Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

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AW: Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

und noch ne ganz dumme Frage, was ist wenn ein Student mir eine CD mitbringt und sich wünscht von dieser CD ein Lied gespielt zu bekommen.
An sich habe ich das Recht nicht erworben durch den Kauf dieser CD. Allerdings ist die Quelle Legal.

Gruß
 
AW: Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

Nein, aber er hat sie gekauft - inklusive Lizenzanteilen im Kaufpreis.

Du darfst jetzt aber nicht eine Kopie (auch nicht als mp3) erstellen und diese behalten und senden, wenn der Student wieder weg ist.
CD wieder weg - Titel aus dem Archiv verschwunden. So einfach ist das.

Das war doch so gemeint, dass der Student Dein Studiogast ist, oder?
 
AW: Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

Herrliches Beispiel!

Für den, der diese Zeilen lesen und in meinen Postings zwischen den Zeilen lesen kann, dürften spätestens jetzt alle Fragen beantwortet sein. ;)
 
AW: Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

Für den, der diese Zeilen lesen und in meinen Postings zwischen den Zeilen lesen kann, dürften spätestens jetzt alle Fragen beantwortet sein. ;)

Es wäre als Webcaster traumhaft, das zwischen den Zeilen stehende auch einfach so umsetzen zu können; wenn es da nicht noch Unterschiede zwischen Webcasting und Simulcasting gäbe.

Reine Webcaster werden von der GVL schon fast Stiefmütterlich behandelt, und durch die Betriebsvoraussetzung Webcasting in ihrem Handeln eingeschränkt. Selbst die für uns zuständige MA-HSH signalisierte Unverständnis für diese Einschränkungen...
 
AW: Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

Am Besten gefaellt mir das Label "Privatarchiv" - hat dessen Labelcode auch nur vier Stellen, lieber Runterzaehler???

:))
 
AW: Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

bisschen OT aber wo finde ich bei ITUNES die AGBs würde gern suchen ob die jungs das Senden auch verbieten.
 
AW: Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

danke, ich hab die AGBs nach folgenen wörter durchsucht.
senden, stream & radio.

Mir war es nicht ersichtlich das eines ausgeschlossen ist. Gibt es bei Itunes andere AGBs wenn man lied herunterlädt?
 
AW: Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

NUTZUNGSREGELN

(i) Sie sind berechtigt, die Produkte nur für den privaten, nicht-gewerblichen Gebrauch zu nutzen.

Wenn du es ausstrahlst, ist es wohl kaum mehr privat.
 
AW: Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

Aber:

iTunes Store AGB -> Nutzungsregeln

(iv) Sie dürfen eine Audio-Playliste bis zu sieben Mal brennen. Sie dürfen die Audio-CD, auf die Sie Ihre iTunes Produkte gebrannt haben, genauso nutzen wie Sie eine aus einem normalen Einzelhandelsgeschäft erworbene Audio-CD entsprechend dem deutschen Urheberrechtsgesetz nutzen dürfen.

Wenn ich also aus den Downloads eine CD brenne, die ich genauso nutzen darf wie eine im Einzelhandel erworbene, hat sich das Problem doch erledigt, oder? Denn von CDs aus dem Einzelhandel darf ich ja via GEMA/GVL senden, gelle?
 
AW: Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

In Posting #34 zitiert Oddy die GVL:

Sehr geehrter Herr ......,

Titel, die ein Endverbraucher von Musicload etc. herunter geladen und gespeichert hat, sind nicht nur legal, sondern können natürlich auch legal genutzt werden – und zwar nach Maßgabe der beim Kauf eingegangenen Bedingungen. Sofern nach diesen Bedingungen der Titel auf eine Computer-Festplatte kopiert werden darf und keine weitere Nutzungseinschränkungen (etwa durch DRM-Systeme) vorliegen und für den Käufer verpflichtend sind, kann der Titel natürlich auch für Webcasts verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

GESELLSCHAFT ZUR VERWERTUNG VON
LEISTUNGSSCHUTZRECHTEN mbH. (GVL)
i.A.

David Abraham

Ich selbst schrieb in #34:

Eines ist zumindest klar: Hat der Sender den Tonträger physisch oder via MPN legal erworben, hat er damit auch das Senderecht erworben. Er hat ein Senderrecht allerdings noch nicht erworben, wenn er zwar GVL-Gebühr abführt, den Tonträger aber nicht gekauft hat. Insofern ist Dein dritter Absatz nicht richtig, yps77.

Ist schließlich Tonträger und damit das Senderecht erworben worden, ist es m.E. dann nicht mehr relevant, von wo die Sendedatei stammt (digital gewandert von CD, digital gewandelt vom MPN, meinetwegen die Downloadversion von musicload o.a.). Im Falle einer Prüfung ist ja das physische Exemplar vorzeigbar oder der MPN-Zugang nachweisbar.

Nach der Aussage von GVL in Posting #34 sehe ich nun den Kauf eines Titels bei den Downloadportalen auch als legalen Erwerb des Titels und damit den Erweb des Senderechtes innerhalb des Sendevertrages zwischen Sender und GEMA/GVL an.

Lies das bitte nocheinmal nach. Auch die danach folgende Diskussion.
 
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