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Musikalische Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Radio: Über die Playlisten einfach nachweisbar?

UKW 100

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Hallo!

Mich wundert es, dass dieses Thema hier noch gar nicht im Radioforum behandelt wurde: Das Leipziger Verwaltungsgericht hat ja bekanntlich das Urteil gefällt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich verfassungswidrig sein kann, wenn ihm tatsächlich mangelnde Vielfalt nachgewiesen werden kann:


Zumindest bezogen auf die musikalische Bandbreite im Radio müsste ein solcher Nachweis doch eigentlich seitens der Sender selbst schon vorliegen, denn alle öffentlich-rechtlichen Sender veröffentlichen ja ihre Playlisten ganz ungeniert im Netz. Da müsste es doch recht einfach nachzuweisen sein, dass Roxette, Adele oder The Weeknd dauernd laufen, polarisierende oder extreme Künstler wie Jeff Mills, Neil Landstrumm, Slayer, Motörhead, Böhse Onkelz, Hot Banditoz, Karlheinz Stockhausen, Merzbow oder irgendwelche No-Name-Newcomer-Bands oder Hobbymusiker überhaupt nicht....

Andererseits: Würde es ein öffentlich-rechtlicher Sender es allerdings wagen, tatsächlich eine derart bestückte Rotation zu fahren, würde wahrscheinlich fast niemand mehr zuhören. Und dann käme die Kritik anders herum auf: Wofür bekommt Ihr Gebühren, wenn Euch niemand hören will?
 
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Wofür bekommt Ihr Gebühren, wenn Euch niemand hören will?
Auch hier gilt, wie in jedem anderen vernünftig geführten Diskurs, die goldene Regel: Wer eine These aufstellt, sollte sie auch beweisen, mindestens jedoch ordentlich und sachlich untermauern können.

Selbst wenn man es als Kritik verpackt und sich auf die Meinungsfreiheit beruft: Das muss nicht zwingend die Mehrheitsmeinung sein.

Zumindest bezogen auf die musikalische Bandbreite im Radio müsste ein solcher Nachweis doch eigentlich seitens der Sender selbst schon vorliegen
Ich denke, dass das ein ziemlich enger Blickwinkel ist. Das hat ja fast schon den Charakter von Scheuklappen.

Die im Urteil erwähnte Möglichkeit der Klage dürfte sich auf die Programmvielfalt im allgemeinen beziehen, aber nicht auf einzelne Sektoren.
Denkt man das etwas weiter, würde jeder Rosinenpflücker klagen: Zu viele Nachrichten, die sich gleichen, regelmäßig Hitparaden, zu viel oder zu wenig Gewinnspiele, zu wenig Regionalität und dann natürlich immer die falsche Musik.

Gestatte mir bitte einen Exkurs zum Internetradio: Viele Webradingens™ sind sogenannte "Querbeet-Sender":
Sie spielen alles für jeden in der wildesten, meist sinnfreien Abfolge. Das wurde hier im Forum stark kritisiert. Kein Konzept, kein roter Faden, die reine Planlosigkeit. Immerhin abwechselnd, aber doch unhörbar.

Diese Phase haben wir in den radioforen lange hinter uns; ich denke, dass das vor deiner Anmeldung hier war. Einhellige Meinung: Das willst du noch nicht mal im Internet hören, vom terrestrischen Radio ganz zu schweigen.

Nun vermisst du beispielhaft aufgeführte Interpreten. Das ist dein gutes Recht. Fragt sich nur: Auf welcher Welle? Bei jeder Rundfunkanstalt? Gleichmäßig verteilt? Wilder Würfel? "KI"?

Die Kernfrage ist, ob das wirklich einen einklagbaren Anspruch darstellt.
Meiner Meinung nach ist dein Beitrag zu kurz gedacht. Er wird der Komplexität des gesamten Themas (und der Möglichkeit der Klage) nicht gerecht. Das ist zwar schnell publiziert in der heutigen Zeit, und einfache Fragen mit vermeintlich einfachen Antworten sind populistisch populär, aber nicht zielführend.

Vielleicht haben wir ein vergleichbares Ziel, aber unsere Wege würden sich wohl unterscheiden.
 
Die öffentlich-rechtlichen Sender aber nicht zuletzt auch private UKW-Sender haben ja den unschätzbaren Vorteil, als originäre Verbreitungsquelle bestimmte Arten von Musik bei einer stattlichen Anzahl von Radiohörern bekannt und populär zu machen, die dann immer wieder in unterschiedlicher Konstellation gespielt wird.

Es wird also vorab stark selektiert, obwohl auch nicht gespielte Künstler und Titel großes Erfolgspotenzial hätten, nur kennt sie eben kaum jemand. Bei größeren Playlists brennen sich Titel aber nicht so stark ins Gedächtnis der Hörer ein, was die Entstehung von "Hits" erschwert. Hier hat das über UKW verbreitete Radio mit seiner begrenzten Musikbandbreite schon noch eine gewisse "Türsteherfunktion".

Dieser Masseneffekt macht sich immer noch sehr stark im Hörverhalten bemerkbar, auch was die Nachfrage nach Musik im Internet betrifft. Nur wer regelmäßig im Netz unterwegs ist geht musikalisch eigene Wege.

Leider werden Sparten, die durchaus ein großes Publikum haben und sich auch durchaus gut in den Programmix einfügen würden, stark vernachlässigt oder absolut nicht mehr berücksichtigt. Hier setzt wohl die entscheidende Kritik an.
 
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Hallo!

polarisierende oder extreme Künstler wie Jeff Mills, Neil Landstrumm, Slayer, Motörhead, Böhse Onkelz, Hot Banditoz, Karlheinz Stockhausen, Merzbow oder irgendwelche No-Name-Newcomer-Bands oder Hobbymusiker überhaupt nicht....
Hallo!

Wenn einige dieser genannten Künstler im Radio gespielt würden......hagelt es die nächsten Klagen......
 
Mich wundert es, dass dieses Thema hier noch gar nicht im Radioforum behandelt wurde: Das Leipziger Verwaltungsgericht hat ja bekanntlich das Urteil gefällt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich verfassungswidrig sein kann, wenn ihm tatsächlich mangelnde Vielfalt nachgewiesen werden kann:
Hast du schon bei deiner Rechtschutz nachgefragt, ob sie eine Klage wegen dem Vermissen von "Jeff Mills, Neil Landstrumm, Slayer, Motörhead, Böhse Onkelz, Hot Banditoz, Karlheinz Stockhausen, Merzbow" trägt?

Ich kann aus https://www.bverwg.de/pm/2025/80 nicht herauslesen, dass die Richter "Vielfalt und Ausgewogenheit" in Bezug auf Künstler oder Musikgenres in ihren Erwägungen berücksichtigt haben. Und falls ja, ob man einen Verzicht auf sie als "gröbliche Verfehlung der Programmvielfalt" einstufen muss.

Aber man munkelt, dass die Klägerin Hardcore-Fanin eines der von dir genannten Artists ist;-). Zufall?
 
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Radiokult hat eigentlich alles gesagt… sämtliche aufgezählten Interpreten dürften schon gelaufen sein und hier und dort noch laufen. Nur ein Beispiel dafür dürfte die Spätschiene von WDR 3 sein, „Open“. Was ich da nicht schon für herrliche (oder auch für mich persönlich schreckliche) Sendungen gehört habe…
Und die sind nicht die einzigen innerhalb der ARD.
 
Mich wundert es, dass dieses Thema hier noch gar nicht im Radioforum behandelt wurde: Das Leipziger Verwaltungsgericht hat ja bekanntlich das Urteil gefällt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich verfassungswidrig sein kann, wenn ihm tatsächlich mangelnde Vielfalt nachgewiesen werden kann:

Zumindest bezogen auf die musikalische Bandbreite im Radio müsste ein solcher Nachweis doch eigentlich seitens der Sender selbst schon vorliegen,
Ich schätze, da interpretierst Du etwas völlig falsch - davon abgesehen hat der politisch eher rechtsgerichtete Cicero natürlich etwas ganz anderes gemeint, als die Musik.

Die dürfte im Urteil der Richter auch nur eine Rolle spielen, soweit es ihren Anteil am Gesamtprogramm angeht, im Verhältnis zu Information, Kultur, Bildung usw.. Ob da jetzt immer die gleiche Musik läuft, dürfte jedoch zweitrangig sein.

Ich bin sicher, dass man relativ schnell zu dem Urteil käme, Programme wie SWR1, Bayern1, HR1 bzw. deren Pop- oder Schlagerequivalent entsprechen schon lange nicht mehr dem Rundfunkauftrag. Die Frage ist lediglich, ob ein derartig eklatanter und leicht zu erkennender Mangel durch die Kultur- und Infowellen ausreichend kompensiert wird.

Davon abgesehen ging es in der ursprünglichen Klage um politische Ausgewogenheit. Deren Mangel nachzuweisen, ist allerdings ausgesprochen schwierig, es reicht nicht, das nur persönlich "festzustellen". Aber das ist ein völlig anderes Thema.
 
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Ein Vergleich der Anzahl der unterschiedlichen Titel auf, sagen wir MDR Jump und rbb radioeins, würde mich schon interessieren.

Der Unterschied könnte ausgewiesen werden als "Vielfalt: +x %". Dann hätte man neben der Quote endlich einen weiteren Messwert, der in der Argumentation hilfreich sein könnte.
 
... oder gespielte Titel per Software einfach ein paar Stunden sperren und gut isses.

Habe in letzter Zeit bemerkt, dass in der ARD Popnacht gespielte Titel gleich nach 06:00 Uhr im Landesprogramm wiederholt werden.

Gerne biete ich an, mal das Nachtprogramm zu fahren ohne Beeinflussung jedweder Playlist oder entarteter und verzerrter Geräuschpegel auf Basis hörbarer Kompositionen.


R.
 
Habe in letzter Zeit bemerkt, dass in der ARD Popnacht gespielte Titel gleich nach 06:00 Uhr im Landesprogramm wiederholt werden.
Wenn die Popnacht und das anschließende Landesprogramm nicht vom selben Sender produziert werden, ist das gelegentlich unvermeidbar. Wurde hier vor einiger Zeit heftig behandelt, weiß nur gerade nicht, wo genau.
 
Hallo!

Wenn einige dieser genannten Künstler im Radio gespielt würden......hagelt es die nächsten Klagen......

Und die Hörer rennen davon! 😁

Slayer spielt wohl nicht mal ein Rocksender.

Kürzlich hörte ich von einer Studie aus GB, dort wurde nach dem Song gesucht, der seit den letzten 40 Jahren am meisten in den britischen Radiosendern gespielt wurde, ranking nach Sendesekunden. Es war (so weit ich mich erinnere) Another One bites the Dust von Queen. Zählt man die Sendesekunden zusammen, so könnte man den Song 12 Tage(?) am Stück hintereinander spielen. Oder waren es sogar 12 Jahre?

Ich finde leider nichts mehr über diesen Beitrag.
 
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Der Unterschied könnte ausgewiesen werden als "Vielfalt: +x %". Dann hätte man neben der Quote endlich einen weiteren Messwert, der in der Argumentation hilfreich sein könnte.
Na dann viel Glück. Argumentiere mal vor Gericht, dass der ÖR nicht ausgewogen ist, weil Dir die Musik nicht abwechslungsreich genug ist.

Merke: Eigentlich ist der ÖR - seiner Aufgabe niach - etwas völlig anderes als eine Institution, die nur Musik spielt...
 
Wenn wir die These mal sachlich betrachten würden, müßte man aufhören den ÖR als Ganzen anzuschauen und jede Anstalt einzeln betrachten, denn Rundfunk ist nach wie vor Ländersache, auch wenn man mittlerweile quasi an jedem Punkt der Republik alle ÖR-Radioprogramme empfangen kann. Dann würde das Bild schon ein wenig anders aussehen. Ich würde dabei auch gar nicht unbedingt auf "Minderheiten"-Genres wie Jazz oder von mir aus Tekkno oder Harcore schauen wollen. Jazz wird hier und da ja noch von den Kulturprogrammen abgebildet, aber ein musikalisch sehr breit aufgestelltes Programm wie beispielsweise Radio eins vom rbb ist anderswo in der Republik schlichtweg Mangelware. Auch das von einer nicht unerheblich großen Fangemeinde konsumierte Segment Schlager ist bei einigen ÖRs quasi nicht mehr vertreten. Wenn man sich überlegt das Roland Kaiser es gerade geschafft hat binnen eines Tages die Kino-Charts anzuführen und damit mal kurzerhand weltweite Musikikonen wie Rammstein und Taylor Swift alt aussehen läßt, dieses bei einigen ÖR aber im Grunde nicht mehr stattfindet, dann sagt das halt viel aus über das Musikverständnis mancher Musikredakteure bzw. darüber wie sehr diese noch das Ohr am Hörer haben.
 
Sachlich betrachtet ändert das nichts. Man könnte argumentieren, der ÖR vernachlässigt seinen Auftrag, indem er auf zu vielen Wellen nur noch Musik anbietet.

Aber nicht, dass er die falsche Musik laufen lässt.
 
Also wenn ich der Logik folgen würde, dann könnte man auch alle Merz-Reden in Dauerschleife senden und dürfte sich anschließend nicht darüber beschweren, dass Politiker anderer politischer Schattierungen nicht mehr vorkommen. So wie es viele politische Strömungen gibt, welche, solange sie eine gesellschaftliche Relevanz haben, möglichst gleichmäßig im ÖR vorkommen sollten, genauso gibt es verschiedene Musikrichtungen, welche ebenfalls allein dadurch, dass sie von mehr als einer Minderheit konsumiert werden, eine gesellschaftliche Relevanz haben. Man könnte es auch schlicht Vielfalt nennen, deren Abbildung ausdrücklich zu den Grundaufgaben des ÖR gehört.
 
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Wenn man sich überlegt das Roland Kaiser es gerade geschafft hat binnen eines Tages die Kino-Charts anzuführen und damit mal kurzerhand weltweite Musikikonen wie Rammstein und Taylor Swift alt aussehen läßt, dieses bei einigen ÖR aber im Grunde nicht mehr stattfindet, dann sagt das halt viel aus über das Musikverständnis mancher Musikredakteure bzw. darüber wie sehr diese noch das Ohr am Hörer haben.
Ja, ja, die Freundin des Super Bowl-Ringträgers und die Beglücker der Row Zero sehen wirklich komplett "alt" aus.


Ein Konzert in der TV-Prime Time bekommen wie viele und "finden nicht statt"?
 
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Na dann viel Glück. Argumentiere mal vor Gericht, dass der ÖR nicht ausgewogen ist, weil Dir die Musik nicht abwechslungsreich genug ist.
Was heißt, "nicht abwechslungsreich"? Wenn auf vier von vier Wellen praktisch keinerlei Musik mehr in einheimischer Sprache gesendet wird, ist das schon sehr bedenklich, insbesondere wenn die verdudelte Musik völlig belanglos, da seit Jahrzehnten totgedudelt ist.
 
Hm, so richtig staatsfern ist das dann aber auch nicht, wenn die Entscheidung wie Vielfältig der ÖR ist (wie viel Sendezeit bekommt eine bestimmte politische Richtung, eine Musikfarbe, ob Künstler A oft genug vorkommt), von Gerichten festgelegt wird.
 
Hm, so richtig staatsfern ist das dann aber auch nicht, wenn die Entscheidung wie Vielfältig der ÖR ist (wie viel Sendezeit bekommt eine bestimmte politische Richtung, eine Musikfarbe, ob Künstler A oft genug vorkommt), von Gerichten festgelegt wird.
Kein Gericht "legt fest", wie oft du dir von deiner Gattin das Bier ans Sofa bringen lassen darfst, wird aber entscheiden, ob deine Handgreiflichkeiten gegenüber ihr als Körperverletzung zu werten sind. Wenn ja, wirst du Konsequenzen spüren, wenn nicht, könnt ihr weitermachen mit eurer Beziehung.

Um beim ÖRR zu bleiben: Es ging in der Klage darum, ob man als Beitragszahler den Anspruch hat, diesen nicht zahlen zu müssen, wenn man dem ÖRR ein "Fehlverhalten" nachweisen kann. Das juristische Prozedere ist nun grundsätzlich erlaubt, man kann also gerichtlich klären lassen, ob "auf vier von vier Wellen wird praktisch keinerlei Musik mehr in einheimischer Sprache gesendet" genügt, um von der Beitragspflicht entbunden zu werden. Man wird aber keinen X Stunden/Tag-Anteil an deutschsprachiger Country-Musik einklagen können.
 
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ist das schon sehr bedenklich,
Von wegen. Ich wette, selbst wenn der ÖR beschliessen würde, sämtliche Musikprogramme einzustampfen und vielleicht auf der Kulturwelle gelegentlich noch ein wenig internationalen Pop anbieten würde, hätte das Gericht nichts dagegen.

Nochmal: Klagen gegen den ÖR bezogen sich auf angeblich mangelnde Meinungsvielfalt.

Weiter bemängeln viele, dass es zu viele belanglose Programme gibt, in denen im Grunde nur noch Musik gespielt würde - die also allesamt überflüssig wären. Was natürlich stimmt, siehe meinen "Lieblingssender" SWR1, auf dem man mittlerweile wirkliche Information (nicht Pop-Star-Klatsch) mit der Lupe suchen muss.

Was die Art der Musik angeht, interessiert sich höchstens die AfD dafür, wie viele deutsche Schlager (bloß keine progressiven Liedermacher!) gespielt werden. Sonst interessiert das - Musikfans abgesehen - in diesem Land ehrlich gesagt niemanden.
 
Nochmal: Klagen gegen den ÖR bezogen sich auf angeblich mangelnde Meinungsvielfalt.
Warum schreibst du "angeblich"? Vielfalt ist ja kein fixierter mathematischer oder mit einem Messgerät ablesbarer Wert, sondern subjektiv. Was ich als vielfältig erachte, kann ein anderer anders empfinden. Eben: empfinden, also immer auch ein Gefühl, was vor Gericht nur ganz selten erörtert wird.

Ich deute das Urteil nicht nur auf "Meinungsvielfalt", sondern grundsätzlich auf die in den zugrundeliegenden Staatsverträgen, Programmgrundsätzen usw. niedergelegten Dinge. Wenn ein 19-jähriger Förster-Azubi, mit Hobby Hochseefischen und Interesse für die Musik der Barockzeit nun behauptet, seine spezielle Zielgruppe wird in den Radioprogrammen seines ÖRR-Senders zu wenig berücksichtigt, müsste seine (klar: komplett aussichtslose) Klage auf Nichtzahlung des Beitrages zugelassen werden. Bis zu dem Urteil wäre sie mit Hinweis auf die ÖRR-Gremien sofort abgewiesen worden.

Und nochmal: Gerichte haben nicht "nichts dagegen". Sie müssen entscheiden, ob eine Klage positiv beschieden wird. Für alles andere hätte es z.B. den "Zukunftsrat" gegeben, wir wissen alle (und sehen/hören im Programm), was aus dieser Lachnummer wurde.
 
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