Bürgerfunk - medienrechtliche Definition

Was denn nun???

Auf der Seite der NLM steht es unter den Webradios. Bitte die Quelle für die DAB-Lizenz angeben, danke!
Eine PM dazu gab es nicht. Wann hat der Medienrat dem Programm eine Zulassung für digital-terrestrische Rundfunkübertragungen erteilt?
Die medienrechtliche Zulassung ist seit der Neuerung im Medienstaatsvertrag nicht mehr abhängig vom Verbreitungsweg. Beispiel: Radio Leinewelle hat vor dem 07.11.2020 eine freiwillige Anzeige als Webradio bei der NLM getätigt. Passend hierzu der Artikel: https://www.radiowoche.de/webradiobetreiber-meldet-euch-bei-der-medienanstalt/
[Denn wer sein Webradio schon heute bei seiner zuständigen Medienanstalt anzeigt, gilt ab Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags als zugelassen.]
Eine Liste ist hier öffentlich einzusehen: https://www.radiowoche.de/wp-content/uploads/2020/01/Liste-Webradios-16.12.2019.pdf
Damit hat der Programmveranstalter eine Rundfunkzulassung, unabhängig vom Verbreitungsweg.
Das wurde hier mit der Diskussion um DAB+ usw. total durcheinander geworfen.
 
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Interessant, die meisten LMAs handhaben dies so, dass eine Webradiolizenz dort zwar erworben werden kann, damit aber nicht automatisch terrestrisch gesendet werden kann. Da gibt es andernorts eine strikte Trennung. Allein aus dem Grund, weil von der medienrechtlichen Argumentation her Internetradio kein klassischer broadcast (i.S.v. drahtlos übertragenem, terrestrischem Tonrundfunk) ist.

Damit hat der Programmveranstalter eine Rundfunkzulassung, unabhängig vom Verbreitungsweg.

Dies allein berechtigt ihn allerdings noch nicht, sein Programm auszustrahlen, denn er braucht auch eine
rundfunktechnische Zuweisung, also eine entsprechende Sendekapazität, sprich: Einen Platz im Multiplex.

Und bei Plattformbetrieb hat der Plattformbetreiber die Hand da drauf und entscheidet, wer rein kommt.
Wer zuerst unterschreibt, bekommt die CU zugewiesen. Wer zu lange wartet, hat Pech und bleibt draußen.

Was aber wohl demnach möglich wäre, dass sich Webradioanbieter in Eigenregie um eine Frequenz (bzw. DAB-Kanal) kümmern können und dann selbst einen Mux aufbauen müssten wie Lohro 10A in Rostock. So wie ja bei UKW auch nur noch Polygone festgelegt / ausgeschrieben werden und man sich selbst eine freie Frequenz suchen muss.
 
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Dies allein berechtigt ihn allerdings noch nicht, sein Programm auszustrahlen, denn er braucht auch eine
rundfunktechnische Zuweisung, also eine entsprechende Sendekapazität, sprich: Einen Platz im Multiplex.

Natürlich berechtigt ihn das medienrechtlich im o.g. Fall von mir. Es ist unabhängig vom Verbreitungsweg. Das relativiert deinen gesamten Post.
Alles Andere ist Verhandlung mit Plattformanbietern wie Media Broadcast, Vodafone etc. Da geht es nur noch darum, was es kostet und „ob noch Platz ist“. Rechtlich berührt das den Raum nicht.
Vielleicht studierst du lieber noch mal den aktuellen Medienstaatsvertrag. Was du schreibst stimmt einfach nicht.
 
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Das heutige Webradio "radio flora" ist vergleichbar mit "Multicult.FM", als inoffizieller Nachfolger von RadioMultiKulti mit dem selben Team. Medienrechtlich ist es trotzem ganz etwas anderes und radio flora hat offenkundig keine Frequenz-Zuweisung als terrestrischer Bürgerfunk für Hannover erhalten, denn:


Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat [...] mehrheitlich beschlossen, Hannover als Verbreitungsgebiet für den Bürgerrundfunk im Hörfunk zu streichen.

Die hier geführte Bürgerfunkdebatte für die Region Hannover ist eine Scheindebatte. Hannover hat seit dem Aus von leine.hertz 106.5 keinen Bürgerfunk mehr und wird auch keinen mehr bekommen
Aha. Und nur weil die NLM sagt "Spring aus dem Fenster" springen alle aus dem Fenster?

Radio Flora ist ein Freies Radio (es ist im BFR). Auch wenn es nicht in der Zulassung steht.

Webradios gelten in jedem Fall als kommerzielle Angebote.
Warum bin ich dann mit Radio Zett eigentlich noch kein Millionär? Frage für einen Freund... 🤣
 
Radio Flora ist ein Freies Radio
hat aber keine terrestrische Frequenz und daher auch kaum Hörer und sendet deshalb auch unterhalb des Radars der Wahrnehmungsschwelle. Selbst multicult.fm hat "keine wirtschaftliche Basis für den Sendebetrieb gefunden".

Alles Andere ist Verhandlung mit Plattformanbietern wie Media Broadcast, Vodafone etc.
Seit wann betreibt Vodafone einen DAB-Multiplex, wäre mir neu.
Es ist vor allem eines: Eine Kostenfrage. Wo soll das NKL die Kohle dafür hernehmen?
Und es ist eine Frage der Kapazitäten. Wenn der Muxbetreiber viel Geld von großen Medienhäusern für die Verbreitung eines oder gar mehrerer Programme erhält, wird man sich nicht den Mux vollpacken mit Bürgerfunkern, die jedes Monat genau rechnen müssen, ob sie sich das noch leisten können.

Es wird schon seine Gründe haben, warum man in Hamburg den zunächst für ein "Veranstaltungsradio" frei gehaltenen Platz inzwischen an einen Privatsender vergeben hat. Damit verdient man nämlich, im Gegensatz zu Lückenfüllern oder Platzhaltern, bares Geld.
 
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Was spielt das für eine Rolle, wie sie sich bezeichnen? Sie können sich auch public service nennen oder unabhängiges Lokalradio.
Freies Radio kann sich jeder Nennen. Erst wurde hier drauf herumgeritten, dass Lora medienrechtlich ein Bürgerradio sei.

Freies Radio oder Free Radio (wie die AM-Piraten sich nennen) ist eine schwammmige und rechtlich nicht geschützte Eigenbezeichnung, so wie Journalist oder Weidemilch. 😩
 
Jedes Hobbyprojekt und jeder Kurzwellenpirat kann sich Freies Radio / Free Radio nennen.
Wo kein Kläger - da kein Richter. Oder wollt ihr die Piraten alle kostenpflichtig abmahnen?

:wow:
 
Ist Bürgerradio eigentlich ein rechtlich geschützter Begriff? Oder darf sich jedes Projekt Bürgerradio nennen?
Keine Ahnung. Gab es mal in Baden-Württemberg als kommerzieller Privatsender aus der Heusteigstr. 44 in 7000 Stuttgart 1. Geislingen 100,3 und Mühlacker 100,7. ;)
Aber zurück zum Thema NKL/BüFu/OKL etc.
 
Ein Freies Radio/Bürgerradio definiert sich dadurch, dass es unabhängig von kommerziellen Interessen agiert und einen demokratischen niedrigschwelligen Zugang für Alle ermöglicht. Von Ausschüttungen der Medienanstalt, Vereinsbeiträge und Fördergeldern werden freie Redaktionen betrieben, geringfügig Beschäftigte bezahlt, der Sendebetrieb gewährleistet, Strom und Miete bezahlt. Der Unterschied zu einem Bürgerradio ist, dass hier explizit die Minderheiten angesprochen werden und diese in besonderem Rahmen on air eine garantierte Präsenz hat. Oft ist das Wort Gegenöffentlichkeit in den Vereinsstatuten zu lesen.

Freie Radios sind somit auch nur woke Anti-Mainstream Bürgerradios :D
Eine genaue medienrechtliche Definition gibt es nicht. Sie werden in den meisten Bundesländern als NKL und/oder Bürgerradio geführt.
 
Der Unterschied zu einem Bürgerradio ist, dass hier explizit die Minderheiten angesprochen werden und diese in besonderem Rahmen on air eine garantierte Präsenz hat.
Warum bezeichnet sich dann das freie Radio Blau in Leipzig sowohl als freies Radio, als auch als Bürgerradio? Ist das wirklich fix definiert? Denn dort kommt neben den ganzen spezielleren Sendungen auch reichlich Zeug was jetzt nicht unbedingt Randgruppen anspricht.
 
Ich sehe gerade dass EVW einen GF sucht...

Und wie: Abfotografiert vom LG-Fernseher, incl. roter Wellenlinien der Rechtschreibprüfung!
 
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Was für ine eigenartige Diskussion. Es wäre mir allerdings neu, dass die Frage, ob ein Sender kommerziell oder gemeinnützig bzw. nicht-kommerziell ist, von der Art der Austrahlung abhängig ist.

Als vor Jahren im Saarland die CDU-Landesregierung den Offenen Kanal abschaltete, gab es Überlegungen, zukünftig im Internet zu senden. Dazu kam es nicht, damals war Radio per Internet noch ein ziemliches Unding.

Bleibt also die Frage, ob ein "Bürgerradio", wenn es Einnahmen braucht und Werbung verkauft, automatisch zu einem kommerziellen Radio wird. Nach der Logik wär dann allerdings auch der ÖR ein kommerzielles Unternehmen sein. Und wenn ich mich nicht irre, braucht man auch für das Senden im Web eine Zulassung.

Theoretisch könnte natürlich auch ein "Öffentlicher Kanal" oder ein "Bürgerradio", das auf UKW sendet, auf Werbung angewiesen sein, wenn es nicht genügend oder überhaupt keine öffentlichen Mittel erhält. Wie verhält es sich z.B., wenn das Radio, wie in den USA oft der Fall, durch Spenden finanziert wird? Ist es dann kommerziell?

Nach meinem Verständnis ist es das nur, wenn es gewinnorientiert handelt. Das ist bei "Bürgerradios" grundsätzlich nicht der Fall.
 
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