GEZ Mafia
Auch Aldi muss Rundfunkgebühren zahlen.
MANNHEIM. Auch Lebensmittel-Discounter müssen grundsätzlich Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie bei Sonderaktionen Radiogeräte verkaufen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Würtemberg am Montag in Mannheim entschieden. <img border="0" title="" alt="[Wütend]" src="mad.gif" />
Der Discounter Aldi, der gelegentlich Radio- und Fernsehgeräte vertreibt, hatte sich mit dem Prozess gegen eine Forderung des Südwestrundfunks (SWR) gewehrt. Der VGH bestätigte aber die Einschätzung des Senders, dass Aldi bei solchen Verkaufsaktionen einem Radio-und Fernsehfachgeschäft gleichzusetzen ist. (dpa)
Danke , Aldi
Die Billigkette Aldi wurde jetzt dazu verdonnert, für den gelegentlichen Verkauf von Radios in ihren Fillialen Rundfunkgebühren zu bezahlen, auch wenn die Geräte nicht einmal ausgepackt werden können. Die Auffassung der Gesetzeshüter: Allein die technische Möglichkeit, ein Radio einschalten zu können, begründe die Gebührenpflicht. Das Urteil ist bahnbrechend, ein Präzedenzfall, der vermuten lässt, dass mindestens der wankende Finanzminister dahinter steht. Denn seine Möglichkeiten, weitere Steuern einzutreiben, sind bekanntlich begrenzt, neue Ideen müssen her. Wie also wäre es, wenn allein die jedem Bürger gegebene technische Möglichkeit, an einer Zugarette zu ziehen, die Eintreibung der Tabaksteuer bei ihm erlaubt? Auch der Besitz eines Führerscheins müsste dann zwangsläufig zur Zahlung von Kfz-Steuer verpflichten. Und wer nicht säuft, aber könnte, wäre ebenfalls dran. Die Liste ließe sich beliebig verlängern, aber man ahnt schon, um welche Größenordnungen es geht. Deutschland wäre saniert. Hauptsache, Aldi zickt nicht nicht rum und nimmt die Radios aus dem Angebot.
Holger Reischock
Auch Aldi muss Rundfunkgebühren zahlen.
MANNHEIM. Auch Lebensmittel-Discounter müssen grundsätzlich Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie bei Sonderaktionen Radiogeräte verkaufen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Würtemberg am Montag in Mannheim entschieden. <img border="0" title="" alt="[Wütend]" src="mad.gif" />
Der Discounter Aldi, der gelegentlich Radio- und Fernsehgeräte vertreibt, hatte sich mit dem Prozess gegen eine Forderung des Südwestrundfunks (SWR) gewehrt. Der VGH bestätigte aber die Einschätzung des Senders, dass Aldi bei solchen Verkaufsaktionen einem Radio-und Fernsehfachgeschäft gleichzusetzen ist. (dpa)
Danke , Aldi
Die Billigkette Aldi wurde jetzt dazu verdonnert, für den gelegentlichen Verkauf von Radios in ihren Fillialen Rundfunkgebühren zu bezahlen, auch wenn die Geräte nicht einmal ausgepackt werden können. Die Auffassung der Gesetzeshüter: Allein die technische Möglichkeit, ein Radio einschalten zu können, begründe die Gebührenpflicht. Das Urteil ist bahnbrechend, ein Präzedenzfall, der vermuten lässt, dass mindestens der wankende Finanzminister dahinter steht. Denn seine Möglichkeiten, weitere Steuern einzutreiben, sind bekanntlich begrenzt, neue Ideen müssen her. Wie also wäre es, wenn allein die jedem Bürger gegebene technische Möglichkeit, an einer Zugarette zu ziehen, die Eintreibung der Tabaksteuer bei ihm erlaubt? Auch der Besitz eines Führerscheins müsste dann zwangsläufig zur Zahlung von Kfz-Steuer verpflichten. Und wer nicht säuft, aber könnte, wäre ebenfalls dran. Die Liste ließe sich beliebig verlängern, aber man ahnt schon, um welche Größenordnungen es geht. Deutschland wäre saniert. Hauptsache, Aldi zickt nicht nicht rum und nimmt die Radios aus dem Angebot.
Holger Reischock