Das hier noch als Dokumentation zum Thema von <a href="http://www.gema.de" target="_blank">www.gema.de</a>
1) Musikurheberrechte und Webradio
Für das Veranstalten von Webradio mit Musik benötigen Sie die Musikurheberrechte der Komponisten, Textdichter und deren Verleger (GEMA) sowie die Leistungsschutzrechte der Interpreten und der Tonträgerindustrie (GVL).
Sie können die benötigten Urheberrechte problemlos von der GEMA erwerben; für die Leistungsschutzrechte wenden Sie sich an die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) in der Heimhuder Str. 5; 20148 Hamburg. Ansprechpartnerin ist Frau Azmy, die unter der Durchwahl 040-411 70 7-39 erreichbar ist.
Verantwortlich für den Rechteerwerb bei der Veranstaltung von Webradio ist der Betreiber der Website, von der aus ein Webradio primär zugänglich gemacht wird (Content Provider).
Die GEMA vergibt die Musikrechte für die Veranstaltung von Webradio, wenn der Verantwortliche seine wirtschaftliche Tätigkeit schwerpunktmäßig von Deutschland aus betreibt. In Fällen mit internationalem Bezug bei der Veranstaltung von Webradio prüft die GEMA ihre Möglichkeit, die Musikrechte zu vergeben, wenn ihr ein entsprechender schriftlicher Antrag an Frau Kietz (Kontaktdetails) mit Informationen über die Art und Weise der Veranstaltung im Einzelnen zur Verfügung gestellt wird.
Wer ein Webradio mit Musik veranstaltet, ohne vorab die Musikrechte geklärt zu haben, macht sich strafbar und schadensersatzpflichtig.
2) Definition Webradio
Webradio ist eine Musikübertragung im Internet, die vom Sender für die Empfänger in Form eines Programms zusammengestellt wird. Ausgenommen sind Musikübertragungen, die im Ganzen oder in Teilen zum Download angeboten werden (bitte wenden Sie sich hierfür an multimedia@gema.de ). Ausgenommen sind weiterhin die zeitgleiche, unveränderte Übertragung terrestrisch verbreiteter Hörfunkprogramme (Simulcasting), sowie die Übertragung einzelner Veranstaltungen im Internet. Für diese Arten der Musikübertragung wenden Sie sich bitte gleich direkt an unsere Infostelle (infostelle@gema.de) oder an Frau Kietz (Kontaktdetails).
Bei einem Mehrkanalradio werden mehrere Programme gleichzeitig ins Internet gestellt.
Sogenannte Radioshows zeichnen sich dadurch aus, dass eine Radiosendung auf Abruf ins Internet eingestellt wird. Der Hörer bestimmt also - anders als bei normalem Radio oder Webradio - den Zeitpunkt des Sendestarts. Aufgrund dieser interaktiven Funktion prüft die GEMA in diesen Fällen, ob sie die erforderlichen Musikrechte nach ihrem Tarif für Webradio oder nach ihrem Tarif für Music-on-demand einräumt. Zur Entscheidung der Frage, ob der Programmcharakter überwiegt oder nicht, kommt es u.a. auf die Länge der abrufbaren Sendung und auf deren Musikanteil an. Achtung: Im Fall von Radioshows ist der Erwerb der Leistungsschutzrechte gegebenenfalls nicht über die GVL möglich; sie müssten sich in diesem Fall direkt an die Tonträgerfirmen wenden.
Interaktives Webradio liegt vor, wenn der Nutzer das Radio individuell nach seinen Wünschen beeinflussen und das Programm selbst bestimmen kann. Beispielsweise können einzelne Songs übersprungen werden oder das gesamte Programm vorab über eine Playlist zusammengestellt werden. Es ist also ein personalisiertes Radio.
Wenn Sie interaktives Radio betreiben wollen, ist der Erwerb der notwendigen Leistungsschutzrechte wie bei den Radioshows ebenfalls nicht problemlos über die GVL möglich. Bevor Sie Ihre interaktives Webradio bei der GEMA anmelden, wenden Sie sich deshalb bitte zuerst an die GVL, um diese Frage zu klären (Heimhuder Str. 5; 20148 Hamburg; Tel.: 040-411 70 70, <a href="http://www.gvl.de" target="_blank">www.gvl.de</a> ).
Beim nicht interaktiven Webradio wird das Pogramm vom Veranstalter erstellt und der Nutzer hört nur zu. Außerdem hört jeder Nutzer, der das Radio anklickt, dasselbe. Die Lizenzierung von nicht interaktivem Webradio ist problemlos über GEMA und GVL möglich.
Bitte beachten Sie, dass das Spielen von Wunschmusik, bei dem Hörer Wünsche äußern dürfen, kein interaktives Radio ist. Wie beim traditionellen Radio entscheidet hierbei nämlich die Programmredaktion, ob und wann welches Werk gespielt wird und alle Zuhörer empfangen dasselbe Programm.
3) Umfang der Rechteeinräumung durch die GEMA
Die GEMA nimmt in der Bundesrepublik Deutschland die Rechte am Weltrepertoire urheberrechtlich geschützter Musikwerke wahr, die ihr von den Berechtigten selbst oder über ihre ausländischen Schwestergesellschaften, z.B. über Gegenseitigkeitsverträge, zur Wahrnehmung und Verwaltung übertragen wurden oder künftig übertragen werden. Für die Veranstaltung von Webradio räumt die GEMA, soweit sie zuständig ist, die Rechte zudem für den weltweiten Empfang des Programms ein.
Rechte zur Nutzung von Musik in Werbespots müssen gesondert von den Berechtigten eingeholt werden, in der Regel von den Musikverlagen.
Auch wenn Sie Werke (z.B. als Vorabpromos) von den Plattenfirmen bekommen, müssen Sie die Senderechte von der GEMA erwerben.
Wenn Sie im Rahmen eines Online-Projektes Musik verwenden, deren Rechte nicht von der GEMA wahrgenommen werden, dann müssen Sie die Rechte direkt von den betroffenen Komponisten einholen. Sog. "GEMA-freie" Musik ist jedoch - auch im Online-Bereich - die Ausnahme. Der Komponist eines solchen Werkes darf nicht Mitglied der GEMA oder Mitglied einer ausländischen Musikverwertungsgesellschaft sein. Als Veranstalter eines Webradios tragen Sie die Verantwortung, dass die Rechte an der von Ihnen verwendeten Musik nicht von der GEMA wahrgenommen werden.
4) Kosten des Erwerbs der Musikrechte für Webradio
Im Regelfall beträgt die Vergütung 10% der Einnahmen (bei Mehrkanalradio ab 25 Kanälen 12%). Einnahmen sind insbesondere die aus Audio-Werbung, Bannerwerbung, Abonnements, Sponsoring oder Bartering erzielten Einnahmen. Diesen Einnahmen stehen ähnliche wirtschaftliche Vorteile in Höhe des ihnen entsprechenden Wertes gleich.
Sollten Sie im Rahmen Ihres Webradioprojektes keine wesentlichen Einnahmen erzielen, berechnet sich die Vergütung nach den tariflichen Regelungen der Mindestvergütung. Grundlage der Berechnung der Mindestvergütung ist die gleichzeitige technische Empfangbarkeit, welche sich durch eine geringere Sendezeit oder weniger Musikanteil reduzieren kann. Bei Mehrkanalradio oder Radioshows wird ein prozentualer Aufschlag berechnet.
Genauere Informationen zur Vergütung und den daran gekoppelten Konditionen können Sie dem Tarif für Webradio entnehmen. Sie können daraufhin auch eine Kostenanfrage stellen, indem Sie das Formular Anfrage Vergütungshöhe Webradio ausfüllen und an Frau Kietz schicken (Kontaktdetails).
Im folgenden zwei Rechenbeispiele zur Berechnung der Vergütung von Webradio:
Beispiel 1: Ein Einkanal-Webradio mit einer gleichzeitigen technischen Empfangsmöglichkeit von 100 gleichzeitigen Hörern und einem Musikanteil von 100% sendet täglich von 12 bis 24 Uhr im Internet live. Laut Tarif beträgt die Vergütung für 100 gleichzeitige Empfänger € 100,- im Monat, diese reduziert sich durch die verringerte Sendezeit (12 Std. anstatt 24 Std. täglich) um 50%. Die Vergütung beträgt demnach € 50,- pro Monat netto, zuzüglich 7% Umsatzsteuer sind das € 53,50.
Beispiel 2: Ein Webradio mit 3 Kanälen, einer gleichzeitigen technischen Empfangsmöglichkeit von 250 Hörern und einem Musikanteil von 80% sendet jede Woche für 4 volle Tage. Die Vergütung berechnet sich wie folgt:
250 gleichzeitige Empfänger = € 200,-
3 Kanäle (+2x15%=130%; WebradioTarif I.1.4.) = € 260,-
davon 80% Musikanteil (-20%) = € 208,-
anteilige Sendezeit (4 statt 7 Tage pro Woche) = € 118,86
Die Vergütung beträgt demnach € 118,86 (€ 127,18 inkl. 7% USt.) pro Monat.
5) Verlinkung auf Seite mit Webradio
Das Einbinden eines von dritter Seite veranstalteten Webradios auf die eigene Webseite kann ebenfalls eine Vergütungspflicht auslösen. Hier kommt es stark auf die Realisation im Einzelfall an. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Kietz (Kontaktdetails).
6) Anmeldung eines Webradios bei der GEMA
Wenn Sie Webradioprojekt geplant haben und verwirklichen wollen, dann füllen Sie bitte das Formular Anmeldung Webradio aus und senden es an Frau Kietz (Kontaktdetails).