AW: Welle Wels ???
So eine Entscheidung der KommAustria gibt es nicht und kann es nicht geben.
Die KommAustria ist als Behörde an Gesetze gebunden, neben Verwaltungsrecht an das Privatradiogesetz.
Die KommAustria überprüft die Sender anhand zweier Kriterien:
1) Das Privatradiogesetz (PrRG) - betrifft in diesem Zusammenhang vor allem die "60%" Regel - d.h. ein Sender darf maximal 60% modieriertes Programm von einem anderen Rundfunkveranstalter zeitgleich übernehmen (14 Stunden, 24 Minuten)
2) Allfällige weitere Lizenzauflagen, die sich meist aus dem "Beauty-Contest" im Lizenzverfahren ergeben. zB Volksgruppen bei Antenne 4/ HiT FM Bgld.
Zu dieser Kontrolle ist die KommAustria gesetzlich verpflichtet; sie kann von selbst tätig werden, oder aber auf Aufforderung (meist durch Mitbewerber)
Was nun (seitens der Regierung, speziell ÖVP, noch spezieller Molterer, auch Morak) geplant wird sind zwei Dinge:
1) Senderverbünde die mehr als 70% des Bundesgebiets abdecken (zB Kronehit) sollen die Möglichkeit erhalten als ein Radio mit einer Lizenz zu senden.
Hier ist quasi fix mit einer Verfassungsklage jener Betreiber zu rechnen, die Zusammenschlüsse mit weniger als 70% technischer Reichweite bundesweit haben. (zB HiT FM, Arabella, aber ev. auch Harmony) Wie wird man die 70% Grenze als nicht gleichheitswidrig bezüglich der Erwerbsfreiheit darstellen? Man darf gespannt sein. Worst Case: Es kommt, VfGh kippt es wieder - Gesetzespfusch soll ja im Privatradio schon das eine oder andere Mal passiert sein.
2) Das Ändern von Lizenzauflagen (wie zB Einstufung als AC/CHR/Oldie+Schlager) soll einfacher werden, wenn exogene Marktfaktoren sich ändern. (da kenne ich noch keine Details). Was sicher nicht geht, ist sich mit einem Schlager-Lokal-Konzept bewerben, und dann CHR Mantelprogramm spielen. (falls Hr. Bürger und Freunde das planen sollten

) Aufgrund eines recht harten Verfahrens in Wels hat Bürger eine Menge Auflagen in seinem Lizenzbescheid - einsehbar unter
www.rtr.at.
Alles klar?