Bundesweiter Warntag am 08. Dezember 2022

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Wir hatten ja seinerzeit auch Genehmigungspflicht für Satellitenempfangsanlagen, Satellitenempfang auf zwei Frequenzbereichen (Kopernikus), dasselbe später auf DAB (Band III und "L-Band") und Insellösungen wie DSR (wobei das wirklich gut war).
 
Und weil wir gerade bei DAB+ sind: Es ist ein absolutes Unding, daß im Bundesmux nicht das "volle" Alarmprogramm gesendet wurde, wie beispielsweise in einigen kleinen Muxen. Darum haben auch "Küchenradios" nicht reagiert, da sie Testmeldungen ignorieren. Vorgeschoben wird hier das Argument, daß Programmanbieter fürchten Hörer zu verlieren. Wohlgemerkt an den DLF und nur solange die Warnmeldung läuft! Danach schaltet das Radio ja wieder zurück.

Entschuldigung, ihr Verfechter der "Hörerverluste"! Was ist euch lieber? Hörer, die mal kurz weg sind, oder Hörer, die in der nächsten Flut ersaufen und gar nicht wiederkommen? Hier geht es um höhere Interessen! PUNKT!

Hier muß knallhart durchgegriffen werden: Alle Programme in allen Muxen müssen (wie beim Tunnelfunk z.B. im Gotthardtunnel) von staatlicher Seite her unterbrochen werden können - eventuell auch regional begrenzt. Das wäre für DAB-Radios wichtig, die nicht auf den Alarmcode reagieren. (Radios im Standby wird man damit höchstwahrscheinlich nicht wecken, wenn sie nicht den Tuner laufen lassen.). Problematisch ist das Bundesmux-SFN. Aber auch hier könnte man mehrere Sender bewußt aus dem SFN nehmen, damit im gewünschten Zielgebiet der Emfpang gewährleistet ist. In den Übergangszonen zu Nachbarsendern kommt es dann zu Störungen - das ist dann aber wirklich das kleinere Übel. Bei bundesweiten Warnungen müssen alle Radios auf Kanal 5C und den DLF wechseln. Sollte der Bundesmux ausfallen, hätte man immer noch die Möglichkeit, sich in alle gewünschte (lokalen) Muxe einzuschleifen. Das kann doch nicht so schwer sein... ;)
 
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Hier muß knallhart durchgegriffen werden: Alle Programme in allen Muxen müssen (wie beim Tunnelfunk z.B. im Gotthardtunnel) von staatlicher Seite her unterbrochen werden können - eventuell auch regional begrenzt.
Von neueren Tunnelfunkanlagen weiß ich, dass eine solche Möglichkeit eingebaut wird.
Z.B. bei der DAB+-Ausrüstung für den Hamburger Elbtunnel soll ermöglicht werden, dass Durchsagen auf allen Muxen durchgegeben werden können.
 
Hier muß knallhart durchgegriffen werden: Alle Programme in allen Muxen müssen (wie beim Tunnelfunk z.B. im Gotthardtunnel) von staatlicher Seite her unterbrochen werden können
Und wer gewährleistet, dass das nicht sagen wir mal für Werbespots der Impfkampagne der Bundesregierung oder für allgemeine Blabla-Durchsagen des BBK zur Bevorratung von Privathaushalten missbraucht wird? Wir haben hierzulande nicht umsonst ein duales Rundfunksysstem aufgebaut und die Netz Infrastruktur in privatwirtschaftliche Hände gelegt, um eben genau das zu verhindern: Ein unkontrollierbares Eingreifen des Staates oder staatlicher Stellen in den Rundfunk. In einem solchen Fall gibt es keinerlei Überwachung, der Staat könnte dort schalten und walten, nach Belieben. Ist das wirklich erwünscht? Es hat (auch historisch betrachtet) gute Gründe, dass der Staat keine Hörfunkprogramme und keine Sendeanlagen für UKW-Rundfunk betreibt.
 
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Rechtlich abgesichert ist das durch die Mediengesetze, hier mal 3 exemplarisch.
Über das "wie" kann man sich natürlich trefflich streiten.
Daraus lässt sich die Frage ableiten. MÜSSEN Programmanbieter an MoWaS angeschlossen sein, schon von lizenzrechtlichen Dingen her? Wie wird sichergestellt, dass die Verlautbarungspflicht 24/7 umgesetzt werden kann? Ich glaube hier herrscht einiges an Diskussionsbedarf.

Mediengesetz BaWü:

§ 5​

Verlautbarungspflicht, Sendezeit für Dritte​


(1) Der Veranstalter eines Rundfunkvollprogramms hat der Bundesregierung und der Landesregierung oder den für die Gefahrabwehr zuständigen Behörden und Stellen in Katastrophenfällen oder bei anderen erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung für amtliche Verlautbarungen angemessene Sendezeit unverzüglich einzuräumen.

Mediengesetz RLP:

§ 18​

Verlautbarungspflicht​

(1) Wer Vollprogramme veranstaltet, hat der Bundesregierung und der Landesregierung für amtliche Verlautbarungen unverzüglich und unentgeltlich angemessene Sendezeit einzuräumen, wenn dies zur Abwendung einer konkreten Gefahr erforderlich ist. Für Inhalt und Gestaltung der Sendung sind diejenigen Personen und Stellen verantwortlich, denen Sendezeit eingeräumt worden ist. Die Rundfunkveranstalter können nach Maßgabe des § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen.

Mediengesetz NRW:

§ 36 Verlautbarungsrecht, Sendezeit für Dritte

(1) Jeder Veranstalter hat der Bundesregierung und den obersten Landesbehörden für
amtliche Verlautbarungen angemessene Sendezeit unverzüglich einzuräumen.
 
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Die Deutsche Welle (DW WORLD) ist klassischer Auslandsrundfunk, hat keinen inländischen Versorgungsaufrtrag und somit auch nicht die Aufgabe des Warnens der bundesdeutschen Zivilbevölkerung. Und ja, richtig, es gab eigene DW Relaystationen und auch die Nutzung von Kurzwellen Sendeanlagen auf bundesdeutschem Grund. Beides, war man in Bonn der Meinung, brauche man nicht mehr.
Genauso wie die ARD keine Mittelwelle mehr brauchte und diese im Jahr 2015 aufgabe.
 
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@Sprollywood. Du hast nicht richtig verstanden, um was es *hier* geht. Wer, wenn nicht staatliche Stellen, sollte denn sonst Warnungen an die Bevölkerung herausgeben (können)? Glaubst Du ernsthaft, daß sich Lauterbach ans Mikro stellt und den Rundfunk gleichschalten lässt ( *Plopp-plopp-plop* "Bin ich jetzt überall darauf?" "Ja, Herr Minister."), um die Impflust zu steigern? Mein lieber Scholli, setz mal den Aluhut ab...
 
Hast dich bislang eigentlich ganz gut geschlagen, @s.matze. Allmählich driftest aber wieder ab...

Wir haben hierzulande nicht umsonst [...] die Netz Infrastruktur in privatwirtschaftliche Hände gelegt, um eben genau das zu verhindern
Ja, die privaten Monopole bei den Kabelnetzbetreibern sind total super!

Glaubst Du ernsthaft, daß sich Lauterbach ans Mikro stellt und den Rundfunk gleichschalten lässt ( *Plopp-plopp-plop* "Bin ich jetzt überall darauf?" "Ja, Herr Minister.")
Schöne Vorstellung, danke dafür! 😀
 
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Und wer gewährleistet, dass das nicht sagen wir mal für Werbespots der Impfkampagne der Bundesregierung oder für allgemeine Blabla-Durchsagen des BBK zur Bevorratung von Privathaushalten missbraucht wird?
Nach dem ersten Rundfunkurteil 1961 oblag der Detuschen Bundespost die Übertragung des ZDF und der 3. TV-Programme. Ebenso wurden nach 1990 die UKW-Ketten in Ostdeutschland der öffentlich-rechtlichen von der staatlichen Post betrieben. Da war ja Missbrauch Tor- und Tür geöffnet! Drölff!!!11!!!1!
 
Etwas OT, da es nicht den Warntag an sich, sondern nur Warnmeldungen im Allgemeinen betrifft:
Korrigiert mich im Zweifelsfall bitte, aber gibt es diese Möglichkeit, Durchsagen über den örtlichen Lokalfunk durchgeben zu können, nicht in NRW? Ich meine, ich hätte mal irgendwo gelesen, dass sich dort Stellen wie Polizei oder Feuerwehr in dringenden Fällen auf die jeweiligen Lokalsender aufschalten und eine Mitteilung durchgeben könnten, habe aber auf die Schnelle jetzt nichts dazu im Internet gefunden.
 
Wuppertal ebenfalls, dort besteht quasi ein direkter Draht zwischen Radio und Polizei/Feuerwehr/Rathaus/usw.

Das klappte vor über einem Jahr bei der drohenden Flut auch wunderbar, während der WDR das vollkommen verschlafen hatte, trotzdessen man bekanntlich über ein Regionalstudio in Wuppertal verfügt.
 
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Etwas OT, da es nicht den Warntag an sich, sondern nur Warnmeldungen im Allgemeinen betrifft:
Korrigiert mich im Zweifelsfall bitte, aber gibt es diese Möglichkeit, Durchsagen über den örtlichen Lokalfunk durchgeben zu können, nicht in NRW? Ich meine, ich hätte mal irgendwo gelesen, dass sich dort Stellen wie Polizei oder Feuerwehr in dringenden Fällen auf die jeweiligen Lokalsender aufschalten und eine Mitteilung durchgeben könnten, habe aber auf die Schnelle jetzt nichts dazu im Internet gefunden.
In Bochum soll es auch möglich sein, wenngleich ich das noch nie mitbekommen habe. Die Infos habe ich aber direkt von der Feuerwehr Bochum.
 
Hier noch ein Mitschnitt von gestern:

Selbstbeweihräucherung und Werbung für die eigene App in den Nachrichten. Und dazu dieses eklige Soundprocessing 🤮

Selbst MDR JUMP hat einfach nüchtern die Original Warnmeldung wie der Deutschlandfunk verkündet. Aber war ja klar dass die großen Privatdudler darin ihre große Chance wetterten...
 
Ist das wirklich erwünscht? Es hat (auch historisch betrachtet) gute Gründe, dass der Staat keine Hörfunkprogramme und keine Sendeanlagen für UKW-Rundfunk betreibt.
Ja, ist im Notfall sehr erwünscht.
Es hat auch historisch betrachtet gute Gründe, hierbei die Zügel zu straffen, siehe mediales Fast-Komplett-Versagen in der ersten Nacht der Flutkatastrophe im Ahrtal.
 
"Hoppla!"-Einwurf zu den letzten Posts;:
Der "Warntag" gelang wi(e)der nur 'durchwachsen': "WO bimmelt es? - WER hat schon ANDROID 11?"
Mein Handy blieb stumm.
 
Ein Skandal wenn man bedenkt, dass Cell Broadcast Aussendungen in Form eines Lauftextes bereits von den ersten Tastenhandys mit schwarz-weiß Displays angezeigt werden können und bei Android ist die Funktion einer Gefahrenmeldung bereits seit Version 4 drin, aber wohl erst seit 11 auch hierzulande freigeschaltet.

Warum sprechen bis jetzt einige Medien noch von Warn-SMS? Das ist halt einfach keine SMS.
 
Selbstbeweihräucherung und Werbung für die eigene App
Vor allem nehmen sie sich ganz schön was raus, denn wenn sie ihre App als Warnapp anpreisen, dann müssen sie theoretisch genau so schnell warnen wie die offiziellen Apps "NINA" und Co. Dass das funktioniert wage ich zu bezweifeln, zumal die ABY-App sicherlich auch keinen Warnton gibt!

"WO bimmelt es? - WER hat schon ANDROID 11?"
Mein Handy blieb stumm.
Meins mit Android 8 (schwöre noch auf mein kleines Galaxy A3) hat natürlich auch nichts gezeigt. Auch keine SMS erhalten... Mein Kollege hatte sein neues Handy lautlos und die Warnung nur mitbekommen, da er gegen 11 Uhr drauf geschaut hatte. So machen Warnungen keinen Sinn.


Zum "Radio einschalten": Generell würde ich als Staat (der einem ja sonst alles Mögliche vorschreiben kann) sämtliche Übertragungswege und Frequenzen zum Zeitpunkt der Warnung kappen/überlagern und über alle Stationen und Sender die gleiche von der Regierung erstellte Warnmeldung in dauerschleife ausstrahlen. Sch... auf das individuelle Radioprogramm im Ernstfall! Dies dürfte auch bei kleinen Lokalen oder unmoderierten Stationen die beste Lösung sein.

Gerade in Zeiten der Automation, vor allem Abends/Nachts darf man nicht erwarten, dass die Sender reagieren und selbstständig ihr Konserven-Programm unterbrechen und auch noch informieren.


So wie hier die Sender reagiert haben, soll man natürlich unbedingt IHREN Sender einschalten, denn SIE informieren ja am Besten. Vollkommen falsche Herangehensweise, wenn es im Kathastrophenfall um Leben und Tod geht! Wo wir wieder bei der "Selbstbeweihräucherung" am Anfang wären.
 
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Ist heute schon wieder Warntag? Um Punkt 14 Uhr einmal Sirene, jetztg um 14:15 dreimal Sirene (Entwarnung?).

Einige Landkreise in D verschieben ab 2023 übrigens ihren wöchentlichen Sirenentest von Mittwoch auf Samstag! Ich glaube in Österreich ist der Sirenentest schon Samstag. Damit soll mehr Sensibilität geschaffen werden für die Signale. Unter der Woche bekommen es viele wegen der Arbeit nicht mit. Das Radio im Büro läuft zu laut...
 
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Früher war das immer samstags, so gegen 12 Uhr. Tja, sprollywood, dann hast du heute miterlebt, wie gut der Schutz der dt. Bevölkerung funktioniert. In Sonntagsreden und doofen Zeitungsberichten präsentieren sich Beamte, die stolz sagen, dass sie sich in die laufenden Radioprogramme einklinken könn(t!)en. Im Lokalfunk, also eines von 50 oder 100 Programmen vor Ort. Und selbst DAS scheint ja nicht funktioniert zu haben. Der Hörer wird per Zeitungsbericht in Sicherheit gewogen, aber tatsächlich funktioniert nichts. Die Tröte am Nachbarhaus plärrt, keiner weiss warum. Der Rest ist irgendein "Fehlalarm". Das passiert einige Male hintereinander, und dann reagiert niemand mehr auf diese Alarme.
 
Dreimal Sirene ist die Alarmierung der freiwilligen Feuerwehr.
Wird hier noch, zusätzlich zur Funkalarmierung, eingesetzt bei Großalarm.
Erreicht werden sollen so auch die Feuerwehrangehörigen, die sich eventuell in einem Funkloch befinden.
Probealarm ist seit ewig Samstag um 12. Früher jede Woche. Seit Jahren nur noch am 1. Samstag des Monats im gesamten Landkreis.
 
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