Fragen zu diversen Schlagercharts

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OpaAndy

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Hallo liebe Gemeinde,

Ich hätte da mal eine Frage zu diversen Schlagercharts.

Es gibt ja einige Schlagercharts wie z.B.

Die offiziellen Party & Schlager Charts
Die DJ Hitparade
DJ Top 100 National
DDP Schlager
Deutsche Disco Charts
usw.

Würde gerne diese Charts senden.
Dürfte ich das oder müsste ich dafür Genehmigungen haben?

Gesendet soll das in der Reihenfolge
50 -> 1

In der Hoffnung das man mir die Frage beantworten kann, wünsche ich noch einen schönen Sonntag
 
Was sollte dagegensprechen, sofern Du die Titel in legaler, sendefähiger Form vorliegen hast? Wenn ich die britischen Charts vom Mai 1969 als Vinylsingles vorliegen hätte und dann in einem legal sendenden Programm entweder in absteigender, aufsteigender oder bunt gemischter Reihenfolge spielen würde, wen dürfte das im Besonderen tangieren und wieso sollte dafür eine zusätzliche, über das übliche Maß hinausgehende Genehmigung erforderlich sein?
 
Von wem, wie? Mit Kosten verbunden? Woher kommt diese Information? Mag sein, daß Du recht hast, @starzz, aber in dieser Form hilft Dein Beitrag dem lieben Andy nicht weiter.
 
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Die Charts werden ja von Media Control erhoben und sind meines Wissens nach geschützt (ich glaub die berufen sich aufs Urheberrecht? keine Ahnung)
Nähere Infos gibts auf https://www.media-control.de/musik.html <- Man kann der Cynthia Seyfarth ja einfach mal ne Mail schreiben und lieb fragen sie wird es wissen....
 
Die offiziellen Verkaufs-Charts werden nicht (mehr) von Media Control ermittelt, sonder von der GfK. Ob diese Charts dort ebenfalls dem Urheberrecht unterliegen, wie seinerzeit bei Media Control (wir erinnern uns: Taurus Press wurde gerichtlich vom BGH untersagt, auch nur Spitzenpositionen und Wochendauer zu veröffentlichen), könnte wahrscheinlich sein.

Wie es sich bei DJ-Charts verhält, mag anders sein. Ich würde dort jeweils anfragen.
 
Danke @chapri, für die näheren Hinweise. Auch ein Abspielen z.B. der Airplay-Charts unterliegen dem Urheberrecht, das derzeit Musictrace innehat. Auch dort gilt: Genehmigung einholen.
 
Die DJ Hitparade vergibt keine Rechte an Webradiosender - da die Musikindustrie ausdrücklich dies nicht wünscht, wie mir Uwe Hübner persönlich mitteilte. Nach dem Aus von "Rhythmus der Nacht " von WDR4 war man allerdings in Verhandlung mit neuen Partnern.
 
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