Lieber Makeitso,
ich würde Dir - neben der genauen Analyse gewisser Postings - die Lektüre des Rundfunkstaatsvertrages ans Herz legen. Dann würden gewisse Mißverständnisse nicht auftreten.
Demnach ist ein "Vollprogramm ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden" (§1)
Interessant auch § 2:
Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Fernsehprogramme haben in ihren Sendungen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Sie sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken. Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Weitergehende landesrechtliche Anforderungen an die Gestaltung der Sendungen sowie § 41 dieses Staatsvertrages bleiben unberührt.
§ 10 regelt folgendes:
(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.
(2) Bei der Wiedergabe von Meinungsumfragen, die von Rundfunkveranstaltern durchgeführt werden, ist ausdrücklich anzugeben, ob sie repräsentativ sind.
Andere, nähere Ausführungen zu Inhalten oder deren Anteil und Niveau bei der Veranstaltung ö-r-Programme wirst Du nicht finden. Also nimm Dir bitte mal folgenden Link zur Brust
http://www.artikel5.de/gesetze/rstv.html und entspann Dich wieder. Die Frage nach dem Teilsatz "insbesondere, wenn es die Privaten schon anbieten" (oder so) musst Du Dir durchaus gefallen lassen. Das ist Deine Meinung (die auch niemand in Frage stellt), ist aber nicht rechtlich belegt. Und weil wir Dir Deine Meinung lassen, solltest Du weder dem Steinberg seine hier schon mehrfach bewiesene Kompetenz absprechen, noch ihm die Meinung mißgönnen, dass Ö-R auch was für die Masse sein kann. Und NIRGENDWO steht geschrieben, dass ein öffi-Programm die Berechtigung verliert, wenn ein Privater etwas ähnliches anbietet! Es bleibt also eine Frage der Meinungen.