Gilt die Mitarbeit bei einem Bürgerradio eigentlich als Ehrenamt?

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UKW 100

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Hallo!

Laut Definition (z. B. Wikipedia) ist ein Ehrenamt "die selbstlose (altruistische) Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes oder einer gesellschaftlichen Aufgabe im Gemeinwohlinteresse ohne Einkunftserzielung". Zu den "klassischen" ehrenamtlichen Arbeiten gehören z. B. Helfer beim Roten Kreuz, der Freiwilligen Feuerwehr, beim THW, der Tafel, im Tierheim, in der Kranken- und Behindertenpflege oder bei der Telefonseelsorge. Mitunter sieht man auch auf dem Rasen des Fußballplatzes Kinder mit ihrem ehrenamtlichen Trainer.

Aber wie sieht das z. B. im Bereich Musik und Kultur aus? Unstrittig ist es natürlich, wenn z. B. ein Musiklehrer kostenlos Unterricht in einem Flüchtlingsheim gibt. Aber der größte Teil der Kultur hat ja einen fast ausschließlich unterhaltenden Charakter. Wie ist z. B. die Mitarbeit bei einem so genannten offenen Bürgerradio zu werten? Dieses bietet ja letzlich ein "Luxusprodukt" an, welches niemand wirklich "braucht" - die einschlägigen öffentlich-rechtlichen und privaten Sender dudeln ja auch - und im Zweifel wird der Feuerwehrmann doch als wichtiger angesehen.

Genauso schwierig ist vermutlich z.B. der Auftritt einer Amateurband auf einer öffentlichen Veranstaltung einzuordnen. Solche Gruppen arbeiten dabei ja auch gar nicht unbedingt fest mit einer bestimmten Einrichtung zusammen, sondern wird mal für ein Stadtfest, dann von einem Sportverein, dann von der Diakonie, dann von einem Kulturverein usw. gebucht... Sind solche Auftritte nun "ehrenamtliche Arbeit" oder "Amusement"? Und es wird noch komplizierter: Für diese Gigs müssen die Musiker ja auch regelmäßig proben. Ist das nun "Spaß" oder "ehrenamtliche Arbeit"?

Auf diese Fragen habe ich trotz Recherche im Internet nichts gefunden. Weiß jemand, ob solche Tätigkeiten zum Ehrenamt zählen oder "nur" als Hobby?
 
Wenn von vornherein eine Erwerbstätigkeit zugrunde gelegt werden kann, ists ohnehin kein Ehrenamt. Wer bei einem Bürgerradio oder einer bislang "erfolglosen" Band tätig wird, erwartet weder Erwerb noch ein Amt (i. e. S. eine dauerhafte Verpflichtung), macht dies also als Hobby...
 
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Dann muss geklärt werden, was daraus folgt, z.B. wenn die Band Gage oder Aufwandsentschädigung kassiert.
Also, zumindest ist eine Aufwandsentschädigung auch beim Ehrenamt definitiv erlaubt. Diesen Punkt kann man also in diesem Thread komplett außen vor lassen.

Was eigentlich ist der Hintergrund Deiner Frage, @UKW 100?
Mich interessiert, wie eingangs erwähnt, ob z. B. die Mitarbeit beim Bürgerradio (das von einer Öffentlichkeit gehört wird) oder einer Amateurband, die bei öffentlichen Veranstaltungen auftritt, genauso als Ehrenamt eingestuft werden kann wie die "klassischen" ehrenamtlichen Tätigkeiten (freiwillige Feuerwehr, THW, Telefonseelsorge, Tafel...).
 
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Wenn von vornherein eine Erwerbstätigkeit zugrunde gelegt werden kann, ists ohnehin kein Ehrenamt.
Logisch - darum ging es hier auch nicht.

Wer bei einem Bürgerradio oder einer bislang "erfolglosen" Band tätig wird, erwartet weder Erwerb noch ein Amt (i. e. S. eine dauerhafte Verpflichtung), macht dies also als Hobby...
Schon richtig - aber viele Hobbys sind bekanntlich nicht NUR Hobby, sondern eben GLEICHZEITIG AUCH Ehrenamt (wie eben THW, Tafel...). Hier geht man auch i.d.R. keine dauerhafte Verpflichtung ein, da Ehrenamt ja grundsätzlich freiwillig ist. Und meine Frage ist, ob z. B. die (regelmäßige oder unregelmäßige) Mitarbeit z. B. bei einem Bürgerradio als Ehrenamt eingestuft werden kann? Ein Kriterium dafür könnte sein, dass es als "gemeinwohlorientiert" eingestuft wird. Aber trifft das z. B. auf Bürgerradio oder eben auch eine Amateurkapelle zu?

Und wenn Du es wüsstest, was dann?
Dann wäre ich schlauer.
 
Manno! Ja klar, dann wärst Du schlauer.
Welchen Vorteil erhoffst Du Dir, welchen Nachteil befürchtest Du bei der Feststellung, ob "Ehrenamt" oder nicht? Ansonsten ist die Antwort doch völlig gleichgültig.
 
Mich interessiert, wie eingangs erwähnt, ob z. B. die Mitarbeit beim Bürgerradio (das von einer Öffentlichkeit gehört wird) oder einer Amateurband, die bei öffentlichen Veranstaltungen auftritt, genauso als Ehrenamt eingestuft werden kann wie die "klassischen" ehrenamtlichen Tätigkeiten (freiwillige Feuerwehr, THW, Telefonseelsorge, Tafel...).
Ich sag's mal so: warum ausgerechnet *nicht* beim Bürgerradio? Wenn ich davon ausgehen kann, daß das Bürgerradio seinem Namen gerecht wird und Informationen aus der Region zusammenträgt und sich im Hintergrund ebenfalls etwas mehr Mühe gibt in Sachen Inhalt und Technik, dann sehe ich da gar kein Problem. Im Bedarfsfall wäre trotzdem eine Rücksprache mit dem jeweiligen Radio notwendig, nicht zuletzt sähe ich da unter Umständen einige versicherungstechnische Probleme, wenn nicht im Vorfeld abgeklärt ist, daß da gerade etwas von Ehrenamtlern für das Bürgerradio aus dem Boden gestampft wird, und dabei ein Hoppla passiert.
Jedenfalls - es wäre ein zusätzliches Engagement, ich sähe altruistische Motive (im Grunde genommen sogar schon allein bei der Existenz der Bürgerradios), also wären für mich die Vorgaben erfüllt, nach denen man dort ehrenamtlich einsteigen und das auch so bezeichnen könnte.

Gruß
Skywise
 
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Wie reagieren Pinguine bei schräger Mondbeleuchtung? Mich interessiert es einfach nur persönlich.
Google findet sicherlich auch ein Forum für Pinguin-Liebhaber. Da sollte Deine Frage m. E. richtig aufgehoben sein.

Im Bedarfsfall wäre trotzdem eine Rücksprache mit dem jeweiligen Radio notwendig, nicht zuletzt sähe ich da unter Umständen einige versicherungstechnische Probleme, wenn nicht im Vorfeld abgeklärt ist, daß da gerade etwas von Ehrenamtlern für das Bürgerradio aus dem Boden gestampft wird, und dabei ein Hoppla passiert.
Um Versicherungen etc. geht's mir nicht.

Jedenfalls - es wäre ein zusätzliches Engagement, ich sähe altruistische Motive (im Grunde genommen sogar schon allein bei der Existenz der Bürgerradios), also wären für mich die Vorgaben erfüllt, nach denen man dort ehrenamtlich einsteigen und das auch so bezeichnen könnte.
Würde ich eigentlich aus dem Bauch raus auch so sehen... Aber ich wollte mal wissen, ob das auch "amtlich" so definiert ist.
 
Würde ich eigentlich aus dem Bauch raus auch so sehen... Aber ich wollte mal wissen, ob das auch "amtlich" so definiert ist.
Na ja, "definiert" ...
Schlechtes Bauchgefühl hätte ich vielleicht bei den Charts-Webradios ohne selbst erbrachten inhaltlichen Mehrwert, aber nicht bei Bürgerradios.
Ich hab' mittlerweile noch einen christlichen Sender gefunden, der Werbung für ehrenamtliche Tätigkeiten in den eigenen Reihen macht, und auch die Malteser sprechen ausdrücklich von ehrenamtlichen Tätigkeiten bei (nicht näher spezifizierten) Radios, insofern würde ich das Bauchgefühl bei Bürgerradios als bestätigt ansehen.

Gruß
Skywise
 
Ich denke auch, dass es vom Inhalt des Radio abhängen kann. Ein Senioren-Programm mit wichtigen Infos für Veranstaltungen und Tipps in der Stadt ist es eher als ein Musik-orientiertes Unterhaltungsprogramm. Nicht die Tätigkeit als solches, sondern der gesellschaftliche Nutzen davon wäre mir wichtig.
 
Wie ist z. B. die Mitarbeit bei einem so genannten offenen Bürgerradio zu werten? Dieses bietet ja letzlich ein "Luxusprodukt" an, welches niemand wirklich "braucht" - die einschlägigen öffentlich-rechtlichen und privaten Sender dudeln ja auch - und im Zweifel wird der Feuerwehrmann doch als wichtiger angesehen.
Ich stell mal folgendes entgegen: die Voraussetzungen für die niedersächsische Ehrenamtskarte (die diverse Vergünstigungen für den Inhaber ermöglicht): https://www.freiwilligenserver.de/ehrenamtskarte/informationen
Was jetzt das offene Bürgerradio angeht, das ist ja schon einmal von vorneherein eine gemeinwohlorientierte Sache, so ist es gedacht. Ob es jemand braucht, ist eine andere Sache und dudeln darf es auch mal, soll ja Radio sein.
Ob die Tätigkeit dort aber ehrenamtlich oder freiwillig ist, hängt von ihrem Umfang ab (gemäß Ehrenamtskarte: 5h/Woche, 250h/Jahr) oder Du wurdest auf einen Posten dort gewählt. Machst Du eine Sendung, ist das freiwillig. Übernimmst Du Papierkrams und Verantwortung unbezahlterweise und meist ohne Gegenkandidaten dafür von Vereinsmitgliedern gewählt, ist das Ehrenamt.
Moderierst Du dort jeden Tag ein 5-stündiges Programm für eine begeisterte Altersheim-Fangemeinde, ist das kein Ehrenamt (dafür gewählt, im eigentlichen Sinne), sondern freiwillige Arbeit. Im Sinne der Ehrenamtskarte ist es aber ein Ehrenamt.
 
Doch! Die Antwort bekäme er ja auch in einem solchen Forum, wir sehen es an den Postings, die sich bemühen, Klarheit zu schaffen. Aber er möge bitte sagen, in welchem Hinblick er das wissen will, außer, dass es ihn "schlauer" macht. Was also würdest Du, @UKW 100, folgern, wenn Die Antwort a) Ehrenamt oder b) kein Ehrenamt hieße?
 
Da ich selbst Jahre lang bei ein Offenen Kanal als Radiomoderator tätig bin (Kiel FM vom OK Kiel) kann ich eine Antwort auf die Frage geben: Gilt die Mitarbeit bei einem Bürgerradio eigentlich als Ehrenamt?

Man kann sagen Ja, viele Offene Kanäle benutzen allerdings den Begriff Nutzer/in was auch richtig ist und lässt sich auch ganz einfach Erklären.

Ich als Bürger nutze und leihe mir ja Quasi die Technik des Senders aus um eigene Beiträge zu produzieren. Im Bereich des Hörfunk ist es natürlich die nutzung des Radiostudios und eines Radioschnittplatz. Im Bereich für das Fernsehen ist es die Nutzung des Tv Studios, die Kameras uvm.

Aber der Begriff Ehrenamt kann man durchaus verwenden, denn man bekommt für die Arbeit als Nutzer bei einen OK kein Geld oder Aufwandsentschädigung (Was sogar auch gesetztlich geregelt ist) es wird sozusagen als Hobby ausgeführt und jeder Nutzer der eine eigene Sendung macht ist für die Sendung selbst Verantwortlich und kann Haftbar gemacht werden.

Aber auch ein Offener Kanal hat seine festen Mitarbeiter die natürlich auch für ihre Arbeit dort bezahlt werden. Aber wenn man bei ein offenen Kanal nur eine eigene Sendung machen möchte meldet man sich dort nur lediglich an und absolviert ein Seminar um die Technik kennenzulernen und sucht sich dementsprechend einen freien Sendeplatz aus.
 
Ist das Bürgerradio komplett non-kommerziell, erwirtschaftet keinen Gewinn, und die Leute die dort arbeiten, arbeiten unentgeltlich, und das Radio ist als e.V. eingetragen, dann hätte ich gesagt, es ist definitv ein Ehrenamt. Deutlicher wird das ganze noch, wenn dieses Radio den lokalen Kirchenchor oder das lokale Blasorchester sendet, - dies vielleicht sogar live.
 
Also ich habe früher, als ich noch jung war, im Bürgerfunk (ohne Vergütung) gesendet und dafür eine Ehrenamtskarte meiner Stadt bekommen. Später als freier Mitarbeiter dann nicht mehr.
 
Ich fülle ehrenamtlich in einem Freien Radio die Randzeiten mit moderierten Musik-Rotationen und kümmere mich nebenbei um Optimod, Sendeablauf usw.

Bekomme dafür leider keinen Cent.
 
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