug ist es sogar so, daß neben denjenigen, die die Moderation übernehmen plus eventuell noch irgendwas zusätzlich Technikaffines im Hintergrund, praktisch niemand existiert, der "den Sender" ausmacht. Weshalb meistens die Kosten, die für GEMA/GVL anfallen, unter exakt diesen Leuten aufgeteilt werden.
Im Grunde genommen besteht also "der Sender" aus einer Gruppe aus Leuten, die sich dort einbringen. Juristisch wäre der Sender somit als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu betrachten, und in diesem Fall wäre das, was der einzelne Moderator an Material aus seinem Bestand in den Sender einzubringen gedenkt, Besitz dieser GbR.

Für private Zwecke darf ich Kopien anlegen. Im Falle eines Webradios war ich mir nicht sicher. Als DJ dürfte ich es wohl nicht, wenn ich die Infos dieser Seite richtig verstanden habe.
Als DJ auf öffentlichen Veranstaltungen dürftest Du das nicht, richtig. Ergibt sich aber mehr oder weniger aus der Technik. Als Webradio-DJ hast Du praktisch gar keine andere Möglichkeit, als den Konsumenten mit konvertierten Dateien zu beschallen, denn wenn Du nicht im Vorfeld konvertierst/digitalisierst - die Software macht das auf jeden Fall. Was auch immer Du nutzt, um den Stream zu füttern, spielt kaum eine Rolle, und die GEMA/GVL wird's einem Nachweis, daß Du konvertierte Dateien bereits zu Beginn nutzt, recht schwer haben. Als DJ bei öffentlichen Veranstaltungen schaut's ein bißchen anders aus.

Gruß
Skywise
 
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