Da RB 5 Programme anbietet, brauchen sie auch fünf UKW-Frequenzen sowohl in der Stadtgemeinde Bremen als auch in BHV. Eigentlich logisch.
Genau das ist ja der Punkt! Es steht Radio Bremen gemäß seinem Staatsvertrag nämlich überhaupt nicht zu,
fünf vollwertige Programme zu veranstalten!
Ich verweise auf § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 29 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 23. März 2016:
"(1) Die Anstalt veranstaltet im Hörfunk vier Programme. "
Das sind Bremen Eins, Bremen Zwei (damals NWR), Bremen Vier und Cosmo. Daneben werden aber auch noch die Parlamentswelle und seit 2016 Bremen Next veranstaltet. Ersteres ist kein vollständiges Programm, letzteres aber schon! Zumal mit Werbung. Übernommen wird zusätzlich noch die Maus vom WDR, gemäß § 4 Abs. 2:
"(2) Die Anstalt kann ein weiteres Hörfunkprogramm veranstalten, das ausschließlich terrestrisch in digitaler Technik verbreitet werden darf. "
Über DAB darf RB also ein
zusätzliches Programm verbreiten, also eines
mehr als auf UKW. Das ist heute die Maus vom WDR. Bis August 2016 war das "Bremen Vier Next" (die Weiterentwicklung des Webchannels, aber noch nicht das heutige Programm was am 17. August 2016 startete), welches seinerzeit auf DAB verbreitet wurde, nicht aber auf UKW. Für UKW wurde dann u.a. die 95,6 für das neue, zusätzliche Prorgamm in Bremen aus dem Hut gezaubert, mit schwacher Leistung. Die war vorher zu keinem Zeitpunkt durch Radio Bremen genutzt bzw. in Betrieb.
Dazu verweise ich auf
§ 2 Abs. 6 Satz 2 Nr. 29 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 23. März 2016
"Die analoge Verbreitung bisher ausschließlich digital verbreiteter Programme ist unzulässig. "
Somit war die UKW-Aufschaltung von Next, zunächst auf die leistungsschwachen Frequenzen 95,6 und 98,9 MHz und später dann auf die Hochleistungssender 96,7 und 92,1 MHz unzulässig! Denn Bremen Next hatte seinerzeit den Status des zusätzlichen, ausschließlich digital-terrestrisch verbreiteten Hörfunkprogramms gem. § 11 c Abs. 2 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag inne!
Der Tausch wurde auch zurecht kritisiert:
Der Bremer Rat für Integration fordert Radio Bremen in der folgenden Pressemitteilung auf, den Frequenzentausch zwischen Cosmo und Bremen NEXT zu revidieren:
www.radioszene.de
Bliebe noch § 4 Abs. 6 Satz 1:
"(6) Terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme dürfen gegen andere terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme der Anstalt ausgetauscht werden, wenn dadurch insgesamt keine Mehrkosten entstehen und
sich die Gesamtzahl der Programme nach § 11c Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrages nicht erhöht."
Getauscht wurde da nichts, da Cosmo ja
weiterhin auf UKW sendet (auf den zuvor für Next neu koordinierten Minisendern 95,6 und 98,9 ). Es wurde ein
zusätzliches UKW-Programm aufgeschaltet, zusätzlich zu den vier zulässigen, bestehenden Wellen (Eins, Zwei bzw. NWR, Vier, Cosmo)
Interessant auch § 4 Abs. 6 Satz 2:
"Ein Programm nach Absatz 1 darf nicht durch ein Fremdprogramm ersetzt werden."
Somit hätte also Radio Bremen 2 (das alte Kulturradio) anno 2001 gar nicht eingestellt und durch das Nordwestradio, was ja federführend vom NDR gestaltet wurde, ersetzt werden dürfen.