"Des Weiteren stimmte der Verwaltungsrat im November 2018 dem Abschluss eines AT-Vertrags zu, dessen Laufzeit erst 31 Monate später beginnen sollte, ohne dass der Grund dafür hinreichend dokumentiert war. Es war vorgesehen, dass der Mitarbeiter (A) einer anderen Rundfunkanstalt, welcher leitend in einer ARD-Gemeinschaftseinrichtung tätig war, zum 1. Januar 2019 mit neuen Aufgaben und einem neuen AT-Vertrag zum rbb wechselt. Regulär hätte seine Leitungstätigkeit in der ARD-Gemeinschaftseinrichtung zum 30. Juni 2021 geendet; diese sollte mit seinem Wechsel ein anderer Beschäftigter derselben Rundfunkanstalt zu identischen Konditionen übernehmen. Nach einem Beschluss der Intendantinnen und Intendanten der ARD sollte ab 1. Juli 2021 dann nicht mehr diese Rundfunkanstalt, sondern der rbb die betreffende Leitungsposition in der ARD-Gemeinschaftseinrichtung besetzen. Hierfür hatte der rbb bereits im November 2018 einen eigenen Mitarbeiter (B) vorgesehen. In der Beschlussvorlage an den Verwaltungsrat führte der rbb an, dass es aus strategischen Erwägungen wichtig sei, den diesbezüglichen Vertrag mit (B) bereits jetzt abzuschließen. Der Vertrag sollte den bisherigen Konditionen dieser Leitungsposition in der ARD-Gemeinschaftseinrichtung entsprechen und für die Zeit vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2026 geschlossen werden. Die Konditionen der Leitungsposition waren in der Vorlage nicht beziffert. Der Verwaltungsrat stimmte dem Vertragsabschluss dennoch zu. Laut Protokoll über die Verwaltungsratssitzung hatte die damalige Intendantin hier mündlich über die Einzelheiten zu den Personalvorschlägen sowie Vertragsanpassungen informiert."