Brüssel droht LPR-RLP NRJ Klage

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primatus

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Mainz/ Brüssel

EU-Kommission droht mit Klage


Die EU-Kommission will Deutschland wegen des rheinland-pfälzischen Landesrundfunkgesetzes vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

Das Gesetz sorge dafür, dass lokale Veranstalter mit einer Sendeproduktion im Land bei der Lizenzvergabe bevorzugt würden, teilte die EU-Kommission zur Begründung mit. Dagegen würden Rundfunkveranstalter aus anderen EU-Ländern benachteiligt. So hätten die Behörden in der Praxis Anbietergemeinschaften bevorzugt, die vor allem im Land aktiv waren, zu gesellschaftlichen Gruppen vor Ort gehörten oder die zur wirtschaftlichen Stärkung des Landes beitrugen, kritisierte die Kommission. Die Landesmedienanstalt wies den Vorwurf zurück. Allerdings seien die kritisierten Gesetzespassagen im neuen Landesrundfunkgesetz, das bis Jahresende verabschiedet werden soll, nicht mehr enthalten. Gibt der Europäische Gerichtshof der Klage statt, muss das Landesrundfunkgesetz entsprechend geändert werden.
 
... und was soll das bringen. Schön, dann wird das Mediengesetz geändert. Aber die UKW-Frequenzen sind alle vergeben. Also: das ist doch alles nur symbolisch und für die Fische.
 
da die Regierung damit ja indirekt zugibt, dass etwas nicht richtig gelaufen ist, müsste es doch eine Neuausschreibung geben.
Zumindest wäre das in andern Bundesländern so.
 
Selbst wenn NRJ Recht bekommen sollte, dann sind bis zum Wirksamwerden des Urteils und Umsetzen in RLP-Landesrecht mindestens sieben Jahre vergangen.

Sieben Jahre, in dem der Verlegerfilz aus Rheinland-Pfalz im Radiogeschäft machen konnte, was er will.Ob viel Geld mit den drei Wellen erwirtschaftet wurde, insbesondere mit der zweiten und dritten, sei dahingestellt. Zumindest gab es keine Konkurrenz.

Vor diesem Hintergrund hatte man ein Scheitern in Brüssel wahrscheinlich sogar einkalkuliert. Schadensersatz seitens der Sender kann man nicht fordern - die sind nach legalem Landesrecht lizensiert worden. Und dass ein Politiker in Deutschland persönlich für irgendetwas haftbar gemacht wurde, habe ich noch nie gehört. Bestenfalls geht's ab in die Pension mit üppigen Parlamentarier-Bezügen.
 
Hehe.. dann soll die Europäische Komission bitte gleich noch die LfM NRW wegen der Monopolstellung im Privatfunk verklagen..
Auch dort hat kein "normaler Anbieter" ne Chance.
 
Hier das ganze etwas ausführlicher:

EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Vergabe von Rundfunklizenzen


Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland wegen des rheinland-pfälzischen Landesrundfunkgesetzes vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu verklagen. Es enthält nach Auffassung der Kommission diskriminierende Bestimmungen und verstößt gegen den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit. Einige Bestimmungen sowie die Art und Weise ihrer Anwendung durch die Behörden würden lokale Veranstalter von terrestrischem Rundfunk bei der Vergabe von Lizenzen bevorzugen und Rundfunkveranstalter aus anderen EU-Ländern diskriminieren.

Bis heute sind in Rheinland-Pfalz lediglich drei Lizenzen für den terrestrischen Rundfunk vergeben worden, was an sich bereits die Möglichkeiten, Rundfunk zu veranstalten, beträchtlich einschränkt. Die Kommission beanstandet einige Bestimmungen des Landesrundfunkgesetzes, die sie für diskriminierend hält und die dazu führen, dass der lokale Markt völlig abgeschottet oder der Zugang dazu beträchtlich eingeschränkt wird. Mit der Novellierung des Gesetzes im Jahre 1996 wurde nämlich die Geltungsdauer bereits erteilter Lizenzen verdoppelt. Ferner verlangt das Gesetz bei der Vergabe der zweiten und dritten Lizenz, dass der Bewerber Programme anbietet, die sich wesentlich von denen des ersten Lizenznehmers unterscheiden. Schließlich räumt es Bewerbern, deren Studioproduktion in Rheinland-Pfalz angesiedelt ist, eine allgemeine Präferenz ein.

Darüber hinaus haben die zuständigen Behörden andere Bestimmungen in diskriminierender Weise angewandt, als sie ausdrücklich Anbietergemeinschaften bevorzugten, deren Mitglieder zu gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen vor Ort gehören, die eine gewisse Ausrichtung auf die Aktivitäten im Land aufweisen und zur wirtschaftlichen Stärkung des Bundeslandes beitragen. Die Behörden erklärten sogar, dass Veranstaltern, die keinen Bezug zum Land hätten, bei der Vergabeentscheidung nur eine geringere Bedeutung zugebilligt werden könne.

Die deutschen Behörden machen geltend, dass diese Maßnahmen zum Schutz des Medienpluralismus erforderlich sind. Dagegen ist die Kommission der Auffassung, dass die Maßnahmen gegen die Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Diese Grundsätze müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften beachtet werden, wenn die Niederlassungsfreiheit eingeschränkt wird, die laut EG-Vertrag (Artikel 43) einer der Grundpfeiler des Binnenmarkts ist.

Die von den deutschen Behörden im Laufe des Verfahrens vorgebrachten Argumente können die Kommission nicht dazu veranlassen, ihre Einschätzung des Sachverhalts zu ändern. Sie hat daher beschlossen, den Gerichtshof mit der Angelegenheit zu befassen.
 
@ Der Radiotor

in der Tat ein Riesenskandal

Skandal! Das geht auf keine Kuhhaut mehr! Und ich sehe schon wieder Stühle an Bürowänden zerbersten. Da leppert sich was zusammen... :D
 
Kann das dann jemand mal fotografieren oder filmen, wenn die Stühle an die Wände zerbersten.

Aber mal im Ernst: Die EU sollte hier mal wirklich beispielhaft hart durchgreifen, damit man merkt, daß mit dem Filz auch nix mehr geht.

Die Fortsetzung bitte ich dann in Bayern anschließend durchzuführen...
 
@ Vitamin C

Nee, ich denke, die Leute, die es gestört hat, arbeiten bereits seit längerem nicht mehr in dem Laden...
 
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