Bundesverfassungsgericht: Erhöhung des Rundfunkbeitrags rechtens

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Nur ein Beispiel: Will und Merkel in der ARD vor wenigen Wochen war pro Merkel.
Und woran misst sich jetzt "pro Merkel" konkret? Ist Helmut Kohl zum Vergleich einst von Biolek härter angefasst worden? Woran kann ich die fehlende Neutralität neutral messen?

Stichwort "wenige Wochen" : das ist mittlerweile 20 Wochen her. Das wenige Wochen könnte suggerieren, dass Merkel monatlich bei Will sei, was die Regierungsnähe unterstreichen sollte.
 
Das Verfassungsgericht hatte ausdrücklich nicht die Aufgabe, Programminhalte zu bewerten. Deswegen halte ich es auch in diesem Thread für unangebracht.
 
Entschuldige. Ich hatte STH geantwortet. Soll nicht wieder vorkommen, oh Forenpolizist!
 
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Möchte auch mal ein positives Gegenbeispiel nennen: Maischberger hat Brauns falsche Versprechungen ganz schön auseinander genommen...
(https://www.daserste.de/information...e-braun-maischberger-die-woche-video-100.html)
Auch heute im NDR ein sehr regierungskritischer Kommentar.
Die Will-Sendung damals an Ostern hatte ich auch gesehen, hatte den Eindruck von "da kam ein Anruf, könnt ihr nicht mal was machen wegen besseres Image und so.."
Empfand ich als reine Dauerwerbesendung für die Regierungskoalition, die ich aber sowieso nicht ernst nehmen kann (getreu dem Motto: "wer einmal lügt...").

Es ist ja die selbe Politik aus CDU und SPD, die in den Ländern sitzt und als MP in schöner Regelmäßigkeit die Beitragserhöhung absegnen "darf" wie das BVerfG gnädigerweise gestattet. Nur ablehnen dürfen`s net.
 
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