Aufrufe der Radiosender zum Mitmachen bei der MA: Was ist erlaubt, was nicht?

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Hallo.
In Anbetracht der kleinen Diskussion im Absolut Thread, darüber, was den Sendern an Appellen erlaubt ist sich an der MA zu beteiligen, möchte ich das Thema gerne mal weiter spinnen. Hintergrund war der Radiotext von lulu.fm, der vom Sender mittlerweile dazu genutzt wird, darauf hinzuweisen bei einer MA-Telefonumfrage genau diesen Sendernamen zu nennen (ich häng das Bild nochmal unten an). Daraufhin hat @Onairlove sofort gesagt, dass das so nicht erlaubt wäre und dass lulu.fm dafür von der MA ausgeschlossen werden kann.
Ich finde dieses Thema sehr spannend und würde das gerne mal ausführlich mit euch diskutieren. Konkret geht es mir um Details was alles erlaubt ist, oder eben auch nicht erlaubt ist. Denn da scheinen manche hier sehr viel Wissen zu haben, worüber man hier ruhig mal sprechen kann.

LG
 

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Erlaubt ist: Hinweise auf die MA: "es finden Umfragen statt, bitte machen sie mit."
Verboten ist: Aufrufe von Moderatoren oder Newssprechern (die eigene Station Voice ist jedoch erlaubt), den eigenen Sendernamen oder das Audiologo des Senders in den Hinweis zu integrieren oder direkt danach oder davor in anderen Elementen zu verbauen ist verboten.
Das gilt auch für die Online Verbreitungswege oder den DAB+ Text.
 
Tatsächlich? Ist das bei Textinformationen keine Grauzone, wie bei der Slideshowwerbung von Absolut?
Oder hat man das auch dafür fix geregelt? Denn das ist der entscheidende Punkt warum mich das Thema jetzt so interessiert.
 
Es ist ein ganz entscheidender Unterschied, ob ein Sender seine DAB Slideshow verwendet um Werbung auszuspielen (das muss dann aber auch kenntlich sein, meiner Meinung nach - ist nichts anderes als ein Werbeblock, wenn du mich fragst) oder, ob ein Sender sich so bewusst über die geltenden MA-Regeln der Landesmedienanstalten hinwegsetzt. Es gibt nunmal Spielregeln und werden diese nicht eingehalten finde ich es mehr als richtig, wenn solche Sender abgemahnt werden. Es wird sich eventuell ein Vorteil verschafft, den andere Sender nicht haben.
 
Wo steht im lulu.fm DL-Text, der wohl zweimal pro Stunde (gegen xx:16 und xx:46) ausgestrahlt wird, etwas von der "MA"? Das interpretiert ihr hinein. Eine "Umfrage" kann schließlich jeder machen...

Ähm, welchen Sender hört ihr?

Und Werbung als Slideshow-Grafik hatte schon Kultradio um 2016 herum. Das PDF mit der Preisliste gurkt im Net rum.


EDIT: Zeiten geändert
 
Zuletzt bearbeitet:
seine DAB Slideshow verwendet um Werbung auszuspielen (das muss dann aber auch kenntlich sein
Das ist bisher schlichtweg unreguliert. Eine Gesetzeslücke, möglicherweise auch ein Kompetenzgerangel welche LMA dafür überhaupt zuständig ist. Bundesweiter, terrestrischer Privatrundfunk mit digitalen Zusatzfunktionen ist auch eine relativ neue Sache, die es in dieser Form (mit SLS) erst rund 10 Jahre lang gibt.

Werbung als Slideshow-Grafik hatte schon Kultradio um 2016 herum.
Hat denen auch nicht geholfen. Und wird auch AbsolutRadio nicht helfen.
Ein Grund mehr, von derartigen Methoden Abstand zu nehmen.
 
Wo steht im lulu.fm DL-Text, der wohl zweimal pro Stunde (gegen xx:16 und xx:46) ausgestrahlt wird, etwas von der "MA"? Das interpretiert ihr hinein. Eine "Umfrage" kann schließlich jeder machen...
Was es nicht auf einmal "legal" macht. Im Radio ist der Begriff "Umfrage" während der MA auch nicht in Kombi mit dem Sendernamen erlaubt. Und, dass es bei der Umfrage um Mediennutzung geht erklärt sich wohl im Zusammenhang mit dem Hinweis man solle "LULU FM" sagen von selbst.
 
Was ist denn mit den ganzen Sendern passiert, die gegen diese Regel verstoßen haben? Ich kenne es z.B. von Energy, gekürzt in etwa so:
Es finden derzeit wieder Umfragen zur Radionutzung statt. Sagt, dass ihr "Energy - Hit music only" hört.
Sie werden immer noch ausgewiesen.
 
Wenn etwas "schlichtweg unreguliert" ist (was macht dich so sicher?), dann ist es bis zu einer eventuellen Regulierung auch nicht verboten - insofern egal. Man kann davon ausgehen, daß sich die Sender-Juristen zuvor schlau gemacht haben und ein paar Euro wird es schon einbringen, bei einer fast bundesweiten technischen Reichweite.

@JP: Genau. Es gibt sicherlich noch weitere Beispiele. Da kräht doch kein Hahn danach. Man kann natürlich auch für viele Beitragszahler-Euronen das halbe Land mit Plakaten zukleistern, nur damit man bei der MA nicht "vergessen" wird. Ordentliches Programm würde dagegen helfen.
 
Was ist denn mit den ganzen Sendern passiert, die gegen diese Regel verstoßen haben? Ich kenne es z.B. von Energy, gekürzt in etwa so:
Es finden derzeit wieder Umfragen zur Radionutzung statt. Sagt, dass ihr "Energy - Hit music only" hört.
Sie werden immer noch ausgewiesen.
Bei Energy kenne ich das so:
Spots in der Werbezeit:
1. Jugendliche Stimme "auf der Straße" erzählt etwas von Umfragen nach Sendern, die gerade stattfinden und an denen man teilnehmen sollte
2. Weiterer Werbespot
3. Gleiche jugendliche Stimme aus Spot 1 sagt so etwas wie: "Hallo ich bin XY - Ich höre Energy - Hit Music Only".

Das müsste an sich gehen? Nur wenn der Mittelspot wegfällt, dann eher nicht so gut.
 
Gut, wenn man „Umfrage“ nicht sagen darf…deshalb heisst es bei den meisten Programmen wohl: „Wenn Sie in nächster Zeit jemand fragt, welchen Radiosender Sie hören, dann sagen Sie: „Radio XY“. Eigentlich geschickt gelöst…“jemand fragt“ kann ja auch der Nachbar, der Kegelbruder oder der Kollege sein. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
was macht dich so sicher?
Ein Blick in die Werberichtlinien diverser LMAs, wo zwar die Länge und der exakte Wortlaut von Service-Sponsoren bis hin zum Zeitpunkt des Setzens von TP-Flag und Werbe Pingle bis ins kleinste Detail aufgelistet werden, aber derartige SLS-Werbung schlichtweg nicht vorkommt. Werbung über Lauftext (dynamisches RDS-PS mit kommerzieller Produktwerbung) ist vielerorts auch nicht reguliert. Die Werberichtlinien schweigen sich darüber aus, was aber nicht heißt, dass das nicht auch vorkommt.

dann ist es bis zu einer eventuellen Regulierung auch nicht verboten
So wie damals der Typ mit den Impfpässen? Es ist schlicht eine Gesetzeslücke, weil die Mediengesetze uralt sind und von Juristen erstellt wurden. Zum Zeitpunkt als die Werberichtlinien der LMAs verfasst wurden, also in einer Zeit als noch Stationen wie MEGA und Truck Radio über Mittelwelle sendeten, war digital-terrestrischer bundesweiter Hörfunk gar nicht vorgesehen, geschweige denn dass es Radiogeräte für den Endverbraucher im Handel gab, die Slideshows anzeigen konnten.

bei einer fast bundesweiten technischen Reichweite.
Davon ist der 2.BM tatsächlich meilenweit entfernt. Sämtliche touristische Hotspots zwischen Sylt, Ostfriesland, Jadebusen, Rügen, Usedom bis Eifel, Hunsrück, Bayer.Wald, Thür. Wald, Fichtelgebirge, Schwarzwald und der komplette Voralpenraum zwischen Starnberg und Rosenheim sind vollkommen unversorgt mit diesen Programmen.

Ich bin mir sicher, dass die Medienanstalten diesen Trend sehr genau beobachten und notfalls gegensteuern (müssen!), wenn es Anbieter wie Absolut damit übertreiben. Der Sinn von SLS als digitaler Zusatzdienst ist keineswegs im Sinne des Erfinders oder der DAB Spezification, diese Anzeigefunktion für kommerzielle Produktwerbung zu missbrauchen. Das ist auch nichts anderes, als wenn noch der ARI angelassen wird, um den Blitzersponsor in voller Lautstärke durch die Autoradios zu jagen!
 
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Was es nicht auf einmal "legal" macht. Im Radio ist der Begriff "Umfrage" während der MA auch nicht
Genauso könnte man das aber auch als Slideshowbild mit Text senden, wie Absolut es mit der Werbung macht (die wird übrigens richtig als Werbung gekennzeichnet, oben rechts oder unten links wird "WERBUNG" im Slide angezeigt). Das ist doch dann auch so ne Grauzone.
 
Ein Blick in die Werberichtlinien diverser LMAs, wo zwar die Länge und der exakte Wortlaut von Service-Sponsoren bis hin zum Zeitpunkt des Setzens von TP-Flag und Werbe Pingle bis ins kleinste Detail aufgelistet werden, aber derartige SLS-Werbung schlichtweg nicht vorkommt.

Mal kurz überlegt: Warum sollte das in den Werberichtlinien der Landesmedienanstalten noch einmal extra geregelt werden müssen?

Denkt mal an die Zeit der Videotext-Werbung zurück, diese musste auch als solche gekennzeichnet sein. Und was ist Videotext? Richtig, ein Telemedium. Und dazu gibt es Vorschriften im Medienstaatsvertrag und im Telemediengesetz. Und welch Freude: In letzterem findet sich sogar ein Hinweis auf kommerzielle Kommunikation, die gesondert gekennzeichnet werden muss.

Den logischen Schluss zur Slideshow-Werbung muss ich jetzt nicht noch einmal detailliert auflisten.
 
Bei Energy kenne ich das so:
Spots in der Werbezeit:
1. Jugendliche Stimme "auf der Straße" erzählt etwas von Umfragen nach Sendern, die gerade stattfinden und an denen man teilnehmen sollte
2. Weiterer Werbespot
3. Gleiche jugendliche Stimme aus Spot 1 sagt so etwas wie: "Hallo ich bin XY - Ich höre Energy - Hit Music Only".

Das müsste an sich gehen? Nur wenn der Mittelspot wegfällt, dann eher nicht so gut.
So ist es!

Genauso könnte man das aber auch als Slideshowbild mit Text senden, wie Absolut es mit der Werbung macht (die wird übrigens richtig als Werbung gekennzeichnet, oben rechts oder unten links wird "WERBUNG" im Slide angezeigt). Das ist doch dann auch so ne Grauzone.
Nein! Werberecht und Medienrecht sind komplett unterschiedliche Baustellen.
 
Wenn ich einen Sender höre oder mich bewusst auf seine Homepage begebe und dann mit einem gesprochenen oder geschriebenen Aufruf/Bitte in der geschilderten Form konfrontiert werde, dann habe ich diesen Sender ja auch tatsächlich gehört oder über die Homepage wahrgenommen. Es werden also keine Menschen irgendwie tricky dazu gebracht, bei der MA einen Sendernamen zu nennen, ohne dass sie diesen Sender hören oder kennen, sondern es werden die eigenen Hörer darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig und hifreich es wäre, wenn man den Sender bei einer MA nennt. Finde ich jetzt weitaus weniger verwerflich als eine über Plakate und City-Lights ausgespielte Name-Droping-Kampagne, bei der es egal ist, ob man den Sender je gehört hat, Hauptsache man erinnert den Namen.
 
Da auch viele quotenstarken Sendern, denen ein Berater schon lange eingeredet hätte, sie sollen doch den Hörer auffordern "...dann antworte, Du hörst Hitradio XYZ!" zu sagen, dies aber auffälligerweise nicht so praktiziert wird, dachte ich mir schon, dass es da zumindest eine Art Ehrenkodex zwischen den an der jeweiligen Analyse beteiligten Sender gibt...
 
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Wenn die technischen Möglichkeiten von DAB noch keine "Regulierung" in Deutschland erfahren haben, dann kann man das schlecht dem Standard anlasten. Schauen wir einfach mal, was worlddab.org zum Thema Slideshow schreibt:
Slides can be compiled manually or through an automated process, drawing from existing digital assets such as news, presenter information, artist images, weather, travel, promotional items and of course advertising information.
Damit das mit der Synchronisation von Werbespot und evt. ebenfalls gebuchter Werbegrafik auch hinhaut, kann man Grafiken auch unsichtbar vorladen und dann sekundengenau freischalten, worauf sie im Display angezeigt werden. Weniger kommerziell ausgerichtet, könnte man beispielsweise die Nachrichten-Schlagzeilen auch punktgenau mit dem Beginn der Nachrichten freischalten oder beim Wetter dann halt eine kleine Wetterkarte oder aktuelle Temperaturen im Sendegebiet anzeigen. Wie ich schon einmal schrieb, sind die Daten des DWD frei nutzbar. Theoretisch müßte das funktionieren, da alle DAB+ Radios mindestens 450kB RAM für das Zwischenspeichern von Grafiken haben sollten. Ob das mit einem "Küchenradio" funktioniert - keine Ahnung. Ich habe das auch noch nie gesehen, daß eine Grafik "auf den Punkt genau" angezeigt wird.
Optional metadata provides for control of presentation timing of slide images via a trigger time.
Und damit es die Veranstalter mit dem Mäusekino nicht übertreiben und die Verkehrssicherheit nicht leidet, gibt es noch folgende Empfehlung:
Essential for in-vehicle reception is the aspect of driver distraction which conflicts with flashy or attention-seeking presentations. A slide interval of 10-30 secs has proven useful and attractive.

 
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Ich habe das auch noch nie gesehen, daß eine Grafik "auf den Punkt genau"
Absolut beherrscht das ganz gut. Der genannte Nachrichten-Slide kommt immer pünktlich zu den Nachrichten.
Als sie noch Coverbilder gesendet haben, sind die ebenfalls punktgenau zum Start der Lieder im Display zu sehen gewesen.
 
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Wenn es nicht erlaubt ist, auf dem Sender darauf hinzuweisen, dass man bei einer Umfrage doch bitte dagen solle, man höre den betreffenden Sender: Wer genau verbietet das, und was droht bei Zuwiderhandlung?
 
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Die Regelmacher sind die Landesmedienanstalten. Im schlimmsten Fall droht wie oben schon geschrieben eine fehlende Ausweisung in der MA. Im besten Fall gibts nur eine Ermahnung.
 
Absolut beherrscht das ganz gut. Der genannte Nachrichten-Slide kommt immer pünktlich zu den Nachrichten.
Als sie noch Coverbilder gesendet haben, sind die ebenfalls punktgenau zum Start der Lieder im Display zu sehen gewesen.
Ich werde das mal beobachten. Damit das klappt braucht man Zugriff auf den DAB-Encoder, denn der muß das Signal für die Freigabe senden. Ein rechtzeitiges und "punktgenaues" hochladen der Grafik mittels FTP, damit die Grafik dann möglichst genau "eingemuxt", übertragen und dann sofort angezeigt wird, ist damit nicht gemeint.
 
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