Wieder mal GEZ!

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AW: Wieder mal GEZ!

Ist ganz einfach: Damit ein Volksentscheid angesetzt wird, sind 129.924 Stimmen erforderlich. Beim Volksentscheid selbst müssen dann 806.159 Bürger für die Abschaffung der Gebühren stimmen.
 
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Das ist mir klar. Aber was um alles in der Welt hat das mit dem "Gesetz zur Legalisierung von Rauchen in Gaststätten" zu tun?
 
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Kann man auch GEGEN die Qualmerei stimmen? Dann gehe ich auch auf's Rathaus.
Allerdings muß ich ehrlich sagen daß ich mir nicht schlüssig bin ob ich FÜR die GEZ-Gebühren stimmen würde.
 
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Da muss ich dich enttäuschen. Wie ich aus zuverlässiger Quelle weiß, steht die Nachrichtenlage nachts um zwei oder drei in keinerlei Zusammenhang mit der Frage, ob man gerade aufs Klo muss oder nicht.
Ich möchte das noch mal aufgreifen, obwohl es OT ist:
Manchmal habe ich den Eindruck daß besonders wichtige oder aktuelle Meldungen ( oder Beides ) die Nachts ausgestrahlt wurden dann am Morgen nicht mehr in den Nachrichten zu finden sind. Das könnte ich nachvollziehen wenn es andere wichtige aktuelle Ereignisse oder eine Weiterentwicklung der zuvor gemeldeten Situation gäbe aber manchmal werden da nur mehr oder minder Nichtigkeiten vertont und das, was eigentlich interessant wäre dringt nicht ans Ohr der inzwischen erwachten Menschheit.
Vielleicht empfinde ich das einfach nur so weil meine Gewichtung von "interessant" und "wichtig" natürlich sehr subjektiv ist aber dieses war der Hintergrund meiner Rede.
 
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Ich kenne ja die hessische Landesverfassung nicht, aber ich habe Zweifel, dass sich das gebührenfinanzierte Rundfunksystem so einfach durch Volksentscheid oder Bürgerbegehren abschaffen lässt. Und selbst wenn, dann müsste die dadurch entstandene Regelungslücke durch vergleichbare Regelungen auf der Grundlage des Grundgesetzes und der zum Rundfunksystem entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefüllt werden. Ob das dann so ganz ohne öffentlich-rechtliche Medien und eine Gebührenfinanzierung funktionieren würde, daran habe ich ebenfalls Zweifel.
 
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Ich kenne ja die hessische Landesverfassung nicht, aber ich habe Zweifel, dass sich das gebührenfinanzierte Rundfunksystem so einfach durch Volksentscheid oder Bürgerbegehren abschaffen lässt. Und selbst wenn, dann müsste die dadurch entstandene Regelungslücke durch vergleichbare Regelungen auf der Grundlage des Grundgesetzes und der zum Rundfunksystem entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefüllt werden. Ob das dann so ganz ohne öffentlich-rechtliche Medien und eine Gebührenfinanzierung funktionieren würde, daran habe ich ebenfalls Zweifel.


Ich will hier nicht der Besserwisser sein, aber Volksentscheide gibt es nur auf Landesebene, die GEZ betrifft doch die ganze BRD.
 
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Hallo ente, ich sehe darin keinen Widerspruch zu den von mir geäußerten Zweifeln. Im Gegenteil, das käme dann noch als Hindernis dazu.
 
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ente schrieb:
Ich will hier nicht der Besserwisser sein, aber Volksentscheide gibt es nur auf Landesebene, die GEZ betrifft doch die ganze BRD.
Allerdings müssen die Rundfunkstaatsverträge, und darin ist die Rundfunkgebühr, glaube ich, festgeschrieben, von allen Landesparlamenten ratifiziert werden, um Gültigkeit zu erlangen. Und sollten es nicht die RSV sein, so müssen doch alle Landesparlamente einer Gebührenerhöhung, Pardon, "Anpassung", zustimmen.

Ob nun allerdings ein Parlament per Volksentscheid gezwungen werden kann, den Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
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Ich werde zwar mit meinen beiden Links die Diskussion vermutlich wieder anfachen, was ich eigentlich nicht will,
wollte Euch aber diese doch sehr extreme bzw. radikale Meinungsäußerung nicht vorenthalten.
Inwiefern seine weniger radikal dargelegten Rechtsauslegungen haltbar sein könnten, mag ich nicht entscheiden...

Der erste Fundort und der weiterführende Link zu google search

Ich hatte übrigens nicht nach dem Stichwort GEZ, sondern nach Elmi gefahndet. ;)

ISI
 
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Nun ja, anstatt sich von derart krausen Gedanken das Gehirn verknüllen zu lassen würde ich lieber auf RA Dr. Ralf Höcker verweisen der auch beschrieben hat warum und wie man keine GEZ-Gebühren zahlen muß.

Ich bin in keiner Weise bekannt, verwandt oder verschwägert mit Hr. Höcker, finde lediglich seine Bücher eine recht interessante und amüsante Lektüre.
 
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Man beruft sich auf die Existenz der so genannten Händlerpauschale, die ja schließlich auch für TV/etc.-Fachhändler gelte... Ein Gebrauchtwagenhändler verkaufe eben auch in größerem Stil eingebaute Autoradios ;)

Urteilsbegründung vom 29.01.2008 schrieb:
...Der Kläger sei Halter der Gebrauchtwagen, die er angekauft habe und im eigenen Namen anbiete. Deshalb unterliege er für die in den Fahrzeugen eingebauten Radiogeräten der Rundfunkgebühr. Die Erhebung einer Händlergebühr statt Gebühren für jedes einzelne Radiogerät begünstige den Kläger und sei deshalb nicht zu beanstanden. Da er wegen der pauschal erhobenen Gebühr nicht jede Veränderung im Bestand seiner Gebrauchtwagen anzeigen müsse, sei auch der SWR nicht verpflichtet, mit erheblichem Verwaltungsaufwand Ermittlungen über die Ausstattung der Fahrzeuge mit Radiogeräten anzustellen. Vielmehr könne ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass sich in den Gebrauchtwagen des Klägers Radios befänden. Das Vorhalten eines roten Kennzeichens erfülle hingegen keinen Gebührentatbestand, so dass hierfür keine Rundfunkgebühr entstehe.
Quelle: Die Jura.Blogs

Dazu hier vielleicht auch noch die Vorgeschichte.

Wartet ab! Im nächsten Jahr trifft es 'Conrad' etc..., weil sie potenzielle technische Radio-Bestandteile in noch nicht montierter Form zum Verkauf vorhalten ;)
 
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Man beruft sich auf die Existenz der so genannten Händlerpauschale, die ja schließlich auch für TV/etc.-Fachhändler gelte...
Die eine genauso irrwitzige Idiotie ist, wie der Unfug, der da jetzt Autohändlern droht. Manchmal kann man wirklich nur noch mit dem Kopf gegen die Wand rennen... :wall:
Die GEZ sollte lieber ein Bonus-System für jedes verkaufte Auto mit Radio und angehängter GEZ-Anmeldung einführen! Gleiches gilt für Händler von Rundfunkgeräten.
 
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Euch ist aber schon klar dass die Alternative zur Händlerpauschale, eine Gebühr für alle zum Verkauf/Reparatur bereitgehaltenen Geräte, das Anmelden jedes Gerätes einzeln ist?

Ok, der SWR hat geschlafen und konnte kein Gerät konkret nachweisen und das OVG hat den Nachweis nicht gefordert… Ob das gerecht ist, kann man streiten…

Aber einem Händler wie in der Vorinstanz das Händlerprivileg gänzlich abzuerkennen, mag zwar im Einzelfall für diesen Gebrauchtwagenhändler gut gewesen sein, für jeden halbwegs seriös arbeitenden Händler wäre das jedoch ein Horrorszenario.
 
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Ja, formal und juristisch korrekt ist das. Aber moralisch angemessen und dem Zweck entsprechend ist es nicht: Die Autoradios in den Verkaufsfahrzeugen hält der Händler ja nicht zum schwarzhören bereit, die werden höchstens mal zu einer Demonstration auf einer Probefahrt eingeschaltet. Die Probefahrten machen in der Regel Kaufinteressenten, die schon Rundfunkgebühren zahlen. Und für ein Probehören würde es auch eine Kassette oder CD tun, wenn man dadurch die Radiogebühr vermeiden könnte.

Das ist einer der vielen vielen bürokratischen Stolpersteine, mit denen man hierzulande Selbstständigigkeit vermiest und unlukrativ macht:wall::wall::wall:
 
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Ich mache mal einen Vorschlag: Jeden, der auf einem bekannten Auktionsportal ein Rundfunkgerät zum Verkauf feilhält bei der GEZ anzumelden. Das schafft zusätzliche Gewinne, das verbessert die Qualität des Programmes!

Wirklich, die gegenwärtige Steuerhinterziehungsaffäre ist eine miese Sache aber diese bodenlose widerliche und staatlich sanktionierte Abzockerei von Seiten der GEZ ist absolut widerwärtig.
Da möchte man doch die Rundfunkgebüren schon alleine aus Protest verweigern. :mad:
 
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Provinzposse aus der Stadt der unbegrenzten Unmöglichkeiten:

Jenaer Kleingärtner werden - formal korrekt - derzeit abgemolken. Sie laufen dagegen allerdings an höchster Stelle Sturm, obwohl die Rechtslage sehr eindeutig ist. Bin gespannt, ob da noch eine Fortsetzung kommt oder ob man es bei der Belehrung des Fußvolkes beläßt.

Und überrascht bin ich auch. Jena ist dafür bekannt, daß Satschüsseln auf dem Balkon zum Rausklagen des Mieters und die Absicht, eine Satschüssel aufzustellen, zur Nichtvergabe von Wohnraum führt. Irgendwie ist man aber inkonsequent. Die Kleingärtner durften also... erstaunlich. Wo kommen wir denn hin, wenn jemand gemietete Flächen tatsächlich benutzt?
 
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Interessant finde ich diese Stelle:

Zudem gab es ein Angebot an die Kleingärtner: Kassiert wird nicht fürs ganze Jahr, sondern pauschal für drei Monate...

Die GEZ handelt also nach dem Motto "Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach", obwohl die Rechtslage eigentlich eindeutig ist. GEZ-Gebühr also Verhandlungssache? Wenn das Schule macht...

vg Zwerg#8
 
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Diese Stelle fand ich auch recht interessant. Wenn das keine fehlerhafte Übermittelung, sondern real gelebte Praxis ist, wäre das gesamte GEZ-Modell noch maroder, als es ohnehin schon ist. Ich bin z.B. von 14 Tagen berufsbedingt 12 Tage nicht in der Wohnung und abgeschnitten von jeglichem Rundfunkempfang. Darf ich dann auch die GEZ-Zahlung auf 15% kürzen?

Vorhin noch eingefallen: der Aktionismus in Jena kommt gerade jetzt nicht ganz unerwartet. In wenigen Wochen startet DVB-T, dann werden sicher einige Schüsseln gegen unauffälligere Antennen ausgetauscht. Da man 25 kW mitten in die Stadt gestellt hat, dürfte eine Wurfantenne oft reichen.
 
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In wenigen Wochen startet DVB-T, dann werden sicher einige Schüsseln gegen unauffälligere Antennen ausgetauscht.

Ich glaube wirklich nicht, daß jemand in Jena seine Sat-Schüssel wegen 12 ÖR-Programmen auf DVB-T abmontiert. Aber okay, als unauffällige Alternative im Kleingarten... Da reicht sicher ein "nasser Bindfaden" (oder ein aufgetrenntes Koax-Kabel) zum Empfang.

vg Zwerg#8
 
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Also, der werte Herr Oberbürgermeister (also der, der dieses Amt offiziell nach außen hin vertritt), glaubt, nein, hofft sehr wohl, daß dank DVB-T noch mehr Schüsseln verschwinden können. Von dieser Aussage existiert auch eine Aufzeichnung, die gerne nachgereicht werden kann.
Man sehe es ihm großzügig nach. Er ist Theologe und an dieser Stelle nicht kompetent. Deshalb hat er auch im Alleingang für DVB-T in Jena entschieden, um (sinngemäß) "Schaden von der Stadt abzuwenden".

Wobei: 12 Pogramme dürften in einer Stadt, deren größtes Feindbild Leute sind, die schonmal in Freiheit gelebt haben, doch fast schon eine geistige Überforderung darstellen...
 
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Ansich hat sich de GEZ überlebt.
Viel zu sehr ist man im KleinKLEIN bemüht immer wieder neue sog. Schwarzseher zu finden, was sehr hohen Aufwand und Kosten und Personal verursacht.

Generell sollten öfftl. Sender aus einer allgemeinen Abgabe, die jeder Bürger gezwungener Maßen leisten muß, finanziert werden oder aber aus dem generellem Steueraufkommen, welches der STAAT hat.

Ich mein,für sämtliche andere Sinnige und unsinnige Projekte ist auch Geld da.Ich erinner nur an die 500 Mio Euro welche die Bundesregierung demnächst jährlich zur Rettung der Globalen Ökosysteme bereitstellen will.

Die Idee ist ja GUT aber Deutschland wird leider nicht die Welt retten und erst Recht nicht mit 500Mio,jährlich.


Die jetztige Form des "Gebühreneinzuges" ist in rechtlicher, methodischer und in Fragen der Nutzergerechtigkeit sehr fragwürdig.

@ Radiowaves

Ja die Wurfantenne dürfte dann in Jena ausreichen für DVB-t, allerdings nur für die Freunde der Öffentlichen, die Privatjunkies brauchen weiterhin KABEL und SCHÜSSEL... :) Also das Ganze ist wie ein neues AUTO, mit hohen Kosten

Aber leider nur 2 Rädern .......!
 
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