Weitergabe von Musik

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FloB04

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Hallo liebe Radiofreunde,
ich hätte da mal eine Frage: Dürfte man innerhalb eines Teams von einem Webradio Musik (z.B. auch in Form eines Power Intros) weitergeben? Wie geht das rechtlich klar?
Würde mich mal interessieren, da andere Radiosender die Musik ja quasi auch in einer großen Datenbank haben.
Würde mich mal interessieren, da ich mir da nie so richtig sicher bin.....
Danke schon mal!
 
Gleich vorab: Heikle juristische Fragen gehören in die Hände eines Volljuristen. Solange sich keiner der Diskussionsteilnehmer hier glaubhaft als solcher outet, sind jegliche Antworten als unverbindliche Meinungsäußerung ohne rechtlichen Belang anzusehen.

Meine Sichtweise: Die Rechtslage der Privatkopie sollte Dir klar sein; spätestens bei der Veröffentlichung selbiger könnte es schwierig werden.
Wenn ein Sender über einen Pool verfügt, sollten sich alle Moderatoren daraus ausschließlich (!) zu Sendezwecken bedienen dürfen. Dabei sollte sichergestellt werden, dass ein Moderator, der den Sender verlässt, keinen Zugriff mehr auf den Pool hat und dass er keine Stücke daraus als Privatkopie behalten hat.

Vergleichen wir es mit einem DJ: Er hat eine bestimmte CD für einen speziellen Wunschsong bei einem Event nicht und leiht sich die entsprechende CD bei einem Kollegen (DJs mit CDs? Opa erzählt vom Krieg! Na gut: Vinyl ist ja wieder in).
Der Gag hierbei ist: Während der eine DJ von eben dieser CD spielt, kann es der andere nicht. Bei digitalen Kopien ist das nicht mehr gewährleistet.

Trotzdem gibt es eine Parallele zum Webradio: Solange der Pool nur für einen Stream besteht, kann eben dieser Titel nicht mehrfach zugleich verwendet werden, da in der Regel nur ein Moderator Musik aus diesem Pool streamt und nicht mehrere gleichzeitig = Wiedergabe von einer (wenngleich sehr großen) virtuellen CD. Das könnte ein mögliches Argument sein.

Inwiefern sich dieses Prinzip auch auf den Austausch von Titeln unter den Moderatoren eines Senders übertragen lässt, weiß ich nicht. Mein Bauchgefühl sagt "nein", aber ich kann hierzu keine logisch greifbare Argumentation aufbauen; weder dafür noch dagegen.
 
  1. Was bitte ist ein "Power Intro"?
  2. Es ist vielleicht verständlicher, wenn Du "passend zurechtgeschnitten" schreibst, statt neo-germlishes Geschwurbel.
  3. Ich verstehe den Kern Deiner Frage nicht. Ein Lied ist ein Lied ist ein Lied - ganz gleich ob mit Ramp, mit Cue-Punkt oder in Form eines Teasers (diese Begriffe wiederum stammen allesamt aus der Radiowelt und sind gängig). Was also willst Du eigentlich wissen?
 
Gleich vorab: Heikle juristische Fragen gehören in die Hände eines Volljuristen. Solange sich keiner der Diskussionsteilnehmer hier glaubhaft als solcher outet, sind jegliche Antworten als unverbindliche Meinungsäußerung ohne rechtlichen Belang anzusehen.
FloB04 - ein solcher Volljurist mit Schwerpunkt Urheberrecht kann Dir das sicher beantworten - allerdings wird er das nicht kostenlos tun, denn schließlich verdient er seinen Lebensunterhalt damit, dass er solche Fragen beantwortet (und darum wird sich hier auch ein Volljurist nicht mit der Beantwortung derartiger Fragen beschäftigen)
Vermutlich wirst Du dem Juristen allerdings erklären müssen, was ein "Power Intro" ist und wie es sich urheberrechtlich vom Rest des Songs unterscheidet.
 
  1. Was bitte ist ein "Power Intro"?
  2. Es ist vielleicht verständlicher, wenn Du "passend zurechtgeschnitten" schreibst, statt neo-germlishes Geschwurbel.
  3. Ich verstehe den Kern Deiner Frage nicht. Ein Lied ist ein Lied ist ein Lied - ganz gleich ob mit Ramp, mit Cue-Punkt oder in Form eines Teasers (diese Begriffe wiederum stammen allesamt aus der Radiowelt und sind gängig). Was also willst Du eigentlich wissen?
Zwei Nichtvolljuristen, ein Gedanke!
 
Als Nichtvolljurist, aber mit viel Erfahrung im Urheberrechtsbereich sage ich: Nein, Weitergabe/Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material außer zum privaten, persönlichen Gebrauch ist nicht gestattet. Schnippeleien an Musiktiteln ändern daran nichts. Mehr kann und muss nicht gesagt werden. @Guess who I am , bitte Thread schließen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Frage wurde im Prinzip von @Studio Rebstock beantwortet. Das doofe ist halt dabei, dass wenn jemand sich die Datei aus dem „Pool“ nimmt, würde er sie ja dauerhaft auf dem privaten PC haben und könnte das Power Intro ja auch weitergeben.
Da unser Radio bei laut.fm sendet und laut.fm an die GEMA und GVL zahlt, ich die Musik von iTunes Store habe wäre es ja eine Privatkopie. Wenn jemand aber den Song, den er von mir bekommen hat weitergibt und die Datei so an mehr als 5 Leute kommt, wie es ja eigentlich bei Privatkopien mit iTunes geregelt ist, bin ich dann dran?

Ps: Mir ist klar, dass sich hier kein Volljurist melden wird. Ich möchte hier im Forum einfach nur darum bitten, reinzuschreiben, ob man denkt, dass es legal ist.;)
 
Nein, es nicht NICHT legal. Das Vervielfältigen (s.o in meinem Posting) ist nicht statthaft. Zahlungen an GEMA und GVL, die jedes Webradio leisten muss, wenn es ureheberrechtlich geschützte und Industrie-Titel aufführen will, erlauben dadurch keineswegs solche Vervielfältigungen.
 
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