ANTENNE BAYERN - aktuelle Entwicklungen

Eine "Public Value"-Angebot macht Antenne eindeutig nicht. Der informative Wortanteil ist kaum noch messbar. Es stellt sich also die Frage, wieso der Staat die Auflagen nicht einfordert.
 
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Grundsätzlich kann jedes Eigentum, solange es dem Allgemeinwohl dient, enteignet werden
Du hast dir dein Gegenargument schon selbst geliefert. Das Allgemeinwohl ist wohl hier nicht beeinträchtigt. Höchstens dein persönliches Empfinden.

Ob ein Programm Public Value Kriterien erfüllt, überlässt du am besten den Entscheidern.

Ich klinke mich hiermit nun aus der Diskussion aus. Manche können und wollen es einfach nicht besser verstehen.
 
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Das Allgemeinwohl ist wohl hier nicht beeinträchtigt. Höchstens dein persönliches Empfinden.

Natürlich ist es das. Neben kurzen Nachrichten gibt es keine Beiträge. Kaum geistiger Input.

Ob ein Programm Public Value Kriterien erfüllt, überlässt du am besten den Entscheidern.

Bestimmt nicht. Die Entscheider sind ja für die Mangelhaftigkeit des Programms verantwortlich.
 
Eine "Public Value"-Angebot macht Antenne eindeutig nicht. Der informative Wortanteil ist kaum noch messbar. Es stellt sich also die Frage, wieso der Staat die Auflagen nicht einfordert.
Puh. In der Morningshow liegt er zwischen 5 und 9 Uhr bei etwa 8 Prozent allein was Nachrichten angeht. Da ist Wetter noch nicht dabei. Gestern morgen ging es zudem mehrfach darum was zu tun ist, wenn jemand am Bahnhof ins Gleisbett fällt. Diese jeweils 1:30 würde ich den Infos auch zuordnen, dann sind wir pro Stunde bei fast 15 Prozent. 15 Prozent sind kaum noch messbar?

Zwischen 9 und 15 Uhr kommt man auf knapp über 5 Prozent Informatives. Minimal höher bleibt es dann bis abends.

Was lernen wir daraus? Du magst das Programm nicht oder hast zumindest eine andere Vorstellung davon wie es sein sollte. Und dann zauberst du dir irgendwelche Allgemeingültigkeiten. Es scheint die Akzeptanz zu fehlen, dass es jenseits deiner Empfindung Wahrheit und sogar Erfolg gibt.
 
Der Staat kann sogar enteignen.
Wenn es sich um gesellschaftliches Allgemeinwohl handelt.
Das wird es bei einem privaten Radiosender nicht sein. Auch wenn der einfach aus wäre, wird die Gesellschaft oder Wirtschaft oder Versorgungssicherheit mit ausreichender Information oder sonst was nicht zusammen brechen.
Zumal der Staat, bzw. konkret der Freistaat Bayern, das auch begründen musste. Im Bereich Radio ein Ding der Unmöglichkeit.
Für den Anfang wäre es vollkommend ausreichend, wenn der Landtag Antenne klare Auflagen macht. Nachdem er dasselbe für Bayern 1 und 3 getan hat.
Und diese sind für Bayern 1 und 3 konkret welche Auflagen..?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unabhängig.
Der Landtag konnte tatsächlich die Anzahl der Programme auf den vorhandenen analogen und den digital terrestrischen Übertragungswegen halbwegs festzurren, aber nicht kürzen oder dgl. und in das Programm reinreden. Das geht nur durch den Rundfunkrat, in dem der Landtag, bzw. Vertreter davon, aber durchaus vertreten ist.

Was du in Zusammenhang mit "Enteignung" oder "staatlichem Eingriff" in Bezug zu Antenne Bayern schreibst, ist gelinde gesagt willkürlich, an den Haaren herbei gezogen und daher Quatsch.
Und mal nachgedacht: Wenn jemand der DLF, Fritz oder Radio PSR inhaltlich nicht passt (zu wwenig Unterhaltung/zu viel Unterhaltung...), soll das dann auch enteignet werden und soweit passend gemacht werden, dass es in der subjektiven Sichtweise dieser Person passt?
 
Naja die Frage in ein paar Jahren wird eher sein: "Brauche ich so ein Angebot, wie es Antenne Bayern bietet noch?" Die Musik die mir gefällt bekomme ich über Spotify, wenn es dann noch möglich ist, das Wetter für die gewünschte Region+Verkehr (das macht eh schon das Navi) zwischen den Titeln in Spotify zu bekommen, dann macht sich derartiges Radioangebot komplett überflüssig.

Langfristig wird nur inhaltliches Radio überleben (Infosender, Kulturangebote, ein Radiosender mit unvorhersehbarem Inhalt..). Wir sprechen uns einfach in 10-15 Jahren nochmal. Wenn es denn überhaupt noch so lange dauert ;).

Mir fehlt das Umdenken im Hause Antenne Bayern. Jetzt kann man die Kuh vielleicht noch ein bisschen melken, es hat aber so keine Zukunft.
 
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Vor 15 Jahren konnte auch niemand das Aufkommen von Spotify vorhersehen.
Vor 15 Jahren gab es bereits Musikstreamingdienste und Downloadportale, Stichwort Napster, Grooveshark...
Die weitere Entwicklung war absehbar, ebenso wie der Rückgang von Abozahlen der Printmedien absehbar war.
Das Radio hat verschlafen und sich auf seinen Werbeerlösen ausgeruht, anstatt auf Spartenkanäle zu setzen!

AB hatte selbst einen eigenen Ansatz, AB Top40 im DAB. Das hat man ohne Not wieder abgeschaltet. :wall:
 
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Vor 15 Jahren gab es bereits Musikstreamingdienste und Downloadportale, Stichwort Napster, Grooveshark...
Aber noch nicht ganz für die große Masse.
der Rückgang von Abozahlen der Printmedien absehbar war.
Stimmt. Das war da tatsächlich schon voll absehbar/ablesbar.
anstatt auf Spartenkanäle zu setzen!
Das mit den Spartenzusatzkanälen war anfangs zu DABalt-Zeiten ja der große Fehler. Zumindest in Bayern. Da gab es das. Hat aber kaum einen wirklich interessiert. Also die Spartenkanäle, da die "Hauptkanäle" nicht alle drauf waren. Dafür so was wie Magic*Star mit Aussetzern selbst in Sichtweite des Oly im L-Band. Und die folgenden Highlight-Programme...
AB hatte selbst einen eigenen Ansatz, AB Top40 im DAB. Das hat man ohne Not wieder abgeschaltet.
Wenn du das jemals gehört hättest (und das bezweifel ich in diesem Fall mal sehr stark), würdest du das nicht schreiben. ABY Top40 war ungefähr die gleiche 100 % Festplatte wie Gong mit seinem Top-40-Wolfgang-Kreh-Dauer-Sampler. Dagegen sind heutige 100 %-Festplattendudler jeweils 1000 x besser aufgestellt und nicht so stumpf Nur-Festplatte wie es die beiden einmal waren. Und die auch eine gewisse "Lustlosigkeit" versendet haben und ihre lustlose Botschaft, wir machen das wegen Fördergeldern der BLM.
Und ABY hatte auch noch Info digital. Ein Zusammenschnitt der Info-Wortfetzchen des Hauptprogramms außerhalb der News. Gar nicht so schlecht gedacht gewesen. Schlecht war, man wusste nie, wann die Festplatte mal erneuert wird und ob da nicht seit einem Jahr das gleiche wiederholt wird.

Übrig geblieben von BLM-Subventionszeiten damals aus DABalt ist tatsächlich noch die 180 %-Festplatte B4 Digital Classix von 2day. Dessen Sinn aber selbst Bertelshofer wohl in Zeiten von DAB+ nicht ganz erklären kann (3 Hörer in der Durchschnittsstunde sind es zwischen 4.45 und bis 23.45 Uhr vielleicht).
 
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@Sieber
Noch einmal für Dich: Der Enteignungsartikel im Grundgesetz kann auf jede Art von Eigentum angewendet werden. Nur der Zweck ist mit "Allgemeinwohl" definiert.

Bislang habe ich nicht gefordert, die Eigentümer der Antenne zu enteignen. Aber wie @Sprollywood. schrieb, steht in den Lizenzauflagen von Antenne, sie müssen ein Programm mit "Public Value" anbieten.

Hier ist der Hebel 1. Wenn das nicht funktioniert, gibt es noch Hebel 2 (Enteignung).

Ich weiß echt nicht, wieso das so schwer zu verstehen ist. Manche wollen die Realität nicht wahrhaben. Da drängt sich der Eindruck auf, dass diese Individuen von Antenne profitieren. Vielleicht schreiben hier ja ein paar instruierte Antenne-Praktikanten.
 
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Noch einmal für Dich: Der Enteignungsartikel im Grundgesetz kann auf jede Art von Eigentum angewendet werden.
Und noch einmal für dich: Eine Enteignung der ANTENNE BAYERN steht nicht zur Debatte. Der Sender wird von über 4 Millionen Hörern am Tag eingeschaltet. Insofern möchte ich darum bitten, dass wieder realistisch diskutiert wird.
 
1Bei der Organisation der Programme sind diejenigen Anbieter zu berücksichtigen, welche die bessere Gewähr für die Erfüllung der nachfolgenden Anforderungen bieten:
[...]
3. angemessener Anteil an Beiträgen mit kulturellen, kirchlichen, sozialen und wirtschaftlichen Inhalten,
so sieht es auch die damalige Satzung, welche wie folgt Anwendung findet,
Teil 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich (1) 1Die Satzung regelt die Organisation der Nutzung von drahtlosen UKWHörfunkfrequenzen für lokale oder regionale Hörfunkprogramme sowie einer landesweiten Hörfunksenderkette.
vor. Weiter heißt es darin:
§ 9 Programm
[...]
(4) Das Programm auf der landesweiten Hörfunksenderkette muß ein Vollprogramm und in angemessener Weise auf Bayern bezogen sein und soll einen angemessenen Anteil an Beiträgen mit kulturellen, kirchlichen, sozialen und wirtschaftlichen Inhalten enthalten.
Das mit dem 24h/7d Vollprogramm (public value) findet sich bis heute auf der Seite der zuständigen Aufsichtsbehörde wieder.

Aus der Lizenz bzw. der 2016 unbefristet verlängerten Zulassung ergibt sich im Übrigen auch, dass man mit dem Michaelisbund in München und dem epv entsprechende Kooperationsvereinbarungen treffen muss.

Manch einer hat offenbar vergessen, wofür Antenne Bayern ursprünglich stand:

ein musikorientiertes Vollprogramm anbietet, bei dem es aber auch viele Informationen und Wortbeiträge gibt.
(https://www.radiojournal.de/radiojournal-best-of/jubilaen/antennebayern/antennebayern.htm)

Bitte um Angabe eines Links oder einer anderen erreichbaren Quelle.
Literaturhinweis:

Private Rundfunkangebote in Bayern: Rechtsgrundlagen

Herausgegeben von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien. - 4., überarb. Aufl. - Baden-Baden: Nomos Verl.-Ges., 1996. ISBN 3-7890-4450-4

Bayerisches Mediengesetz: Kommentar und Textsammlung. Bornemann/Kraus/Lörz (Hrsg.). - Baden-Baden: Nomos Verl.-Ges. - Losebl.-Ausg. ISSN 1431-6161

Die Satzung (HFS) hänge ich dir in der ältesten mir vorliegenden Fassung ran.
 

Anhänge

  • Satzung.pdf
    55,9 KB · Aufrufe: 5
Zum Thema public value: auf diesen Zug sind letztes Jahr nahezu alle Radiosender aufgesprungen. Grund war die bessere Auffindbarkeit die durch den public value Stempel gegeben ist. Hier nur die Antenne zu nennen ist also irgendwie Quatsch.
 
Weiter heißt es darin:

Ich ahnte bereits bei der Formulierung meiner Frage, dass ein juristisches Kuddelmuddel folgen wird.

Erst einmal: Ja, die BLM kann (nicht muss) Angelegenheiten der Zulassung von Rundfunkprogrammen auf Basis einer Satzung regeln (Art. 28 BayMG). Die Satzung gilt dann logischerweise für alle Verfahren und in der Version, die zum Zeitpunkt der Entscheidung galt. Daher helfen hier weder veraltete Satzungen noch Gesetzeskommentare (welche zwar einen guten Überblick geben können und oftmals auch bestehende Urteile zusammenfassen/einordnen, aber keine Rechtswirkung haben) noch die historische Beurteilung von einzelnen Programmen durch Journalisten aus der Presse weiter.

Nach obigem Link wurde die Zulassung von Antenne Bayern 2016 unbegrenzt verlängert und die UKW-Frequenzen für weitere 8 Jahre zugewiesen.

Damals galt folgende Hörfunksatzung, welche die oben angehängte Satzung abgelöst hat: https://www.blm.de/files/pdf1/HFS_Maerz11.pdf. Mittlerweile gibt es eine neue Rundfunksatzung von 2017, die zwischenzeitlich mehrmals angepasst wurde: https://www.blm.de/files/pdf1/rfs_dez21.pdf

Schauen wir mal sowohl in die alte als auch in die neue Satzung.

In der alten Fassung finden sich hierzu zwei Angaben:

Einmal in §12 Abs. 2:
Das Gesamtprogramm einschließlich der integrierten Spartenangebote und Zulieferungen soll einen angemessenen
Anteil an Beiträgen mit kulturellen, kirchlichen, sozialen und wirtschaftlichen Inhalten enthalten

Es heißt hier SOLL, nicht MUSS.

Zusätzlich gab es besondere Vorschriften für die landesweite Hörfunksenderkette in §12 Abs. 4:
Das Programm auf der landesweiten Hörfunksenderkette muss ein Vollprogramm und in angemessener Weise auf Bayern bezogen sein und soll einen an gemessenen Anteil an Beiträgen mit kulturellen, kirchlichen, sozialen und wirtschaftlichen Inhalten enthalten.

Heißt also im Klartext:
- Vollprogramm mit Bezug zu Bayern = Pflicht.
- Angemessener Anteil an Beiträgen mit kulturellen, kirchlichen, sozialen und wirtschaftlichen Inhalten = Kann, nicht muss.

Ein Vollprogramm wurde im damaligen RStV folgendermaßen definiert:
Vollprogramm ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden

Eine Gewichtung zwischen den einzelnen Inhalten wird hier aber ebenfalls nicht vorgenommen. Solange alles zusammen einen wesentlichen Teil des Programms ausmacht, ist alles OK. Informationen hat man im Programm, mit Bildung kann man immer irgendwie argumentieren, Beratung ist durch Verbrauchertipps abgedeckt und Unterhaltung hat man eh.

Kurzer Hinweis noch für die Profis: Die aktuelle Rundfunksatzung enthält gar besonderen inhaltlichen Vorgaben mehr für die landesweite Hörfunkkette. Dort heißt es nur noch ganz allgemein (für alle Rundfunkveranstalter geltend):

Das Gesamtprogramm muss einen angemessenen Anteil an Beiträgen mit Informationen einschließlich kultureller, kirchlicher, sozialer und wirtschaftlicher Angebote enthalten, die auf das Versorgungsgebiet bezogen sind.

Hier also eine gewisse Verschärfung. Denn mit einmal werden Beiträge Pflicht. Aber auch hier: Keine Gewichtung zwischen den Programmbereichen und natürlich die offene Frage: Was ist angemessen?

Und in diesem Rechtsrahmen kann Antenne Bayern somit tun und lassen was sie wollen. Sie müssen nur den angemessenen Pflichtteil erbringen und deshalb nicht so klingen wie Antenne Bayern anno 1995.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und in diesem Rechtsrahmen kann Antenne Bayern somit tun und lassen was sie wollen. Sie müssen deshalb nicht so klingen wie Antenne Bayern anno 1995.
ENTEIGNEN sollte man sie!!!11!1!elf!

Nein, Spaß beiseite! Vielen Dank für die sehr gute Aufschlüsselung. Das sollte dann auch alle weiteren Spekulationen und Verschwörungen über das Thema Enteignung nichtig machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heißt also im Klartext:
- Vollprogramm mit Bezug zu Bayern = Pflicht.
- Angemessener Anteil an Beiträgen mit kulturellen, kirchlichen, sozialen und wirtschaftlichen Inhalten = Kann, nicht muss.

Du erzählst groben Unfug. "Muss" im juristischen Verständnis ist überhaupt nicht gleichbedeutend mit "kann", wie Du schreibst.

Vielmehr gilt: "Muss” bedeutet, dass eine Vorschrift zwingend ist. “Soll” geht in Richtung einer dringlichen Empfehlung. Sie lässt sich übersetzen mit “muss, wenn nicht gravierende Gründe dagegen sprechen”. In aller Regel ist sie also ebenfalls zwingend. Erst dann folgt "kann" als dritte Kategorie.

Die meisten Sendestunden bei Antenne sind so leer, dass man selbst bei gutmütiger Würdigung nicht attestieren kann, dass der Sender seine Auflagen erfüllt.
 
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“Soll” geht in Richtung einer dringlichen Empfehlung. Sie lässt sich übersetzen mit “muss,
Juristisch schlichtweg falsch.
Die meisten Sendestunden bei Antenne sind so leer, dass man selbst bei gutmütiger Würdigung nicht attestieren kann, dass der Sender seine Auflagen erfüllt.
Es ist anmaßend, dass du dir herausnimmst das zu beurteilen. Das ist Aufgabe der Landesmedienanstalten.
 
Unglaublich, was Du hier machst. Zwischen "soll", "muss" und "kann" bestehen erhebliche juristische Unterschiede. Und "muss" ist nicht gleichbedeutend mit "kann", wie Du behauptest. Wenn Du dabei bleibst, hast Du Dich für jede weitere Diskussionen disqualifiziert.

Du zitierst mich auch noch falsch, indem Du das erste Zitat mittendrin abschneidest. Das lässt mich an Deiner Redlichkeit erheblich zweifeln.
 
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ICH habe nie behauptet, dass es da keinen Unterschied gibt. Im Gegenteil. Du wiederum behauptest "muss" und "soll" wäre gleichzusetzen, was absoluter Unfug ist.

Ich schlage vor deine sinnlose und nicht enden wollende Diskussion über ein Thema, welches nicht ansatzweise zur Debatte steht nun zu beenden und wieder zurück zum Thema zu kommen. Danke!
 
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