pacman
Benutzer
Biel (ots) - Keine Vorwegnahme strategischer Entscheide
aufgrund des neuen Radio- und Fernsehgesetzes, dennoch
Gebietserweiterungen in der Westschweiz sowie Bereinigungen im Raum
Zürich: dies sind die wichtigsten Merkmale des Entwurfes, welches
das BAKOM den Kantonen und interessierten Kreisen zur Stellungnahme
unterbreitet.
Gegenwärtig berät das Parlament das neue Radio- und
Fernsehgesetz. Bereits Ende 2004 laufen die Weisungen des
Bundesrats für die UKW- Sendernetzplanung vom 31. August 1994 (UKW-
Weisungen) aus. Da sie auf den UKW-Weisungen beruhen, laufen
gleichzeitig die Konzessionen für die terrestrisch verbreiteten
Lokal- und Regionalradios aus. Damit die Lokal- und Regionalradios
für eine weitere Periode konzessioniert werden können, müssen per
1. Januar 2005 neue UKW- Weisungen erlassen werden.
Die revidierten Weisungen stellen eine Übergangslösung dar. Sie
sichern den Fortbestand der aktuellen Lokalradiolandschaft bis zu
den strategischen Weichenstellungen, die nach Inkrafttreten des
neuen Radio- und Fernsehgesetzes zu erwarten sind oder die sich aus
der Wahl technischer Entwicklungsszenarien für die Zukunft ergeben
könnten. Aus diesem Grund beschränkt sich der Entwurf auf massvolle
Arrondierungen bestehender Versorgungsgebiete. Platz für neue
Veranstalter ist hingegen nicht vorgesehen. Deshalb soll auf eine
Ausschreibung der Konzessionen verzichtet werden; bestehende Radios
in den vorgesehenen Versorgungsgebieten können - wiewohl teilweise
unter veränderten Bedingungen - auch in Zukunft mit einer
Konzession
rechnen.
Gebietserweiterungen in der Romandie
Markanteste Änderung im nun vorliegenden Entwurf für die neuen UKW-
Weisungen sind Gebietserweiterungen in der Romandie. Um die
Marktchancen der Radiostationen im Genferseebecken gegenüber der
aus Frankreich einstrahlenden Konkurrenz zu stärken, sollen sowohl
das Lausanner Radio Framboise als auch das Genfer Radio One FM
zukünftig ein identisches und vergrössertes Versorgungsgebiet
abdecken können, das sich von Genf bis Vevey und fast über den
ganzen Kanton Waadt erstrecken soll.
Gegenstand der wichtigsten Bereinigung ist der Raum Zürich, wo
die Grenzen der Versorgungsgebiete nun klar definiert sind. Zudem
wurden die Bedürfnisse der Pendler stärker berücksichtigt, was sich
einerseits in einer leichten Ausdehnung des Versorgungsgebietes für
die Zürcher Stationen ausdrückt, andererseits in einer teilweisen
Öffnung der Stadt Zürich für die umliegenden Veranstalter.
Mittelwelle-Weisungen
Gleichzeitig mit den UKW-Weisungen laufen auch die Weisungen für
die Gestaltung der Mittelwellen-Sendernetzplanung vom 18. September
1995 (MW-Weisungen) aus. Als wichtigste Neuerung enthält der
Entwurf für die neuen MW-Weisungen die Bestimmung, wonach bei
Verzicht der SRG eine Mittelwellen-Frequenz für private
Veranstalter ausgeschrieben werden kann, sofern Interesse
angemeldet wird.
Die Anhörung der Kantonsregierungen und weiterer interessierter
Kreise dauert bis zum 8. Juni 2004. Der Bundesrat wird
voraussichtlich im Oktober 2004 entscheiden. Die Entwürfe für die
revidierten Weisungen, weitere Erläuterungen sowie Gesuche, die im
direkten Zusammenhang mit den Weisungen stehen, finden sich unter:
www.bakom.ch/de/radio_tv/sender/ukw_mw_weisungen/index.html.
BAKOM - Bundesamt für Kommunikation
Amtskommunikation
aufgrund des neuen Radio- und Fernsehgesetzes, dennoch
Gebietserweiterungen in der Westschweiz sowie Bereinigungen im Raum
Zürich: dies sind die wichtigsten Merkmale des Entwurfes, welches
das BAKOM den Kantonen und interessierten Kreisen zur Stellungnahme
unterbreitet.
Gegenwärtig berät das Parlament das neue Radio- und
Fernsehgesetz. Bereits Ende 2004 laufen die Weisungen des
Bundesrats für die UKW- Sendernetzplanung vom 31. August 1994 (UKW-
Weisungen) aus. Da sie auf den UKW-Weisungen beruhen, laufen
gleichzeitig die Konzessionen für die terrestrisch verbreiteten
Lokal- und Regionalradios aus. Damit die Lokal- und Regionalradios
für eine weitere Periode konzessioniert werden können, müssen per
1. Januar 2005 neue UKW- Weisungen erlassen werden.
Die revidierten Weisungen stellen eine Übergangslösung dar. Sie
sichern den Fortbestand der aktuellen Lokalradiolandschaft bis zu
den strategischen Weichenstellungen, die nach Inkrafttreten des
neuen Radio- und Fernsehgesetzes zu erwarten sind oder die sich aus
der Wahl technischer Entwicklungsszenarien für die Zukunft ergeben
könnten. Aus diesem Grund beschränkt sich der Entwurf auf massvolle
Arrondierungen bestehender Versorgungsgebiete. Platz für neue
Veranstalter ist hingegen nicht vorgesehen. Deshalb soll auf eine
Ausschreibung der Konzessionen verzichtet werden; bestehende Radios
in den vorgesehenen Versorgungsgebieten können - wiewohl teilweise
unter veränderten Bedingungen - auch in Zukunft mit einer
Konzession
rechnen.
Gebietserweiterungen in der Romandie
Markanteste Änderung im nun vorliegenden Entwurf für die neuen UKW-
Weisungen sind Gebietserweiterungen in der Romandie. Um die
Marktchancen der Radiostationen im Genferseebecken gegenüber der
aus Frankreich einstrahlenden Konkurrenz zu stärken, sollen sowohl
das Lausanner Radio Framboise als auch das Genfer Radio One FM
zukünftig ein identisches und vergrössertes Versorgungsgebiet
abdecken können, das sich von Genf bis Vevey und fast über den
ganzen Kanton Waadt erstrecken soll.
Gegenstand der wichtigsten Bereinigung ist der Raum Zürich, wo
die Grenzen der Versorgungsgebiete nun klar definiert sind. Zudem
wurden die Bedürfnisse der Pendler stärker berücksichtigt, was sich
einerseits in einer leichten Ausdehnung des Versorgungsgebietes für
die Zürcher Stationen ausdrückt, andererseits in einer teilweisen
Öffnung der Stadt Zürich für die umliegenden Veranstalter.
Mittelwelle-Weisungen
Gleichzeitig mit den UKW-Weisungen laufen auch die Weisungen für
die Gestaltung der Mittelwellen-Sendernetzplanung vom 18. September
1995 (MW-Weisungen) aus. Als wichtigste Neuerung enthält der
Entwurf für die neuen MW-Weisungen die Bestimmung, wonach bei
Verzicht der SRG eine Mittelwellen-Frequenz für private
Veranstalter ausgeschrieben werden kann, sofern Interesse
angemeldet wird.
Die Anhörung der Kantonsregierungen und weiterer interessierter
Kreise dauert bis zum 8. Juni 2004. Der Bundesrat wird
voraussichtlich im Oktober 2004 entscheiden. Die Entwürfe für die
revidierten Weisungen, weitere Erläuterungen sowie Gesuche, die im
direkten Zusammenhang mit den Weisungen stehen, finden sich unter:
www.bakom.ch/de/radio_tv/sender/ukw_mw_weisungen/index.html.
BAKOM - Bundesamt für Kommunikation
Amtskommunikation