Zumindest kommt es manchmal vor, dass bei der Wahl nicht der zuvor ausgeknobelte Kandidat gewinnt.
2011 beim MDR: die CDU Sachsen setzt durch, dass Bernd Hilder einziger Kandidat für die Nachfolge von Udo Reiter wird. Aber Hilder fällt im Rundfunkrat durch, und am Ende wird es Karola Wille.
2017 ein ähnliches Spiel beim Deutschlandradio. Es läuft alles auf Andreas-Peter Weber hinaus, aber die Wahl gewinnt Stefan Raue.
Tom Buhrow wurfe bei seiner ersten Wahl übrigens in einer offenen Wahl mit zwei anderen Kandidaten gewählt - Schönenborn war nicht darunter, dafür aber beispielsweise Radio-Bremen-Intendant Mezger.
Hintergrund ist, dass nach dem Recht in den Ländern nur zwei Wahlgänge erlaubt sind. Weitere Wahlversuche dann erst nach sechs Wochen Bedenkzeit.
SO werden die Pöstchen zugeschustert: Einfach nicht mehr als zwei Kandidaten zur Wahl stellen!
Das Argument, dass wegen der Sechs-,Wochen-Pause zwischen zwei Wahldurchgängen nur zwei Kandidaten zuzulassen sind, ist für mich nicht nachvollziehbar. Man lässt alle vier Kandidaten sich vorstellen im Rundfunkrat, samt Fragestunde, dann kommt der erste Wahlgang, hat dann niemand eine absolute Mehrheit gibt es einen zweiten Wahlgang zwischen den beiden stärksten Kandidaten, und scheitert der Kandidat, der dann die absolute Mehrheit insgesamt erreicht in einem der beiden Bundesländer, gibt es tatsächlich Klärungsbedarf.
Mir scheint, dass der Verwaltungsratsvorsitzende Hans-Albert Stechl, der seit sechsunddreißig Jahren (!) SWF-/SWR-Aufseher ist, und der die Einschränkung auf zwei Kandidaten durchsetzen möchte, unbedingt das Heft des Handeln behalten möchte. Offene Wahl? Hätten wir noch nie! Brauchen wir nicht! Ich weiß, wie der Hase läuft.