Das sehe ich auch so, radiotime. Man muss zwischen Mitschnitten von Musiktiteln und Verpackungselementen unterscheiden. Zu Musiktiteln gibt es ja nun eine breite Diskussion - und ich denke, die rechtliche Situation ist weitgehend bekannt.
Auch bei Verpackungselementen gilt sicherlich das Urheberrecht - aber wo kein Kläger, da kein Richter. Da diese Dinge normalerweise bezahlt sind, entweder an die externe Firma oder via Gehalt an den hausinternen Produzenten, und keine weiter wirtschaftliche Nutzung zu erwarten ist, besteht eigentlich kein Bedarf zur Auseinandersetzung.
Wenn allerdings ein Mitschnitt kommerziell genutzt wird, z.B. ein Trenner, der fürs eigene Internetradio eingesetzt wird, dann ist natürlich die Erlaubnis des Urhebers erforderlich - und natürlich ggfs. eine entsprechende Honorierung.
Knifflig wird es bei sog. Fanseiten bezüglich nicht mehr existierender Sender, die z.B. über Bannerwerbung Einnahmen oder auch nur Geld werte Vorteile haben. Eigentlich würde auch hier das Urheberrecht greifen, nach dem geistiges Eigentum bis zu 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus geschützt ist.
Interessant ist dabei die Frage, wie es bei Veröffentlichung z.B. eigener Sendungen aussieht, die man als Angestellter in einem Sender gemacht hat. Sprich: Darf ich meine eigenen Airchecks online stellen, womöglich verpackt mit Soundelementen, die dem Sender gehören? Mit einem Musikbett? Und dann noch zu kommerziellen Zwecken, sprich Job- oder Kundenakquise?
Vielleicht liest ja ein Medienrechtsexperte mit.....