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Neues Landesmediengesetz (Entwurf)

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scheffe

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Lange Zeit angekündigt, jetzt ist es da und soll wohl noch vor der Sommerpause novelliert werden. Good-bye LfR, welcome LMA (Landesmedienanstalt)! Auf www.nrw.de könnt Ihr Euch den Entwurf des neuen Gesetztes anschauen.

Frage in die Runde:
Meint Ihr, es ändert sich irgendetwas im Medienland NRW? Bahnbrechende Neuerungen könnte ich nicht finden und auch der Bereich Digitalradio ist noch sehr schwammig ausgedrückt. Von 2. Frequenzkette brauche ich wohl gar nicht anzufangen. Altes Gesetz in neuer Verpackung, was meint Ihr?
Weiterhin gilt das Gebot: 1. Bundesweiter Hörfunk (DRadio), 2. ÖR (WDR), 3. Lokalradios, 4. CampusRadios und 5. Einrichtungs- und Veranstaltungsfunk - nicht mehr und nicht weniger...

What on else is "mehr Vielfalt mit Gesetzen aus den 80ern, Rahmenbedingungen aus den 90ern und neuer Verpackung mit den Superformulierungen von heute"?
 
Interessant ist der Passus Bürgerfunk. Wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, dann ist die 15%-Regelung weggefallen. In dem Gesetz steht nur eine Mindest- und eine Maximallänge. Können dann alle Stationen den Bürgerfunk auf eine Stunde runterfahren, wenn sie wollen?
 
Das könnte für Antenne Düsseldorf aber harig werden, mit einer Stunde und dann am besten Bürgerfunk von 2-4Uhr in der Nacht. Dann würde ich sagen kriegen die auch 2 Stunden hört , doch sowieso keiner dann
 
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