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Jazz Radio Berlin

Jazz Radio könnte den Rechtsweg beschreiten nur wenn bis 31.12.2025 keine Entscheidung getroffen wird ist die Sache durch
Dein juristisches Wissen ist phänomenal.
Normalerweise geht ein Rechtsweg von fristgerecht eingereichtem Rechtsmittel, also fristgerechtem Eingang der Klage und nicht "von einer Frist" (hier 31.12.2025) bis zu der die Entscheidung, also bis das Urteil, vorliegen muss, aus.
Könnte ja mal Justizpersonal auch krank werden oder Urlaub machen, die Akte findet sich nicht oder es braucht noch etwas Recherche, Gutachten und so weiter... Entscheidend ist der fristgerechte Eingang der Klage.
Man braucht nicht mal ne Glaskugel um zu raten wie das enden wird und warum die mabb sich so still verhält. Sie ist auch nicht im Zeitdruck etwas ändern zu müssen.
Was macht die mabb "still" falsch? Sie hat eine Entscheidung getroffen. Der Zeitdruck ist/war nun bei der Seite , die den Zuschlag nicht bekommen hat (Jazz Radio) und gegen diesen Verwaltungsakt vorgehen konnte. Man kann schwer davon ausgehen, dass die mabb gute Juristen hat.
Bei Jazz Radio stellt sich diese Frage ggf., da wohl nicht gegen "JAZZ! im Radio" als Namen des Mitbewerbers, der bereits auf DAB+ sendet, vorgegangen wurde...
 
ein hochwertiges, teures Gerät macht die schlechte, wie bei uns betriebene systemimmanente Qualität nicht wett.
Tut mir leid, aber das ist ebenfalls ziemlich weit hergeholt. Ja, die Audioqualität auf DAB+ ist geringfügig schlechter als per UKW, was an den in Deutschland üblicherweise verwendeten Datenraten liegt. Das ist aber mit Verlaub auch ein "Jammern" auf hohem Niveau, denn so schlecht wie sie manche machen ist sie nun auch wieder nicht. In Großbritannien sendet Jazz Radio mit 32 kbps per DAB+ und die haben trotzdem Hörer. 72% der Privatradiohörer nutzen dort laut offiziellen Erhebungen DAB+. Insofern sind die hierzulande gern verbreiteten Untergangszenarien in Bezug auf DAB+ einfach nur Quatsch. Die DAB-Hörerzahlen in Deutschland sind nach meinem Dafürhalten ohnehin höher als in der MA erfaßt, weil der Durchschnittshörer schlicht nicht auseinanderhalten kann auf welchem Empfangsweg er jetzt gerade Sender XY hört. Da ist nur entscheidend dass das jeweilige Lieblingsradio überhaupt aus dem Gerät herauskommt. In Norwegen und der Schweiz gehts ja weitestgehend auch ohne UKW. Und jetzt bitte nicht wieder die belegbar falschen Meldungen von einem angeblichen Hörereinbruch in Norwegen ausgraben.
Der eigentliche Punkt ist doch der: Jazz Radio verliert mit großer Wahrscheinlichkeit zum Jahresende seine UKW-Frequenz. Weitersenden kann man aber auf DAB+. Jetzt gibts genau zwei Varianten: Entweder man schmeißt hin. Oder man macht dem geneigten Hörer die neue Übertragungsform schmackhaft und versucht sie alle mitzunehmen. Wenn ich über soviele Jahre mit soviel Herzblut ein Programm veranstaltet hätte, das trotz mancher Unkenrufe und wahrscheinlich auch mancher wirtschaftlicher Untiefe immer noch da ist, dann wäre die Entscheidung für mich sehr einfach. Die einzige Alternative wäre den terrestrischen Empfangsweg zu verlassen und zum reinen Webradio zu werden. Dass das zum jetzigen Zeitpunkt allerdings schon reicht um davon leben oder gar Mitarbeiter bezahlen zu können, darf ernsthaft angezweifelt werden.
 
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Dein juristisches Wissen ist phänomenal.
Normalerweise geht ein Rechtsweg von fristgerecht eingereichtem Rechtsmittel, also fristgerechtem Eingang der Klage und nicht "von einer Frist" (hier 31.12.2025) bis zu der die Entscheidung, also bis das Urteil, vorliegen muss, aus.
Könnte ja mal Justizpersonal auch krank werden oder Urlaub machen, die Akte findet sich nicht oder es braucht noch etwas Recherche, Gutachten und so weiter... Entscheidend ist der fristgerechte Eingang der Klage.

So ein Unsinn was du hier erzählst. Stand heute wird Jazz Radio am 31.12.2025 um 23:59 die Lizenz verlieren. Ja bis dahin und auch spätern kann man dagegen klagen. Das Problem ist eben, ab 1.1.2026 0:00 sendet der neue Sender auf der Frequenz und wenn im Eilverfahren kein Urteil zugunsten Jazz Radio ergeht muss das Hauptsacheverfahren herhalten. Sofern halbwegs Aussichten besten, hätte Jazz Radio im Eilverfahren mehr erreicht. Das lässt eine Tendenz für die Hauptsache erahnen.
Nach dem 31.12.2025 23:59 ist der Schaden viel schwerer zu beweisen. Wenn das Verfahren im März zum Ergebnis kommt die Lizenzverteilung war fehlerhaft könne der neue Sender seinen Platz verlienen und auch klagen.
Es ist also immer sinnvoll dies vor dem 31.12.2025 zu klären. Ich sehe nicht in die Köpfe der Richter aber ich denke die Zeit wird eben verdammt knapp.

Es ist immer schlauer frühzeitig zu agieren. Das hat Jazz Radio versucht und ich bezweifele, in der Hauotsache wird die mabb eine Schlappe einstecken. Im Herzen würde ich Jazz Radio dies wünschen, aber ich glaube nicht daran.

Was macht die mabb "still" falsch? Sie hat eine Entscheidung getroffen. Der Zeitdruck ist/war nun bei der Seite , die den Zuschlag nicht bekommen hat (Jazz Radio) und gegen diesen Verwaltungsakt vorgehen konnte. Man kann schwer davon ausgehen, dass die mabb gute Juristen hat.
Die mabb macht nach der völlig unklaren Entscheidung alles richtig. Die mabb muss nicht agieren sondern kann genüsslich schauen, was die Gerichte machen. Ich glaube - unabhängig ob da gute Juristen sitzen - das Medienrecht dürfte wohl für die mabb sprechen auch wenn es moralisch sehr fraglich ist, was da passiert ist.

Ich habe auch nie behauptet die mabb macht etwas falsch, sie macht aus ihrere Sicht alles richtig.
 
So ein Unsinn was du hier erzählst. Stand heute wird Jazz Radio am 31.12.2025 um 23:59 die Lizenz verlieren. Ja bis dahin und auch spätern kann man dagegen klagen.
So ein Unsinn.
Es gibt Klagefristen und die haben nichts mit der Laufzeit des Klageverfahrens ("31.12.2025") zu tun, sondern nur mit der Einreichung der Klage. Ggf. auch ohne Begründung zur Wahrung der Frist. Die können nicht "spätern" (nach 31.12.2025 oder im Sommer 2026) dagegen klagen. Jazz Radio wird vermutlich die UKW-Frequenz am 31.12.2025 um 23.59.59 formal verlieren. Dem Klageweg in seinem Hauptsacheverfahren ist das aber vollkommen egal. Das wird dann ggf. auch nach dem 31.12.2025 von dem Gericht entschieden und ggf. die Uhr auf vor 31.12.2025 zurückgestellt, so es für Jazz Radio unerwartet ausgehen sollte..
Und sollte -unerwartet- die Klage zugunsten Jazz Radio entschieden werden, geht es ggf. in die nächste Instanz.
Und bei
um das Gesicht nicht zu verlieren.
könnte die mabb bei einer -nicht zu erwartenten- Klatsche vor dem VG bzw. der nächsten Instanz auch versuchen, für JAZZ! im Radio eine Ersatzfrequenz aus dem Hut zu zaubern.

Aber die Chance für Jazz Radio ist absolut gering sich gegen die sicher sehr wasserfeste Entscheidung der mabb juristisch zu wehren.
Und die Fehler liegen wohl eindeutig in der vorherigen naiven DAB+-Abneigung von Allitt früher.
 
Und das ist leider auch falsch. Schrott gibt es zum Spottpreis, und ein hochwertiges, teures Gerät macht die schlechte, wie bei uns betriebene systemimmanente Qualität nicht wett.
So möchte man als Musikliebhaber nicht ein Musikprogramm hören, wie es dargereicht wird, reicht es lediglich für nebenbeikonsum der „größten Hits“, Breaking News oder Sportübertragungen.

Dieser Passus ließt sich leider wie: „wir haben hier in der Stadt eine Dönerbude, einen McDonald’s sowie eine Tankstelle mit Shop, daher können wir alle anderen Restaurants getrost schließen. Döner, Mecces oder ne BiFi an der Tanke gibt‘s zum Spottpreis, das können sich auch Fans guter Gastronomie leisten.“

Dieses ständige rumgereite auf dem in jeglicher Hinsicht komplett verkorksten DAB+, inklusive Zwangsunstellubgsphantasien, analog der Schweiz, die das unvernünftigerweise gerade übt. Norwegen ist auch schon auf die Nase gefallen, bei ungleich geringerer Besiedelung.

Jazzradio tut gut, diesen für Musikliebhaber eher grenzwertigen Verbreitungsweg nicht groß zu bewerben, gar zu euphemisieren, „kristallklarer Sound in CD-Klang“, oder so ähnlich.
Beim DLF ist man damals auch nur auf die Mittel- oder Langwelle ausgewichen, wenn‘s nicht anders ging. Und dabei ging‘s nur um Wort und die Verständnis dessen.

Ergo: nicht die Verfügbarkeit von DAB+-Radios ist das Problem, sondern die verminderte Qualität und die damit schwindende Bereitschaft, für Mist auch noch Geld auszugeben. Das schmälert die Akzeptanz, vor allem bei einem musikalisch ausgerichteten Programm wie Jazz Radio. Und damit die Einnahmen, und damit die Wirtschaftlichkeit.
DAB+ ist klanglich eine Verbesserung im Vergleich zur UKW-Funzel, die bereits im Wedding oft nur angekratzt zu empfangen ist.
 
Aber die Chance für Jazz Radio ist absolut gering sich gegen die sicher sehr wasserfeste Entscheidung der mabb juristisch zu wehren.
Und die Fehler liegen wohl eindeutig in der vorherigen naiven DAB+-Abneigung von Allitt früher.

Wirklich? Ich schlage vor, du hörst dir HIGH HOPES von Frank Sinatra an.
Es ist interessant, dass du den Verlust unserer UKW-Lizenz auf meine angeblichen Ansichten zu DAB+ zurückführst.
Das kam in den tatsächlich genannten Gründen nirgendwo vor und stellt eine schwerwiegende Anschuldigung gegen die mabb dar. Vielleicht kannst du deine Quelle dem Oberverwaltungsgericht mitteilen?
 
Also es gibt so Leitlinien einer jeden Landesmedienanstalt und eine Lizenz ist nie für alle Ewigkeit. Normalerweise haben vorhandene Lizenznehmer einen gewissen Bonus, wenngleich die ganzen Anträge neutral bewertet werden müssen. Ich kenne die mabb Bewertung nicht, aber normalerweise werden hier Punkte für gewisse Leistungen vergeben.
Es könnte (ich weiss es NICHT kann mir dies aber vorstellen), es gab eben so eine Bewertungsmatrix und die mabb wollte eben auch DAB+ vorantreiben.

Wenn nun zwei Bewerber fast gleichauf liegen KANN es schon sein, daß die Nichtnutzung von DAB+ eine Rolle gespielt haben könnte.
Die Medienräte stimmen evtl. auch nach dem Bauchgefühl ab und das könnte Jazz Radio zum Verhängnis geworden sein.
Ja DAB+ kostet Geld bringt aber eben bei so einer Bewerbung Bonuspunkte.

Ob und warum das wie gelaufen ist, kann man aus der Ferne schlecht beurteilen. Ja die Verzögerung der mabb ist unfair, hilft Ihnen aber eben gerade auch nicht weiter.

Wahrscheinlich hilft nun nur schnell zu klagen vor dem 31.12.2025 denn danach wird es zwar nicht unmöglich aber schwieriger.

Persönlich wünsche ich Ihrem Sender (weil eben zu keinem Konzern gehörend) Erfolg, glaub die Chancen schwinden so langsam.
 
Sei nicht so pessimistisch. Wir haben beim Verwaltungsgericht aus zwei Gründen eine einstweilige Verfügung beantragt und in einem Fall gewonnen, weil das Gericht festgestellt hat, dass die mabb UNRECHTMÄSSIG gehandelt hat.
Nicht schlecht für einen kleinen unabhängigen Sender, der gegen eine große öffentliche Organisation mit professionellen Vollzeit Mitarbeitern und einem Jahresbudget von mehreren Millionen Euro antritt...
Ich war etwas überrascht, dass die meisten Medien – mit der bemerkenswerten Ausnahme von RADIOSZENE – sich fast ausschließlich auf die Propaganda der Pressestelle der mabb verlassen haben, ohne mit JazzRadio zu sprechen.
Wir haben jetzt eine weitere Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Die Vertriebsmitarbeiter von B2 rufen schon unsere Kunden an, um ihnen mitzuteilen, dass sie im Januar „JazzRadio ablösen” werden. Wir werden sehen.
 
Also wir sind uns einig das Vorgehen der mabb ist sehr sonderbar. Wiegessagt das erinnert mich an den Fall RMB Radio bei der lfk vor ca 20 Jahren.
Das Verwaltungsgericht hat in der Tat den unglaublichen Enzug zum 30.9? einen Riegel vorgeschoben. Ich habe nur so meine Zweifel ob das OVG der mabb ans Bein pinkeln will. Ich bin ja gespannt wie schnell das OVG dann terminiert.
Man darf eine Lizenz nicht verlängern aber nicht auf die Art und Weise wie dies die Lfk (RMB Radio), BLM (extra Radio) oder nun die mabb probieren..:-)
 
DAB+ ist klanglich eine Verbesserung im Vergleich zur UKW-Funzel, die bereits im Wedding oft nur angekratzt zu empfangen ist.
Was ich mit HiFi-Tuner und Werksautoradio (von 2002) widerlegt habe, siehe in der Empfangs/DX-Rubrik. UKW ging selbst viel weiter nördlich (Karow, Buch) noch einwandfrei.
Und es klingt besser.
Was ich dennoch schmerzlich vermisst habe, war Inhalt, von Jingles und der Musik abgesehen. War aber weder zur Prime- noch zur Drivetime unterwegs.
 
Hier ist eine ziemlich verläßliche Empfangskarte zu finden. Der DAB-Empfang ist teilweise bis in den Spreewald und weiter südlich möglich. Da hat die kleine UKW-Funzel (auch wegen "einfallenden" Programmen auf benachbarten Frequenzen) längst schlapp gemacht. Das Einzugsgebiet per DAB+ ist auf jeden Fall größer.

 
Also wir sind uns einig das Vorgehen der mabb ist sehr sonderbar.
Nein, was soll daran "sonderbar" sein? Mir fielen andere Wörter zur Beschreibung ein...

Ich habe nur so meine Zweifel ob das OVG der mabb ans Bein pinkeln will. Ich bin ja gespannt wie schnell das OVG dann terminiert.
Du stellst dir unsere aktuelle Gerichtsbarkeit noch wie beim "Königlich Bayerisches Amtsgericht" vor?

"Gepinkelt" wird da gar nix. Die mabb ist eine "unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts", also keine Firma, mit der man eine Geschäftsbeziehung hat. Die auf der mabb-Webseite genannten Rechtsgrundlagen werden wohl kaum im Detail vorgeben, wie die Lizenzvergabe zu erfolgen hat. Es gibt also, wie hier schon mehrmals erwähnt, einen erheblichen Ermessensspielraum.

Jazzradio und seine Anwälte hätten nur eine Chance, wenn sie nachwiesen, dass gegen geltende Regelungen fahrlässig oder absichtlich verstoßen wurde. Selbst wenn die Richter der mabb vorhalten, dass ihr Verfahren Mängel hätte, wird das höchstens bei folgenden Vergaben Auswirkungen haben. Oder kann Jazzradio belegen, dass man ihnen schriftlich Dinge zugesagt hätte, die dann später nicht mehr gegolten hätten? Ansonsten: Aussage gegen Aussage. Von außen sind diese Sachen nicht einschätzbar, was die Möglichkeit offen lässt, dass es doch eine Überraschung gibt.
 
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Wir haben beim Verwaltungsgericht aus zwei Gründen eine einstweilige Verfügung beantragt und in einem Fall gewonnen, weil das Gericht festgestellt hat, dass die mabb UNRECHTMÄSSIG gehandelt hat.
Das sagt über das Hauptsacheverfahren noch gar nichts aus. Es ging m.W. um die Weiternutzung UKW bis31.12.2025.
Nicht schlecht für einen kleinen unabhängigen Sender, der gegen eine große öffentliche Organisation mit professionellen Vollzeit Mitarbeitern und einem Jahresbudget von mehreren Millionen Euro antritt...
Das interessiert das OVG gar nicht. Und zu recht. Es geht nicht um David gegen Goliath. Sondern um einen Verwaltungsakt.
Bringt also keine Pluspunkte das mit "klein" und "unabhängig".
Es ist interessant, dass du den Verlust unserer UKW-Lizenz auf meine angeblichen Ansichten zu DAB+ zurückführst.
Es dürfte bekannt sein, dass die mabb eher DAB+-affin ist. Ein Bekenntnis gegen diesen Empfangsweg anfangsweise dagegen war nun mal ein grandioser Fehler von Jazz Radio, da UKW wohl nicht unendlich senden wird. Ein Bundesland -das anfangs gar nicht DAB+-begeistert war- hat diesen Schritt ja schon eingeleitet. Bzw. nachgeordnet die zuständige, auch wie bei euch, Zwei-Länder-LMA.
Das kam in den tatsächlich genannten Gründen nirgendwo vor und stellt eine schwerwiegende Anschuldigung gegen die mabb dar.
Die Entscheidung setzt sich aus vielen Entscheidungen zusammen. Das frühere regelrecht naive Poltern gegen DAB+ war da nur ein Baustein...
Vielleicht kannst du deine Quelle dem Oberverwaltungsgericht mitteilen?
Nö, da ich an dem Verfahren nicht beteiligt bin.
 
Nein, was soll daran "sonderbar" sein? Mir fielen andere Wörter zur Beschreibung ein...
Ein Radio > 12 Monate hängen zu lassen entspricht nicht der Praxis und das ist ein Sonderfall. Ja eine Lizenz soll auch geprüft werden (z,B. wenn gegen Auflagenv verstossen wird...) aber einen Sender nach so langer Zeit einfach im Unklaren zu lassen war sicher kein Zufalll. Das war politisch motiviert,.


Du stellst dir unsere aktuelle Gerichtsbarkeit noch wie beim "Königlich Bayerisches Amtsgericht" vor?
nein aber die Realtität ist schon so, dass bei kleineren Dingen die Richter sich ungern gegenseitig beschmutzen.
"Gepinkelt" wird da gar nix. Die mabb ist eine "unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts", also keine Firma, mit der man eine Geschäftsbeziehung hat. Die auf der mabb-Webseite genannten Rechtsgrundlagen werden wohl kaum im Detail vorgeben, wie die Lizenzvergabe zu erfolgen hat. Es gibt also, wie hier schon mehrmals erwähnt, einen erheblichen Ermessensspielraum.
>Auch dies stimmt so nicht, es gibt entweder klare Vorgaben (in einigen Bundesländern ist das genau beschrieben) oder aber man muss sich an der Historie orientieren. Auch eine mabb kann nicht mal so und dann mal so entscheiden. Es muss eine auch juristisch nachvollziehbare Linie erkennbar sein.
Genau das wird die spannende Aufgabe von Jazzradio sein, diesen Bruch nachzuweisen.

Jazzradio und seine Anwälte hätten nur eine Chance, wenn sie nachwiesen, dass gegen geltende Regelungen fahrlässig oder absichtlich verstoßen wurde.
Naja die mabb hat dies auch nicht ganz clever gemacht. Wenn man einen Sender absägen will, hätte es da letztes Jahr "bessere" Möglichkeiten gegeben wie z.B. die Lizenz 2024 schon neu vergeben dann hätte man genug Zeit gehabt vor Lizenzende das juristisch zu klären.
Der mabb war sicher bewußt, daß Jazz Radio den Klageweg beschreiten würde und die späte Entscheidung ist eben auch eine gewisse Taktik.

Den anderen Fehler hat Jazz Radio mit der DAB Sache gemacht. Ja für ein Kulturprogramm klingt DAB sicher anderes als UKW, aber da ging es eben darum ob ein Sender sich dem DAB Trend verweigert oder nicht.
 
Was ich mit HiFi-Tuner und Werksautoradio (von 2002) widerlegt habe, siehe in der Empfangs/DX-Rubrik. UKW ging selbst viel weiter nördlich (Karow, Buch) noch einwandfrei.
Und es klingt besser.
Was ich dennoch schmerzlich vermisst habe, war Inhalt, von Jingles und der Musik abgesehen. War aber weder zur Prime- noch zur Drivetime unterwegs.

Wenn nicht jeder Brüllwürfel diese Frequenz innerhalb Berlins problemlos empfangen kann, dann ist die Frequenz aus meiner Sicht Murks und DAB+ bei allen Nachteilen trotzdem eine Verbesserung. Wenn ich Hifi-Jazz hören will, dann lege ich ne Platte von Miles Davis auf
 
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Es dürfte bekannt sein, dass die mabb eher DAB+-affin ist.
Dann verstehe ich aber nicht, weshalb man die UKW-Frequenzen jetzt nochmal neu vergeben muss, und warum nun noch ein neues Programm über diesen Verbreitungsweg zu hören sein wird.

Wenn nicht jeder Brüllwürfel diese Frequenz innerhalb Berlins problemlos empfangen kann, dann ist die Frequenz aus meiner Sicht Murks
Sind denn da die Frequenzen des neuen Jazzsenders besser?
 
Abseits vom Fall "Jazzradio Berlin" würde mich interessieren, wie die mabb das nächste Mal bei der Verlängerung der Sendelizenzen für die BBC, RFI, Golos Berlin und Flux FM vorgehen wird. Alle vier Programme sind nicht über DAB+ zu hören und die Verantwortlichen bei Flux FM scheinen gegenüber DAB+ komplett abgeneigt zu sein, was Herr Allitt vom Jazzradio nicht unbedingt gewesen ist, auch wenn dieser Eindruck in der Vergangenheit entstanden ist. Das wird sicher sehr interessant werden, wie die mabb entscheiden wird, da in den nächsten Jahren die Neuausschreibungen der besagten Frequenzen bevorstehen...
 
Alle vier Programme sind nicht über DAB+ zu hören und die Verantwortlichen bei Flux FM scheinen gegenüber DAB+ komplett abgeneigt zu sein, was Herr Allitt vom Jazzradio nicht unbedingt gewesen ist, auch wenn dieser Eindruck in der Vergangenheit entstanden ist.
Wenn diese Abneigung DAB+ gegenüber seitens von Jazz Radio mal überhaupt tatsächlich der Grund für den Entzug der 106,8 ist. Da kann hinterher immer viel erzählt werden.
Und was die Fremdsprachenprogramme in Berlin angeht, ich kann mir nur schwer vorstellen, dass deren Laufzeit auf UKW nicht verlängert wird. Die haben ja irgendwie so eine Art Sonderstatus.
 
Ich denke auch, dass für den Auslandsrundfunk andere Regeln gelten werden als für die privaten Veranstalter. Bei der BBC und RFI kann ich mir sowieso gut vorstellen, dass diese sich aus Kostengründen über kurz oder lang auf UKW verabschieden werden, wie das bei NPR ja auch schon der Fall war. Wenn in naher Zukunft auch noch Flux FM und Golos in den DAB+-Mux sollen, dann stellt sich so langsam die Frage, ob es nicht noch einen zweiten privaten Stadt- oder Länder-Mux braucht.
 
Da es vor allem auf Wunsch der privaten Anbieter in den nächsten Jahren vermutlich eine Neuordnung der DAB+-Versorgung in Brandenburg geben wird, tangiert das ja zwangsläufig auch Berlin. Wenn die angedachte Neuaufteilung in Regionen (nach sächsischem Vorbild) tatsächlich kommen sollte, würden schon wegen der regionalisierten Werbung mehrere Programme in diese Regionalmuxe wechseln, womit wieder Platz werden würde für weitere Interessenten.
 
Wenn nicht jeder Brüllwürfel diese Frequenz innerhalb Berlins problemlos empfangen kann, dann ist die Frequenz aus meiner Sicht Murks
Mir reicht eigentlich guter, mobiler Empfang aus, um zu sagen, dass das kein Schrott ist. Hab‘s allerdings nicht in Erkner und auch nicht in Hellersdorf und Ahrendsfelde an der Stadtgrenze ausprobiert (weil mich dort einfach nichts hinzieht, auch kein Empfangstest für Jazzradio).
Daheim hat am eh ganz andere Möglichkeiten - und mein HiFi-Tuner ist quasi pure Nostalgie, aber spielt er doch perfekt Dlf, Dlf Kultur, alles vom rbb und - wenn man mag, Flux und Star FM.
 
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Gab gestern einen neuen Newsletter:

MEDIENFREIHEIT IN GEFAHR:
WAS PASSIERT MIT JAZZRADIO?


„QUIS CUSTODIET IPSOS CUSTODES?“

(WER BEWACHT DIE WÄCHTER?)



Es ist eine Frage, die der römische Satiriker Juvenal vor 2000 Jahren erstmals stellte, aber sie ist heute im Fall der Medienanstalt Berlin-Brandenburg („mabb“) erneut relevant.

In über 30 Jahren finde ich kein vergleichbares Beispiel für die Art und Weise, wie JazzRadio Berlin behandelt wurde, wodurch unser Unternehmen praktisch zerstört wurde. Dies hat buchstäblich Tausende schockiert – aber an wen können wir uns wenden?

GERICHT BESTÄTIGT RECHTSWIDRIGES VERHALTEN

Die Gerichte können lediglich feststellen, ob das korrekte rechtliche Verfahren eingehalten wurde, was wir in einem Punkt bestritten haben. Als Reaktion auf JazzRadios Antrag auf eine einstweilige Verfügung stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die mabb rechtswidrig gehandelt hat.

Wir haben nun einen weiteren Antrag auf einstweilige Verfügung beim Oberverwaltungsgericht eingereicht.

UNKLARE ZUKUNFT LÄSST WERBEKUNDEN ZÖGERN

Es herrscht weit verbreitete Bestürzung und Empörung, nicht nur unter den JazzRadio-Hörern, über die Art unserer Behandlung und darüber, dass die mabb 15 Monate benötigte, um JazzRadios Antrag auf eine weitere siebenjährige Lizenz nach 30 Jahren On-Air-Präsenz in Berlin-Brandenburg abzulehnen – währenddessen jedoch Lizenzen an Sender vergeben wurden, die bislang nur als Papierentwürfe existieren.

DAB+ ALS UNZUREICHENDE ALTERNATIVE

Uns wurde inzwischen eine DAB+-Lizenz für Berlin angeboten, aber diese dürfte voraussichtlich nur einen Bruchteil der Hörer erreichen, die uns über UKW empfangen. Unter solchen Bedingungen ist es nicht ideal, einen kommerziellen Radiosender zu betreiben – insbesondere, wenn Werbekunden nicht einmal wussten, ob wir in ein oder zwei Monaten noch auf Sendung sein würden.

Nachdem es uns gelungen ist, den Plan der mabb zu vereiteln, uns für die letzten drei Monate des Jahres 2025 vom Sender zu nehmen, hat uns die mabb dafür eine Rechnung über 500 EUR geschickt!

Mehrere Hörer haben uns berichtet, dass sie sich schriftlich bei der mabb beschwert haben. Doch bei genauerer Betrachtung bedeutet dies lediglich, die mabb ihre eigene Arbeit bewerten zu lassen – wie man an den selbstrechtfertigenden Antworten erkennen kann, die unsere Hörer erhalten.

Die Beschwerden müssen wirklich an ihre Trägerorganisationen, nämlich die Parlamente von Brandenburg und Berlin, gerichtet werden.

WAS SIE TUN KÖNNEN

Später in dieser Woche werde ich Ihnen einen ausführlichen Textvorschlag für ein Schreiben senden, den ich jeden von uns ermutigen möchte, an unsere politischen Vertreter zu schicken. Darin sollten auch Mitglieder des Europäischen Parlaments berücksichtigt werden, da wichtige Fragen der Medienfreiheit betroffen sind.

Es ist an der Zeit, die Lautstärke aufzudrehen.
 
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Und wieder macht man denselben skurillen Fehler:
Uns wurde inzwischen eine DAB+-Lizenz für Berlin angeboten,
Als Leser würde mir das suggerieren, dass man auf DAB+ eventuell weitersenden könnte. Man läßt den geneigten Hörer also weiter darüber im unklaren, dass man längst auf DAB+ drauf ist - eine völlig unverständliche Strategie. Davon abgesehen bekommt man keine DAB-Plätze "angeboten". Um die muss man sich genauso bewerben wie um UKW-Frequenzen.
diese dürfte voraussichtlich nur einen Bruchteil der Hörer erreichen, die uns über UKW empfangen
Und auch das ist belegbar falsch. Das DAB-Signal erreicht sogar deutlich mehr (potentielle) Hörer als die UKW-Frequenz.
 
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