Bürgerfunk - medienrechtliche Definition

Sprollywood.

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Das sind doch alles keine echten, terrestrischen Bürgersender oder NKLs! Das sind Webradios und die werden auch entsprechend bei der NLM als solche gelistet. Das neue Radio Flora (nicht gleichzusetzen mit radio flora 106.5, dem Vorgänger von radio.leinehertz!) taucht dort gleich gar nicht erst auf.


Mit den Bürgersendern sind diese schon rein medienrechtlich nicht gleichzusetzen. Webradios gelten in jedem Fall als kommerzielle Angebote.

Ich sehe gerade, dass RadioWeser.TV auch bei der NLM gelistet wird. Dann dürften diese auch im Oldenburger Mux senden (wollen).


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Das neue Radio Flora (nicht gleichzusetzen mit radio flora 106.5)
Es ist sehr wohl damit gleichzusetzen, weil es ja noch der selbe Sender, zu einem grossen Teil auch noch mit den selben originalen Sendungen, ist, nur eben ohne terrestrische Sendelizenz. Und natürlich ist und bleibt es ein nichtkommerzielles Lokalradio (NKL).
Ein neues Radio Flora gibt es in Hannover nicht.
 
Denn die Radio Leinewelle aus Göttingen hat versucht eine Medienrechtliche Zulassung für DAB+ zu bekommen.
Radio Leinewellle hat eine medienrechtliche Zulassung bei der NLM, nicht nur als Webradio sondern auch als DAB+ Sender.
Was denn nun???

Auf der Seite der NLM steht es unter den Webradios. Bitte die Quelle für die DAB-Lizenz angeben, danke!
Eine PM dazu gab es nicht. Wann hat der Medienrat dem Programm eine Zulassung für digital-terrestrische Rundfunkübertragungen erteilt?

Es ist sehr wohl damit gleichzusetzen
Nein, radio flora 106.5 war als Bürgerfunk von der NLM für das Gebiet "Region Hannover" terrestrisch zugelassen worden. Das heutige radio flora ist ein reines Webradio. Es gibt keinen Bürgerfunk mehr für Hannover gemäß Medienratsbeschluss der NLM (wurde weiter oben verlinkt).

Das heutige Webradio "radio flora" ist vergleichbar mit "Multicult.FM", als inoffizieller Nachfolger von RadioMultiKulti mit dem selben Team. Medienrechtlich ist es trotzem ganz etwas anderes und radio flora hat offenkundig keine Frequenz-Zuweisung als terrestrischer Bürgerfunk für Hannover erhalten, denn:


Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat [...] mehrheitlich beschlossen, Hannover als Verbreitungsgebiet für den Bürgerrundfunk im Hörfunk zu streichen.

Die hier geführte Bürgerfunkdebatte für die Region Hannover ist eine Scheindebatte. Hannover hat seit dem Aus von leine.hertz 106.5 keinen Bürgerfunk mehr und wird auch keinen mehr bekommen.
 
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Hannover hat seit dem Aus von leine.hertz 106.5 keinen Bürgerfunk mehr und wird auch keinen mehr bekommen.
Hast DU das letzte Wort darüber zu sprechen ?

Hannover hat offenbar sehr wohl Bürgerfunk, und das wird mit Sicherheit auch so bleiben.
Dass dieser nicht terrestrisch ausgestrahlt wird, ändert an dem Fakt nichts.
 
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Nein, radio flora 106.5 war als Bürgerfunk von der NLM für das Gebiet "Region Hannover" terrestrisch zugelassen worden. Das heutige radio flora ist ein reines Webradio.
Das bedeutet nicht, dass Radio Flora deswegen ein "neuer Sender" ist. Es ist immer noch der selbe.
Dass der Ausspielweg nicht mehr terrestrisch ist, ändert an der Identität des Senders, am Programm und seinem Inhalt nichts.
 
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Hast DU das letzte Wort darüber zu sprechen ?
Die NLM hat am 14.7.2021 darüber entschieden, das entsprechende Dokument wurde hier bereits verlinkt. In Stein gemeißelt ist das natürlich nicht ("Keine endgültige Absage an ein Bürgerradio in Hannover"), aber es ist derzeit keine Änderung in Sicht. Ich gebe daher nur die Position der NLM wieder.

Hannover hat offenbar sehr wohl Bürgerfunk, und das wird mit Sicherheit auch so bleiben.
Hannover hat keinen terrestrischen Bürgerfunk. Was im Web sendet, ist irrelevant. Das ist kein Rundfunk im Sinne von Broadcast. In Hannover sind zwei Bürgerradios gescheitert. Zuerst Flora am politischen Willen, dann LeineHertz offenbar an internen Zerwürfnissen? Nach NLM-Definition/Kriterien hat Hannover keinen Bürgerrundfunk.

Dass dieser nicht terrestrisch ausgestrahlt wird, ändert an dem Fakt nichts.
Das ist ein Widerspruch in sich.
Webradiosender sind kein Bürgerfunk im Sinne des Mediengesetzes!
Internetradio ist kein Rundfunk, kein Hörfunk, kein Broadcast und somit kein Bürgerfunk.

Zur Not kann es helfen, sich mit der Definition von Bürgerfunk im medienrechtlichen Sinn vertraut zu machen.

"Niedersachsen beheimatet 14 gemeinnützige und nichtkommerzielle Veranstalter von Bürgerrundfunk. Es gibt neun Bürgerradios, die auf UKW-Frequenzen senden, und zwei Bürgerfernsehveranstalter, die ihre Programme via Breitbandkabel verbreiten. Drei Bürgersender bieten sowohl ein Hörfunk- als auch ein TV-Programm an"



"Niedersachsen ist Standort von 14 nichtkommerziellen, gemeinnützigen Veranstaltern von Bürgerrundfunk: zehn Bürgerradios, zwei Bürgerfernsehveranstalter und drei Sender, die ein Hörfunk- und Fernsehprogramm bieten."


Radio Flora wird dort NICHT genannt. Eben weil es einer von zigtausenden Webradiokanälen ist. Aber eben kein Bürgerfunk!
 
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Nach NLM-Definition/Kriterien hat Hannover keinen Bürgerrundfunk.
Hannover hat keinen terrestrisch ausgestrahlten Bürgerfunk, richtig. Aber was im Web sendet, ist deswegen nicht irrelevant. Bürgerfunk bleibt Bürgerfunk und ein nichtkommerzielles Lokalradio bleibt ein nichtkommerzielles Lokalradio, egal, ob es nun über's Internet sendet oder terrestrisch. Die Maschseewelle definiert sich als nichtkommerzielles Bürgerradio, Radio Flora bezeichnet sich als Freies Radio, und Ernst.FM als Campusradio. Jeder Sender definiert sich zuerst mal selbst als das, was er sein möchte, egal, ob die Landesmedienanstalt das nun so anerkennen will oder nicht.
Das ist ein Widerspruch in sich.
Webradiosender sind kein Bürgerfunk im Sinne des Mediengesetzes!
Internetradio ist kein Rundfunk, kein Hörfunk, kein Broadcast und somit kein Bürgerfunk.
Nun überleg mal selber, wo hier der Widerspruch in sich ist ! Selten so einen Schwachsinn gelesen !
Die Verbreitung eines Radiosenders über das Internet ist wie gesagt nur ein Ausspielweg und definiert nicht das Programm, die Art des Programms oder die Mission des Senders.
 
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Es existieren festgelegte, medienrechtliche Definitionen darüber, was ein Sender, ein Mediendienst oder eben ein Vollprogramm oder ein NKL ist. Ein rein online verbreitetes Hobbyprojekt ist kein Bürgerfunk gemäß der medienrechtlichen Definition der Landesmedienanstalten. Also kein NKL im klassischen Sinne so wie es die NLM lizensiert. Das hat etwas mit der Finanzierung und der Gemeinnützigkeit des Trägervereins zu tun!

Und genau aus dem Grund taucht radio flora (das Webradio) auf der NLM-Seite auch nicht unter "Bürgerfunk" auf und ist auch nicht auf der Karte der 14 Programme eingetragen.

Selten so einen Schwachsinn gelesen !
An den Tatsachen ändert auch ein unflätiger Vulgärstil nichts. Da kannst du dich mit Händen und Füßen winden.

Es hat seinen Grund, warum radio flora 106.5 seinerzeit die UKW-Frequenz verloren hat indem die Lizenz nicht mehr verlängert wurde. Man betitelt sich ja selbst als "Hannovers Webradio".


Daraus:

"Nachdem die Landesmedienanstalt Niedersachsen dem hannoverschen Sender Radio Flora im April 2009 die UKW-Lizenz entzogen hatte, hatten viele dem bekannten und geschätzten Bürgerradio von Hannover das Aus prophezeit. Doch allen Zweifeln zum Trotz konnte Radio Flora damals auch ohne die Fördermittel des Landes seinen Sendebetrieb im Internet weiterführen und, von nun an ganz auf ehrenamtlicher Basis, bis heute erfolgreich als Web-Radio bestehen."

Dieses Geschäftsmodell entspricht nicht dem eines Bürgersenders gemäß den NLM-Richtlinien. Ergo: Kein Bürgerfunk.

Selbstverständlich darfst du deine Dönerbude auch "5 Stars Kebap" nennen, trotzdem macht allein deine selbst gewählte Bezeichnung bei der Namenswahl aus einem Take away-Imbiss noch kein Sternerestaurant.
 
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Es existieren festgelegte, medienrechtliche Definitionen darüber, was ein Sender, ein Mediendienst oder eben ein Vollprogramm oder ein NKL ist.

An den Tatsachen ändert auch ein unflätiger Vulgärstil nichts. Da kannst du dich mit Händen und Füßen winden.

Dieses Geschäftsmodell entspricht nicht dem eines Bürgersenders gemäß den NLM-Richtlinien. Ergo: Kein Bürgerfunk.
Nochmal: Der Sender definiert seine Mission und die Art seines Programms selbst, nicht die NLM und auch keine andere Landesmedienanstalt. Egal, ob du diesen FAKT nicht akzeptieren willst oder nicht.
Und Webradio ist eben nicht gleich "Webradio", sondern bleibt ein Ausspielweg. Da kannst DU dich mit Händen und Füssen winden.
Vulgär ist es, Schwachsinn zu verbreiten, und nicht solchen als solchen zu bezeichnen. Wer andere damit nervt, dass er einfach Fakten nicht anerkennt, braucht sich darüber nicht zu beschweren.

Frage: Ist denn laut Mediengesetz dann auch die Verbreitung von öffentlich-rechtlichen und privaten Radiosendern, die auch terrestrisch senden, über's Internet "kein Hörfunk, kein Broadcast, kein Rundfunk" mehr ?
Und ist Fernsehen, das über Internet-Streams verbreitet wird, dann auch kein Fernsehen ?

Sowas als Schwachsinn zu bezeichnen ist weder "unflätig" noch "vulgär", sondern angemessen.
Aber wer nicht besser gegenargumentieren kann, muss dann halt auf so eine Art "kontern".
Selbstverständlich darfst du deine Dönerbude auch "5 Stars Kebap" nennen, trotzdem macht allein deine selbst gewählte Bezeichnung bei der Namenswahl aus einem Take away-Imbiss noch kein Sternerestaurant.
Äpfel mit Birnen verglichen und dabei das Thema völlig verfehlt.
Der Vergleich hinkt nicht nur, der fährt mit 'nem Rollator.
 
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Fakt ist: die NLM hat diese für eine Ausstrahlung über DAB+ nicht zugelassen. Wie sich jemand selbst definiert, ist in diesem Zusammenhang völlig irrelevant.
 
Der Sender definiert seine Mission und die Art seines Programms selbst, nicht die NLM und auch keine andere Landesmedienanstalt.
Nur blöd dass die NLM das Programm als solches zulassen muss und das hat sie 2009 eben nicht mehr getan. :p

Es ist doch völlig egal, als was sich ein Sender sieht. Radio teddy sieht sich als erstes Kinderradio, dabei gab es vorher bereits RadiJoJo. Femotion sieht sich als erstes Frauenradio, dabei gab es vorher bereits Anna.Fm und BarbaRadio. Viva Plus sah sich als CNN des Musikfernsehens und war eine Jamba-Dauerwerbesendung.

Was soll diese Scheindebatte, außer Klicks generieren für ein Webradioprogramm, welches nicht ohne Grund keine Verlängerung der Sendezulassung für UKW Hannover erhalten hat? Radio Flora sendet nicht auf DAB und wird es auch nicht solange es keine Lizenz erhalten hat.
 
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Und schon gar nicht für den Sender selbst.
Zitate von der eigenen HP https://radioflora.de/infos-ueber-uns/

"Radio Flora – das freie Webradio in Hannover – ist unabhängig sowohl vom
Kommerz als auch von Staatsgeldern. "

"Der Verein hatte bis einschließlich März 2009 zwölf Jahre lang die Sendelizenz für die Veranstaltung von “Bürgerfunk” in der Region Hannover inne"

"Laut „Gesamtbescheid“ der Niedersächsischen Landesmedienanstalt im Zulassungsverfahren zum hannoverschen Bürgerrundfunk führten zwei wesentliche Gründe zur Verweigerung der Lizenz für radio flora"
 
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Daraus:

"Nachdem die Landesmedienanstalt Niedersachsen dem hannoverschen Sender Radio Flora im April 2009 die UKW-Lizenz entzogen hatte, hatten viele dem bekannten und geschätzten Bürgerradio von Hannover das Aus prophezeit. Doch allen Zweifeln zum Trotz konnte Radio Flora damals auch ohne die Fördermittel des Landes seinen Sendebetrieb im Internet weiterführen und, von nun an ganz auf ehrenamtlicher Basis, bis heute erfolgreich als Web-Radio bestehen."
Daraus weiter: "Auch nach dem Lizenzentzug, und nun erst recht, ist Radio Flora dem Konzept der Freien Radios treu geblieben, denen eine Stimme zu geben, die sonst nicht gehört werden, und es blieb nichtkommerziell, werbefrei sowie finanziell und politisch unabhängig. Als Radio-Plattform für politische Bewegungen und engagierte Bürger*innen ist es heute in Hannover ein Bürgerradio im besten Sinne des Wortes, wird aber dank des Internets auch weltweit gehört."
 
Ist Bürgerradio eigentlich ein rechtlich geschützter Begriff? Oder darf sich jedes Projekt Bürgerradio nennen? Wenn ich heute einen Internetsender starte, ist es auch ein Bürgerradio, weil ich ja ein Bürger bin...
 
 
Oder darf sich jedes Projekt Bürgerradio nennen?
Genau darum geht es bei der Förderung: Ein Bürgersender ist nicht gleichzusetzen mit der medienrechtlichen Definition von Bürger(rund)funk. Mit der Einstufung eines Projekts als Bürgerfunk seitens der LMAen als zuständige Aufsichtsbehörden sind gewissse Verpflichtungen, aber auch Förderungen verbunden.

Natürlich ist es dem Hörer egal. Es geht nur um die medienrechtliche Einstufung, wonach ein hobbymäßig (auch durch einen Verein) betriebenes Webradioprojekt wie multicult.fm in Berlin nicht automatisch Bürgerfunk i.S.d. Medienrechts ist.
 
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Ein Bürgerradio ist nix anderes als ein Offener Kanal den Begriff Bürgerfunk nutzen halt diesen Begriff. Aber Grpße Unterschiede zwischen Bürgerfunk und ein offener Kanal gibt es eigentlich nicht.
 
Beispiel radio aktiv aus Hameln, tagsüber der nichtkommerzielle Teil als eine Alternative zu ffn, antenne, NDR2 mit festen Programm und durchgehend gleicher Musikfarbe. am Abend dann der OK-Teil mit täglich anderen Nutzern mit ihren unterschiedlichen Sendungen.
 
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