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Gericht untersagt Ö3-Werbe-Spots im ORF-Fernsehen Einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien gegen Cross-Promotion nach Klage von Krone Hitradio-Sender
Der ORF darf keine Werbung mehr für Ö3 und seine Regionalradios im ORF-Fernsehen zeigen, wenn es sich nicht um Programmhinweise für einzelne Radiosendungen handelt. Eine entsprechende Einstweilige Verfügung habe das Handelsgericht Wien erlassen, teilte am Freitag Krone Hitradio in einer Aussendung mit. Anlass war eine Klage gegen drei Spots ("Maria" und "Toni, der Lehrbub des Osterhasen" für Ö3 sowie "Radio Wien Konzerthits") nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Verbot der "Cross-Promotion"
Eingebracht wurde die Klage von der Donauwelle Radio Privat GmbH, die zu 100 Prozent in "Kurier"-Besitz ist und zum Krone Hitradio
Der ORF darf keine Werbung mehr für Ö3 und seine Regionalradios im ORF-Fernsehen zeigen, wenn es sich nicht um Programmhinweise für einzelne Radiosendungen handelt. Eine entsprechende Einstweilige Verfügung habe das Handelsgericht Wien erlassen, teilte am Freitag Krone Hitradio in einer Aussendung mit. Anlass war eine Klage gegen drei Spots ("Maria" und "Toni, der Lehrbub des Osterhasen" für Ö3 sowie "Radio Wien Konzerthits") nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Verbot der "Cross-Promotion"
Eingebracht wurde die Klage von der Donauwelle Radio Privat GmbH, die zu 100 Prozent in "Kurier"-Besitz ist und zum Krone Hitradio