88.6 im Burgenland

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Kleetschi

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Seit mehreren Monaten läuft auf den beiden ehemaligen Antenne4-Frequenzen ein Trailer für 88.6 - der Supermix fürs Burgenland. Mit den ewig gleichen Jingles und gleichen Liedern.

Was soll das? Es kann doch nicht so schwer sein, zumindest das Programm aus Wien im gesetzlichen Rahmen durchzuschalten. Wär schon mal ein billiger Anfang.

Und in einem weiteren Schritt irgendwo ein Studio (etwa das Ex-Antenne) herzunehmen und die lokalen Einstreuer zu produzieren.

Weiß jemand, ob die jetzige Vorgehensweise gesetzlich gedeckt ist? Und wenn ja, wie lange, bis die Lizenz wegen Nichteinhaltung weggenommen wird. Weil ein Programm an sich ist das ja nicht. Wird langsam Zeit, dass sich die RTR das ansieht.
 
Was soll die RTR tun?

Soviel ich weiß, ist die Antenne 4 Lizenz eine Unbeeinspruchte. Was die RTR also machen könnte, ist zu überprüfen, ob Antenne 4 gegen das PrRG verstößt oder gegen Lizenzauflagen. (Die hier durch den Anteil an Volksgruppenprogrammen definiert ist).

Soweit ich gehört habe, laufen zwischen den einzelnen Schleifen immer wieder Musiktitel für die kroatische Volksgruppe. (laut Lizenzbescheid sind die Volksgruppenanteile nicht wirklich genau ausdefiniert, wie es halt bei den Entscheidungen der alten Behörde meistens war)

Als Verstoß gegen das PrRG kann man das Programm nicht werten (Abdrehen - das gibt´s eigentlich nur bei Sendeausfällen über längere Zeit bzw. "Fortgesetzen Verstößen" - und bisher ist bei A4 nicht ein einziger festgestellt worden)

Ich halte die Forderung nach Volksgruppenradios absolut für legitim. Aber es nur zu fordern, den ORF Ex-Obligo zu lassen und sich nichts zur Finanzierung zu überlegen, ist schon etwas dürftig. (und - populistischer Zusatz: Krone und Kurier bekommen dafür Millionen (Schilling, aber doch) an Presseförderung) Kommerziell trägts´s der lokale Werbemarkt nicht.
 
@pulsar:

Zum einen das PrRG (Privatradiogesetz), dass man bei der RTR downloaden kann. Dort sind eine Reihe an Auswahlkriterien aufgelistet.

Darin enthalten: Auf einem bestehenden Markt, auf dem ein neues Radio hinzukommt, ist zu bewerten, welches der eingereichten Konzepte der Garant für mehr Vielfalt am lokalen Markt ist.

Es ist also ein so genannter Beauty Contest. Was natürlich bedeutet, dass man sich danach auch daran halten muss, was man eingereicht hat. Tut man´s nicht, muss man einen Lizenzänderungsantrag einbringen. Wenn z.B. Arabella überlegen sollte, Schlager wegzulassen, damit sich die Werbewirtschaft freut oder warum auch immer, dann müssen sie einen Lizenzänderungsantrag stellen.

Der ORF muss das nicht - eine Umstellung von BDR auf FM4 (Soft AC-Eazy Listening auf "aktuelle Musik abseits des Mainstreams") hätte ein Privater nie durchgekriegt, da ja in einigen Teilbereichen bereits Jugendsender am Markt waren. (Welle1, Energy). In dem Fall wäre die Lizenz neu ausgeschrieben worden - aber wie gesagt, für den ORF gelten andere Gesetze.
 
@ radiowatch: aber in meinen Augen stellt die Umstellung von einem "normalen" auf ein Schleifenprogramm (ohne Nachrichten, etc.) schon eine grundlegende Änderung des Programms dar, die überprüft gehörte.

Auch wenn das Volksgruppenkriterium durch das Abspielen einzelner kroatischer Lieder vielleicht erfüllt wird, heißt das aber noch lange nicht, dass andere Punkte im Lizenzbescheid erfüllt sind.

Resumee: kein Verstoß gegen das Gesetz, wohl aber gegen die Lizenz.

Daher hielte ich es für richtig, 88.6 einen Zeitraum zuzugestehen, (vernünftig) auf Sendung zu gehen. Passiert das nicht, weg mit der Lizenz.
 
@radio_watch:
mir ist bekannt, daß die kriterien auf der rtr seite im netz stehen jedoch magst du zwar formell recht haben, doch in der umsetzung der von dir zitierten auswahlkriterien hat die rtr absolut freie Hand und ist meiner Meinung nach nicht ganz unbeeinflussbar (durch die Politik bzw. andere Personen die an einem Medium Interesse haben können). Der von dir angesprochene "Beauty-Contest" kann somit kein wirklich probates Mittel sein eine vernünftige Auswahlentscheidung zu treffen. Daher gehe ich auch mit der Meinung von kleetschi konform. Denn sobald das wesen des antrags und des beschlossenen bescheides entfällt (eine schleife kann kein vollprogramm ersetzen) müsste normalerweise eine bereits erteilte lizenz aberkannt werden...

meint
P U L S A R
 
Aberkennen ist bei wiederholtem Verstoß möglich, da könnte die RTR mal nachsehen, ob die Schleife ein Verstoß ist.

Grundsätzlich gibt´s bei der Vergabe von volkswirtschaftlichen Gütern (Frequenzen) an individuelle Betreiber 3 Möglichkeiten:

(1) Beauty Contest (in Radio in Ö,D)
(2) Versteigerungen (bei Telekom in Ö,D, bei Radio und Fernsehen in GB und Teilen der USA)
(3) und jetzt bitte nicht lachen: Verlosungen (in Teilen der USA) - hier kauft man recht teure Lose (u.U. auch mehrere) und kann so bei einer Ziehung zum Zug kommen.

Ich halte (2) für richtig, da der Beautycontest - wie von pulsar richtig kritisiert - einer gewissen Willkür, persönlichen Vorlieben sowie parteipolitischer Intervention Chancen einräumt.

Versteigern, den Versteigerungserlös zu einem gewissen Prozentsatz für Freie Radios verwenden (oder für den OK, wenn der denn kommt), dafür darf ich dann mit der Lizenz machen was ich will. (im Rahmen der Gesetze)

Dazu: Zurückführen des ORF auf öffentlich-rechtlichen Auftrag, oder Einheben der entsprechenden Gebühr vom ORF, um (ähnlich wie bei A1 vs. max) Chancengleicheit einzuräumen.

Und ein letzter frommer Wunsch: RECHTSSICHERHEIT!
 
@radio_watch: Letzteres (also Punkt 3) war mir noch nicht bekannt, danke für die info (find ich witzig... :))
versteigerung fände ich aber nicht fair (da kann ja nur die finanzstärkste gruppe reüssieren...)

weiters höchst interessant hier dein connex zu den freien radios. ich fände die idee auch grundsätzlich gut die versteigerungserlöse den freien radios zukommen zu lassen, denn die tatsächlichen ergebnisse eines politisch vorgeschobenen, meinungsmachenden Gebührensplittings (und hier würden die freien wie immer durch die finger schauen) sehen tatsächlich später anders aus, weil derzeit werden ja - wie wir wissen - die orf gebühren für die stopfung von budget-finanzlöchern völlig zweckentfremded verwendet....

meint
P U L S A R

und lädt radio_watch auf Kaffee und Kuchen unter
midnightcaller@firemail.de
ein.... :))

<small>[ 21-08-2002, 12:57: Beitrag editiert von pulsar ]</small>
 
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