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Synopse zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks –
Diskussionsentwurf Phase 1
Hinweise zum Umgang mit der Synopse:
Es handelt sich um einen Diskussionsentwurf zur ersten Phase der Reform von Auftrag und Strukturoptimierung
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, in der es noch nicht um Fragen der Finanzierung geht. Abstimmungsbedarf
besteht insbesondere noch zu den in eckige Klammern gesetzten Regelungen.
Die vorgesehenen Änderungen sind in der rechten Spalte (Überschrift „Vorgesehene Änderungen“) rot
gekennzeichnet und unterstrichen.
In nicht aufgeführten Paragraphen und Absätzen sind derzeit keine Änderungen vorgesehen (redaktionelle
Folgeänderungen ausgenommen).
Gelegenheit für Stellungnahmen, Anmerkungen und Feedback besteht vom 19. November 2021 bis zum 14. Januar
2022 auf
www.rundfunkkommission.rlp.de
Medienstaatsvertrag – Aktuell gültige Fassung Vorgesehene Änderungen
III. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für den öffentlich-
rechtlichen Rundfunk
III. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für den öffentlich-
rechtlichen Rundfunk
§ 26
Auftrag
§ 26
Auftrag
(1) 1Auftrag der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und
Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des
Prozesses freier individueller und öffentlicher
Meinungsbildung zu wirken und dadurch die
demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse
der Gesellschaft zu erfüllen. 2Die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen
umfassenden Überblick über das internationale,
europäische, nationale und regionale Geschehen in
allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. 3Sie
sollen hierdurch die internationale Verständigung, die
europäische Integration und den gesellschaftlichen
Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. 4Ihre
Angebote haben der Bildung, Information, Beratung
und Unterhaltung zu dienen. 5Sie haben Beiträge
insbesondere zur Kultur anzubieten. 6Auch
Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen
Angebotsprofil entsprechen.