Wie muss das Titelstreaming aussehen?

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ogonne

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Moin zusammen,
es gibt unter Moderatoren im I-Net-Radio immer wieder die Diskussion wie der Dateiname/Tag der zu streamenden Songs aussehen muss. Auch wird immer wieder die Frage gestellt, wie lang dürfen die gespielten Titel max. sein und muss ab einer bestimmten Länge eine Zwischenmoderation stattfinden? Darf ich einfach so eine CD abspieloen? Ist es erlaubt VA Songs zu senden?

Ich hoffe irgendjemand hat dazu verbindliche Info's.
Vielen Dank und Gruß
 
Die Lizenzbestimmungen der GVL sind dir bekannt?
Auch wird immer wieder die Frage gestellt, wie lang dürfen die gespielten Titel max. sein und muss ab einer bestimmten Länge eine Zwischenmoderation stattfinden?
Immer wieder, echt?
Ich höre das zum ersten Mal. Nicht schlecht, worüber man sich so Gedanken machen kann.

Okay, Gegenfrage: Wie lang ist die längste Maxi-Version auf deiner Festplatte?
Ist es Wolfgang Petrys längste Single der Welt (falls ja: Welcher Teil? :wow:)? Oder gibt es noch andere bei dir?
 
Hier findet sich in der Tat keine Antwort auf Deine speziellen Fragen. Ich finde jedenfalls keine Definition des Begriffs "Titel". Also: GVL kontakten. Telefonnummer (die Hotline ist immerhin zwei Stunden am Tag erreichbar :D) und E-Mail-Adresse stehen dort. Antwort würde mich sehr interessieren.
 
Au weia. :rolleyes:
Die anderen Fragen, @count down , sind schon etwas ...
... wie der Dateiname/Tag der zu streamenden Songs aussehen muss.
Eigentlich wollte ich antworten "bei YouTube-Downloads und Filesharing-Austausch ist der Name der Quelle mit anzugeben", aber das machen die Programme mittlerweile sogar von selbst - in Tag-Feldern, die nicht sofort erkennbar sind. Habe ich neulich bei einem DJ auf seinem Laptop an der Konsole gesehen und mich vor Lachen fast weggeschmissen. Stand sogar der Programmname mit Versionsnummer noch dabei. :wall:

8. Übermittlung von Informationen zur Rechtewahrnehmung
... und muss ab einer bestimmten Länge eine Zwischenmoderation stattfinden?
Wer so etwas halbwegs glaubwürdig behauptet und dabei auf Mitstreiter trifft, die das auch noch glauben, verdient meinen Respekt.
In der Folge dürfte es nämlich kein unmoderiertes Nachtprogramm geben, sondern ein Moderator muss zwingend alle zwölf Minuten das Programm als "noch am Leben" kennzeichnen. So etwas ähnliches wie die Sifa bei der Bahn; andernfalls wird das Programm zwangsweise abgeschaltet.
:wow:
Also manchmal... denkt ihr bei den Webradios noch selbst oder muss man als Moderator dort einen bestimmten IQ zwingend unterschreiten?
Darf ich einfach so eine CD abspieloen?
2. Musikprogramm in Verbindung mit 6. Verhinderung des Scannens und Aufnehmens des Programms.
Wenn Du das mit der CD schaffst: Bitte...
Ist es erlaubt VA Songs zu senden?
Wenn Du damit 9. Keine Übertragung unautorisierter Musikaufnahmen meinst, erledigt sich das hiermit.

Diese Textpassagen sind seit anno Tobak nahezu unverändert geblieben. Das kann doch nicht so schwer sein.

Mit dem Begriff "Titel" würde ich mich auch nicht so schwer tun. Ein klassischer Megamix sollte sendefähig sein; erstreckt er sich über eine volle CD-Länge mit einzeln aufgeführten Titeln ("Der Karneval Stimmungs-Hitmix"), würde ich nicht mehr von einem einzelnen Titel sprechen. Ähnlich dürfte es bei fertigen, sogenannten DJ-Mixen auf House-, Trance- und Techno-CDs aussehen.
 
...immer wieder erquickend welch teilweise sinnigen Antworten in Foren erfolgen.
Auch hier ist überraschend sehr belustigend.
Ich würde mal sagen Thema durch!
 
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