Neues RTVG (Radio- und Fernsehgesetz)

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Neues RTVG: Westschweizer Radios fürchten um ihre Zukunft
Gleiche Spielregeln für alle verlangt.

Das neue Radio- und Fernsehgesetz, das im März im Nationalrat beraten wird, löst bei den Westschweizer Radios Zukunftsängste aus. Sie befürchten, dass französische Medienkonzerne die Westschweizer Radiolandschaft erobern.

"Wir wollen die Vorlage nicht beerdigen, aber verbessern", erklärte Adolphe Ribordy, Präsident der Communauté radiophonique romande (CRR) am Donnerstag vor den Medien. In der CCR ist die Union der Regionalradios (RRR) sowie Radio suisse romande (RSR) zusammengeschlossen. "Wir wollen nicht sterben lassen, was in mehr als 20 Jahren aufgebaut wurde", betonte Ribordy. Die mit der Revision verbundene Öffnung schaffe ein Ungleichgewicht zugunsten von Gruppen, die sich via Kabel, Satellit, ISDN oder Internet ansiedeln könnten, ohne über eine Konzession verfügen zu müssen.

Die Deregulierung schwäche den Radio- und Fernsehmarkt, ohne aber einen Beitrag zum Pluralismus zu leisten. "Die kulturelle Vielfältigkeit ist das Fundament unseres Landes. Das Gesetz darf nicht nur nach wirtschaftlichen Kriterien geändert werden", sagte Ribordy weiter.

'Vormundschaft'

Die Liberalisierung gehe Hand in Hand mit einer Art "Vormundschaft" der Radios, die von öffentlichen Geldern abhängig seien, sagte RRR-Präsident Pierre Steulet. Den betreffenden Stationen sei es untersagt, Gewinne oder Reserven für magere Jahre zu erwirtschaften. Die Westschweizer Lokalradios sollen künftig mehr Konzessionsgelder erhalten (4 Prozent gegenüber 1 Prozent heute). Im Gegensatz zu ausländischen Stationen, die keine Bundesgelder beziehen, benötigen die Lokalradios aber eine Konzession.

Der Staat müsse darüber wachen, dass die Spielregeln für alle gleich seien, betonte seinerseits RSR-Generaldirektor Gérard Tschopp. Die CRR beklagt im weiteren das vorgesehene Verbot des Sponsorings. Damit gingen den SRG-Radios jährlich 11 Mio. Franken verloren, sagte Tschopp. (sda)
 
Neues RTVG: Keine Werbung in den Radios der SRG
Sponsoring unter Auflagen weiterhin möglich.

In den Radioprogrammen der SRG ist die Werbung verboten. Sponsoring ist aber unter Auflagen weiterhin erlaubt. Das hat der Nationalrat am Mittwoch mit klaren Mehrheiten beschlossen.

Das strikte Werbeverbot in den SRG-Radios befürwortete der Nationalrat mit 111 zu 74 Stimmen. Werbefreiheit sei ein Markenzeichen der DRS-Radios und müsse ihr Qualitätsmerkmal bleiben, sagte Andrea Hämmerle (SP/GR) mit Beifall von Bundesrat Moritz Leuenberger. Gegen die Kommissionsmehrheit lehnte der Nationalrat ein absolutes Verbot des Sponsorings in SRG-Radioprogrammen ab. Der SRG gingen dadurch 10 Million Franken jährlich verloren. Der Bundesrat kann das Sponsoring bewilligen, wenn dabei keine Werbebotschaften eingebaut werden. (sda)
 
Neues RTVG: Nationalrat gegen Quoten für Schweizer Musik
Kann-Formulierung ins Gesetz geschrieben.

Der Nationalrat hat sich am Mittwoch gegen fixe Quotenregelungen für das Abspielen von Schweizer Filmen und Schweizer Musik in den SRG-Programmen ausgesprchen. Ein entsprechender Antrag von Peter Föhn (SVP/SZ), der vor allem die Förderung der Schweizer Volksmusik im Sinn hatte, wurde mit 137 zu 45 Stimmen abgelehnt. Der Rat schrieb stattdessen eine unverbindliche Kann-Formulierung ins Gesetz. Die Schweizer Identität bilde sich nicht über die Volksmusik, sagte Anne-Catherine Menetrey Savary. (Grüne/VD)
 
Neues RTVG: Eine Chronologie
Der lange Weg des Radio- und Fernsehgesetzes.

20 Jahre nach Annahme des Radio- und Fernseh- Verfassungsartikels, 12 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, und vier Jahre nach Beginn der RTVG-Revisionsarbeiten hat die Revision die erste parlamentarische Hürde genommen.

2. Dez. 1984 -- Annahme des Radio- und Fernsehartikels 55bis der Bundesverfassung (Art. 93 neue BV).

19. Juni 1991 -- Die Eidg. Räte einigen sich nach dreijähriger Diskussion auf ein Radio- und Fernsehgesetz (RTVG). Die Kernpunkte: gebührenfinanzierte SRG mit Sonderstellung auf nationaler und sprachregionaler Ebene; werbefinanzierte, wettbewerbsorientierte private Sender auf lokaler Ebene; definitive Verankerung der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI; Grundlagen für das Gebührensplitting zu Gunsten der privaten Radios.

1. April 1992 -- Das RTVG tritt in Kraft. Das mit dem Vollzug von RTVG und Fernmeldegesetz betraute neue Bundesamt für Kommunikation (Bakom) nimmt seine Tätigkeit in Biel auf.

9. Dez. 1997 -- Die Schweizerische Fernseh- und Radiovereinigung (SFRV) fordert in einer Petition ans Parlament eine RTVG- Totalrevision. Die Monopolstellung der SRG solle abgebaut werden.

20. Jan. 2000 -- Der Bundesrat erteilt dem UVEK den Auftrag zur Revision des RTVG.

20. Dez. 2000 -- Der Bundesrat schickt den Entwurf einer RTVG-Revision in die Vernehmlassung. Seine Kernpunkte: Starker Service public mit der gebührenfinanzierten SRG, Freiheit für werbefinanzierte Private, praktisch Aufhebung des Gebührensplitting.

Mai 2001 -- In der Vernehmlassung kritisieren die Privaten die hohe Regeldichte, die starke Stellung der SRG, und fordern ein Konzept für ein Gebührensplitting, auch für Privat-TV-Stationen.

18. Dez. 2002 -- In seiner Botschaft ans Parlament kommt der Bundesrat den Splitting-Forderungen der Privaten entgegen. Diese sollen auch für Alkohol werben dürfen. Vorgesehen ist auch eine unabhängige Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien, in der die Kommunikationskommission (ComCom), des Bakom und die UBI weitgehend aufgehen würden.

11. Nov. 2003 -- Die zuständige Nationalratskommission (KVF) unterstützt weitgehend den RTVG-Entwurf. Ein neues Supergremium und die Möglichkeit der Alkoholwerbung lehnt sie ab.

2. März 2004 -- Der Nationalrat tritt auf die RTVG-Revision ein und weist Rückweisunganträge der FDP- und der SVP-Fraktion deutlich ab.

3. März 2004 -- Laut Nationalrat sollen die Privatradio- und- fernsehstationen Werbung für Alkoholika, Politik, Abstimmungen und Religion machen dürfen, für die SRG bleibt dies verboten. Privatradios und Privat-TV mit Leistungsauftrag sollen 4 Prozent der SRG-Empfangsgebühren erhalten. Abgelehnt wird der vom Bundesrat vorgeschlagene Beirat zur Beobachtung des Programmschaffens der SRG.

18. März 2004 -- Der Nationalrat verabschiedet als Erstrat mit 137 zu 26 Stimmen bei 19 Enthaltungen das totalrevidierte RTVG. An der "asymmetrischen" Werbeordnung wird festgehalten. (sda)
 
Neues RTVG: Privatradios zeigen sich zufrieden
VSP blickt optimistisch in die Zukunft.

Der Verband Schweizer Privatradios (VSP) begrüsst die Verabschiedung des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) durch den Nationalrat, wie er in einer Pressemitteilung verlauten lässt. Die mit 137 zu 26 Stimmen deutliche Zustimmung belege, dass auch grosse Teile der FDP und der SVP nach der 15-stündigen Mammutdebatte der Verankerung des Service public régional eine hohe Bedeutung zugemessen hätten. Eine rein ordnungspolitische Betrachtungsweise hätte wegen der Vorteile, die noch immer auf der Seite der SRG liegen, zu einer Ablehnung führen müssen, so der VSP. Mit dem Ja zum neuen RTVG habe der Nationalrat die in den letzten Jahren vom Bundesrat, vom UVEK und vom BAKOM verfolgte Medienpolitik der langsamen, aber stetigen Verbesserung der Position der privaten Anbieter unterstützt.

Der VSP werde dafür kämpfen, dass die im Nationalrat erreichte Liberalisierung der Werbeordnung für die privaten Veranstalter im Ständerat nicht wieder aufgeweicht wird, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Werbung für Alkoholika, Politik und Religion seien künftige Einnahmequellen, welche die vom Nationalrat nicht bewilligten Mittel für die Erstellung und den Betrieb der technischen Verbreitungsinfrastruktur (Technologieförderung) teilweise kompensieren müssten. Der VSP will sich gemeinsam mit dem Privatfernsehverband Telesuisse weiter dafür einsetzen, dass gewisse Einschränkungen der SRG im Programmangebot (Verbot von Spartenprogrammen im Radio, Verbot von regionalen Programmfenstern im Fernsehen) noch grundsätzlicher diskutiert werden, als dies im Nationalrat möglich war, schreibt der VSP abschliessend. (Persoenlich)
 
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