Werbung über ARI beim Verkehrshinweis (Sponsoring) im Radio - Ist das legal?

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Radiofreak11

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Als ich die Verkehrsfunk-Zusatzfunktion meines DAB+ Autoradios, die lokale Verkehrsmeldungen über UKW ins laufende DAB+ Programm einblendet, ausprobierte, habe ich festgestellt, dass ein Lokalsender die ARI-Aufschaltung offenbar auch ausgiebig für Reklame nutzt. "Und nur der Verkehrshinweis für Autohaus XYZ--- Autohaus XYZ in bla bla--- mit uns sicher durch den Verkehr" - so die etwa 10-sekündige Ansage mit ARI aus der Konserve im Intro. Dann folgte erst die Verkehrsmeldung, die keine Störungen zu vermelden hatte. Und selbstverständlich gab es dann im Abbinder auch noch mal Reklame-Gedöns wie "Autohaus XYZ --- mit uns sicher durch den Verkehr". Dürfen solche Werbedurchsagen bei gedrücktem ARI gemacht werden, oder darf ARI nur für die Durchsage aufgeschaltet werden?
 
Naja, in den meisten Studios heißt der Knopf schon noch "ARI".
Legal ist ein großes Wort. In den 80ern haben einige Sender angefangen, das Signal länger stehen zu lassen - in der Hoffnung, dass Du den ersten Titel so toll findest, dass Du Deine Kassette ausschaltest. Oder den Tease auf die Comedy. Das wurde damals sogar mal von Medienanstalten moniert. Inzwischen interessiert es niemanden mehr und Sponsoring für den Verkehrsfunk gibt's ja landauf, landab.
Um Deine Frage zu beantworten: Streng genommen sollte das Signal unmittelbar vor den Meldungen angehen und direkt danach wieder aus. Und nicht unmittelbar vor der Sponsoren-Nennung.
 
Das ist verboten. Genauso wie manche so "unsensibel" ihren Hinz piepsen dass man schon den Wetterbericht und noch die erste Hälfte vom Musiktitel in voller Lautstärke mithören muss. zur Not: Aufnahme mit Datum und Uhrzeit an die zuständige Landesmedienbehörde, dann hört dieser Unsinn sehr schnell auf. Dann haben die fleißigen Beamten wenigstens mal wieder was Spannendes zu tun als immer nur Frequenzausschreibungstexte für DAB-Multiplexe zu formulieren wo es hinterher nur eine Handvoll Interessenten gibt ;)

ARI und Hinztriller sind aber schon 2 Paar Schuhe.
Das ARI-System ist übrigens seit Jahren offiziell abgeschafft worden. Nachfolger bzw. Ersatzsystem ist RDS-TA/TP
Viele Sender nutzen es aber immer noch (auch Fritz z.B. und einige ARD-Nachtprogramme).
Sind wohl immer noch (wie schon bei "Digitalradiopflicht" vermutet) zuviele Uralt-Autoradios ohne RDS-fähige Displays unterwegs.

Der Sponsoren-Hinweis darf übrigens auch nur den Hinweis auf "präsentiert Ihnen,.../präsentiert von" und höchstens noch ein Nachsatz "Ihr Küchenstudio Holzapfel, der Partner für Massivholz-Einbauküchen in der Baumstraße 75" enthalten aber nicht noch lange Texte mit werblichem Inhalt wie "Übrigens: Am Sonntag ist bei uns Tag der offenen Küchentür, da erwarten Sie viele spektakuläre Angebote und die Möglichkeit, mit einer Stihl-Motorsäge ein Kunstwerk aus Holz zu schnitzen, Probieren Sie die schmackhaften Baumkuchen von unserem Partner, der Bäckerei Hefeschmaus....", das geht nur wenn davor eine Werbekennzeichnung kommt. Weil das ist dann kein Sponsor mehr. Das hatte doch mal jemand hier erläutert als es um den Unterschied Werbung und Sponsor ging.
 
Die nutzen aber nur aus Nostalgiegründen den Hinztriller als Geräusch, geschaltet wird aber über RDS. Denn es gibt weit weniger Autoradios ohne RDS, als Du hoffst.
 
@gerliman
Nun ich trage einen chinesischen Namen und heiße nicht Google oder Alexa. Basis ist die die gemeinsame Richtlinie der Landesmedienanstalten (WerbeRL / HÖRFUNK) Da kannst alles nachlesen. Die wird regelmäßig aktualisiert.
 
"Das ist verboten". Wo steht das? Eine Quelle wäre da sehr hilfreich.
Das steht in den Spezifikationen für das ARI-System. Und vielleicht wenn du ein ganz altes Autoradio hast das noch die ARI-Funktion unterstützt steht dazu auch was in der Bedienungsanleitung.
Genau wie in den RDS-Standards ziemlich weit hinten steht, dass dynamisches PS oder Wechsel-PS eine missbräuchliche Nutzung darstellt und für diesen Zweck ausschließlich die RT-Funktion zu verwenden ist.

Es liegt doch schon in der Natur der Sache dass Missbrauch nicht vorgesehen war, denn Sinn dieser Erfindung sollte es doch eben gerade sein, einen Ton zu finden, der in keinem Musikstück vorkommt, damit eben nicht das Autoradio versehentlich oder zweckentfremdet lauter geschaltet wird, sondern wirklich nur bei Warnmeldungen.
Wenn das permanent laut und leiser schaltet für Eigenwerbung nimmt das doch im Ernstfall keiner mehr ernst oder deaktiviert es von Hand oder lässt das Radio gleich aus.

Aber wo kein Kläger, da bekanntlich kein Richter.
 
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Also jetzt gibt es angeblich zwei Quellen. Wenn es VERBOTEN wäre, würde es nicht schon so lange gemacht werden. Es steht in der Bedienungsanleitung für ein Autoradio, dass der ARI nicht schon etwas früher aufgemacht und/oder etwas später zugemacht werden darf?

Ich kenne nur die Regel, dass der ARI maximal zwei Minuten scharfgeschaltet ist. Wird er aktiviert, deaktiviert er sich automatisch wieder nach zwei Minuten (senderseitig). Keine Ahnung, ob das noch so gehandhabt wird.

Aber von einem VERBOT einer Durchschaltung von Programmteilen unmittelbar vor oder nach den Verkehrsmeldungen ist mir noch nie was untergekommen und falls es das gäbe, würde tausendfach täglich dagegen verstoßen.
 
Wenn es VERBOTEN wäre, würde es nicht schon so lange gemacht werden.
Was für eine atemberaubende Logik.
Vergewaltigung, Raub, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Wohnungseinbruchdiebstahl, Mord und Totschlag sind auch alle verboten.
Und gibt es immer noch reichlich.
Nach deiner Logik, dürften überhaupt keine schweren Straftaten mehr verübt werden, weil die Folgen viel weitreichender sind als ein fehlerhaft Platzierter Pfeifton im Radio.
Was sagt uns das jetzt?

Durchschaltung von Programmteilen
sind schon alleine deshalb nicht sinnvoll und nicht erlaubt, weil es sich bei der Autofahrer-Rundfunk-Information eben um einen Verkehrsservice mit Warnungen und Gefahrenmeldungen über Staus, behinderungen usw. handelt.

So wie du dir auch nicht einfach als Zivilist ein Blaulicht aufs Dach setzen kannst und damit über die A 7 düsen kannst.

Wenn man den zu Beginn der Nachrichten einschaltet und vor der Werbung um halb wieder ausschaltet, wird doch das ganze System mit der Warnfunktion die sich der Herr Hinz ausgedacht hat, ad absurdum! Das stellt dann einen Missbrauch dar.

Das war doch nicht dafür gedacht oder entwickelt worden, Wettermeldungen durchzugeben oder die nächsten 3 Musiktitel im Supermix zu bewerben. Das sagt doch schon der gesunde Menschenverstand.

falls es das gäbe, würde tausendfach täglich dagegen verstoßen.

Genau wie tausende Autofahrer täglich beim Abbiegen "vergessen" zu blinken oder gar nicht mal mehr wissen, was ein Blinker ist und wozu man den nimmt.

Du kannst ja auch mal selber recherchieren, vielleicht findest du ja eine bessere Quelle. Im Bürokratenstaat Deutschland ist das sicher noch irgendwo anders niedergeschrieben, vielleicht so Richtung Notfallplan/Innenministerium/Krisenmanagement/Havarie/Missbrauch von Notrufen. Es ist im Übrigen auch verboten, den PTY 31 zu setzen. Und trotzdem wird das gemacht!
 

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ARI, die Autofahrerrundfunkinformation mit den Bereichskennungen A bis F, ist seit wieviel Jahren of air :wall:
Glaube, da war Helmut Kohl noch Kanzler.
 
Und wenn ihr euch auf den Kopf stellt und Purzelbäume schlagt, steht bei den meisten Sendern immer noch ARI auf den blauen Knöpfen, weil dann jeder weiß, was gemeint ist. Ok, beim Bayerischen Rundfunk steht vermutlich SIGI drauf. ;)
Und selbstverständlich läuft das überall (bis auf wenige Ausnahmen) ohne den hörbaren Hinztriller.
Aber bevor jemand kommt und von RDS-Verkehrsdurchsagensignal redet, sagt man halt ARI. Ist das so schwer?
 
Ich habe die Lautstärkeerhöhung sowieso abgeschaltet, weil gerade bei wdr2 das gerne mal mitten in der Musik angeschaltet wird, die dann ohrenbetäubend meine Hörnerven trifft. Zumindest bei diesem Sender läuft das absolut nicht sauber. Weder beim Einschalten noch beim Auschalten.

Das lief früher definitiv besser.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was für eine atemberaubende Logik.
Vergewaltigung, Raub, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Wohnungseinbruchdiebstahl, Mord und Totschlag sind auch alle verboten.
Und gibt es immer noch reichlich.
Nach deiner Logik, dürften überhaupt keine schweren Straftaten mehr verübt werden, weil die Folgen viel weitreichender sind als ein fehlerhaft Platzierter Pfeifton im Radio.
Was sagt uns das jetzt?


sind schon alleine deshalb nicht sinnvoll und nicht erlaubt, weil es sich bei der Autofahrer-Rundfunk-Information eben um einen Verkehrsservice mit Warnungen und Gefahrenmeldungen über Staus, behinderungen usw. handelt.

So wie du dir auch nicht einfach als Zivilist ein Blaulicht aufs Dach setzen kannst und damit über die A 7 düsen kannst.

Wenn man den zu Beginn der Nachrichten einschaltet und vor der Werbung um halb wieder ausschaltet, wird doch das ganze System mit der Warnfunktion die sich der Herr Hinz ausgedacht hat, ad absurdum! Das stellt dann einen Missbrauch dar.

Das war doch nicht dafür gedacht oder entwickelt worden, Wettermeldungen durchzugeben oder die nächsten 3 Musiktitel im Supermix zu bewerben. Das sagt doch schon der gesunde Menschenverstand.



Genau wie tausende Autofahrer täglich beim Abbiegen "vergessen" zu blinken oder gar nicht mal mehr wissen, was ein Blinker ist und wozu man den nimmt.

Du kannst ja auch mal selber recherchieren, vielleicht findest du ja eine bessere Quelle. Im Bürokratenstaat Deutschland ist das sicher noch irgendwo anders niedergeschrieben, vielleicht so Richtung Notfallplan/Innenministerium/Krisenmanagement/Havarie/Missbrauch von Notrufen. Es ist im Übrigen auch verboten, den PTY 31 zu setzen. Und trotzdem wird das gemacht!
Sorry, Du hast einfach keine Ahnung vom Metier. Aber das zeigst Du in jedem Post. Die Autoradio-Bedienung als Verbotsquelle zu nennen, das sagt schon alles. Und die Reaktion auf meinen Hinweis, sagt noch mehr aus.
 
gerliman schrieb:
Du hast einfach keine Ahnung vom Metier.

Na du beherrschst immerhin das Vollzitat, den Mehrfachpost und persönliche Beschimpfungen...
Ist schon mal ein Anfang!

gerliman schrieb:
Die Autoradio-Bedienung als Verbotsquelle zu nennen

Also in meinem PKW-Manual steht z.B. auch dass es gemäß StVO verboten ist, die Hupe zu "vermeidbaren Zwecken" einzusetzen sondern nur im Gefahrenfall.
Und in der Beschreibung meiner Anlage steht dass das dauerhafte Hören auf zu hoher Lautstärke "möglicherweise in Ihrer Region eine strafbare Handlung" darstellt. (Lärmbelästigung)

Was ist also jetzt dein Problem? Wahrscheinlich das, dass du selber keine bessere oder überhaupt keine Quelle findest.
Bedienungsanleitungen gingen bis etwa Mitte der 90er Jahre weit über "Stecken Sie Schraube A in Lochbohrung 12" hinaus
und enthielten sehr häufig Querverweise auf Gesetzestexte.
Auf die Idee, selber mal zu suchen, wie von mir weiter oben angeregt, bist du ja nicht gekommen.

Es wurden andere Quellen genannt, die Werberichtlinie und die ARI-Spezifikation.
Darauf gehst du gar nicht erst ein.
Arbeite mal an deinem Umgangston. Kein Wunder dass dir keiner mehr eine Quelle nennt wenn du so einen rüden Ton an den Tag legst.

Fan Gab Radio schrieb:
Dann klag du doch.

Warum sollte ich?
Das thema wurde nicht von mir erstellt.:wall:
Eine Möglichkeit, das schnell und effektiv zu ahnden,
wurde ebenfalls schon genannt: Formloses Schreiben mit kurzer Aufnahme an die zuständige Landesmedienanstalt.
Spart die Anwaltskosten!
 
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aufgrund Paragraph 4, Absatz I, Satz 3 der Blaupunkt-Autoradioanleitung erhebe ich Anklage wegen zu früher Durchschaltung des ARI-Signals
Das sollte doch bei einer zuständigen Behörde oder auch der BNetzA kein Problem sein. Die überwachen das ganze schließlich ja und sollten eigentlich kontrollieren, ob die Dienste normkonform genutzt werden. Dahin kann man das auf jeden Fall melden.
 
So wie du dir auch nicht einfach als Zivilist ein Blaulicht aufs Dach setzen kannst und damit über die A 7 düsen kannst.
Kannst Du doch! Ein billiges, illegales Blaulicht auf dem Dach wird im Falle der Erwischtwerdens eingezogen und wegen Amtsanmaßung mit ein wenig Bußgeld geahndet. Auf dem Standstreifen kommst Du weniger schnell voran und ist im Falle des Erwischtwerdens teurer. :D
 
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Blitzer über Ari.....ist das erlaubt?

Genau genommen nein. Der Oberpfälzer Regionalsender Ramasuri nimmt es auch damit ganz genau. Verkehrsjingle wird abgespielt dabei aber kein RDS TA Bit, Werbung "Der Verkehr wird ihren Präsident von...". Danach wird erst auf dem "ARI" Kopf gedrückt, dabei wird RDS TA Bit auf 1 gesetzt und gleichzeitig erklingt der Hinz Triller, der heute nicht mehr bräuchte, der hat den ARI Coder gesteuert. Die Verkehrsmeldungen werden vorgetragen, bevor man allerdings die Blitzermeldungen vorlist, wird vorab wieder auf den ARI gedrückt, der Hinz in kurzform erklingt erneut, TA Bit am RDS Coder wird zurückgestellt auf 0. Die Biltzer werden ohne VF Signaliserung vorgetragen. So wäre es richtig, wenn man es ganz genau nehmen würde.
 
radioeins/RBB hat das (als man noch welche hatte) richtig gemacht mit den Blitzern.
Verkehrspiepser an, nach den Meldungen (unter der Ansage "Sie haben uns folgende Blitzer gemeldet") Pieps aus.

Die "Ausnahmen" (also Sender die heute noch piepsen) sind gar nicht mal so selten.Den Hinztriller verwenden noch viele Sender im In- und sogar im Ausland, u.a. die Stimme Bornholms!

Der Sender mit dem PTY-Missbrauch war DK-Radio4 aus Rangstrup.
 
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