Dein juristisches Wissen ist phänomenal.Jazz Radio könnte den Rechtsweg beschreiten nur wenn bis 31.12.2025 keine Entscheidung getroffen wird ist die Sache durch
Normalerweise geht ein Rechtsweg von fristgerecht eingereichtem Rechtsmittel, also fristgerechtem Eingang der Klage und nicht "von einer Frist" (hier 31.12.2025) bis zu der die Entscheidung, also bis das Urteil, vorliegen muss, aus.
Könnte ja mal Justizpersonal auch krank werden oder Urlaub machen, die Akte findet sich nicht oder es braucht noch etwas Recherche, Gutachten und so weiter... Entscheidend ist der fristgerechte Eingang der Klage.
Was macht die mabb "still" falsch? Sie hat eine Entscheidung getroffen. Der Zeitdruck ist/war nun bei der Seite , die den Zuschlag nicht bekommen hat (Jazz Radio) und gegen diesen Verwaltungsakt vorgehen konnte. Man kann schwer davon ausgehen, dass die mabb gute Juristen hat.Man braucht nicht mal ne Glaskugel um zu raten wie das enden wird und warum die mabb sich so still verhält. Sie ist auch nicht im Zeitdruck etwas ändern zu müssen.
Bei Jazz Radio stellt sich diese Frage ggf., da wohl nicht gegen "JAZZ! im Radio" als Namen des Mitbewerbers, der bereits auf DAB+ sendet, vorgegangen wurde...