• Wie aus den radioforen.de-Nutzungsbedingungen hervorgeht, darf kein urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlicht werden. Zur Identifizierung von Interpret und Titel (o. ä.) dürfen jedoch Hörproben bis zu 30 Sekunden angehängt werden. Was darüber hinausgeht, können wir nicht tolerieren.

Musik (und anderes) von der KI

Zu Gemini: Eindeutig hat der keine Ahnung.

Zu Marina Marx "One Night Stand": Ob in 2019 KI schon so weit war, bezweifel ich. Heutzutage wird bei Musikproduktionen sicherlich KI eingesetzt, in einem Maße, dessen Größe ich aber nicht einschätzen kann.

Spannend wird die Frage sein, ob in Zukunft die Zuhilfenahme von KI bei Komposition und Produktion beweisbar sein soll und wird; und: wenn ja, das Urheberrecht bei Komponisten und das Leistungsschutzrecht bei Produzenten für den Nutzer der KI für jeweils sich geltend gemacht werden kann. In jedem Fall sind bei Nutzung der KI im Musikgeschäft in naher Zukunft am ehesten Studiomusiker und -Choristen gefährdet.
 
@count down: Kann ja auch sein dass ich die Dateien dusseligerweise verwechselt habe, ich habe das Lied nämlich in verschiedenen Rhythmen vorliegen.

Ach so, wenn das schon 2019 war handelt es sich vermutlich um Synthesizer-Gitarren. Neuerdings sind bei Marx ja auch echte Gitarren dabei, ihre Produktionen sind immer deutlich besser als der Durchschnitt, das gilt auch für Ben Zucker und Christin Stark.

Beim Urheberrecht läuft es wohl darauf hinaus dass sich Ersteller durch eigene oder lizensierte Texte absichern, der Beweis des Gegenteils ist zur Zeit noch einfach, weil deutsche KI-Liedtexte mangels Trainingsdaten einfach nur grausig klingen. Bei Melodien ist es fast unmöglich, in dubio pro reo.

Das Leistungsschutzrecht hängt wohl in hohem Maße davon ab ob die kostenpflichtige Erstellung und Bearbeitung als Leistung anerkannt wird. Die Abfindung Dritter (Musiker, Sänger) wird vermutlich pauschal erfolgen.
 
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Da die KI niemals eine Musik sui generis herstellt, sondern immer nur Musik auf der Basis dessen, was es schon gibt und was sie als KI aufgesaugt und gelernt hat, dürfte es eigentlich kein Urheberrechtsthema geben. KI kann in dieser Definition nicht "Urheber" sein, sondern lediglich "Neumixer".
 
Du kannst ein Urheberrecht an Text und/oder Melodie beanspruchen, sofern sie von dir stammen. Bei der Umsetzung sind wir wieder bei der Frage des Leistungsschutzes. Jemand, der dein Lied im Studio einspielt, erbringt eine Leistung und hat ein Anrecht auf einmalige oder laufende Entgelte.

Dass die GEMA dauerhafte, anteilige Ansprüche an bereits erbrachten Leistungen einfordern kann (bestehender Musikkatalog, Musikaufnahmen) gilt in Expertenkreisen als unwahrscheinlich. Die Rechteverwerter wollen mit ihren abwegigen Forderungen vermutlich den Preis für eine einmalige Abgeltung hochtreiben.

Das Spielen diverser Instrumente oder der Vortrag eines Liedes begründet ohnehin kein Urheberrecht.

Des weiteren wird zu klären sein inwiefern man ein KI-Musikstück, das man gegen Geldleistung (Abo, Auftragsarbeit) erworben hat, gegen Missbrauch schützen kann, ohne dass das Urheberrecht in irgend einer Weise tangiert wäre.
 
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Hier wird wieder allerlei durcheinander geworfen. Wir müssen unbedingt streng unterscheiden.
  • Komponisten und Textdichter sind Urheber. Sie erhalten die Erlöse ihrer bei GEMA angemeldeten Titel von dort (Urheberrecht).
  • Produzenten im künstlerischen Sinne erhalten die Erlöse ihrer bei GVL angemeldeten Titel von dort (Leistungsschutzrecht).
  • Interpreten erhalten die Erlöse ihrer bei GVL angemeldeten Titel von dort (Leistungsschutzrecht).
  • Musiker, wenn sie denn überhaupt gespielt haben, erhalten die Erlöse ihrer bei GVL angemeldeten Titel von dort (Leistungsschutzrecht). Als Beweis, dass sie dort gespielt haben, gilt die Honorarabrechnung für diese Einspielung.
  • Labels, auf denen der Track erscheint, erhalten die Erlöse ihrer bei GVL angemeldeten Titel von dort (Leistungsschutzrecht).
Wird vom "Produzenten" KI bei der Erschaffung eines Titels benutzt, unterscheiden wir:
  • Erschafft die KI eine "neue" Komposition, erhebt sich die Frage, ob sich der KI-Nutzer selbst als Komponist bei GEMA benennen kann. Ich meine ja, da ihm (noch) nicht widerlegt werden kann, dass er die Komposition selbst geschaffen hat.
    Im Prinzip macht die KI nichts anderes als Komponisten, als gängige Melodien zu verändern, zu variieren. Möglicherweise "erschafft" eine KI sogar Melodie-Abläufe, die es noch nicht gegeben hat.
  • Selbiges gilt für Textdichter, die KI nutzen und deren Vorschläge verwenden.
    Die Behauptung, "der Beweis des Gegenteils ist zur Zeit noch einfach, weil deutsche KI-Liedtexte mangels Trainingsdaten einfach nur grausig klingen." trifft nicht. Es gibt auch geschmacklich attestierte, von Menschenhand geschaffene Texte, die "grauslich klingen".
  • Lässt der "Produzent" das von KI gemachte Playback erstellen, erhebt sich die Frage, ob sich der KI-Nutzer selbst als Produzent im künstlerischen Sinne bei GVL benennen kann. Ich meine ja, da ihm (noch) nicht widerlegt werden kann, dass er die Produktion selbst geschaffen hat.
  • Werden Musiker und Chroristen nicht leibhaftig beschäftigt, entfällt logischerweise jegliche Beteiligung.
Ein paar Sätze erlaube ich mir, gerade zu rücken.
Die Abfindung Dritter (Musiker, Sänger) wird vermutlich pauschal erfolgen.
Die Abfindung? Musiker und Choristen werden bestellt und bezahlt, dann können sie, egal (!) wie hoch die "Abfindung" [falscher Begriff] auch sei, ihre Mitwirkung bei GVL anmelden und erhalten nach Tarif ihre Erlöse von GVL.

Das Leistungsschutzrecht hängt wohl in hohem Maße davon ab ob die kostenpflichtige Erstellung und Bearbeitung als Leistung anerkannt wird.
Die Erlöse für - ja, wen meinst Du denn? - der GVL hängen davon ab, ob Produzent, Interpret, Musiker und Label das Werk a) angemeldet haben und b) wie oft der Track verkauft und gesendet worden ist. Da gelten Tarife.

was sie [die KI] als KI aufgesaugt und gelernt hat, dürfte es eigentlich kein Urheberrechtsthema geben. KI kann in dieser Definition nicht "Urheber" sein
Davon spricht ja auch niemand, dass die KI selbst Urheberansprüche stellen könnte. Kann aber der Komponist den KI-Output für sich als Urheber geltend machen, ist die Frage, die ich stelle (siehe hier oben).
Da KI per se schon Missbrauch am Urheberrecht ist...
KI ist per se Missbrauch am Urheberrecht nur dann, wenn sie an geschütztem Musikmaterial trainiert wurde oder wird und die wahren Urheber der Vorlagen nicht beteiligt. Darüber streiten momentan GEMA mit den KI-Firmen.
 
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Wer es schafft, dass sich Leute gerade für seinen KI-Output interessieren, soll auch entsprechend entlohnt werden. Dann ist KI einfach nur ein Werkzeug.

Der millionste "Erzeuge einen Nummer 1 Hit" Prompt interessiert sowieso niemanden.
 
Da KI per se schon Missbrauch am Urheberrecht ist (alles nur geklaut und neu zusammengemischt) besteht meines Erachtens kein Schutzanspruch. Aber am Ende werden das die Juristen klären.

Aha, und ein selbstgeschriebener Text oder eine eigene Komposition genießen auch keinen Schutzanspruch. Und wer den Titel nachträglich bearbeitet erbringt keine Leistung, selbst wenn er Stunden darüber sitzt. Weil KI Mist ist und verboten gehört, oder weshalb genau?

Ich bin übrigens sehr wohl der Meinung dass man Urheber einmalig für die Trainingsdaten entschädigen soll, wenn auch in einem angemessenen Rahmen. Dass davon mit Ausnahme der Plattenfirmen niemand reich wird ist klar. Soll man KI-Anwender letztlich dafür bestrafen, dass KI effizienter lernt und reproduziert als gewöhnliche Menschen, neue Technologien verbieten, weil sie einigen geschäftlich in die Quere kommen oder ihnen ganz einfach nicht in den Kram passen?

Sobald auch nur ein(e) Musiker(in) von der KI Gebrauch macht, sich inspirieren lässt, Demos produziert oder sich fertige Samples erstellen lässt betreibt auch er/sie Misbrauch und schädigt die Künstlergemeinschaft.
 
@ricochet: Bitte noch einmal genau mein Posting lesen. Es ist zu mühsam, Dir vorzuhalten, was Du durcheinander bringst.

Zum Beispiel:
Sobald auch nur ein(e) Musiker(in) von der KI Gebrauch macht, sich inspirieren lässt, Demos produziert oder sich fertige Samples erstellen lässt betreibt auch er/sie Misbrauch und schädigt die Künstlergemeinschaft.

Ein Musiker macht keinen Gebrauch von KI, er spielt. Wenn er seine Gitarre beiseite legt und KI nutzt, wird er zum Komponisten, der Demos herstellt. Verwendet er sie für die finale Produktion, wird er zu Produzenten. Könntest Du bitte zukünftig die Begrifflichkeit sauber trennen? Danke.
 
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Ein Musiker kann ja nebenbei auch komponieren und seine Lieder von der KI in fertige Stücke umsetzen lassen um zu wissen, wie sie mit großer Besetzung klingen. Bei recording.de machen das gar nicht so wenige. Ist nicht jeder Musiker, der aktiv mit Musik arbeitet?
 
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Es geht ja nicht um die Berufsbezeichnung die auf der Visitenkarte stehen soll.

Wenn der Musiker nebenbei komponiert und später die Rechte an seiner Komposition durchsetzen will, dann macht er es halt als "Komponist" und nicht als "Musiker".
 
Bald steht man als Produzent(in) oder Label unter Generalverdacht, bei seinen Veröffentlichungen KI zumindest in Teilen eingesetzt zu haben, vielfach ist das jetzt schon der Fall - vor allem in der Popmusik. Dann kommt irgendwann der Zeitpunkt wo sich auch die Puristen fragen was sie noch davon haben bei teuren Aufnahmen ganz auf KI zu verzichten, wo man ihnen doch ohnehin pauschal unterstellt damit zu arbeiten.

Gütesiegel wirken mitunter lächerlich und wenn ich im wirtschaftlich schwierigen Umfeld auf hohen Produktionskosten sitzen bleibe, während die anderen ihre Musik am Rechner zusammenbasteln, verfliegen alte Vorurteile im Nu. Selbst Bands können ihre Werke mit einigen Kniffen aufpeppen und große, subventionierte Klangkörper bei populären Auftragswerken zumindest da und dort etwas nachhelfen.

Was ist dann noch echt, was Fake? Vermutlich interessiert das in ein paar Jahren kaum noch jemanden.
 
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Ergänzung: Vor ein paar Monaten postete ich einen Schlager im Stil der 70er-Jahre, der damals vermutlich ganz gut beim ESC funktioniert hätte. Aber es ist wie bei ABBA - man fährt drauf ab, weil man es von früher kennt, es klingt gut, aber es fehlt oft ein wenig der Pep. Nicht nur dass die Melodie retro klingt, auch die fehlende Tanzbarkeit ist oft ein Makel. Das lässt sich ändern:


Heute würde man es im gehobenen Schlagerbereich vermutlich eher so angehen:

 
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Frage bitte mal Linda Feller oder die Band "More Than Words" mit Stefanie Hertel, zu welchem Erfolg diese Art von Genre für sie in Deutschland geführt hat...

Ein Musiker kann ja nebenbei auch komponieren und seine Lieder von der KI in fertige Stücke umsetzen lassen um zu wissen, wie sie mit großer Besetzung klingen.
Zum Mitschreiben: Ein Musiker ist jemand, der ein Instrument spielt. Wenn dieser jemand komponiert, ist er Komponist.

Lässt er durch KI generiert "Kompositionen" hörbar machen, ist bis dato kein Musiker beschäftigt. Niemand, auch nicht er, kann behaupten, das Werk "eingespielt" zu haben. Wird von ihm das Entstandene mit den Spuren der KI zur Produktionsreife gemischt, ist er der Produzent.

Ob er das "Komponieren" und Produzieren gleichzeitig, nacheinander oder "nebenbei" tut, ist unerheblich. Am Ende ist entscheidend, ob er sich für das neue Werk als Komponist (!) bei GEMA und als Produzent im künstlerischen Sinne bei GVL registrieren lässt. Inwiefern ihm als Komponist eine Urheberrechtsverletzung nachgewiesen werden kann, hängt allein davon ab, ob das Werk als Plagiat anerkannt wird, ungeachtet dessen, ob er sich das Tool KI zunutze gemacht hat.

Momentan ist dies weder beweisbar, ob und wodurch die KI angeblich trainiert worden war, noch, ob sie tatsächlich benutzt wurde.
 
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