Pressemitteilung vom 05.07.2002
Titel KommAustria vergibt zwei Lokalradiolizenzen: 92,6 MHz für Radio Helsinki und 97,9 MHz für den Medienprojektverein Steiermark
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Die Kommunikationsbehörde KommAustria hat mit Bescheiden vom 4. Juli 2002 die Grazer Lokalradiofrequenzen 92,6 MHz an Radio Helsinki und 97,9 MHz an den Medienprojektverein Steiermark vergeben. Die Zulassungen wurden für die Dauer von 10 Jahren erteilt. Der Vergabe ist eine Ausschreibung mit zweimonatiger Bewerbungsfrist vorangegangen.
§ 6 PrR-G: Meinungsvielfalt und eigengestaltetes Programm
Neben den formalrechtlichen Erfordernissen kommen die Auswahlgrundsätze des § 6 PrR-G wie Meinungsvielfalt, Lokalbezug und eigenständiges Programmangebot zum Tragen. Auf der Frequenz 97,9 MHz sendet der Medienprojektverein Steiermark ein Programm für die Zielgruppe der 14 – 29jährigen, das zu 100% eigengestaltet ist und einen hohen Lokalbezug aufweist. Radio Helsinki ist ein freies, nicht kommerzielles Radio, das auch aufgrund des offenen Zugangs zur Programmgestaltung einen Beitrag zur Meinungsvielfalt bietet. Beide Rundfunkveranstalter hatten auf denselben Frequenzen bereits Programme im Rahmen einer Ausbildungszulassung verbreitet.
Gegen die Entscheidungen der KommAustria kann innerhalb von zwei Wochen ab Bescheidzustellung beim Bundeskommunikationssenat Berufung eingelegt werden. Die Zulassungsbescheide für die Versorgungsgebiete "Graz 97,9 MHz" und "Graz 92,6 MHz" sind auf der Homepage der RTR-GmbH abrufbar.
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
A-1060 Wien, Mariahilferstrasse 77-79, Tel +43-1/580 58-0, Fax: +43-1/580 58-9191 E-Mail: rtr@rtr.at
Titel KommAustria vergibt zwei Lokalradiolizenzen: 92,6 MHz für Radio Helsinki und 97,9 MHz für den Medienprojektverein Steiermark
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Die Kommunikationsbehörde KommAustria hat mit Bescheiden vom 4. Juli 2002 die Grazer Lokalradiofrequenzen 92,6 MHz an Radio Helsinki und 97,9 MHz an den Medienprojektverein Steiermark vergeben. Die Zulassungen wurden für die Dauer von 10 Jahren erteilt. Der Vergabe ist eine Ausschreibung mit zweimonatiger Bewerbungsfrist vorangegangen.
§ 6 PrR-G: Meinungsvielfalt und eigengestaltetes Programm
Neben den formalrechtlichen Erfordernissen kommen die Auswahlgrundsätze des § 6 PrR-G wie Meinungsvielfalt, Lokalbezug und eigenständiges Programmangebot zum Tragen. Auf der Frequenz 97,9 MHz sendet der Medienprojektverein Steiermark ein Programm für die Zielgruppe der 14 – 29jährigen, das zu 100% eigengestaltet ist und einen hohen Lokalbezug aufweist. Radio Helsinki ist ein freies, nicht kommerzielles Radio, das auch aufgrund des offenen Zugangs zur Programmgestaltung einen Beitrag zur Meinungsvielfalt bietet. Beide Rundfunkveranstalter hatten auf denselben Frequenzen bereits Programme im Rahmen einer Ausbildungszulassung verbreitet.
Gegen die Entscheidungen der KommAustria kann innerhalb von zwei Wochen ab Bescheidzustellung beim Bundeskommunikationssenat Berufung eingelegt werden. Die Zulassungsbescheide für die Versorgungsgebiete "Graz 97,9 MHz" und "Graz 92,6 MHz" sind auf der Homepage der RTR-GmbH abrufbar.
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
A-1060 Wien, Mariahilferstrasse 77-79, Tel +43-1/580 58-0, Fax: +43-1/580 58-9191 E-Mail: rtr@rtr.at