Hallo!
Mich wundert es, dass dieses Thema hier noch gar nicht im Radioforum behandelt wurde: Das Leipziger Verwaltungsgericht hat ja bekanntlich das Urteil gefällt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich verfassungswidrig sein kann, wenn ihm tatsächlich mangelnde Vielfalt nachgewiesen werden kann:
www.cicero.de
Zumindest bezogen auf die musikalische Bandbreite im Radio müsste ein solcher Nachweis doch eigentlich seitens der Sender selbst schon vorliegen, denn alle öffentlich-rechtlichen Sender veröffentlichen ja ihre Playlisten ganz ungeniert im Netz. Da müsste es doch recht einfach nachzuweisen sein, dass Roxette, Adele oder The Weeknd dauernd laufen, polarisierende oder extreme Künstler wie Jeff Mills, Neil Landstrumm, Slayer, Motörhead, Böhse Onkelz, Hot Banditoz, Karlheinz Stockhausen, Merzbow oder irgendwelche No-Name-Newcomer-Bands oder Hobbymusiker überhaupt nicht....
Andererseits: Würde es ein öffentlich-rechtlicher Sender es allerdings wagen, tatsächlich eine derart bestückte Rotation zu fahren, würde wahrscheinlich fast niemand mehr zuhören. Und dann käme die Kritik anders herum auf: Wofür bekommt Ihr Gebühren, wenn Euch niemand hören will?
Mich wundert es, dass dieses Thema hier noch gar nicht im Radioforum behandelt wurde: Das Leipziger Verwaltungsgericht hat ja bekanntlich das Urteil gefällt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich verfassungswidrig sein kann, wenn ihm tatsächlich mangelnde Vielfalt nachgewiesen werden kann:
Vorwurf der Einseitigkeit wird juristisch geklärt - „Dann muss der ÖRR beweisen, dass er ausgewogen ist“
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Gerichte dürfen prüfen, ob ARD, ZDF und Deutschlandfunk ausgewogen berichten. Im Interview erklärt der Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer, warum das revolutionär ist und was dem ÖRR nun droht.
Zumindest bezogen auf die musikalische Bandbreite im Radio müsste ein solcher Nachweis doch eigentlich seitens der Sender selbst schon vorliegen, denn alle öffentlich-rechtlichen Sender veröffentlichen ja ihre Playlisten ganz ungeniert im Netz. Da müsste es doch recht einfach nachzuweisen sein, dass Roxette, Adele oder The Weeknd dauernd laufen, polarisierende oder extreme Künstler wie Jeff Mills, Neil Landstrumm, Slayer, Motörhead, Böhse Onkelz, Hot Banditoz, Karlheinz Stockhausen, Merzbow oder irgendwelche No-Name-Newcomer-Bands oder Hobbymusiker überhaupt nicht....
Andererseits: Würde es ein öffentlich-rechtlicher Sender es allerdings wagen, tatsächlich eine derart bestückte Rotation zu fahren, würde wahrscheinlich fast niemand mehr zuhören. Und dann käme die Kritik anders herum auf: Wofür bekommt Ihr Gebühren, wenn Euch niemand hören will?
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