Diskussionsentwurf Medienstaatsvertrag

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Man könnte das übrigens auch noch weiter spinnen. Mir ist nicht bekannt, dass je ein "geistiger Eigentümer" gegen die sogenannten offenen Bücherschränke oder Bibliotheken zu Felde zog. Da wird ja auch das "geistige Eigentum" weitergereicht ohne das ein Urheber in irgendeiner Form finanziell beteiligt wird. Mit kosten- und werbefreien (!) Mediatheken verhält es sich nach meinem Dafürhalten genauso. Was von der Allgemeinheit finanziert wird, muss der Allgemeinheit auch zur Verfügung stehen - ohne Extrakosten.
 
Die Bibliotheken erwerben die gedruckten Bücher. Das ist alles sauber geregelt. Und über die Onleihe gab es ja neulich auch Streit. Was in den Bücherschränken steht, stammt aus einer Auflage, die zwischen Autor und Verlag ausgehandelt und entlohnt wurde. Der Verlag darf keine neue Auflage drucken lassen, wenn das nicht mit dem Autor ausgehandelt wird. Umgekehrt würde mir auch sofort jemand aufs Dach steigen, wenn ich ein altes Buch, das längst nicht mehr im Handel ist, einscannen, neu drucken und in offene Bücherschränke stellen möchte. Die wenigsten Verlage erwerben wohl die Nutzungsrechte am Buch für 50 Jahre oder noch länger, das würde sich für sie nur für überraschende Bestseller lohnen. In der Regel hätten sie für etwas zu viel bezahlt, das nach kurzer Zeit niemanden mehr interessiert.
 
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