Radiokult
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Der Vergleich hinkt schon alleine deshalb, weil die Öffis in der Regel keine verwackelten Low-Budget-Filmchen produzieren und natürlich auch keine Musikvideos. Ich für meinen Teil würde dem mündigen Nutzer schon zugestehen wollen, dass er sehr wohl unterscheiden kann, ob er sich auf dem Youtube-Kanal eines x-beliebigen Musikers befindet oder beispielsweise auf einem Funk-Kanal, zumal Youtube selbst seit geraumer Zeit unter den Videos auch deutlich kenntlich macht, das man sich auf dem Kanal eines deutschen ÖR befindet. Übrigens: §30 des neuen Medienstaatsvertrages:Wenn ich mir auf Youtube ein Musikvideo angucke: Wer hat dann die Werbung wohl veranlasst? Die Künstler aus dem Video? Wohl nicht. Irgendwelchen Amateuren, die dort verwackelten Low-Quality-Content einstellen, würde man auch nicht andichten, dass sie dicke Werbeverträge mit internationalen Markenartiklern abschließen.
"Werden Telemedien von den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, dem
ZDF oder dem Deutschlandradio außerhalb des von ihnen jeweils eingerichteten eigenen Portals
verbreitet, sollen sie für die Einhaltung des Absatzes 5 Satz 1 Nr. 1 Sorge tragen." Jener Satz besagt sehr eindeutig, das Werbung (mit Ausnahme von Produktplatzierung) schlicht nicht zulässig ist. Und das Abspielen eines oder mehrerer Spots vor dem eigentlichen Beitrag ist nunmal keine Produktplatzierung.